in einem 1-Mann-Betrieb fallen manchmal Arbeitsspitzen an bzw. man ist ja auch mal krank oder so. Darf in diesem Fall die Lebenspartnerin mithelfen, ohne dass man sie extra anmeldet (hat sv-pflichtigen Job und bekommt kein Geld für ihre Mithilfe). Würde sich daran etwas ändern, wenn es sich um die Ehefrau handelt? Möchte die ganze Bürokratie mit Knappschaft, BG etc. verhindern und es handelt sich ja wirklich um Kleckerbeträge…
Es geht eigentlich darum, dass die Frau unentgeltlich Büroarbeiten etc. macht und natürlich auch mal ans Telefon geht oder so… Und ab und zu fährt sie auch Kunden (es handelt sich um einen Chauffeurservice und die entsprechenden Führerscheine sind natürlich vorhanden).
Viele grüße
Felicia
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