Darf mein Vater das?

Hallo,

dann machen wir doch mal die Situation umgekehrt: Mutter schenkt dem Sohn ein tolles Fahrrad.

Papa macht bei den Umgängen öfters mal eine Fahrradtour mit dem Jungen.

Der Junge kommt jetzt auf die Idee, das Fahrrad gänzlich beim Papa bleibt. Schließlich hat der Junge das Fahrrad ja (ohne Auflagen) geschenkt bekommen.

Mit den neuen Nike-Schuhen macht der Junge das auch und irgendwann schleppt er das ganze Kinderzimmer zum Vater, weil er dort das schöne von der Mutter haben will.

Wenn jetzt kommt: daaaas ist jaaa gaaaanz waaas anderes, dann solltet Ihr Euch mal Eurer Doppelmoral bewusst werden.

Der Vater kauft und schenkt vermutlich hier die Sachen, damit er an den Umgangswochenenden auch etwas für den Jungen hat. Damit der Junge nicht viele Sachen hin und her schleppen muss.

Dann gibt es noch Fälle, da erlauben die Mütter nicht einmal dass die Sachen die das Kind bei ihnen hat (die dem Kind auch mal geschenkt wurden) zum Umgang zum Vater VORÜBERGEHEND für die Umgangszeit mitnimmt. Dies obwohl sie nach der Umgangszeit wieder in den mütterlichen Haushalt zurückgebracht werden. Solche Fälle kommen häufiger vor, als Ihr denkt.
Ob das hier so ist, wissen wir nicht. Aber wenn das Kind beim Vater Sachen hat, die es im mütterlichen Haushalt nicht hat, dann scheint der Vater dem Kind doch einiges an Extras (zum Beispiel Tiere) zu gönnen, die bei der Mutter (aus welchen Gründen auch immer - z. B. Allergie) nicht erlaubt sind.

Dem Vater in solchen Fällen gleich sonstwas zu unterstellen finde ich total daneben. Er will seinem Sohn während dessen Aufenthalt bei ihm einiges zur Verfügung stellen.

Vermutlich kann er aus finanziellen Gründen nicht alle vierzehn Tage neue Anschaffungen machen.

Gruß
Ingrid

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Aha…ich weiß aber was ne Senseo ist. Hab ich selber in der
Küche :smile:

Die gibbet aber noch nicht in der dritten Generation:smile:

Gruß

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Hallo,

diese Argumente sind goldrichtig und können noch ergänzt werden.

Was gibt die Mutter dem Kind mit, wenn es zum Vater geht? Die besten Spielsachen und die beste Kleidung?

Vielleicht will der Vater die vom Kind mitgenommenen Sachen bei sich behalten, damit der Junge dort auch was tolles zum Spielen und zum Anziehen hat? Damit der Junge sich auf diese Spielsachen freut?

Der Vater macht (unter Umständen unter hohen finanziellen Anstrengungen) Anschaffungen, damit die Umgangszeit wirklich schön ist.

Wenn vieles weggeschleppt wird, befürchtet der Vater vielleicht auch, dass es im anderen Haushalt z. B. von weiteren Halb- bzw. Stiefgeschwistern beschädigt wird?

Gedanken und Befürchtungen die der Vater haben könnte, gibt es derlei viele, dass man ihm nicht nur böse Motive unterstellen darf.

Ich kaufe Sachen für meine Enkelkinder die hier in meinem Haus bleiben, damit sie hier auch etwas zu spielen und anziehen haben und sich nicht langweilen.

Den Eltern kann ich ja nicht jedesmal zumuten, dass sie bei drei Kindern mit großem Anhänger hierher kommen. Puppenwagen, Fahrräder, Roller, Kaufladen, Sandkasten usw. benötigen für drei Kinder sogar in einem (vorhandenen) Van sehr viel Platz. Von den Aus- und Einladearbeiten und das schleppen in den zweiten Stock (bei meinem Sohn) ganz abgesehen.

Abgesehen davon, bestreikt mein Sohn die voluminösen Spielsachen sowieso. Er will, dass seine Kinder hier bei Oma und Opa gerne immer wieder etwas Neues entdecken und sich auf die hier deponierten Sachen freuen.

Viele dieser Sachen bekommen die Kinder zu diversen Gelegenheiten von mir geschenkt. Trotzdem bleiben sie hier.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

naja, da fehlten dann ja „nur“ 11 Bundesländer, wo die Ferien noch nicht begonnen hatten.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

Der Schenker bestimmt, wofür es geschenkt wird.

Aber doch nicht nachträglich. Gechenkt ist geschenkt. Wenn es
Bedingungen gibt, dann müsste man es vorher sagen.

Dann dürfen Deine Kinder folgendes? Du schenkst Deinem Kind ein tolles und teures Spielzeug. Das Kind schenkt an seinem Freund dieses Spielzeug weiter.

Das darf es dann ja -so steht es in Deinem Posting, weil: geschenkt ist geschenkt. Somit kann der Beschenkte damit machen was er will.

Es gibt doch sogar in Nichttrennungsfamilien Auflagen der Gestalt, dass ein Kind dieses oder jenes (von sonstwem geschenkt erhaltenes) Spielzeug nicht zu diesem oder jenem Freund mitnehmen darf.

Alle Eltern würden eingreifen, wenn ein Kind das von Onkel Ericht geschenkt erhaltene Puppenhaus mit der Axt bearbeitet. Warum tun die das denn? Schließlich kann der Beschenkte mit dem Geschenk ja machen was er will.

Und schon ganz perfide finde ich es, mit der Abschaffung der
Haustiere zu drohen.

Perfide finde ich es nicht. Es zeigt die Enttäuschung des Vaters. Bei meinem Beispiel mit dem Puppenhaus würden ja dem Kind auch Konsequenzen „drohen“. Sei es, dass man sich überlegt, dass man nichts wertvolles mehr schenkt und auch schenken lässt, oder dass man z. B. den noch vorhandenen Kaufladen auch weg nimmt.

Evtl. will der Vater ja mit den ersparten Tierhaltungskosten und dem Verkaufserlös der pss3 (oder wie das Ding heißt) die weggeschafften Sachen wieder neu anschaffen?

Aber man kann wahrscheinlich nicht viel dagegen tun.

Nein man sollte die Sachen zurückbringen und wirklich darüber nachdenken und vor allen Dingen beim Vater nachfragen, warum er so reagiert.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

also etwas unter aller Sau zu finden ohne Eltern oder Hintergründe zu kennen, finde ich schon etwas übertrieben.

Vielleicht hat der Vater die Ps3 für sich und seinen Sohn gemeinsam gekauft. ( ich glabe es ist ein Junge) Ich hatte aus Spielsachen, die meine Eltern gekauft haben, damit sie für uns alle sind. Und jetzt nimmt das Kind sie mit?! Vielleicht hat der Vater auch gesagt:" Nimm statt der Ps3 lieber deine Haustiere mit, weil um die will/ kann ich mich nicht kümmern. Und wenn du es nicht machst mit den Tieren, dann müssen die eben weg. Statt ständig an deiner Ps3 zu kleben, solltest du dich mehr um deine Tiere kümmern!"
(oh jetzt seh ich meine Mutter vor mir)

glaubst du nicht, dass es so auch gewesen sei könnte?

Oder hat der Vater wohl gesagt:

Nein das hab ich dir zwar geschenkt aber ich will, dass es hier bleibt. Gründe nenne ich dir zwar nicht, aber wenn du dich nicht daran hälst, nehme ich dir die Haustiere, um die ich mich natrülich gerne kümmern werde, weg.

Und vielleicht ließt du meinen Artikel weiter oben zum Thema „Angst“ mal durch.

Gruß

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hi,

Wenn jetzt kommt: daaaas ist jaaa gaaaanz waaas anderes, dann
solltet Ihr Euch mal Eurer Doppelmoral bewusst werden.

das würde doch aber inbetriebnahme der denkmurmel voraussetzen, oder? da sehe ich bei vielen in dem thread schwarz :wink:

schöne grüße
ann

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Auch nochmal Hallo,

dann machen wir doch mal die Situation umgekehrt: Mutter
schenkt dem Sohn ein tolles Fahrrad.

Papa macht bei den Umgängen öfters mal eine Fahrradtour mit
dem Jungen.

Der Junge kommt jetzt auf die Idee, das Fahrrad gänzlich beim
Papa bleibt. Schließlich hat der Junge das Fahrrad ja (ohne
Auflagen) geschenkt bekommen.

Mit den neuen Nike-Schuhen macht der Junge das auch und
irgendwann schleppt er das ganze Kinderzimmer zum Vater, weil
er dort das schöne von der Mutter haben will.

Wenn jetzt kommt: daaaas ist jaaa gaaaanz waaas anderes, dann
solltet Ihr Euch mal Eurer Doppelmoral bewusst werden.

Ich hätte auch andersrum moralisch kein Problem damit (auch wenn ich inzwischen gesagt bekommen hab das es juristisch andes aussieht :wink: )

Der Vater kauft und schenkt vermutlich hier die Sachen, damit
er an den Umgangswochenenden auch etwas für den Jungen hat.
Damit der Junge nicht viele Sachen hin und her schleppen muss.

Ja, das macht durchaus Sinn, aber auch hier denke ich sollten die Elternteile/Großeltern/Kinder miteinander reden und nicht dem Kind einfach etwas verbieten…

Dem Vater in solchen Fällen gleich sonstwas zu unterstellen
finde ich total daneben. Er will seinem Sohn während dessen
Aufenthalt bei ihm einiges zur Verfügung stellen.

Ein Vater, der seinem Kind droht dessen geliebte Haustiere zu verkaufen, nur weil dieses einen Gegenstand mit in den Haushalt der Mutter ist nicht zu entschuldigen.
Ich kann durchaus verstehen, dass Anschaffungen gemacht werden die für die jeweils eigene Wohnung zum bespassen des Kindes gedacht sind, aber man sollte als Eltern die Wünsche der Kinder respektieren und eventuelle Umstände in Kauf nehmen, anstatt die Trennung auf dem Rücken des Kindes auszutragen.
Gruss Backs

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Hallo,

hi,

Wenn jetzt kommt: daaaas ist jaaa gaaaanz waaas anderes, dann
solltet Ihr Euch mal Eurer Doppelmoral bewusst werden.

das würde doch aber inbetriebnahme der denkmurmel
voraussetzen, oder? da sehe ich bei vielen in dem thread
schwarz :wink:

ich bin von Natur aus Optimistin: die Hoffnung stirbt halt immer zuletzt.

Gruß
Ingrid

Hi,

Habe vor einem Monat meine Ps3 die mir mein Vater gekauft hat
und andere Sachen mit zu meiner Mutter genommen (Wohne da
auch).

hier fängt es schon an unklar zu werden: Du schreibst, er hätte Dir die Sachen gekauft. Wie ist das zu verstehen? Waren sie ein persönliches Geschenk zu einem Anlaß? Waren es Anschaffungen die eigentlich gar nicht für Dich allein waren?

Mein Vater sagte jetzt das ich meine Sachen wieder
Mitbringen soll weil er sie gekauft hat und wenn Ich sie nicht
mit zu ihm zurück nehme kommen meine Haustiere weg und er
verkauft meine Ps3.

Mal ´ne blöde Frage: wo sind die Sachen denn nun? Bei ihm oder bei Deiner Mutter? Wie will er denn ein Gerät verkaufen, über das er keine Verfügungsgewalt hat?
Und wenn Du bei Deiner Mutter wohnst, wie will er dann Deine Haustiere abschaffen? Hast Du sie bei ihm untergebracht und läßt sie von ihm versorgen? Wie oft siehst Du denn Deine Haustiere?

Meine Frage jetzt: Darf er mir verbieten
meine Sachen mit zu meiner Mutter zu nehmen und kann er sie
wenn ich sie nicht mit nehme meine Haustiere wegnehmen und sie
verkaufen?

Ist er erziehungsberechtigt? Was sagt Deine Mutter zu der Geschichte? Wie ist das Verhältnis Deiner Eltern?

Egal, ob man Dein Problem nun juristisch oder moralisch betrachten will, es fehlen einfach zu viele Informationen um sich ein halbwegs realistisches Bild machen zu können.
Sein Verhalten kann sowohl juristisch wie auch moralisch völlig richtig aber auch völlig falsch sein. Alle bisherigen Antworter haben mehr oder weniger in Deine Geschichte hineininterpretiert bzw. versucht Dir mögliche Erklärungen zu nennen. Willst Du wirklich Rat, solltest Du ein wenig mehr erzählen.

Gruß Stefan

Hallo Ingrid,

Der Vater kauft und schenkt vermutlich hier die Sachen, damit
er an den Umgangswochenenden auch etwas für den Jungen hat.
Damit der Junge nicht viele Sachen hin und her schleppen muss.

wenn das so ist, würde ich das nie als Geschenk bezeichnen. Noch weniger Spielsachen, die Du anschaffst, damit Deine Enkelkinder bei euch etwas zum Spielen haben.

Dies ist zwar eine sinnvolle Anschaffung, aber doch kein Geschenk für jemanden. Für mich beinhaltet der Begriff Geschenk, dass die Verfügungsgewalt auf den beschenkten übergeht.

Dann gibt es noch Fälle, da erlauben die Mütter nicht einmal
dass die Sachen die das Kind bei ihnen hat (die dem Kind auch
mal geschenkt wurden) zum Umgang zum Vater VORÜBERGEHEND für
die Umgangszeit mitnimmt. Dies obwohl sie nach der Umgangszeit
wieder in den mütterlichen Haushalt zurückgebracht werden.
Solche Fälle kommen häufiger vor, als Ihr denkt.

Das möchte ich überhaupt nicht anzweifeln, ich finde es genauso verkehrt.

Dem Vater in solchen Fällen gleich sonstwas zu unterstellen
finde ich total daneben. Er will seinem Sohn während dessen
Aufenthalt bei ihm einiges zur Verfügung stellen.

Wenn er das so meint, dann sollte er es nicht als Geschenk deklarieren. Gleiches gilt für Gebrauchsgegenstände, die nicht beliebig weitergereicht werden dürfen. Bei uns war dies z.B. das jeweils aktuelle Fahrrad. Genauswenig, wie andere Kinder ihren Platz im Familienauto „geschenkt“ bekamen, bekam meine Tochter ihre Fahrräder „geschenkt“. Es war kein besonderer Anlass nötig als die Notwendigkeit, ein der Körpergröße angepassteres Fahrrad zu haben.

Vermutlich kann er aus finanziellen Gründen nicht alle
vierzehn Tage neue Anschaffungen machen.

Wie oben geschrieben: Dann aber bitte ausdrücklich: „Gekauft zur Verwendung hier“ benennen und nicht: „Das wollte ich Dir schenken.“

Gruß, Karin

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Hallo,

kann ja durchaus auch sein, dass der Vater die Sachen FÜR das Kind gekauft hat. Das Kind macht daraus ein Geschenk. Im landläufigen Sinne ist FÜR gleichzeitig geschenkt, muss aber nicht sein. Ob das hier auch so der Fall ist, wissen wir nicht.

Viele Eltern, und das sind bei Weitem nicht nur Trennungseltern, bestimmen über das Eigentum des Kindes, das dieses einmal von Oma Frieda oder Opa Heinrich oder Tante Elise geschenkt bekommen hat.

Nicht jeder hat das Geld ein Fahrrad unter der Zeit FÜR das Kind zu kaufen und zu Weihnachten noch mal extra Geschenke zu machen. Würde ich hier nicht haushalten, müsste ich den Wünschen der Kinder, weil sie ja das Gewünschte in unserem Garten (bei den Eltern haben sie noch keinen) nutzen möchten, ständig folgen.

Heute habe ich z. B. einen realen Fall vom „Bestimmungsrecht“ der Eltern erlebt. Ich habe meiner kleinsten Enkelin zum Geburtstag eine handgeschreinerte und bemalte Puppenwiege geschenkt.

Eben, vor einigen Minuten, rief mich meine Schwiegertochter an und war ärgerlich auf ihr kleines Töchterchen. Die kleine Motte hat einen nicht abwaschbaren Stift bei ihrem großen Bruder entwendet und damit die Puppenwiege „verziert“.

Wenn man den hier vorherrschenden Argumenten folgen würde, stellt man sich doch die Frage, warum sich meine SchwieTo überhaupt aufregt? Die Kleine kann doch mit IHREM Geschenk bzw. Eigentum, das ja nicht mal die Eltern finanziert haben, machen was sie will - also auch „umdekorieren“.

Geschenke sind die Sachen die bei mir bleiben (war ja bei der Wiege nicht) trotzdem. Sie sind ja genau einem Kind zugeordnet oder (z. B. beim Sandkasten) für diese drei Kinder bestimmt.

Wird diese Zuordnung z. B. beim Puppenwagen nicht gemacht, hat Spielen beinahe regelmässig einen größeren Streit zwischen den Kindern zur Folge. Ohne die Enkelkinder hätte ich keine Veranlassung Sandkasten, Puppenwagen, Kinderfahrräder u. v. m. anzuschaffen, da ich das Alter, wo man überlicherweise solche Sachen nutzt, schon weit überschritten habe.

Umgekehrt passiert es sogar, dass die Kinder Spielsachen (war z. B. ein Schlagzeug, Wassergun u.v.m.) von anderen Personen geschenkt bekommen haben, die auf Wunsch der Eltern und aus praktischen Erwägungen heraus ei uns deponiert und benutzt werden.

Eltern greifen nun mal ein und bestimmen auch über das Eigentum der Kinder. Hier hat es nicht alleine mit Geschenk und Auflagen zu tun. Meiner Meinung nach gehört das auch zum Erziehungsrecht bzw. auch Erziehungsauftrag der Eltern zu bestimmen, ob z. B. der von Oma Frieda geschenkte Konfirmationsanzug (möglichst schon vor der Konfirmation) zum Open-Air-Konzert auf der grünen Wiese angezogen werden darf oder nicht.

Alle Eltern bestimmen, ob die von Onkel Egon geschenkte Carrera-Bahn im Kinderzimmer abgebaut und beim besten Freund des Kindes für längere Zeit aufgebaut werden darf. Hier würden doch auch alle Eltern eingreifen.

Bei Trennungskindern ist die Situation noch zusätzlich anders. Auch der nichtbetreuende Umgangselternteil sieht es so, dass das Kind bei ihm ein (zweites) Zuhause hat. Selbst wenn das Kind nicht ständig kommt.

Für diesen Umgangselternteil ist es meist eine Selbstverständlichkeit, dass die Sachen nicht „weggeschleppt“ werden.

Der Junge soll die Sachen zum Haushalt des Vaters zurückbringen. Wenn er sauer auf die Haltung vom Papa werden will, kann er ja einen gegenläufigen Test machen und die Sachen, die er von Mutter oder anderen Personen geschenkt bekommen hat, auf Dauer zum Vater bringen. Bin gespannt, wie er die Reaktion der Mutter auf solche Aktionen bewerten wird.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

Wenn jetzt kommt: daaaas ist jaaa gaaaanz waaas anderes, dann
solltet Ihr Euch mal Eurer Doppelmoral bewusst werden.

Ich hätte auch andersrum moralisch kein Problem damit (auch
wenn ich inzwischen gesagt bekommen hab das es juristisch
andes aussieht :wink: )

Es sieht juristisch sogar noch krasser aus. Der betreuende Elternteil - hier also die Mutter - hat sogar die Pflicht dem Kind für die Umgangszeiten alles mitzugeben, was das Kind in dieser Zeit benötigt. Natürlich muss es der Umgangselternteil auch wieder zurückgeben.

Tagtäglich müssen sich die Gerichte damit befassen, weil nicht einmal das Allernötigste mitgegeben wird.

Kinder bekommen im Winter zum Umgang und zur geplanten Schlittenfahrt Sandalen mit - die eigenartiger Weise auch noch zu klein sind.

Für den Sommerurlaub am Meer hat das Kind eine dicke Skijacke eingepackt bekommen.

Kauft der Vater dann, damit das Kind keine erforenen Zehn hat, dicke Stiefel hat er zwei Möglichkeiten: er gibt die Stiefel mit und hat u. U. beim nächsten Umgang das Kind diesmal mit Halbschuhen - statt der benötigten Stiefel.

Oder er behält die Stiefel bei sich, dann werden sie wenig getragen zu klein und das Kind nimmt sie evtl. gegen den Willen des Vaters mit zur Mutter - weil das Kind die Stiefel als Geschenk anzieht.

Wie es hier ist, wissen wir nicht. Aber optimal scheint es nicht zu sein, sonst hätte die Mutter dem Kind schon längst auch eine Playstation bei passender Gelegenheit geschenkt.

Ja, das macht durchaus Sinn, aber auch hier denke ich sollten
die Elternteile/Großeltern/Kinder miteinander reden und nicht
dem Kind einfach etwas verbieten…

Wer sagt uns denn, dass der Vater hier nicht geredet hat? Wer sagt uns denn, ob der Junge überhaupt den Vater gefragt hat, ob er es mitnehmen darf?

Eltern verbieten nun mal unheimlich viele Sachen - liegt in der Natur der Sache und in ihrem Erziehungsauftrag.

Dem Vater in solchen Fällen gleich sonstwas zu unterstellen
finde ich total daneben. Er will seinem Sohn während dessen
Aufenthalt bei ihm einiges zur Verfügung stellen.

Ein Vater, der seinem Kind droht dessen geliebte Haustiere zu
verkaufen, nur weil dieses einen Gegenstand mit in den
Haushalt der Mutter ist nicht zu entschuldigen.

Doch, vielleicht lebt der Vater vom mickrigen Selbstbehalt und will die Sachen, die ohne seine Zustimmung weggebracht wurden, dadurch wieder ersetzen, in dem er die Tierhaltungskosten erspart?

Ich kann durchaus verstehen, dass Anschaffungen gemacht werden
die für die jeweils eigene Wohnung zum bespassen des Kindes
gedacht sind, aber man sollte als Eltern die Wünsche der
Kinder respektieren und eventuelle Umstände in Kauf nehmen,
anstatt die Trennung auf dem Rücken des Kindes auszutragen.

Ich sehe es auch so, dass Eltern ihren Streit ohne die Kinder austragen sollen. Aber auch Kinder müssen Rücksicht auf die Wünsche und Vorstellungen der Eltern nehmen. Dabei ist es egal, ob die Eltern getrennt leben oder nicht. Hier will der Vater eben, dass die Sachen in seinem Haushalt bleiben. Der Mutter wird umgekehrt ja dieses Recht auch nicht abgesprochen.

Im Übrigen kenne ich keine Eltern, die alle Wünsche der Kinder erfüllen und respektieren.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

moralisch / juristisch ist mir jetzt eigentlich egal, aber was ist denn das für eine Aussage:

Aber optimal scheint es
nicht zu sein, sonst hätte die Mutter dem Kind schon längst
auch eine Playstation bei passender Gelegenheit geschenkt.

?? 500 € kostet ein PS3 auf ebay.
Außerdem könnte es ja sein, dass die Mutter eine PS3 nicht für ein geeignetes Spielzeug hält.
Und nur weil beim Papa PS3 spielen angesagt und erlaubt ist, braucht doch Mama nicht alles zu duplizieren?

Du schreibst unten

Im Übrigen kenne ich keine Eltern, die alle Wünsche der Kinder
erfüllen und respektieren.

Eben.

Gruß
Elke

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Hallo,

aaaber, wenn das Kind dieses Dings vom Vater bezahlt bekommt hat die Mutter keine Bedenken mehr, dass das Kind es in ihren eigenen Haushalt mitnimmt und auch dort spielt? Wenn sie es nicht selber zahlen muss, darf er bei ihr spielen?

Auch hier wieder eine Art Doppelmoral. Wenn sie nämlich dagegen ist, dass das Kind damit spielt, dann schickt sie dieses Teil ja automatisch zum Vater zurück und wir hätten hier nicht diese Diskussion.

Die Diskussion wäre dann wohl: warum darf ich bei Mutter nicht mit Spielsachen spielen, die ich vom Vater geschenkt bekomme? Warum sperrt die Mutter das in einem Schrank?

Möchte fast schon wetten, dass dann Antworten kämen in der Richtung: Deine Mutter weiß schon was richtig ist.

Eine Antwort, die man im umgekehrten Fall dem Vater hier nur sehr selten zubilligt.

Die 500 Euro hat es auch dem Vater gekostet. Er hat es sich für das Kind erspart.

Wenn jetzt antworten kommen, dass die Mutter das vom Unterhalt nicht kann, dann einfach mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken.

Hier gibt es im Normalfall (jaaa Ausnahmen gibt es im seltenen Fall auch) zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder der Unterhalt ist gering - dann verbleibt im Regelfall dem Vater ein Selbstbehalt von 900 Euro - von denen er sein ganzes Leben bestreiten muss.

  2. Oder dem Vater bleibt ein wesentlich höherer Selbstbehalt, dann zahlt er auch eine ganze Menge an Kindesunterhalt.

Im Fall eins haben es Vater und Mutter schwer die 500 Euro für das Teil aufzubringen.

Wenn es den Fall zwei gibt, kann die Mutter vom Kindesunterhalt genauso für diese Anschaffung sparen, wie es der Vater bisher getan hat.

Gruß
Ingrid

Hallo,

will ich mich doch noch mal melden. Wie ist es, verbietet Dir Deine Mutter, dass Du Sachen die Du geschenkt bekommen hast zum Vater bringst und dort lässt? Ich rede aber nicht von den Sachen, mit denen Du nicht mehr spielst, sondern von den ganz aktuellen und teuren Dingen.

Wenn ja, hat Dein Vater das gleiche moralische Recht wie Deine Mutter.

Ich würde aber mal die Probe auf’s Exemple machen. Deinen Computer (oder ähnliches) einpacken und beim Vater lassen.

Weitere Gedanken finden sich in den weiteren Antworten.

Viele Grüße
Ingrid

Guten Tag,
wie sinnvoll ist es bei der Fragestellung nach der Mutter zu fragen, bzw. zu fragen was sie zum Vater mitgibt???

Erstens ist es für die Fragestellung irrelevant,
zweitens, was außer nochmehr Konflikte in eine ohnehin konfliktreiche Situation zu bringen bewirkt man mit der Frage?

Es ist doch völlig unerheblich was die Mutter mitgibt.
Außerdem ist der Junge 13!
Ich gehe doch mal stark davon aus das ein 13jähriger in der Lage ist seine Kleider für ein Umgangswochenende selbständig zusammen zu packen.

Bei manchen Formulierungen wundere ich mich wirklich nicht um die vielen Fälle die vor dem Richter landen obwohl man mit ein bisschen Gelassenheit die Situation auch anders hätte klären können!!

Gruß
K.

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Hallo

Dann dürfen Deine Kinder folgendes? Du schenkst Deinem Kind ein tolles und teures Spielzeug. Das Kind schenkt an seinem Freund dieses Spielzeug weiter.

Wenn die Kinder zu klein sind um es zu verstehen, dass man solche Dinge nicht immer nachgeschenkt bekommt, sondern dass sie dann weg sind, wäre ich ja regelrecht dazu verpflichtet, das Kind vor Schaden zu bewahren. So einem kleinen Kind sollte man ja auch nicht so etwas Wertvolles schenken.

Aber das Kind ist ja 13. Eigentlich kann ich mir gar nicht vorstellen, dass eins meiner Kinder in dem Alter seine Sachen so weggeschenkt oder mit dem Hammer bearbeitet hätten. Theoretisch hätten sie das natürlich gedurft, aber wenn sie es tatsächlich gemacht hätten, dann hätte ich wohl Kontakt zu einem Kinderpsychiater aufgenommen.

Was Fahrräder betrifft (die in einem anderen Beitrag zur Sprache kamen), so waren die bei uns auch niemals so richtige Geschenke, die gab es immer zwischendurch, wenn es notwendig war, und die ausgedienten Fahrräder habe ich verkauft. Das war nur einmal ein Geschenk, weil meine Tochter mal ein neues Fahrrad haben wollte, und kein Second Hand. Ok, sie ist aber auch jetzt 16, das ist was anderes.

Und schon ganz perfide finde ich es, mit der Abschaffung der Haustiere zu drohen.

Perfide finde ich es nicht. Es zeigt die Enttäuschung des Vaters.

Aber man weiß doch, wie Kinder oft an ihren Haustieren hängen. Die sind doch fast sowas wie Familienangehörige für sie.

Ich weiß ja nicht, wieso der Vater so enttäuscht darüber ist. Ich wäre an dessen Stelle froh, weil ich das so deuten würde, dass es bei der Mutter langweilig ist, und das Kind deswegen diese Spielkonsole da braucht, während es bei mir und den Haustieren auch ohne diesen Kram rasend interessant ist.

Ich glaube aber, dass der Vater deswegen darüber enttäuscht ist, weil er zwischen den Besuchswochenenden selber dran spielt. Und das kann ich allerdings dann auch wieder verstehen. :smile: Da hätte er sie aber besser nicht verschenken, sondern nur zur Verfügung stellen sollen …

Viele Grüße
Simsy

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Hallo,

aaaber, wenn das Kind dieses Dings vom Vater bezahlt bekommt
hat die Mutter keine Bedenken mehr, dass das Kind es in ihren
eigenen Haushalt mitnimmt und auch dort spielt? Wenn sie es
nicht selber zahlen muss, darf er bei ihr spielen?

Du interpretierst viel zu viel, was hier gar nicht steht.
Ich habe das als Möglichkeit angegeben (vielleicht - auch das ist Spekulation - weiß die Mutter ja gar nichts davon, dass der der Sohn die PS3 zur Mutter mitnehmen will). Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mutter meint, SIE würde sowas nicht finanzieren, aber wenn der Vater meint, das sei okay, dann will sie sich nicht sperren.
Aber wie gesagt, es ging mir nur um deine Aussage: dann hätte die Mutter das längst gekauft…

Auch hier wieder eine Art Doppelmoral. Wenn sie nämlich
dagegen ist, dass das Kind damit spielt, dann schickt sie
dieses Teil ja automatisch zum Vater zurück und wir hätten
hier nicht diese Diskussion.

Nix Doppelmoral. Du spekulierst wild in der Gegend rum und ich habe einfach andere Spekulationen dagegegen gehalten.

Die 500 Euro hat es auch dem Vater gekostet. Er hat es sich
für das Kind erspart.

Ja. Und jetzt muss die Mutter das duplizieren?
Im Übrigen ist es mir total egal ob Mutter oder Vater, wir können gern auch von Elternteil 1 und Elternteil 2 reden.
Ich respektiere deine Postings im Allgemeinen, da du oft faktisch richtig und vor allen Dingen juristisch richtig (soweit ich das beurteilen kann) argumentierst. Aber hier vergallopierst du dich total und wirfst Leuten Vorurteile von wegen Mutter/Vater-Konstellation vor, die überhaupt nicht in die Diskussion gehören.

Wenn jetzt antworten kommen, dass die Mutter das vom Unterhalt
nicht kann, dann einfach mal in die Düsseldorfer Tabelle
gucken.

?? Ich kann mit Ehemann und ohne Düsseldorfertabelle meinen Kindern keine PS3 kaufen. Abgesehen davon, dass ich Spielkonsolen für meine Kinder ablehne (es ihnen aber nicht bei anderen zu spielen verbiete) - aber ich werde den Teufel tun und einige hundert Euro für sowas ausgeben. Wobei meine Einstellung zu PS3 gar nicht zur Debatte steht, sondern dass du mit einem Satz die Mutter in Frage gestellt hast, weil sie nicht mit dem Vater gleichgezogen hat bei der Anschaffung eines teuren (und unnötigen) Spielzeugs. Das kanns doch wohl nicht sein!

  1. Entweder der Unterhalt ist gering - dann verbleibt im
    Regelfall dem Vater ein Selbstbehalt von 900 Euro - von denen
    er sein ganzes Leben bestreiten muss.

Das ist doch wurscht. 500€ sind für die meisten viel Geld, für viele zuviel Geld für ein Spielzeug.

  1. Oder dem Vater bleibt ein wesentlich höherer Selbstbehalt,
    dann zahlt er auch eine ganze Menge an Kindesunterhalt.

Auch das ist wurscht für die Fragestellung.

Wenn es den Fall zwei gibt, kann die Mutter vom
Kindesunterhalt genauso für diese Anschaffung sparen, wie es
der Vater bisher getan hat.

Wo steht denn, dass sie das nicht macht?! Was liest du denn hier?
Wir wissen überhaupt nicht, wie die Mutter zu der Sache steht (vielleicht unterstützt sie den Vater und sagt: das Ding soll bei ihm bleiben). Vielleicht kauft sie ihm lieber für 500€ ein Fahrrad. Oder schickt ihn auf ein Fussballcamp. Wir wissen es nicht.

Ich habe das Gefühl, du hast dich da warum auch immer in eine Sache verbohrt, die überhaupt keinen Sinn macht.
Kein Kind braucht eine PS3, auch nicht, wenn er sie von einem Elternteil geboten bekommt.

Gruß
Elke
*die sich jetzt wirklich fragt, was denn eigentlich los ist*

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Hallo

Ich würde aber mal die Probe auf’s Exemple machen. Deinen Computer (oder ähnliches) einpacken und beim Vater lassen.

Ich glaub, der Fragesteller hat nicht so ein Interesse daran festzustellen, ob sich die Mutter oder der Vater korrekter verhält. Ich denk, dieser Vergleich ist gar nicht sein Thema.

Viele Grüße

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