Darlehensverkauf

Hallo,

Wenn im Verlaufe der Zeit Grundschuld und Darlehensrest weit
auseinander klaffen, kann die finanzierende Bank gezwungen
werden, den Grundschuldeintrag dem aktuellen Darlehensstand
anzupassen?

Das Problem liegt etwas anders. Zwischen Bank und Kunde gibt es da auch nicht das Problem wie sich wie folgt zeit:

Jemand geht zur Bank und besorgt sich ein Darlehen. Dieses wird mit einer Grundschuld besichert.
Der Darlehensnehmer (DN) zahlt immer pünktlich seine Raten an den Darlegensgeber (DG) die Bank. Natürlich sinkt nun die Forderung des DG gegenüber dem DN.
Die Grundschuld bleibt jedoch in völler Höhe bestehen. Die Tatsache, dass die „eigentliche Schuld“, das Darlehen sinkt, tangiert sie nicht. Zwischen DG und DN kann aber eine sog. Zweckerklärung geschlossen werden. Diese hat folgende Wirkung:

Der DG kann immer nur soviel gegenüber dem DN einfordern, wie dieser dem DG tatsächlich schuldet. Steht die Darlehensforderung von Jahr zu Jahr niedriger, kann die Bannk auch von Jahr zu Jahr nur weniger einfordern. Also niemals die volle Summe aus der Grundschuld.

ABER: Aufgrund einer Gesetzeslücke gilt dies für Aufkäufer von alten bzw. laufenden Darlehensverträgen (Investoren) nicht nicht. Diese Zweckerklärung wird nur zwischen DG und DN, nicht jedoch zwischen DN und Aufkäufer geschlossen. Sie geht nicht bei einem Aufkauf des Darlehens über. Klassische Gesetzeslücke.
Der Investor kann also in dem Moment wo er das Darlehen (egal zu welchem noch ausstehenden Schuldenstand) übernommen hat die gesamte Summe der Grundschuld verlangen. Diese hat sich jedoch nicht gemindert.

Das kommt wohl demnächst mal dem BGH unter. Allerdings kann bis dahin auch noch viel Wasser den Rhein hinunter fließen.
Man kann wohl nur mit der Bank reden und Abschluss des Darlehens auf eine Klausel pochen, die den Weiterverkauf (an Investoren) ausschließt. Frage ist dann natürlich nur, ob man jemals ein Darlehen bekommt.

VG
Sebastian