Darf Vermieter Anwalt mit bringen in die Whg?

Mein Vermieter hat mir auf Grund seiner Mängel in meiner WHG gekündigt,ich hatte ihm die Mängel gezeigt,es ihm auch schriftlich mit geteilt aber er beseitigte sie nicht.Schimmel am Kamin weil er versottet ist/3 Monate ist der Abfluss in der Küche durch Frost zu gewesen,dann Balkontür sowie Fenster im Wohnraum defekt,alle Steckdosen lose oder entfernt ,musste ich ersetzen,dannn lies ich vor 2 Monaten Balkontür reparieren weil wg Einbruch zu riskant.Minderte 2 mal die Miete um 30 % und nun hatte er mir gekündigt.und will mit seiner Anwaltin in meine whg zum besichtigen.muss ich dies hinnehmen mit der anwältin???ich hab die ständig an mir kleben…spioniert in foren nach mir usw…kann mir bitte jemand helfen ??

Hallo,

die Anfrage ist etwas schwierig zu verstehen.

Welchen Grund hat der Vermieter für die Kündigung genannt?
Hast Du die Minderung vorher schriftlich angekündigt?
Wg. ausbleibender Miete kann man erst kündiogen wenn zwei Monatsmieteen erreicht sind.

Stammen manche Mängel sicher nicht von Dir?
Waren die Steckdosen beim Einzug nicht lose?
Wann bemängelt? Wie lange bereits in Miete?
Schimmel kommt nicht von Versottung!!
Warum Balkontür nicht vom Vermieter reparieren lasen?
Wer hatte sie beschädigt?
Abfluss durch Frost zu? Heizt Du nicht?

Wenn Du Mängel anzeigst kann der Vermieter diese anschauen, wer da mitgeht ist prinzipell egal.
In Foren Infos einholen ist ja nicht verboten, einfach dort anonym auftreten.

Hole mir durchaus auch Infos meiner Mieter aus Foren usw.

Gruß
David

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Sie sollten sich mit diesem Problem unbedingt an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

hallo,
Ihr vermieter KANN NICHT KÜNDIGEN, weil seine wohnung mängel hat!!!
bitte zum anwalt!! sollten Sie bafög-, algII-empfänger sein oder geringverdiener haben Sie anspruch auf einen beratungsschein beim rechtsanwalt, das kostet dann 10,-! nutzen Sie dies. auch ansonsten rate ich zum ra/mieterverein - Ihr vermieter verstößt gegen gesetze!!!
viel glück,
udo

Die Mängel waren alle vorher,ich bin im November letzten Jahres eingezogen und ab da fingen alle Probleme an,er gab mir den Schlüssel und Mietvertrag und weg war er…dabei wohnt er auf der anderen Seite der Strasse.Ich hab diese Anwältin wo er hat schon jede Menge Ärger weil sie Sachen bei Foren rauskopiert und sie gegen mich verwendet…ruft auf Ämter an um sich über mich zu informieren ,schaute beim letzten Auszug zu…usw…total krank ich lasse doch diese Person nicht in meine WHG…ich hab 2 Mieten gemindert nicht mehr und nicht weniger…achja eine Mülltonne hab ich auch keine seit Monaten ich solle meinen Müll sonstwo entsorgen…ja und jetzt hat er mir gekündigt mich angeschrien ich wäre eine faule Hartz 4 und sowas will er nicht im Haus…komisch am Anfang war er aber ganz anders…jetzt fehlen im 2 mal 70 euro…weil ich Schimmel habe,Abfluss zu war ,Fenster und Balkontür waren kaputt …Balkontür liess ich reparieren…Fenster nicht weils ausgewechselt werden muss…und die Vormieter schraubten alle Steckdosen ab…die waren nur 3 Monate hier drin wo ich jetzt wohne.Meine Frage war Muss ich diese Anwältin rein lassen??Ich finde das dies mir zu persönlich ist das die in meiner whg rum schnüffelt…danke für die Antwort…

-)

Danke,ich hab einen Anwalt aber er kommt nicht so richtig in die Gänge bei der Sache…ich weiss das er mir nicht kündigen kann…mir gehts nur darum ob ich diese Anwältin dulden muss…diese Frau ist ein rotes Tuch in meinen Augen ich will sie nicht in meiner persönlichen Umfeld…
Danke nochmals

-)

Der Vermieter darf seinen Beauftragten einem Besichtigungstermin Ihrer Wohnung mitbringen, also auch seine Anwälte. Und die müssen dulden, dass er die Wohnung besichtigt.

Ich empfehle Ihnen jedoch unbedingt, selbst mehrere Zeugen dabei zu haben. Einer dieser Zeugen, der ansonsten nicht weiter auftreten sollte, sollte stillschweigend in der Ecke sitzen und ein Protokoll dieser Besichtigung führen. Also genau aufschreiben, wer wann wohin den gangen ist und was gesehen hat, wer mit wem worüber geredet hat usw. So ein Protokoll brauchen Sie im Notfall vor Gericht.

Sie sollten in jedem Fall klarstellen dass jegliche Fotoaufnahmen vom Inneren ihrer Wohnung nicht gestattet sind. Sollten der Vermieter oder die Anwältin dagegen verstoßen, machen sie von ihrem Hausrecht Gebrauch und schmeißen sie sie raus.

Hallo.

Ja, sie müssen sowohl Ihren Vermieter als auch dessen Bevollmächtigten in die Wohnung lassen. Tun Sie das nicht, kann sich der Vermieter gerichtlich Zutritt in die Wohnung verschaffen. Der Anspruch des Vermieters ist sowohl im Gesetz begründet als auch in den meisten Mietverträgen verankert. Zu solchen Besichtigungen darf er Zeugen mitnehmen - er darf auch Bevollmächtigte alleine in die Wohnung schicken.

Hallo,
natürlich darf er nicht kündigen, weil Mängel vorhanden sind.
Dies geht nur, wenn er Eigenbedarf anmeldet oder das gesamte Haus einer anderen wirtschaftlichen Verwertung unterliegen soll (z.B. Abriss).
ANsonsten gehts nicht.Das er spioniert usw. ist ein zivilrechtliches Problem. D.h. ggf. Anzeige bei Polizei.
Er darf sich die Wohnung mit Anwältin ansehen, muss sich aber in angemessener Frist anmelden.

Ich kann die aber auf Grund ihrer Stalkerei auch den Eingang verwehren…die Anwältin ist doch keine Sachverständigerin was Schäden betrifft…mein Vermieter ja aber der war doch im Juli da und schrie mich doch nur an…und wollte nichts beheben…der soll nen Handwerker mit bringen statt die Anwältin…trotzdem danke.muss mir da was einfallen lassen,die in meiner whg…damit sie mich auch noch dort belästigt…

Ich würde an Ihrer Stelle selber einen Anwalt einschalten um Kontra zu geben. Ihr bisheriger Schriftverkehr sollte „wasserdicht“ sein.

Mfg.

Ob der Anwalt in die Wohnung darf hängt warscheinlich auch vom Mietvertrag ab.
Das kannst Du nur mit anwaltlicher Beratung und dem vertrag abklären.
Um die Belange zu prüfen müsstest Du den Vermiter aber sowieso in die Wohnung lassen, da kannst Du nicht sagen dass bestimmte Leute nicht mit dürfen.

Infos über Foren und Ämter einzuholen ist völlig legitim und weder „krank“ noch Spionage!
Die Ämter müssen sich sowieso an den Datenschutz halten.

Hast Du die Steckdosen nicht bei der Besichtigung und bei der Übergabe bemängelt?
Falls kein Übergabeprotokoll erstellt wurde hätte ich das ohne Vermieter getan und die Mängel schriftlich mitgeteilt!

Waren die anderen Mängel (Schimmel, verstopftes Rohr, defekte Fenster/Balkontür) ebenfalls bei Übergabe vorhanden?

Falls Du das auch nicht schriftlich (belegbar!) bemängelt hast muss ich fast sagen „selbst schuld“… :-/

Willst Du das Mietverhältnis so überhaupt vortsetzen?
Wenn nicht, ausziehen dann hast Du sicherlich Ruhe vor Forderungen.
Falls unbedingt bleiben, dann wäre schon ein Anwalt anzuraten!

Meine Frage wlchen Grund er für die Kündigung genannt hat hast Du nicht beantwortet.

Gruß
David

hallo globulis,
ich denke schon, weil normalerweise nach vorankündigung mit angemesser frist dem vermieter und dessen erfüllungsgehilfen zutritt zu gewähren ist. jedoch sollten sie unbedingt im sinne von waffengleichheit einen zeugen ihrer wahl hinzuziehen, vielleicht auch ihrerseits einen anwalt… und eine kündigung nach mietminderung wegen vorhandener mängel ist übrigens nicht möglich.
freundliche grüße
salomo

was hat mein mietertrag mit der anwältin zutun??ich hab einen anwalt,ich hatte damals zeugen hier als er sagte er würde sich drum kümmern…kündigung ist wg 2 mietminderungen wg mängel…die 3 minderunen ist ja nicht wahr…hab eben alles zu meinem anwalt gefahren kopie vonder miete kontoauzug…

ähm, was sagt dann Dein Anwalt zu dem Ganzen??
Was bedeuten Deine Sätze insbesondere „…die 3 minderunen ist ja nicht wahr…“?!
Im Mietvertrag kann z.B. geregelt sein dass Vermieter das Haus betreten kann, dass Mängel bis zu einem bestimmten Betrag (100…125 Eur) vom Mieter getragen werden uvm.

Den Kündigungsgrund verheimlichst Du noch immer…

Ich beende meine Hilfe da Dir so nicht zu helfen ist!

Gruß

hallo - also ich bin der meinung ,dass du den vermieter mit der anwältin nicht rein lassen musst. es gibt dafür keinen grund,denn gekündigt hat er ja schon . die anwältin kann dann höchstens bei der wohnungsübergabe dabei sein, wo ich dir rate, auch jemanden mit zu nehmen, damit du einen zeugen hast. viel glück!

Man muss dem Vermieter und den von ihm bevollmächtigten Personen Zutritt gewähren. Aber ich würde mir einen Zeugen mit hinzuziehen.

hallo,
leider weiß ich nicht, ob du das hinnehmen musst. wie du schilderst, hast du die schäden ja nicht verursacht. wegen der raparatur der balkontüre: ich denke, du hättest dies melden müssen, dann eine frist geben und erst wenn die mängel nach der frist nicht beseitigt worden sind, selber repararieren.
lg
maria

Hallo Maria,
das Problem ist den interessieren ja die Mängel garnicht,er will mich hier raus haben weil ich die whg wg den Mängeln minderte…wenns um Geld geht und er was zur Pflicht gerufen wird da macht er lieber dicht und kündigt…
Gruss Globulis

hallo,
wenn du die mängel gemeldet hast und diese nicht beseitigt wurden, darfst du die miete mindern.
lg
maria