Das Bescheidgeben?

Hallo!

Alte RS: „Die Verbraucher wollen wiederverschließbare
Verpackungen.“ - eindeutiger Sinn.

Neue RS: „Die Verbraucher wollen wieder verschließbare
Verpackungen.“ verzerrter Sinn bzw. Unsinn.

Da man nach neuer RS auch „wiederverwertbar“ und „wiederverwendbar“ und „wiederholbar“ schreibt, finde ich eigentlich keinen Grund, warum das „wieder verschließbar“ heißen sollte. Diese Schreibung würde ja der Logik und auch den Regeln wiedersprechen - das haben ich und andere Dir aber schonmal erklärt:

/t/rechtschreibreform-was-ist-richtig/5833975/7
/t/rechtschreibreform-was-ist-richtig/5833975/6

Kurz: Dein Beispiel stimmt nicht.

Gruß,
Max

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