Darlehensverkauf

Wie ? Ich dachte Ihr aus BaWü bzw . Schwaben zahlt alles immer mit 100% Eigenkapital !? :smile:) Kleiner Witz am Rande. Sorry :wink:

Hallo,

Hallo, die Theorie habe ich nun verstanden, aber was bedeutet
das nun für mich und wohl auch tausende andere Darlehensnehmer
hier im Ländle in der Praxis?

  • Davon ausgehend, daß ich meine Darlehensraten immer
    ordentlich bezahle, muss ich mir dann irgendwelche Sorgen
    machen?

Das kommt darauf an. Nicht jede Bank ist diesem Wahn verfallen. Die Banken suchen auch eher selten von ihrer Seite aus Aufkäufer solcher Forderungen.
Außerdem spielt die Höhe des noch bestehenden Darlehens oft eine Rolle. Investoren machen dann „Kasse“, wenn das Darlehen schon sehr niedrig bzw. niedriger steht. Hat man aber ein Darlehen, welches noch nicht lange läuft bzw. auf jeden Fall noch nicht einmal zur Hälfte abbezahlt ist, dürfte die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufs nicht sonderlich hoch sein.

Zuerst sollte man seinen Darlehensvertrag darauf hin prüfen, ob gewisse Klauseln für die „eine oder andere“ Konstellation getroffen wurden.
Wichtig ist dann auch noch folgendes:

Sollte es tatsächlich mal zu einem Verkauf an einen Investor kommen, dürfte man als Kunde, selbst wenn man das dann bestehende Darlehen durch andere finanzielle Mittel (z.B. neue Hypothek) selber ablösen könnte, in die Röhre schauen. Der Investor wird der Bank sicherlich mehr geben, als das Darlehen wert ist (aber weniger als die Grundschuld).
Weil die Bank in diesem Fall einen Gewinn macht (Buchwert des Darlehens ist kleiner als der bezahlte Preis dafür) wird sie sich nicht auf den Kunden einlassen. Hier müsste man ansetzen. Will also heißen: In so einem Falle müsste man wohl -um überkaupt eine Chance zu haben- ebenfalls mehr für das Darlehen bieten. So „pervers“ das dann auch klingt, aber man geht in die Verhandlung um sein eigenes Eigentum und kann es nur so schützen.

Allerdings: Solche „Lücken“ werden erfahrungsgemäß schneller geschlossen. Grund hierfür ist nicht zuletzt auch, dass auch viele Abgeordnete im Deutschen Bundestag von solchen Regelungen betroffen sind bzw. sein können. Darüber hinaus sind bereits Klagen soweit „fortgeschritten“, dass eine Stellungnahme des BGH in baldiger Zukunft nötig wird.

Hat man jetzt ein Darlehen was niedriger steht, sollte man -wenn man auf NUmmer sicher gehen will- über eine Umschuldung (Umwandlung in einer Hypothek) nachdenken und prüfen, inwieweit das möglich wäre (finanziell). Ansonsten kann man eben nur abwarten und den Tee rauchen.

VG
Sebastian

2 „Gefällt mir“