Servus,
au weiah! Es geht dabei ganz schlicht um die gesetzliche Grundlage Deines Handelns, nicht mehr und nicht weniger. Die Erläuterung „13 b UStG für Dummies“ von Iris Thomsen verkürzt dessen Inhalt zwar, ist aber für den Hausgebrauch ganz hübsch. Trotzdem wird man Dich bei einer Umsatzsteuersonderprüfung schlicht auslachen, wenn Du sagst „Ja, aber Iris Thomsen hat doch geschrieben …“. Wenn Du dabei aber sagst „Ja, aber in § 13b Abs x Satz y steht doch eindeutig, dass …“, ist jeder Prüfer von jedem deutschen FA gehalten, Dir entweder zu erklären, dass der Wortlaut des UStG, auf den Du Dich berufst, im gegebenen Fall nicht greift, oder sich eben daran zu halten.
Das hier:
ist zwar ziemlich falsch, aber seis drum. Mehr als Empfehlungen abgeben kann man hier nicht.
Und das hier:
würdest Du nicht sagen, wenn Du die Zeit vorher mitgekriegt hättest. Da musste man für „reverse charge“ bei empfangenen sonstigen Leistungen aus dem Ausland in jedem einzelnen Fall die Zustimmung des Leistenden explizit einholen, 13b-Fälle außerhalb des internationalen Zusammenhangs gab es überhaupt nicht, und die hunderte Millionen DM, die dem Staat unter anderem durch Vorsteuerbetrug in der Baubranche verloren gingen, mussten wir durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in einer Höhe aufbringen, die Du Dir von heute aus überhaupt nicht mehr vorstellen kannst
Also mal hübsch den Ball flach halten. Das gemeinsame USt-System ist eine von den ganz wichtigen Sachen, die die EU gebracht hat - egal wie man zu den vielen unschönen Dingen steht, die als Folgen von „Lissabon“ leider auch auf ihr Konto gehen. Vielleicht wirst Du das einsehen, wenn Du in den kommenden Jahren mal etwas in UK bestellen wirst, dann erst zum Hauptzollamt wackeln musst und die Einfuhr-USt bezahlen musst, bevor Dir das Paket ausgehändigt wird.
Schöne Grüße
MM