Hallo, liebe WWW-Gemeinde,
man stelle sich vor, dass eine Kita Probleme mit der Heizungsanlage hat. Diese würden am Wochenende behoben werden, allerdings könne man nicht garantieren, dass am Montag alle 7 Gruppenräume die vorgeschrieben 20 Grad hätten. Also beschließt man die Eltern der Kinder, deren Gruppen nicht die erforderliche Temperatur erreichen, Sonntags abends zu informieren, dass diese Kinder am Montag nicht die Kita besuchen dürfen. Eine Notbetreuung ist nicht vorgesehen.
Dürfte eine Kita , trotz bestehendem 45h Vertrag , ausgewählte Kinder an diesem Tag aus diesen Gründen ablehnen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
so, wie geschildert sehe ich da kein Problem - Gegenfrage - was hatte man denn sonst machen können ??
Gruss
Czauderna
Ich verstehe dein Problem, wohin mit dem Krümel am Montag?
Aber was wäre denn gewesen, wenn die Kinder in ungeheizten Räumen spielen oder schlafen müssten. Dann hättest du wahrscheinlich genauso voller Empörung gefragt, ob das denn in Ordnung wäre.
Es war eine Ausnahmesituation, die ja wohl nicht einmal die Woche vorkommt. Vielleicht hätte man ja auch mal nachfragen können, ob der Krümel ausnahmsweise in eine andere Gruppe kommt, weil man sonst so kurzfristig keine Betreuung bekommt.
Data
Hallo,
was man in der Praxis so macht: man bietet den Eltern an, die Kinder dick vermummt trotzdem abzuliefern, man bittet die Eltern, die nicht unbedingt eine Betreuung brauchen, ihre Kinder zu Hause zu lassen und legt die verbliebenen Kinder in vergrößerten Gruppen in den Räumen zusammen, die sich beheizen lassen, man beschafft sich (ggfs. aus privaten Beständen) elektrische Heizgeräte usw.
Ich habe in der letzten Zeit sehr oft mitbekommen, daß manche Kitas sehr schnell darin sind, den Eltern mitzuteilen, eine Betreuung sei aus unabwendbaren Gründen nicht möglich. Darunter fallen dann Fehlplanungen bei der Urlaubsgewährung, Erkrankung und Schulung von Mitarbeitern, interne Termine usw. Ist halt für die Eltern meist ein bißchen mißlich und mitunter mit einem Tag Urlaub verbunden. Die Kitas ihrerseits übersehen dabei ganz gerne, daß es einen Betreuungsvertrag gibt, aus dem sich nicht nur der Anspruch auf Bezahlung, sondern auch der Anspruch auf Gegenleistung ergibt. In der Regel kommen die aber damit durch, weil nur die allerwenigsten Eltern ihre Ansprüche auch durchsetzen (sei es auf Betreuung oder auf Schadenersatz).
Gruß
C.
Ja, gäbe es nur eine Möglichkeit, sich irgendwie gegen Kälte zu schützen. Da ist wahrscheinlich auch der Grund zu finden, warum man um die Jahreszeit draußen praktisch auch keine Menschen und erst recht keine Kinder sieht. Wobei ich mich zu entsinnen glaube, daß wir früher bei Schnee und Kälte sogar draußen gespielt haben und das auch noch stundenlang. Keine Ahnung, ob wir da irgendwie härter gesotten waren.
Gruß
C.
Natürlich verstehe ich , dass es ein Problem für die Kita ist, man könnte ja auch freundlich darum bitten,die kinder wenn möglich an diesem Tag zu Hause zu lassen.
Meine Frage ist, ob die kita mein evtl. betroffenes Kind ablehnen darf , weil es im 1. Og. sein Zimmer hat und Kind xy aus dem 2. Og darf kommen.Schließlich liegt ja ein Betreuungsvertag vor
Bei Krankheit von Erziehern z.b. werden die Kinder ja auch aufgeteilt und das nötige Personal ist ja vorhanden( es sei denn die bekommen auch frei, weil die Heizung defekt ist)
Genau das ist ja die Frage, dürfen sie das oder kann man darauf bestehen, dass der Vertrag erfüllt wird und das Kind in die offenen Gruppen eingeteilt wird.
Natürlich! - Damals waren die Kinder noch richtige Männer!
Tja - was genau steht denn drin in diesem Vertrag?
Naja, Betreungszeit, Schliesszeit, Regelung bei Erkrankungen der Kinder, Kündigung bei bestimmten Gründen, nichts davon dass evtl. nicht alle Kinder kommen dürfen.
Falls die gesamte kita zu hat, ist es klar dass man nicht auf Betreuung bestehen kann, aber Gruppe A darf, Gruppe B nicht? Unter welchem Punkt sollte so etwas stehen?
Es müßte doch geregelt sein, wann bzw. wie viele Tage im Jahr die Kita geöffnet bzw. geschlossen ist und aus welchen Gründen die Kita auch an anderen/zusätzlichen Tagen geschlossen sein darf.
Die Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen würde ich übrigens nicht als Ansatzpunkt wählen.
Solche habe ich auch. Wobei wir oft halb erfroren wieder nach Hause kamen.
Ich denke es liegt weniger an den Kindern als an den Eltern …
MfG Peter(TOO)
Hallo,
zuerst stellt sich die Frage, ob für derartige Notfälle eine vertragliche Regelung besteht und falls ja, welche.
Ansonsten wäre es mE schon zumutbar für den Kita-Träger, die Kinder nicht etwa nach willkürlichen Regeln wie Gruppe A-nein, Gruppe B-Ja auszuwählen, sondern zu prüfen, welche Eltern besonders auf die Betreuung angewiesen sind und diesen Vorrang einzuräumen - auch wenn dadurch die Gruppen den einen oder anderen Tag anders zusammengesetzt wären.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Oberberger,
im Gegensatz zu heute. Heute sind die Männer richtige Kinder.
Gruß, Hans-Jürgen Schneider
Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe, wurde keine einzelne Kinder „ausgewählt“ sondern die gesamte Gruppe, deren Raum eben kalt bleiben musste - ich unterstelle mal, dass eine Aufteilung der Gruppe(n) auf die restlichen Räume nicht machbar war. Es handelte sich auch um eine sehr kurzfristige Entscheidung, also von Sonntag auf Montag - da blieb mit Sicherheit keine Zeit und Möglichkeit zu prüfen, für welche Eltern das nun ein Problem sein würde und für wen nicht, ausserdem wäre genau das eine Auswahl gewesen, die meiner Meinung nach sehr fragwürdig gewesen wäre. So hat es die ganze Gruppe getroffen, ohne Ansehen von Rang und Name.
Und, es war ein Ausnahmefall .
Ich, als Elternteil hätte mich zwar auch geärgert, aber doch akzeptiert und improvisiert.
Gruss
Czauderna
Sorry, aber das mit Absage wg. Fortbildung glaube ich nicht.
Die stehen hier eigentlich sehr früh fest und werden auch mehrmals mitgeteilt.
Dennoch gibt es den ein oder anderen, der an dem Tag vor der verschlossenen Tür steht und sich beschwert, nicht informiert worden zu sein.
Rekord war die Frau, die meinte, es sei eine Unverschämtheit, an Heilig Abend und zwischen den Jahren einfach sooo kurzfristig zu schließen
Im Vertrag steht nichts für derartige Notfälle.
Eine solche Prüfung würde ich mir auch wünschen, aber nach Rücksprache mit der Kita ist sowas nicht geplant. „Man müsse halt irgendwie eine Lösung finden. Schließlich hätten Sie ja schon Donnerstags gesagt, dass es vielleicht am Montag nicht klappt“
Leider geht improvisieren nicht immer wie man möchte, insbesondere da die Kita ja schon alle gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage als Schliesszeit beansprucht.
Wenn man dann noch Kinder hat, die vielleicht andere Einrichtungen mit anderen Schliesszeiten besuchen, hat man eh verloren.
Natürlich sind die Schliesszeiten und Klausurtage vorher bekannt. Hat ja auch niemand etwas anderes behauptet oder habe ich das überlesen?
Selbst erlebt. Es fiel mittwochs auf, daß Donnerstag und Freitag nur zwei Erzieherinnen für drei Gruppen anwesend sein konnte. Der Rest weilte völlig überraschend Donnerstag-Samstag auf einer Fortbildung.
Hallo C-Punkt,
Höhere Gewalt (Sturmschäden, Hagel, Überflutung, Chemieunfall, Flugzeugabsturz, Bombenfund, Brand, Ausfall der Heizung,…) - kann/muss/soll man denn wirklich jedes irgendwie mögliche und nahezu unmögliche unerwünschte Ereignis auflisten? Und wehe, eines wurde vergessen - dann stehen die Eltern da und beschweren sich (mit Fug und Recht), dass genau das nicht angeführt war…
Wir sind - finde ich - nicht in Amerika, wo man dann auf recht skurille Dinge stößt:
Ein Fischer aus Florida kenterte im Sturm und starb. Seine Familie verklagte einen TV-Sender auf 10. Mio. Dollar Schadensersatz, weil er das Wetter falsch vorausgesagt hatte.
Nachzulesen: Schadensersatzklagen in USA - die skurrilsten Fälle
Gruß
dafy