Darf Partnerin im Kleinbetrieb mithelfen?

Hallo,

in einem 1-Mann-Betrieb fallen manchmal Arbeitsspitzen an bzw. man ist ja auch mal krank oder so. Darf in diesem Fall die Lebenspartnerin mithelfen, ohne dass man sie extra anmeldet (hat sv-pflichtigen Job und bekommt kein Geld für ihre Mithilfe). Würde sich daran etwas ändern, wenn es sich um die Ehefrau handelt? Möchte die ganze Bürokratie mit Knappschaft, BG etc. verhindern und es handelt sich ja wirklich um Kleckerbeträge…

Viele liebe Grüße

Felicia

Hi

Kann man das so pauschal beantworten, ich denke eher nicht.
Was macht ihr denn genau? Da dürfte es ev. Unterschiede geben, was geht und was nicht.

Gruß Nino

das Archiv hat da was…
guck dir das hier mal durch, vielleicht hilft das ja schon:

/t/mitarbeit-ohne-bezahlung-rechtens/4419747

Es geht eigentlich darum, dass die Frau unentgeltlich Büroarbeiten etc. macht und natürlich auch mal ans Telefon geht oder so… Und ab und zu fährt sie auch Kunden (es handelt sich um einen Chauffeurservice und die entsprechenden Führerscheine sind natürlich vorhanden).

Viele grüße

Felicia

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