Darf man sein Fenster Staßenseite zumauern?

Ist es legal sein eingenes Fenster (Eigentumswohung)zu zumauern? Es kann ja sein, dass es auch ein Gesetz gibt, das dies verbietet, weil evt. das Haus dann unschön aussieht und alles gleich aussehen soll, oder sonst was…
Wir sprechen hier von einen kleinen Badezimmerfenster, es sind zwei in diesem Raum vorhanden!!
Bin für jede Antwort dankbar.
Falls noch Infos fehlen, einfach fragen bitte.

LG Uwe

Veränderungen an der Fassade sind generell Genehmigungspflichtig.
Auserden Steht in der Teilungerklärung in wie weit die Miteigentümer, mitsprechen dürfen und ob die Fassade Gemeinschaftseigentum ist.
Normalerweise wird das nichts mit zumauern :wink:

Gruß Claas

Es gibt tatsächlich die verschiedensten - meist regional - erlassenen Gesetze zur Fassadengestaltung. Insbesondere Denkmalschutz, Ensambleschutz. Viel wichtiger scheint mir aber die Frage: Wie stehen die anderen Eigentümer dazu?

Vielleicht ist es möglich, in der Fensterlaibung eine „Zwischenwand“ einzuziehen, ggf. aus Leichtbeton oder Gipsplatten. Raumseitig könnte diese dann verfliest werden, falls das die Absicht war. Zuvor das Fenster natürlich richtig abdichten und verriegeln und innen mit einem schwarzen Stoff zuhängen (dann fällt es von außen nicht direkt auf, dass es raumseitig „zugemauert“ ist.

Viel Erfolg!

Hallo
Bei einer Eigentumswohnung darf man innerhalb der Wohnung verändern wie man will, solange keine statischen Veränderungen betroffen sind.
Die Fassade hingegen gehört der Eigentümergemeinschaft und wird gemeinschaftlich gestaltet und gepflegt.
Ein Zumauern bedarf somit die Erlaubnis der Miteigentümer.

Gruß Protif

Dürfen ist relativ; in der Regel muss man bei allen Arbeiten die u.a. die Fassade betreffen unbedingt die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft einholen, da man sonst für alle event. nötigen Arbeiten alleine aufkommen muss;
Beispiel: Du mauerst dein Fenster zu und von der Außenseite her sieht man bpw. die Ziegel; das stört die Eigentümer, also lassen Sie die ganze Fassade inkl. deinem zugemauerten Fenster verputzen und Du darfst das dann bezahlen;
Das geht sicher so nicht, ohne Zustimmung der anderen Eigentümer;

mfg Thomas

Das ist wohl eher eine Frage für das Bauamt der jeweiligen Stadt, bzw. für einen ortsansässigen Fachanwalt.Es kann sein,daß es auch mit den Miteigentümern abgesprochen werden muß. Vielleicht mal in der Eigentümerversammlung ansprechen, oder den Verwalter, sofern vorhanden.

Ist es legal sein eingenes Fenster (Eigentumswohung)zu
zumauern? Es kann ja sein, dass es auch ein Gesetz gibt, das
dies verbietet, weil evt. das Haus dann unschön aussieht und
alles gleich aussehen soll, oder sonst was…
Wir sprechen hier von einen kleinen Badezimmerfenster, es sind
zwei in diesem Raum vorhanden!!
Bin für jede Antwort dankbar.
LG Uwe

Hallo Uwe,

diese Fragen werden sehr unterschiedlich behandelt. Die Städte haben diesbezüglich eigene Satzungen. Ich würde beim Bauamt nachfragen. Vor allem bei denkmalgeschützen Gebäuden ist das z.B. undenkbar. Soweit ich weiß, müssen auch die anderen Wohnungsbesitzer dazu befragt werden, ob das für das Objekt geduldet wird.

Definitiv ist vorher Fragen preisgünstiger, denn im Zweifelsfall müsstest du den vorherigen Zustand wieder herstellen.

Die Angaben sind meine persönliche Meinung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Viele Grüße und viel Erfolg
Maik

Keine Ahnung - hat eher was mit Baurecht zu tun.

Auf alle fälle vorher Baubehörde befragen.

Hallo Uwe!

Du kannst doch nicht einfach ein Haus von anderen umgestalten! Nur weil Dir eine Eigentumswohnung gehört, bist Du nicht der Besitzer des Hauses. Nicht einmal anteiliger Besitzer des Hauses, der das Recht hätte, eine Fensteröffnung im Mauerwerk zu schließen. Um das zu tun, musst Du auf jeden Fall einen Antrag an die Eigentümergemeinschaft stellen und dann lernst Du Deine Optionen kennen, die von Eigentümergemeinschaft zu Eigentümergemeinschaft anders aussehen können.

Ob Dein Wunsch nun gegen öffentliches Interesse verstößt, liegt am Haus, an dessen Lage und am zuständigen Sachbearbeiter beim Bauamt. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Wer zu wenig fragt, bekommt auch Probleme. Eine pauschale Antwort kann also nicht objektiv und vollständig richtig sein und ein Rat zu erteilen, kann es ebensowenig. Es ist echt manchmal Glücksache.
Und wenn das soweit geklärt wäre, dann hat vielleicht noch der Architekt, auf dessen glorreicher Idee das Haus gebaut wurde, ein Mitspracherecht. Oder dessen Erben. Ein Haus zu entwerfen und dabei zu gestalten ist nämlich Kunst und damit unterliegt die Entscheidung, ob eine Fensteröffnung weg kann oder nicht, auch der Entscheidung des Künstlers. Anders wäre es, wenn der Architekt das Haus als Dienstleister im Auftrag eines Bauherrn konstruiert hat, bei dem der Bauherr maßgeblich der Entscheidungsträger für die Gestaltung war…

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH

hallo,

sorry, war lange im urlaub, deshalb erst jetzt eine antwort.
dies ist eine rechtliche frage, die ich nicht beantworten kann.

gruß