Die mit „Grüße“ verwendeten Partizipien beziehen sich üblicherweise auf die Intention bzw. eine ‚Aktion‘ (P I „tröstende / aufmunternde Grüße“) oder die ‚Befindlichkeit‘ (P II „amüsierte / überraschte Grüße“) des Absenders.
Mit dem Partizip I bezieht er sich auf etwas, was er tut / bewirken will, mit dem Partizip II auf das, was er beim Schreiben empfindet.
…
überraschende Grüße: Ich schicke dir Grüße, die meine Überraschung bezeugen
Nein, sondern Grüße, die meine Absicht unterstreichen, dich zu überraschen.
überraschte Grüße: Deine Grüße haben mich überrascht
Die Grüße eher nicht, sondern der Inhalt deiner Nachricht.
Gruß
Kreszenz