Du hast schon recht mit Deinen Ausführungen, nur wollte ich
auf etwas anderes hinaus. Der Witz ist doch, daß die
Möglichkeit einer ungerechtfertigten Verwertung immer bestand,
aber die Kunden sich dessen nur im seltensten Fall bewußt
sind.
Okay, das stimmt natürlich. „Latent“ hat dieses Risiko schon immer bestanden. Es lässt sich ja auch nicht bestreiten, dass hier zwischen Bank und Kunde ein Abhängigkeitsverhältnis „zu ungleichen Teilen“ besteht.
Als ich vor einiger Zeit meine Wohnung kaufte, ist der Notar
im Schweinsgalopp durch den Kaufvertrag und bemerkte am Ende,
daß selten jemand so viele Fragen stellte wie ich - und ich
bin immerhin vom Fach. Insofern gehe ich davon aus, daß die
wenigsten Wohnungskäufer genau wissen, was sie unterschreiben,
obwohl es dabei in der Regel um die größte Ausgabe eines
Menschenlebens geht.
Das Notar das Ganze am Ende nochmal vorliest und durchgeht ist natürlich absolut erforderlich. Aber der von Dir eingebrachte Fakt, dass wohl viele „nur abnicken“ oder sich denken „ja wird schon passen“, ist bestimmt oft gegeben.
Fraglich ist nur, wie man es „optimieren“ könnte. Sicherlich muss -wie Du sagtest- sehr viel schon von der Käuferseite aus kommen. Schließlich kann der Notar ja auch nicht bei jedem Vertragspunkt stehen bleiben und immer wieder nachfragen „Haben Sie das verstanden, ist ihnen dabei etwas unklar; soll ich es ihnen noch mal ganz genau erklären“.
Daß ich mit meiner Einschätzung nicht so falsch liege, kann
man auch den häufigen (naiven) Fragen im Rechtsbrett und auch
hier entnehmen. Verträge werden offensichtlich vielfach ohne
Kenntnis der Sachlage abgeschlossen, was sich dann schon mal
rächen kann.
Stimmt. Man könnte höchstens in unserem hier vorliegenden Fall mit den Darlehen anführen, dass ohne den befremdlich wirkendenden Eintritt der Investoren, diese Sorge wohl bei planmäßigem Verlauf nicht aktut werden würde. Demnach würde hier kein weiterer Schutzbedarf bzw. Aufklärungsbedarf bestehen. Von daher muss der Kunde hier nicht unbedingt erwarten, dass da irgendwelche Anleger aus Übersee kommen und das schnelle Geld machen wollen.
Aber wie heisst es doch auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !?
In diesem Fall aber dann vielleicht doch nicht anwendbar.
Kurzum: Die Lösung kann m.E. nicht in neuen gesetzlichen
Regelungen liegen, sondern in der besseren Information der
Menschen.
Aber wie würde das dem „normalen“ DN in einem solchen Fall, wo der Weiterverkauf ohne seine Kenntniss/Zustimmung erfolgt, dann noch helfen ?
Würde man vorher aufklären, würde vielleicht kein Darlehen abschließen. Aber wenn er das Geld ja braucht ?
VG
Sebastian