Darf man durch den Weinberg laufen?

Hallo Experten,

Ein Weinberg ist doch zunächst mal ein Grundstück, das irgendjemanden gehört, darf man da durchlaufen?

Das man keine Trauben klauen und nichts kaputtmachen darf, ist klar.

Gruß, Inli

Hallo!

Ein Weinberg ist doch zunächst mal ein Grundstück, das
irgendjemanden gehört, darf man da durchlaufen?

Das hängt von irgendjemandem ab.

Servus Inli,

Betretungsrecht ist abgesehen vom sehr allgemein gehaltenen § 27 Bundesnaturschutzgesetz (der sich auf ungenutzte Flächen bezieht) Ländersache. Falls „Zweistromland“ z.B. zwischen Regen und Waldnaab (gibts da Weinberge??) gelegen sein sollte, hat der Erholungssuchende ziemlich gute Karten: Der vielbeschumpfene Freistaat Bayern ist in dieser Hinsicht recht liberal.

Um welches Bundesland gehts denn?

Schöne Grüße

MM

Ein Weinberg ist doch zunächst mal ein Grundstück, das
irgendjemanden gehört, darf man da durchlaufen?
Das man keine Trauben klauen und nichts kaputtmachen darf, ist
klar.

Hallo Inli,
in den Landesnaturschutzgesetzen ist das Betretungsrecht der freien Landschaft/Natur prinzipiell geregelt.
Auf dieser Seite kannst du beispielhaft weiter lesen. http://www.stmugv.bayern.de/de/natur/freizeit/recht… Habe ich unter „betretungsrecht der landschaft“ bei Google gefunden.
Grüße
Ulf

wenn es kein eingezäuntes grundstück ist und es nicht anders ausgeschildert ist darf man erst mal das grundstück betretten.

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Hallo!

wenn es kein eingezäuntes grundstück ist und es nicht anders
ausgeschildert ist darf man erst mal das grundstück betretten.

Was heißt „erstmal“? Bis man erschossen wird? Abenteuerliche Rechtsauffassung hast Du da. Außerdem grüßt Du nicht und benuttzt keine Großbuchstaben.

hallo

erstmal = bis man vom grundstück verwiesen wird.

OT

warum is hier eigentlich jeder so erpicht auf groß und kleinschreibung ? wenn ich eine rechtsschreibtest machen will dann geh ich in die schule. und treibe mich nicht in wissens foren rum. sehe da kein unterschied drin ob ein wort jetzt Groß oder klein geschrieben wird…

ciao
Phillip

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Hallo!

warum is hier eigentlich jeder so erpicht auf groß und
kleinschreibung?

Weil es erstens die Lesbarkeit steigert und zweitens, und das ist meine persönliche Meinung, weil derjenige, der beim Schreiben Seiner Antwort nicht einmal die Zeit hat, das ein oder andere mal die taste links vom „Y“ anzuticken, sich wohl auch nicht viel Zeit genommen hat, über eine sinnvolle Antwort nachzudenken.
Man könnte sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, wie es mal ein Prof. von mir auf die Ruhr-Uni in Bochum bezogen ausgedrückt hat: „Ein Mindestmaß an Umgangsformen sollte man selbst hier verlangen dürfen.“

Gruß,

Florian.

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Hallo,

ich erinnere mich an Sperrungen von Weinbergen kurz vor der Lese, die vermutlich dann auf örtliche Satzungen oder ggf. Weinbaurecht zurückgehen dürften (bin da überhaupt kein Experte, aber das wären so Stichworte und Stellen, an denen ich anfangen würde zu suchen). Im Umkehrschluss würde dies dann wohl bedeuten, dass die Weinberge außerhalb dieser Sperrzeit „offen“ sind. Wobei natürlich immer noch der Unterschied zwischen Nutzung der ggf. privaten Wege durch die Weinberge und dem Herumtrampeln direkt zwischen den Stöcken zu klären wäre.

Gruß vom Wiz

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ich denke schon das ich ein mindestmaß an umgangsformen habe sonst würde ich mich hier nicht an diskusionen beteiligen sondern mir einfach für fragen die ich habe meine antworten abhollen.

ich halte es überings auch für nen mindestmass an umgangsformen das man jemanden so schreiben lässt wie er schreiben möchte und ihm nicht probiert das eigene raster aufzudrücken. großschreibung ist was für geschäftskorespondenz und ob ein wort groß oder klein geschrieben ist lesen kannst du es gleich gut.

Gruß
Phillip

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Hallo nochmal!

Sorry,aber „das eigene Raster aufdrücken“ tut der, der nicht so schreibt, dass man’s problemlos lesen und verstehen kann.

Sollte aber meinerseits nur ein kleines Späßchen sein, weil Du in Deiner ViKa das Thema ausdrücklich ansprichst.

naja ich versteh leider nicht warum man meinen text nicht problem los lesen kann.

aber naja zurück zum thema:

solange es nicht ausdrücklich verboten ist oder das gelände eingezeugt ist wüste ich keinen grund warum man das gelände nicht betretten darf.
lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

gruß
Phillip

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M. E. ergibt sich aus den Umständen, dass es sich bei einem Weinberg um keine öffentlichen Wege und Plätze handelt. Der liebe Gott lässt das Zeug (wenn überhaupt noch) nicht in Reih und Glied und an Stöcken wachsen. Man sieht, dass es Menschen gibt, die sich darum kümmern. Man weiß auch, dass es Menschen gibt, die die Trauben in vielfältiger Weise verarbeiten und verkaufen,um damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das könnten sie nicht tun, wenn ihnen nicht auch der Grund und Boden gehörte,auf dem die Trauben wachsen.

1 Like

naja aber mal auf was anderes bezogen, wenn zu einem gebäude ein grundstück gehört und dies nicht eingezaunt ist dann kann man es meines wissens nach niemandem verbieten das grundstück zu betretten.

Gruß
Phillip

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und ob ein wort groß oder klein geschrieben ist lesen kannst
du es gleich gut.

Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät ist es nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige, was wcthiig ist, ist dsas der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen. Das ist so, wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin leesn, snderon das Wrot als gseatems.

Velie Güßre
dtafoax

Hi Philip,

naja aber mal auf was anderes bezogen, wenn zu einem gebäude
ein grundstück gehört und dies nicht eingezaunt ist dann kann
man es meines wissens nach niemandem verbieten das grundstück
zu betretten.

So einfach ist das IMHO nicht:
siehe: /t/privatgrundstueck/2055067

mfg Ulrich (IANAL)

hallo,

§ 123

Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete :Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum :öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich :eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die :Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit :Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

ist genau das was ich gesagt habe. solange ein gelände nicht befriedet ist darf man es erst einmal betretten. bis man vom gelände verwiesen wird.

Gruß
Phillip

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Hi Martin,

„Zweistromland“ z.B. zwischen
Regen und Waldnaab (gibts da Weinberge??) gelegen sein sollte,
hat der Erholungssuchende ziemlich gute Karten
Um welches Bundesland gehts denn?

Rheinland-Pfalz, an der wunderschönen Mosel, da gibt es gaaaaaanz steile Weinberg :smile:

Gruß, Inli

Auch hallo,

Wobei natürlich immer noch der
Unterschied zwischen Nutzung der ggf. privaten Wege durch die
Weinberge und dem Herumtrampeln direkt zwischen den Stöcken zu
klären wäre.

Es gibt richtige Wege, die durch die Berge führen, die darf man sogar befahren. Aber beim Zu-Fuß-Gehen neulich gedachte ich, die Abkürzung zwischen den Weinstöcken hindurch zu nehmen.

Als brave Bürgerin kam mir eben dann der Gedanke, ob das rechtlich ok wäre, d.h. ob es so eine Art Wegerecht für nicht eingezäunte Grundstücke gibt.

Gruß,
Inli

wenn es kein eingezäuntes grundstück ist und es nicht anders
ausgeschildert ist darf man erst mal das grundstück betretten.

Hallo Phillip,

da genau war ich mir eben nicht sicher, ich meinte mal gelesen zu haben, dass es in England so ist.

Aber hierzulande?

Gruß,
Inli