Hallo, liebe Experten!
Mein Unternehmen befindet sich zusammen mit mehreren anderen Firmen auf einem kleinen Gewerbegrundstück, welches durch ein Tor geschlossen werden kann. Im Mietvertrag befindet sich keine Bestimmung über Schließzeiten des Geländes oder gar Öffnungszeiten der Unternehmen.
Die meisten Unternehmen haben samstags geschlossen und auch in der Woche nach 19 Uhr keinen Betrieb mehr. Ich hingegen schon, denn ich empfange Kunden noch bis 21 Uhr und biete diesen Service auch samstags an. Der Samstag ist nach wie vor ein Werktag in Deutschland.
Da mein Vermieter Schäden und unbefugten Aufenthalt auf dem Gelände verhindern will, hat er einfach beschlossen, seinen Mietern per Rundschreiben mitzuteilen, dass die Öffnungszeiten des Geländes von Montag bis Freitag 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr sind. Die Schließung des Geländes erfolgt per Automatik und jeder Mieter hat einen Schlüssel, um das Tor auch während der Schließungen zu bedienen. Innerhalb der Schließzeiten schließt das Tor nach 30 Minuten wieder automatisch, wenn es geöffnet und nicht zwischenzeitlich manuell geschlossen wird.
Damit übt der Vermieter unvorhergesehen und ohne Vertragsgrundlage unmittelbar Einfluss auf meine Öffnungszeiten aus, da Kunden uns nicht mehr nach 19:00 Uhr erreichen können. Am Tor gibt es weder eine Klingelanlage noch sonst eine Vorrichtung, um sich bei geschlossenem Tor bemerkbar zu machen. Aber nicht nur das, denn samstags wird üblicherweise auch Post zugestellt. Bei uns nun nicht mehr, denn die Briefkästen der Unternehmen hängen an den Gebäuden innerhalb der abgesperrten Fläche. Es ist nicht einmal möglich, über eine erfolglose Zustellung benachrichtigt zu werden, die dann im Postamt zur Abholung bereit liegt. Wie sich die Situation mit Einschreiben verhält, weiß ich gar nicht, doch es wird wohl nicht anders selin als mit Paketpost.
Gibt es irgendwo eine Regelung, die besagt, wann und inwiefern der Vermieter von Gewerbeflächen nach eigenem Ermessen den Zugang zu den Gewerberäumen bestimmen oder regeln darf?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter so erheblichen Einfluss auf den Betrieb eines Unternehmen nehmen kann, ohne dass dies vertraglich geregelt ist. Und ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter den Post- und Paketzustellern die Erreichbarkeit von Briefkästen an einem Werktag versagen darf.
Über guten Rat und wertvolle Tipps freue ich mich und danke schon jetzt jedem für die Mühe, sich um meine Angelegenheiten Gedanken zu machen.
Besten Gruß,
Peter Ralf Lipka
Geschäftsführer
(des betroffenen Unternehmens)