Hai, Harald,
und wie es aussieht widersprechen sich die beiden Rechte.
Welches wiegt schwerer?
Als Christ sage ich: „Man muss Gott mehr gehorchen als den
Menschen.“
Wie sieht das eine Muslima?
Ich denke mal, theoretisch dürfte das bei allen überzeugten Gläubigen das Gleiche sein - und genau das isser doch, der Punkt, um den’s geht!
Völlig unabhängig davon, ob man die Regeln und Vorschriften der beiden „Dienstherren“ gutheißt oder nicht - sie widersprechen sich; ihr Glaube (so, wie sie ihn offenbar sieht), schreibt ihr vor, Frauen und Männer unterschiedlich zu behandeln und zwar grundlegend. Der Staat schreibt ihr vor, Frauen und Männer gleich zu behandeln und zwar auch grundlegend.
Sie möchte ihrem ersten „Dienstherren“ gehorchen - steht ihr frei, darf sie tun - aber eben nicht, solange sie im Dienst des zweiten Dienstherren steht.
Konsequenterweise müsste sie den Dienst beim zweiten Dienstherren ablehnen - will sie aber nicht, sie will auswählen, welchen Regeln des Staates sie folgt, will, daß der Staat seine Regeln ihrer Religion anpasst…
(Wie will die eigentlich mal Vertretung in Sport machen?)
Das halte ich für eine radikale, schon fast
religionsfeindliche Einstellung.
Na, na, es ist ein Unterschied, ob man sagt, Religion ist Privat-Sache, oder ob man religionsfeindlich ist…
Es sollte eigentlich erlaubt sein, mein Bekenntnis öffentlich
zu machen.
Ist es ja…
Dass man als Staatsdiener seine Überzeugungen nicht mit seiner
Arbeit vermischt, erwarte ich auch von nicht-religiösen
Beamten.
z. B. müsste auch ein Anhänger der Frei-Körper-Kultur bekleidet unterrichten…
Aber sollte deshalb auch eine Anstecknadel eines
Fischerei-Vereines oder Kegelclubs verboten werden?
Inwiefern ein Kegelclub Ziele haben kann, die nicht mit den Zielen des Staates übereinstimmen, übersteigt im Augenblick meine Vorstellungskraft
- aber, ja, auch eine Kegelclub-Anstecknadel hat an einem Staatsdiener, solange er im Dienst ist, nichts zu suchen.
Das ist ja klar, aber als Lehrerin muss sie ja kein Gebot
ihrer Religion verletzen. Ausser man verlangt von ihr, dass
sie das Kopftuch ablegt.
Verlangt man aber…
Ist das Dein Ernst?
Soll die deutsche Polizei einen Religionskrieg austragen?
Hast Du Dir die Folgen einer solchen Aktion überlegt?
Es ist mein Ernst - und Realität - und hat keinen Religionskrieg zur Folge. Wenn eine Person dazu gezwungen wird, etwas zu tun, was sie nicht tun will und es werden, um diesen Zwang auszuüben, Gesetze gebrochen, kann diese Person die Hilfe der Polizei einfordern - natürlich nicht, wenn der Zwang in „dann hab ich Dich nicht mehr lieb“ besteht.
Und hier in Berlin ist das sogar ein relativ regelmäßiges Vorkommnis: in den Jugend-Wohn-Gruppen sind durchschnittlich die Hälfte der Mädchen aus muslimischen Familien. Sie sind von Zuhause weg, gerade weil sie nicht bereit sind, sich der Religion ihrer Eltern zu unterwerfen.
das wär doch mal eine Idee.
Können Kinder sich auch wegen eines „zwangsweisen Kirchgangs“
an die Polizei wenden?
Wenn sie hingeprügelt werden - ja.
Irgendwie ist die Angelegenheit schon absurd genug.
Da haste nun wieder Recht…
Gruß
Sibylle