Hallo Uwe!
Du kannst doch nicht einfach ein Haus von anderen umgestalten! Nur weil Dir eine Eigentumswohnung gehört, bist Du nicht der Besitzer des Hauses. Nicht einmal anteiliger Besitzer des Hauses, der das Recht hätte, eine Fensteröffnung im Mauerwerk zu schließen. Um das zu tun, musst Du auf jeden Fall einen Antrag an die Eigentümergemeinschaft stellen und dann lernst Du Deine Optionen kennen, die von Eigentümergemeinschaft zu Eigentümergemeinschaft anders aussehen können.
Ob Dein Wunsch nun gegen öffentliches Interesse verstößt, liegt am Haus, an dessen Lage und am zuständigen Sachbearbeiter beim Bauamt. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Wer zu wenig fragt, bekommt auch Probleme. Eine pauschale Antwort kann also nicht objektiv und vollständig richtig sein und ein Rat zu erteilen, kann es ebensowenig. Es ist echt manchmal Glücksache.
Und wenn das soweit geklärt wäre, dann hat vielleicht noch der Architekt, auf dessen glorreicher Idee das Haus gebaut wurde, ein Mitspracherecht. Oder dessen Erben. Ein Haus zu entwerfen und dabei zu gestalten ist nämlich Kunst und damit unterliegt die Entscheidung, ob eine Fensteröffnung weg kann oder nicht, auch der Entscheidung des Künstlers. Anders wäre es, wenn der Architekt das Haus als Dienstleister im Auftrag eines Bauherrn konstruiert hat, bei dem der Bauherr maßgeblich der Entscheidungsträger für die Gestaltung war…
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH