Darlehensübernahme und Zugewinnausgleich

Ein Ehepaar hat vor anderthalb Jahren ein Einfamilienhaus gebaut, dafür haben sie bei der Bank ein Darlehen über 185000 Euro
aufgenommen, welches zu gleichen Teilen 50/50 auf die Ehepartner läuft.
Des weiteren hat der Ehemann sein gesamtes Erbe (Eltern verstorben) von 45000 Euro in den Bau gesteckt.

Die Frau hat jetzt gesagt, dass sie sich scheiden lassen will - sie ist bereits ausgezogen und hat in ihrem neuen
Wohnort schon einen neuen festen Partner.

Das Haus sollte jetzt eigentlich verkauft werden, aber es wird nicht genug Gewinn erzielen (auch aufgrund der
Vorfälligkeitsentschädigung von 21000 Euro, die nun droht), um mit mehr als einem vollständigen Verlust der eingebrachten Mittel aus der Sache heraus zu kommen. Das Erbe des Manns wäre also verloren und er müsste wieder bei Null anfangen. Nun hat er sich überlegt, das Haus vielleicht doch irgendwie allein zu halten und die Darlehenshälfte seiner Frau auf ihn zu übertragen, wenn sie da mitspielt.
Sollte sie nichts dagegen haben, gäbe es zwei Fragen zu dem, was danach kommt und er das Darlehen selbst zu 100% bezahlt…

a) Muss er seiner Frau direkt einen finanziellen Ausgleich zahlen? Er denkt nicht, da das Haus ja eigentlich der Bank gehört und er ja eh 45000 Euro mehr hineingesteckt habe als sie.

b) Kann seine Frau die Tatsache, dass er das Haus dann allein besitzt/abzahlt bei einem eventuellen Zugewinnausgleich im Rahmen der
Scheidung ihm gegenüber negativ als Vermögen anrechnen lassen?

Ich würde das losgelöst von den EUR 45.000,00 sehen.
Entweder es macht Sinn das Haus alleine zu halten oder nicht.
Sicherlich wird es dann einen Notarvertrag geben worin der eine Partner an den anderen die 50% notariell verkauft. Das aber geht NUR, wenn im Vorfeld die Schuldübernahme bei der Bank geklärt ist.
Da die Bank dann nur eine Bonität prüft.
Die Feinheiten dass der anderen dann ganz „aus dem Boot ist“ kann man gleich in den Kaufvertrag verankern.

a) Muss er seiner Frau direkt einen finanziellen Ausgleich zahlen?

Das wird im Rahmen des Zugewinnausgleiches festgelegt. Da das Haus in 18 Monaten kaum an Wert gewonnen haben wird, ist hier nicht allzu viel zu befürchten.

Er denkt nicht, da das Haus ja eigentlich der Bank gehört

Ganz und gar nicht. Das Haus gehört den Eheleuten, die ein Darlehen bei einer Bank haben.

und er ja eh 45000 Euro mehr hineingesteckt habe als sie.

Inwieweit das Erbe des Ehemannes in den Zugewinnausgleich einfließt kann ich nicht sagen.