Das schon, ist hier aber irrelevant.
Hallo!
Darf ein älterer, z. B. 40-jähriger Hartz-IV-Empfänger, der kein eigenes Einkommen hat, mit seiner Familie ein Haus anmieten, das seinen Eltern gehört?
Dürfen schon. Verbieten tut ihm das niemand; auch nicht die ARGE.
Das Haus wird vermietet, also die Eltern selbst wohnen nicht mit drin; sie wären dann sozusagen die Vermieter.
Wer der Vermieter des Hauses ist, ist in der Regel völlig unerheblich.
Da die Eltern des 40-Jährigen ja für ihn nicht mehr unterhaltspflichtig sind und für seine Familie ja sowieso nicht, müsste die ARGE doch die Miete auch dafür übernehmen, oder?
Das hat nichts mit den Eltern zu tun, ob die ARGE hier die Mietkosten übernimmt oder nicht!
Denn wie bei jedem anderen Wohnobjekt auch, zählt, wie viele Quadratmeter das Haus bzw. wie viele Mitglieder die Familie hat, die dort einzieht.
Denn ist das Haus zu groß, gilt es der ARGE als „unangemessen“ und sie muss nicht zahlen bzw. den Teil der Miete nicht zahlen, der über der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine „angemessen große“ Wohnung liegt! (Diese ist von Ort zu Ort natürlich unterschiedlich.)
Ein Anhaltspunkt, welche Größe als „angemessen“ gilt und von der ARGE meist übernommen wird:
45 m² für eine, 60 m² für zwei Personen sowie je weitere 15 m² für jede weitere Person.
So kannst Du Dir selber ausrechnen, ob die Hausgröße im Rahmen bleibt.
Genaueres kann man aber nur bei der zuständigen ARGE erfahren!
Sollte das Haus zu groß sein, es die Eltern dem 40-Jährigen jedoch zu einem „Sonderpreis“ vermieten, könnte es allerdings trotzdem sein, dass die ARGE die Mietkosten voll übernimmt, wenn denn dieser „Sondermietpreis“ wiederum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine „angemessen große“ Wohnung liegt.
Dies ist im Einzelfall wiederum mit der ARGE zu besprechen!
Du siehst also: Eine allgemeingültige Antwort, ob die ARGE die Mietkosten des Hauses übernehmen muss, ist hier nicht möglich (zumindest nicht, ohne zu wissen, wie groß das Haus ist, wie hoch der Mietpreis ist und wie hoch die Miete ist, die die ARGE am Wohnort des 40-Jährigen für eine „angemessene“ Wohnung maximal übernimmt)! ⇒ Also: ab zur ARGE fragen!
Gruß
Jadzia