Hallo Experten!
Angenommen AN möchte einen Zeugnis vom AG. AN arbeitet aber seit geräumer Zeit nicht mehr (krankheitsbedingt) ist aber UNgekündigt.
Wenn AN nun ein Zeugnis verlangt, darf AG ihn so zurück datieren, als ob dieses Zeugnis damals geschrieben wurde, bevor der AN krank wurde? Oder ist das rechtswidrig?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS. Das ist einen fiktiven Fall. Es war nur allgemein gefragt! Danke!
Hallo Experten!
Angenommen AN möchte einen Zeugnis vom AG. AN arbeitet aber
seit geräumer Zeit nicht mehr (krankheitsbedingt) ist aber
UNgekündigt.
Wenn AN nun ein Zeugnis verlangt, darf AG ihn so zurück
datieren, als ob dieses Zeugnis damals geschrieben wurde,
bevor der AN krank wurde?
Eigentlich nicht. Rückdatieren ist nur bei Ausscheiden aus der Firma üblich.
Oder ist das rechtswidrig?
Nein, aber ich wuerde es trotzdem bemaengeln.
Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS. Das ist einen fiktiven Fall. Es war nur allgemein gefragt!
Danke!
Hi Martin!
Erstmals vielen Dank für Deine schnelle Antwort! :o)))
Eigentlich nicht. Rückdatieren ist nur bei Ausscheiden aus der
Firma üblich.
Wird dann Rückdatiert bis zum letzten Arbeitstag?
Schöne Grüße
Helena
Hi Guido!
Auch Dir vielen Dank für Deine Antwort!
Doch dazu habe ich noch eine Frage:
Wird dann Rückdatiert bis zum letzten Arbeitstag?
Er muss es nicht!
Wenn es nicht muss, welches Datum trägt dann dieses Dokument???
Ganz liebe Grüße
Helena
Vielen Dank, Recke!
Hi Recke!
Vielen dank, Recke!
Deine Aussage hat mir geholfen.
Liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
Hallo,
Wird dann Rückdatiert bis zum letzten Arbeitstag?
ja
Grüße
Hi Helena!
Wenn Du ein Zeugnis beantragst, dann hat es Dir am letzten Arbeitstag ausgehändigt zu werden! Normalerweise steht dann auch dieses Datum drauf…
Schafft der Arbeitgeber es nicht rechtzeitig, sondern erst zwei Wochen später, dann schreibt er normalerweise auch das Datum des letzten Arbeitstags drauf (weil es Dir ja da auch zustand)
Wenn es nicht muss, welches Datum trägt dann dieses
Dokument???
Das aktuelle (Datum der Ausstellung)!
Aber: Eigentlich steht da meistens Das Datum des letzten Arbeitstags drauf!
LG
Guido
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Hi Guido!
Boah!!! Das war eine rasend-schnelle Antwort! Viiiiiiiiiielen herzlichen Dank dafür! :o))
Jetzt ist es mir alles klar!
Ihr zwei habt mir sehr geholfen!
Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS Du hast ein Sternchen von mir erhalten :o))))
Wenn Du ein Zeugnis beantragst, dann hat es Dir am letzten
Arbeitstag ausgehändigt zu werden! Normalerweise steht dann
auch dieses Datum drauf…
Schafft der Arbeitgeber es nicht rechtzeitig, sondern erst
zwei Wochen später, dann schreibt er normalerweise auch das
Datum des letzten Arbeitstags drauf (weil es Dir ja da auch
zustand)
Wenn es nicht muss, welches Datum trägt dann dieses
Dokument???
Das aktuelle (Datum der Ausstellung)!
Aber: Eigentlich steht da meistens Das Datum des letzten
Arbeitstags drauf!
LG
Guido