Privatgrundstück

Hallo,

Müssen Privatgrundstücke als solche gekennzeichnet sein ?
z.B. Parkplätze
Evt. Durch ein Schild „betreten verboten“ oder das dieses eingezäunt sein muß?

Oder ist duch eine Bebauung dieses Recht schon inbegriffen ?

danke im vorraus … Martin

Hi,

irgendwie wird nicht klar worauf Deine Frage zielt. Selbstverständlich müssen Privatgrundstücke nicht gekennzeichnet sein.
Willst Du aber verhindern, daß Fremde sich auf dem Grundstück aufhalten, mußt Du dies auch kenntlich machen. Eine Bebauung allein ist aber noch kein Zeichen dafür, daß ein Grundstück nicht betreten werden darf.

Gruß Stefan

Müssen Privatgrundstücke als solche gekennzeichnet sein ?
z.B. Parkplätze
Evt. Durch ein Schild „betreten verboten“ oder das dieses
eingezäunt sein muß?

Oder ist duch eine Bebauung dieses Recht schon inbegriffen ?

danke im vorraus … Martin

Danke … aber wo finde ich das ?
Perfekt.

Willst Du aber verhindern, daß Fremde sich auf dem Grundstück
aufhalten, mußt Du dies auch kenntlich machen. Eine Bebauung
allein ist aber noch kein Zeichen dafür, daß ein Grundstück
nicht betreten werden darf.

Danke … ja darauf wollte ich hinaus, ob man kennzeichnen muß das das Betreten verboten ist.

Könntest du mir noch verraten wo dies verankert ist?
Oder wo ich nachschauen kann.

mfg … Martin

Hi,

Danke … ja darauf wollte ich hinaus, ob man kennzeichnen muß
das das Betreten verboten ist.

Könntest du mir noch verraten wo dies verankert ist?
Oder wo ich nachschauen kann.

das mit dem Nachsehen bzw. verankert sein ist so eine Sache. Es steht nirgendwo, daß bei Schild X Handlung Y verboten ist.

Man muß hier Herleiten: Zum einen haben wir §903 BGB ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__903.html ), der grundsätzlich dem Eigentümer gestattet über sein Eigentum zu verfügen. Nun müßtest Du aber jeder einzelnen Person Deinen Willen kundtun…etwas unhandlich (bzw. im Falle von Schildern u.U. wenig hilfreich: „Ach, da steht ein Schild? Habe ich gar nicht gesehen…dann gehe ich halt wieder“).
Aber §123 StGB (Hausfriedensbruch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__123.html ) hilft hier weiter: Dort ist das widerrechtliche Eindringen auf ein befriedetes Grundstück mit Strafe bedroht. Im Umkehrschluß kann man sagen, daß die Einfriedung eines Grundstücks ein deutliches Zeichen des Eigentümers ist, daß sich hier niemand unberechtigt aufhalten soll/darf. Und andererseits kann man so auch herleiten, daß ein offenes Grundstück erst mal folgenlos betreten werden kann bis einem der Eigentümer (oder dessen Besitzdiener) das Gegenteil mitteilt.

Gruß Stefan

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Hallo,

Danke … ja darauf wollte ich hinaus, ob man kennzeichnen muß
das das Betreten verboten ist.

… Du solltest zuvor sicherstellen, dass Du das Betreten überhaupt verbieten kannst. Dem könnten ja Rechte anderer entegegen stehen.

Ciao R.