Darf ein ag unter tarif zahlen?

Guten Tag,

er hat folgendes Problem er arbeitet seit April im Sicherheitsgewerbe bei leider einem Subunternehmer angestellt der mit 4,50 im monat brutto abspeist wird und bei über 200 std mit 5euro brutto ohne jegliche zuschläge und meistens bei firmen im westen die einen weit höheren tariflohn zahlen aber ansprachen beim ag des geldes wegen oder einer erhöhung oder nachtzuschlägen (da er meistens nachtschicht hat) treffen bei ihm auf taube ohren er meint wenn ihm das nicht passt soll er doch kündigen aber da er noch in der probezeit ist, ist sowas an sich überhaupt gerechtfertigt?ein kollege hat zu ihm gemeint er soll seinen av nehmen und seinen ag vor ein arbeitsgericht ziehen hätte er da unter umstände eine chance doch noch sein recht zu bekommen?

MOD: Schreibfehler in der Titelzeile korrigiert

Archiv…
Hallo auch Dir,
zuerst zum Stöbern:
/t/tariflohn-unterschreiten/3868137

Die Frage, die sich stellt ist zuerst einmal, ob der Subunternehmer überhaupt mit dem Tarifvertrag zu tun hat.
Die nächste wäre, ob der AN laut seinem speziellen Vertrag nach Tarif bezahlt wird.

Danach könnte man fragen, ob es eine Gewerkschaft gibt, die dafür zuständig ist bzw. näher Bescheid weiss.

Gruss,
Michael

also laut einer gesetzgebung die im mai in kraft getreten ist, ist es egal ob subunternehmer oder nich der tv steht fest für die etwaigigen bundesländer aber es wird halt weit unter den tv gezahlt und halt wie erläutert auch ohne jegliche zuschläge wie nacht oder feiertags bzw. sonntags.

schreib das alles bitte noch mal so auf dass man es lesen kann dann wirst du vielleicht auch geantwortet werden diesen wortbrei auseinander zu klamüsern mute ich mir nicht zu und könnte mir vorstellen dass auch andere so denken es gibt so putzige zeichen auf der tastatur die helfen aneinandergereih(er)te wörter optisch zu separieren ja sogar vollständige deutsche sätze zu bilden und die krönung man kann auch absätze machen wenn man kein schuster ist dazu dient die entertaste

Hallo

Also vorab: Ja, prinzipiell darf ein AG natürlich unter TV zahlen. Sonst hätte die Gewerkschaft auch keine Mitglieder mehr :smile:

Ob zwingend nach Tarifvertrag gezahlt werden muß, hängt davon ab, ob der TV im speziellen Falle allgemeinverbindlich ist. Das ist nicht bundesweit der Fall. Ansonsten müßte die Geltung des TV vereinbart sein oder durch entsprechende Zugehörigkeit des AG zum Verband und des AN zur Gewerkschaft automatisch passieren.

Tarifverträge siehe hier: http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/wach.htm

Ob - bei Nichtanwendung des TV - 4,50 Euro als sittenwidrig angesehen werden, hängt von der Höhe des üblichen Tariflohnes ab und der Meinung, die ein Richter im Falle einer Klage gegen den Lohn vertritt.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

ihm auf taube ohren er meint wenn ihm das nicht passt soll er
doch kündigen aber da er noch in der probezeit ist

Abgesehen von Deinem wirklich saumäßigen Schreibstil: Die verkürzten Kündigungszeiten gelten in der Probezeit selbstverständlich auch für den Arbeitnehmer. Eine solche Bezahlung mit der entsprechenden Antwort würde ich daher zur Kündigung nutzen.

Wenn das noch ein paar mehr Kollegen machen, führt das automatisch zu einer Anpassung des Stundensatzes.

Eine Arbeit mit dieser Entlohnung sollte sich innerhalb kürzester Zeit auch wo anders finden lassen.

Was mich aber wundert ist folgendes: Wurde denn im Arbeitsvertrag eine andere Vergütung ausgehandelt? Wenn nicht, wieso wurde der überhaupt erst akzeptiert?

Wenn im Arbeitsvertrag ein anderer Lohn, z.B. mit Zuschlägen für Nacht- und Wochenendarbeit, vereinbart wurde, dann würde ich anstelle der Kündigung schleunigst zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und den Chef daran erinnern lassen, was ein Vertrag ist.

Der zu wenig gezahlt Lohn ist dann u.U. sogar rückwirkend zu zahlen, sofern Du Nachweise über Deinen Einsatz hast.

Gruß

Fritze

Hallo LeoLo

Ob - bei Nichtanwendung des TV - 4,50 Euro als sittenwidrig
angesehen werden,

es gibt ja auch den Begriff Lohnwucher. Lohnwucher ist laut Wiki strafbar und ein Offizialdelikt.

Wenn man sich die Mindestlöhne unserer Nachbarn ansieht,
http://www.boeckler.de/pdf/wsimit_2009_03_schulten.pdf
liegen einige Tarifverträge einiges darunter.
http://arbeits-abc.de/die-10-am-schlechtesten-bezahl…

Wäre es denkbar, dass auch Tariflöhne als sittenwidrig, bzw. Lohnwucher eingestuft werden könnten? Will heißen, sind Tariflöhne wegen der Tarifautonomie grundsätzlich unanfechtbar, oder kann der Gesetzgeber etwas dagegen tun?

ms

Hallo

Wäre es denkbar, dass auch Tariflöhne als sittenwidrig, bzw.
Lohnwucher eingestuft werden könnten? Will heißen, sind
Tariflöhne wegen der Tarifautonomie grundsätzlich
unanfechtbar, oder kann der Gesetzgeber etwas dagegen tun?

Dazu jibbet doch schon nette Urteile :smile:

Das ist auch gut so, denn dann muß ich nicht sovie schreiben. :smile:

Lies mal das hier:
http://hilliger-mueller.de/zeitarbeitnehmer.html

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Dazu jibbet doch schon nette Urteile :smile:
Lies mal das hier:
http://hilliger-mueller.de/zeitarbeitnehmer.html

also ich finde das Urteil nicht so nett. Eher entsetzend! Besonders den Schlussatz:
Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des vereinbarten Lohns ist es nach Ansicht des BAG auch unerheblich, ob die vereinbarte Lohnhöhe unter dem Sozialhilfesatz liegt. Sozialhilfeleistungen knüpften an eine individuell festzustellende Bedürftigkeit an, während zur Feststellung der Sittenwidrigkeit einer Lohnvereinbarung allein auf das Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt abzustellen sei.

Das ist auch gut so, denn dann muß ich nicht sovie schreiben. :smile:

Ein einfachen Nein hätte auch genügt :wink:

Danke dir!

ms