Darf ich mein Motorrad eher entdrosseln?

Hallo!

In wenigen Tagen, genauer ab 17.9 darf ich mein Motorrad entdrosselt fahren. Leider finde ich keine Angaben zu Führerscheinregularien, ob ich die Drossel auch einige Tage eher entfernen kann.

Es würde mich freuen, wenn einer von euch diesbezüglich mehr weiss.

Vorab Vielen Dank, mfg Paul

Hallo,

wenn Du es erst ab dann aufmachen darfst ist das so. Wieso sollte das früher gehen?
Aber: Machen kannst Du theoretisch alles, nur erwischen lassen darf man sich dann nicht :wink:

Grüße
Jessicca

Hey Jessica,

Ich hab mich noch nie erwischen lassen. Die Frage is nur, ob es auch für diese Führerscheinregelung bestimmte Modalitäten gibt, die es ermöglichen bereits vor dem Datum die Maschine OFFIZIELL offen zu fahren?!

Ich hab mich noch nie erwischen lassen. Die Frage is nur, ob
es auch für diese Führerscheinregelung bestimmte Modalitäten
gibt, die es ermöglichen bereits vor dem Datum die Maschine
OFFIZIELL offen zu fahren?!

Ähm, was würde das denn dann für einen Sinn machen, diese 2 Jahresfrist einzusetzen? Wenn du 1 Tag bevor deine Probezeit vorbei ist, mit über 20 km/h zu schnell geblitzt wirst, wird doch auch nicht gesagt „Och ja, morgen wäre die Probezeit ja vorbei gewesen, dann stecken wir den nicht in ne nachschulung, sondern bezahlen (vllt 1 punkt) reicht…“. Also so gehts ja nicht. Du darfst die Drossel schon eher raus machen, klar, aber dann darfst du nicht mit der Maschine fahren. Und, hey, du bist jetzt 2 Jahre mit Drossel gefahren und wohl auch immer angekommen, dann wirst du die knappen 4 Wochen auch noch mit dem Dingen auskommen. Und danach kannse dich dann auf noch mehr Fahrspaß freuen.

Gruß Tinschen

Ganz klar: NEIN!
Das sind keine 4 Wochen mehr. Warum willst Du Dich der Gefahr aussetzen erwischt zu werden und eine Sperre zu kassieren wegen ein-zwei Wochen??

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1 Like

Danke für die Antworten. Ich werde in den letzten Tagen sicher nichts riskieren. Es hätte ja sein können, dass der Staat in gewissen Fällen Sonderfristen einräumt. Ich werd mich sicher nicht in die Nesseln setzen und freue mich dann wenn ich endlich mit der doppelten Leistung fahren darf!

Schönes Wochenende allen

Es hätte ja sein können, dass der Staat in
gewissen Fällen Sonderfristen einräumt. dlich mit der doppelten
Leistung fahren darf!

Schönes Wochenende allen

Die Begründung für eine Sonderregelung müßte wohl schon ein Härtefall sein.
Die würde ich dann gerne auch mal lesen.
Nicht für ungut:wink:)
Gruß
Jürgen

Hi,

Du riskierst Deinen Führerschein, eine Geldstrafe und bei Unfall den
Versichrungsschutz mit allen Konsequenzen.
A l s o , es ist zwar sehr riskant, aber wer nicht erwischt wird und wenn nichts passiert kann man das natürlich tun.

nicki

NEIN!!! Du nicht!

Hallo,

natürlich darfst Du sie eher entdrossen. Allerdings darfst Du sie dann nicht mehr fahren, und zwar so lange nicht, bis Deine „Drosselzeit“ wirklich abgelaufen ist.

Gruß
schubtil