Ich hab mich noch nie erwischen lassen. Die Frage is nur, ob
es auch für diese Führerscheinregelung bestimmte Modalitäten
gibt, die es ermöglichen bereits vor dem Datum die Maschine
OFFIZIELL offen zu fahren?!
Ähm, was würde das denn dann für einen Sinn machen, diese 2 Jahresfrist einzusetzen? Wenn du 1 Tag bevor deine Probezeit vorbei ist, mit über 20 km/h zu schnell geblitzt wirst, wird doch auch nicht gesagt „Och ja, morgen wäre die Probezeit ja vorbei gewesen, dann stecken wir den nicht in ne nachschulung, sondern bezahlen (vllt 1 punkt) reicht…“. Also so gehts ja nicht. Du darfst die Drossel schon eher raus machen, klar, aber dann darfst du nicht mit der Maschine fahren. Und, hey, du bist jetzt 2 Jahre mit Drossel gefahren und wohl auch immer angekommen, dann wirst du die knappen 4 Wochen auch noch mit dem Dingen auskommen. Und danach kannse dich dann auf noch mehr Fahrspaß freuen.
Gruß Tinschen