Hallo,
kann ja durchaus auch sein, dass der Vater die Sachen FÜR das Kind gekauft hat. Das Kind macht daraus ein Geschenk. Im landläufigen Sinne ist FÜR gleichzeitig geschenkt, muss aber nicht sein. Ob das hier auch so der Fall ist, wissen wir nicht.
Viele Eltern, und das sind bei Weitem nicht nur Trennungseltern, bestimmen über das Eigentum des Kindes, das dieses einmal von Oma Frieda oder Opa Heinrich oder Tante Elise geschenkt bekommen hat.
Nicht jeder hat das Geld ein Fahrrad unter der Zeit FÜR das Kind zu kaufen und zu Weihnachten noch mal extra Geschenke zu machen. Würde ich hier nicht haushalten, müsste ich den Wünschen der Kinder, weil sie ja das Gewünschte in unserem Garten (bei den Eltern haben sie noch keinen) nutzen möchten, ständig folgen.
Heute habe ich z. B. einen realen Fall vom „Bestimmungsrecht“ der Eltern erlebt. Ich habe meiner kleinsten Enkelin zum Geburtstag eine handgeschreinerte und bemalte Puppenwiege geschenkt.
Eben, vor einigen Minuten, rief mich meine Schwiegertochter an und war ärgerlich auf ihr kleines Töchterchen. Die kleine Motte hat einen nicht abwaschbaren Stift bei ihrem großen Bruder entwendet und damit die Puppenwiege „verziert“.
Wenn man den hier vorherrschenden Argumenten folgen würde, stellt man sich doch die Frage, warum sich meine SchwieTo überhaupt aufregt? Die Kleine kann doch mit IHREM Geschenk bzw. Eigentum, das ja nicht mal die Eltern finanziert haben, machen was sie will - also auch „umdekorieren“.
Geschenke sind die Sachen die bei mir bleiben (war ja bei der Wiege nicht) trotzdem. Sie sind ja genau einem Kind zugeordnet oder (z. B. beim Sandkasten) für diese drei Kinder bestimmt.
Wird diese Zuordnung z. B. beim Puppenwagen nicht gemacht, hat Spielen beinahe regelmässig einen größeren Streit zwischen den Kindern zur Folge. Ohne die Enkelkinder hätte ich keine Veranlassung Sandkasten, Puppenwagen, Kinderfahrräder u. v. m. anzuschaffen, da ich das Alter, wo man überlicherweise solche Sachen nutzt, schon weit überschritten habe.
Umgekehrt passiert es sogar, dass die Kinder Spielsachen (war z. B. ein Schlagzeug, Wassergun u.v.m.) von anderen Personen geschenkt bekommen haben, die auf Wunsch der Eltern und aus praktischen Erwägungen heraus ei uns deponiert und benutzt werden.
Eltern greifen nun mal ein und bestimmen auch über das Eigentum der Kinder. Hier hat es nicht alleine mit Geschenk und Auflagen zu tun. Meiner Meinung nach gehört das auch zum Erziehungsrecht bzw. auch Erziehungsauftrag der Eltern zu bestimmen, ob z. B. der von Oma Frieda geschenkte Konfirmationsanzug (möglichst schon vor der Konfirmation) zum Open-Air-Konzert auf der grünen Wiese angezogen werden darf oder nicht.
Alle Eltern bestimmen, ob die von Onkel Egon geschenkte Carrera-Bahn im Kinderzimmer abgebaut und beim besten Freund des Kindes für längere Zeit aufgebaut werden darf. Hier würden doch auch alle Eltern eingreifen.
Bei Trennungskindern ist die Situation noch zusätzlich anders. Auch der nichtbetreuende Umgangselternteil sieht es so, dass das Kind bei ihm ein (zweites) Zuhause hat. Selbst wenn das Kind nicht ständig kommt.
Für diesen Umgangselternteil ist es meist eine Selbstverständlichkeit, dass die Sachen nicht „weggeschleppt“ werden.
Der Junge soll die Sachen zum Haushalt des Vaters zurückbringen. Wenn er sauer auf die Haltung vom Papa werden will, kann er ja einen gegenläufigen Test machen und die Sachen, die er von Mutter oder anderen Personen geschenkt bekommen hat, auf Dauer zum Vater bringen. Bin gespannt, wie er die Reaktion der Mutter auf solche Aktionen bewerten wird.
Gruß
Ingrid