ja gut aber damit das zivilrecht einschreiten kann muss doch
erst mal eine anzeige gestellt werden.
und wenn man das gelände nach einem verbot nicht mehr betritt
kann dann ja nix passieren.
Nein, Du wirfst noch immer zwei völlig getrennte Materien durcheinander. Das Strafrecht hat für die Frage, ob man ein Grundstück betreten darf, nicht die geringste Bedeutung. Tatsächlich ist es umgekehrt.
Insofern hat auch eine „Anzeige“ mit dem zivilrechtlichen Einschreiten absolut nichts zu tun.
Die Sache ist allein zivilrechtlich zu beurteilen und dabei auch recht einfach.
Ob man ein fremdes Grundstück betreten darf, hängt von dem Willen des Eigentümers ab. Dieser kann jedem untersagen, dieses zu betreten, nutr wenigen oder niemandem.
Natürlich kennt man diesen Willen oftmals nicht. Eine Einzäunung ist hierfür schon ein Indiz, aber ein fehlender Zaun kann nicht zu der umgekehrten Schlussfolgerung führen, dass jeder das Grundstück betreten darf.
Will heißen: Betritts Du ein Grundstück, dessen Eigentümer damit nicht einverstanden ist, dann darfst Du das nicht. Die Tatsache, dass Du das ggf. nicht wissen konntest, spielt erst dann eine Rolle, wenn es um mögliche Schadenersatzansprüche wegen Eigentumsverletzung geht.
Die Aussage, ein Grundstück darf ich betreten, solange mir nichts anderes gesagt wird, ist jedoch falsch, da es nicht auf die Kundgabe des Willens des Eigentümers ankommt, sondern auf den Willen allein.
Gruß
Dea