Das 'Kopftuch-Problem' an unseren Schulen

Hai, Else,

wovor schützen? und warum sollte ein beamter (auch nur ein
mensch) nicht genauso wie ein bürger behandelt werden? oh,
sicher er repräsentiert durch sein handeln den staat. aber das
ist doch irrelevant da es vollkommen egal sein sollte wie sich

Hier fühle ich mich bemüßigt, mich zu Wort zu melden:
Ein Beamter hat die Pflicht, die Ziele des Staates zu vertreten, dem er dient. Eines der Ziele Deutschlands ist die Gleichbehandlung verschiedener Geschlechter. Hat eine Person aufgrund ihrer Religion die Verpflichtung, die Geschlechter unterschiedlich zu behandeln, müsste sie zwei konträren Zielen gleichzeitig dienen. Eine solche Person müsste dann entweder ihre religiösen Verpflichtungen während der Dienstzeit ablegen und nur im Privaten ausleben, oder konsequenterweise nicht dem Staat dienen.

Frau Ludin hat aus einem um den Kopf gewickelten Stück Stoff ein politisch-religiöses Statement gemacht, dessen Aussage unserer Verfassung widerspricht und damit demonstriert sie offen, daß sie eben nicht unsere Verfassung vertritt und damit wiederum gehört sie nicht in den Staatsdienst und schon gar nicht in eine Schule.

Merkwürdig an der ganzen Sache finde ich nur, daß sie über Gerichte versucht, sich erlauben zu lassen, im Staatsdienst verfassungskonträre Statements verbreiten zu dürfen - das ist für mich ungefähr das gleiche, als wenn ein Veganer gerichtlich einen Job in einer Schlachterei durchzusetzen versucht, aber ohne Tiere töten zu müssen.

Gruß
Sibylle

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sie bestreitet deutlich dass sie mit ihrem kopftuch eine aussage machen möchte!
somit verbreitet sie auch keine „verfassungskonträren statements“
woher nimmst du die begründung für die behauptung sie würde dies wolle???

unsere gesallschaft ist wenn du so willst auch stark auf geschlechtertrennung ausgelegt. wie wird ein mann bei uns angeguckt wenn er mit rock und bluse durch die gegend rennt? auch wir trennen nach damen und herren toilette. und was ist mit der ausbeutung des weiblichen körpers in den medien?

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die entscheidung ob die kinder bei schulausflügen mitfahren ist nicht ihre entscheidung sondern die der eltern. obwohl die natürlich in den meisten fällen religiös motiviert ist. dass ganze kann man dann aber nicht mit der betroffenen angehenden lehrerin über einen kamm scheren da man nichts über ihre ansichtsweisen weiss.

Hallo Sebastian,
von ueber einem Kamm scheren, ist nicht die Rede.
Aber es ist auch ein Auswuchs der islamischen
Religion.
Ich will auch nicht alle Muslime in einem Topf werfen,
aber ich lebe in einem Land in dem vor etwa einem Jahr
Internatsschuelerinnen bei einem Hausbrand gestorben sind,
weil die Fenster vergittert waren und die Feuerwehrleute
nicht ins Haus durften, weil es ja Maedchen waren.
Auch dieser Auswuchs wird mit dem Koran begruendet.
Seit ich hier lebe, bin ich etwas vorsichtiger geworden,
Toleranz immer nur von einer Seite zu fordern.
Es gibt auch so etwas wie aktive Toleranz.

Gruesse, Elke

Hallo Sebastian,

unsere gesallschaft ist wenn du so willst auch stark auf
geschlechtertrennung ausgelegt. wie wird ein mann bei uns
angeguckt wenn er mit rock und bluse durch die gegend rennt?
auch wir trennen nach damen und herren toilette. und was ist
mit der ausbeutung des weiblichen körpers in den medien?

Darf ich mal herzlich lachen? Das kannst du nun wirklich nicht
vergleichen mit geschlechtsgetrennten (mit unterschiedlichem
Lehrplan), geschlechtsgetrennten Restaurants, keine Arbeits-
erlaubnis fuer Frauen, keine Autofahrerlaubnis fuer Frauen,
strenge Kleidervorschriften (Abaya, z.T. Kopftuchzwang
fuer Frauen – gilt uebrigens fuer alle Frauen, auch
Auslaenderinnen), getrennte Warteraeume beim Arzt, getrennte
Bankfilialen (nicht Schalter, andere Filialen, Verhaeltnis
etwa 1:50), keinen eigenen Pass, keine Reisegenehmigung ohne
Zustimmung des Ehemannes, Vaters, oder Bruder, kein Zugang
fuer Frauen zu Vergnuegungsparks usw. – Was, das ist nur in
einem von vielen muslimischen Laendern so? Stimmt, aber es zeigt
die Richtung an.

Gruesse, Elke

ich habe gehört, daß jetzt auch männer ein kopftuch tragen müssen.

Die Frau Ludin muß wohl eine fanatische Fundamentalistin sein,
daß sie so verbissen schon 8 Jahre durch alle Instanzen um ihr
Kopftuch kämpft.

Frau Ludin wurde bei ihrer Klage agitatorisch und finanziell vom Islamrat und vom Zentralrat der Muslime unterstützt. Beide Organisationen werden „vom Verfassungsschutz beobachtet“.

Der Koran schreibt den Frauen kein Kopftuch vor. Sonst hätte es auch Kemal Atatürk in der Türkei nicht für Frauen in Universitäten und öffentlichen Gebäuden verboten. Das Kopftuch wird von fanatischen Islamisten als politisches Symbol benutzt.

Gruß, Infotalk

sie bestreitet deutlich dass sie mit ihrem kopftuch eine
aussage machen möchte!
somit verbreitet sie auch keine „verfassungskonträren
statements“
woher nimmst du die begründung für die behauptung sie würde
dies wolle???

Im Islam ist Tricksen und Täuschen erlaubt, wenn es um die Religion geht (Taqiyya)

„Die Islamisten verklagen ihre Gegner und Kritiker, und der Rechtsstaat lässt sie gewinnen und gewährt ihnen die Freiheit. So haben die Islamisten den demokratischen Westen zu ihrer logistischen Basis gemacht. Als Problem steht hier nicht die Religion des Islam an. Das Problem ist, dass die Europäer - darunter an vorderster Front die Deutschen - scheinbar verlernt haben, für die Freiheit kämpferisch einzustehen. Die Europäer scheinen vergessen zu haben, dass sie in ihrer Geschichte zwei Totalitarismen - Kommunismus und Faschismus - hervorbrachten. Heute ist der politische Islam mit seiner Ordnungsvorstellung des Gottesstaats sowie seinen Kampfmethoden des Dschihadismus die neueste Spielart des Totalitarismus.“ (Bassam Tibi).

Das sind klare Worte. Bassam Tibi ist geboren in Damaskus, inzwischen ein integrierter Muslim mit deutscher Staatsangehörigkeit und lehrt in Göttingen und Harvard. Man kann bei ihm voraussetzen, daß er den Islam gut kennt.

Gruß, Infotalk

Also, ich gebe zu, dass ich hier nur den Startartikel gelesen habe. Deshalb kann es durchaus sein, dass ich hier irgendetwas (oder sogar viel) wiederhole. Aber mir war einfach nicht nach lesen, sondern nur nach was los werden. Und zwar folgendes:

  1. Geht es wirklich um das Kopftuch als Zeichen einer Religiösität? Verbinden wir mit dem Kopftuch nicht eigentlich mehr den Ausländer? Und ist es dann nicht eine Diskriminierung der Ausländer?
  2. Wenn das Kopftuch als Zeichen der Religion verboten wird, dann muss es auch verboten werden, das Kreuz als Schmuck oder an der Wand zu verbieten. Darüber hinaus müsste eigentlich auch der Religionsunterricht in der Schule verboten werden.
  3. Das Kopftuch ist nun einmal ein krasses religöses Zeichen. Und ich möchte nicht, dass mein Kind von einem Menschen geformt wird, der von seiner religösen Überzeugung vollkommen vereinnahmt ist. Egal, ob Christ, Moslem, Jude, Hindu, Buddhist oder was auch immer. Solch ein Mensch kann meinem Kind nicht vermitteln, dass es eigenverantwortlich lebt, sondern nur, dass es Schuldige gibt und ich auch schuldig bin, wenn ich nicht das tue, was diese Religion meint, es sei das richtige.
  4. Jeder Mensch soll glauben, was er mag. Aber jeder Mensch sollte auch so tollerant sein, den anderen zu akzeptieren. Ob Kopftuch oder nicht, ob Kreuz oder nicht, ob was auch immer, es ist egal, solange dieser Mensch nicht versucht, unseren Kindern zu vermitteln, sein Glaube das einzig wahre. Und so muss ich zu Punkt 3 ergänzend sagen: Ich muss diese Lehrerin erst kennenlernen. Wenn ich spüre, dass sie ihren Glauben für sich aus Überzeugung lebt, aber niemals diesen Glauben meinem Kind näher bringen wird oder will, dann ist es mir egal. Aber sobald mein Kind von dieser Lehrerin lernt, dass ihr Glaube toll ist und eigentlich einzigartig, dann gehe ich auf die Barrikaden und diese Lehrerin wird mein Kind nicht mehr unterrichten. DAsselbe gilt auch für andere fanatische Lehrer(innen). Es gibt sogar noch welche, die unseren Kinder Ausländerfeindlichkeit beibringen.

Hai, Else,

sie bestreitet deutlich dass sie mit ihrem kopftuch eine
aussage machen möchte!

…und wenn einer in Bomberjacke, Jeans, Springerstiefeln, rasiertem Kopf und der Reichskriegsflagge auf’m Rücken vor Dir steht und sagt, er würde damit kein politisches Statement abgeben, dann glaubst Du das auch? (OK - die Reichskriegsflagge ist an sich schon verboten, aber wenn man die weglässt, bleibt die Aussage immernoch bestehen)

somit verbreitet sie auch keine „verfassungskonträren
statements“

Na, aber natürlich - einige der Ziele ihrer Religion widersprechen einigen Zielen der Verfassung. Wenn sie privat meint, sie müsse sich an diese Vorschriften ihrer Religion halten, dann ist das ihr Bier, in einer Schule hat sie so aber nichts zu suchen.

woher nimmst du die begründung für die behauptung sie würde
dies wolle???

Äääähh - hinsehen? Wäre es kein Statement ihrerseits, hätte sie sich irgendeinen Trick ausdenken können, wie sie die Regeln ihres Glaubens einhält, ohne sich am Kopftuch festzubeißen (z.B. Perücke, wechselnde Kopfbedeckungen usw.), aber nein, es muß ein Kopftuch sein und es muß nach Vorschrift gebunden sein…

unsere gesallschaft ist wenn du so willst auch stark auf
geschlechtertrennung ausgelegt. wie wird ein mann bei uns
angeguckt wenn er mit rock und bluse durch die gegend rennt?

Ham’wa hier - ich fand die Kombination von geblümten Sommerrock aus leichtem Stoff und Lederjacke merkwürdig…

auch wir trennen nach damen und herren toilette. und was ist

Trennung ist etwas anderes als Ungleichbehandlung…

mit der ausbeutung des weiblichen körpers in den medien?

…und das ist am Thema vorbei. Würde Fr. Ludin in ihre Kopftuch auf Titelseiten erscheinen, wäre das völlig wurscht - sie will aber in den Staatsdienst und als Staatsdiener muß sie die Ziele ihres Dienstherren vertreten, zumindest während der Dienstzeit - das will sie nicht, also was soll eigentlich der Terz anderes sein, als ein Statement?

Gruß
Sibylle

Hallo Sibylle,

somit verbreitet sie auch keine „verfassungskonträren
statements“

Na, aber natürlich - einige der Ziele ihrer Religion
widersprechen einigen Zielen der Verfassung.

sollte man dann nicht konsequenterweise die Religion selbst als verfassungsfeindlich verbieten?

Gruss Harald

In der juristischen Diskussion ging es allein um die weltanschauliche Neutralität, nicht um die dahinter vermuteten Werte, die in der öffentlichen Diskussion die Hauptrolle spielen.

Mit den selben Argumenten wurde zuvor Bagwan-Anhängern das Tragen von roter Kleidung verboten, ebenso wie das Tragen von Buttons (verfassungskonformer) Parteien.

Der von Dir genannte Verweis bezieht sich auf das badenw. Gesetz, das seine juristische Diskussion noch vor sich hat.

http://www.rheinahrcampus.de/sell/wintersemester/sow…

Oberschulamt Stuttgart:

"[...]Das Neutralitätsgebot gewinne umso höhere Bedeutung, je mehr die
Gesellschaft religiös vielfältig sei. Die Neutralität des Staates müsse sich in der Person
des Lehrers erweisen. Auch eine übergreifende, offene und respektierende Neutralität
erlaube nicht eine individuelle Religionsausübung als Emanation der Staatsgewalt.
[...] Da das Kopftuch den Kindern im Schulunterricht
ständig vor Augen stehe, könne die Möglichkeit einer Einwirkung auf sie nicht
ausgeschlossen werden; schon damit werde das Neutralitätsgebot gegenüber
religionsunmündigen Kindern verletzt.[...]"

Aus dem Urteil:

"[...]Das Tragen eines Kopftuchs durch die Beschwerdeführerin auch in der Schule fällt
unter den Schutz der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgten Glaubensfreiheit. [...]
Auf die umstrittene Frage, ob und inwieweit die Verschleierung
für Frauen von Regeln des islamischen Glaubens vorgeschrieben ist, kommt es nicht an.[...]"

"[...]Die Befürchtung, dass Konflikte mit Eltern
auftreten könnten, welche die Unterrichtung ihrer Kinder durch eine ein Kopftuch tragende
Lehrerin ablehnen, kann sich nicht auf Erfahrungen mit der bisherigen Lehrtätigkeit der
Beschwerdeführerin als Referendarin stützen. Für ein mit der Abwehr abstrakter
Gefährdungen begründetes Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch
zu tragen, reicht die im Land Baden-Württemberg geltende beamten- und schulrechtliche
Gesetzeslage nicht aus.[...]"

"[...]Ein tolerantes Miteinander mit Andersgesinnten könnte hier
am nachhaltigsten durch Erziehung geübt werden. Dies müsste nicht die Verleugnung der
eigenen Überzeugung bedeuten, sondern böte die Chance zur Erkenntnis und Festigung
des eigenen Standpunkts und zu einer gegenseitigen Toleranz, die sich nicht als
nivellierender Ausgleich versteht[...]"

Minderheitsvotum:

"[...]Die Neutralitätspflicht des Beamten ergibt sich aus der Verfassung selbst, sie bedarf
keiner zusätzlichen landesgesetzlichen Grundlegung. Der Beamte, der keine Gewähr für
eine in seinem Gesamtverhalten neutrale, den jeweiligen dienstlichen Anforderungen
angemessene Amtsführung bietet, ist ungeeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG[...]"

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Hai, Harald,

sollte man dann nicht konsequenterweise die Religion selbst
als verfassungsfeindlich verbieten?

Nö, ich denke, das würde zu weit gehen. Darum hab ich ja auch Verfassungskonträr und nicht -feindlich geschrieben. Wenn eine Person meint, für sich die von der Verfassung eingeräumten Rechte abzulehnen, dann ist das ihr Bier, kann sie gerne tun. Erst, wenn andere in ihren Rechten eingeschränkt werden sollen (mit Zwang), dann wäre das zu prüfen.
Als Staatsdiener hat man aber eine besondere Verpflichtung gegenüber den Staatszielen…

Gruß
Sibylle

Hallo Sibylle,

sollte man dann nicht konsequenterweise die Religion selbst
als verfassungsfeindlich verbieten?

Nö, ich denke, das würde zu weit gehen.

ich weiss *g*

Wenn eine
Person meint, für sich die von der Verfassung
eingeräumten Rechte abzulehnen, dann ist das ihr Bier, kann
sie gerne tun.

Welche Rechte?
Es wird doch eher das „Recht auf freie Religonsausübung“ staatlich beschnitten.

Erst, wenn andere in ihren Rechten
eingeschränkt werden sollen (mit Zwang), dann wäre das zu
prüfen.

Zu prüfen wäre, ob alle Kopftuchträgerinnen das freiwillig oder mit Zwang tun.
Und weiters wer den Zwang ausübt!

Als Staatsdiener hat man aber eine besondere Verpflichtung
gegenüber den Staatszielen…

Ist es erklärtes Staatsziel, kein Kopftuch zu tragen?
Oder gar, religiöse Anweisungen zu mißachten?

Gruss Harald

Hallo Harald,

Zu prüfen wäre, ob alle Kopftuchträgerinnen das freiwillig
oder mit Zwang tun.
Und weiters wer den Zwang ausübt!

Wie bitte soll so eine Pruefung in der Praxis aussehen?
Ab wieviel Erziehung der Eltern wird das als „Druck“ ausgeloest?
Wie wird gesellschaftlicher Druck ausgeuebt?
Wie kann man beurteilen, ob der von aussen kommende Druck
verinnerlicht wurde?
Unzaehlige Fragen fallen mir dazu ein.

Gruesse, Elke

Hai, Harald,

Welche Rechte?
Es wird doch eher das „Recht auf freie Religonsausübung“
staatlich beschnitten.

Genau genommen geht es hier um zwei Rechte:
Einmal das Recht auf freie Religionsausübung, zum anderen das Recht auf Gleichbehandlung von Mann und Frau. Frau Ludin (hier übrigens nur als Aufhänger genannt, es betrifft auch andere Menschen) hat sich dafür entschieden, ihr Recht auf freie Religionsausübung über ihr Recht auf Gleichbehandlung zu stellen. Das darf sie ja, wenn sie möchte, sie darf sich auch gerne in fünf Schadors wickeln, oder sich dreimal am Tag von irgendjemand verdreschen lassen - obwohl es doch das Recht auf Unversehrtheit gibt.

Ist es erklärtes Staatsziel, kein Kopftuch zu tragen?
Oder gar, religiöse Anweisungen zu mißachten?

Deutschland ist ein säkularisierter Staat, Religion ist Privatsache - als Staatsdiener hat man also säkularisiert zu handeln und nicht seine Religion in seiner Funktion als Staatsdiener öffentlich zu machen - das gilt eigentlich auch für Kreuze an Hälsen von Polizisten oder in Schulen (will sagen: es liegt noch Arbeit vor uns, bis der letzte hinterwäldlerische, bayrische, pseudo-christliche Politiker das begreift).
Beinhalten die religiösen Anweisungen einer Person z.B. ein absolutes Tötungsverbot, dann kann die entsprechende Person nicht Berufs-Offizier werden.

Zu prüfen wäre, ob alle Kopftuchträgerinnen das freiwillig
oder mit Zwang tun.
Und weiters wer den Zwang ausübt!

Es steht jeder unfreiwilligen Kopftuchträgerin frei, im Zwangsfalle die Hilfe der Polizei zu erbitten…
Eine „Prüfung“ staatlicherseits wäre ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre, zumal dann ja auch „geprüft“ werden müsste, ob nicht Kinder „zwangsweise“ Sonntags in die Kirche geschleppt werden, ein „katholischer Sünder“ „zwangsweise“ Ave-Marias betet, ein Moslem „zwangsweise“ auf Schweinefleisch verzichtet, Heten „zwangsweise“ nicht homo sind… das lässt sich immer weiter bis ins endgültig Absurde fortsetzen.

Gruß
Sibylle

Hallo Elke,

Zu prüfen wäre, ob alle Kopftuchträgerinnen das freiwillig
oder mit Zwang tun.
Und weiters wer den Zwang ausübt!

Wie bitte soll so eine Pruefung in der Praxis aussehen?

das weiss ich nicht, aber…

Ab wieviel Erziehung der Eltern wird das als „Druck“
ausgeloest?
Wie wird gesellschaftlicher Druck ausgeuebt?

…das sind die Fragen, die ich auch stelle.

Besteht ein Unterschied zwischen dem Zwang der Religion (negativ?) und dem Zwang des Staates / der Gesellschaft (positiv?)?

Die Kopftuchträgerin kann also zwischen zwei Zwängen wählen.
Von ihren Rechten kann ich nur wenig erkennen.

Gruss Harald

Hai, Harald,

Wal, Sibylle,

Genau genommen geht es hier um zwei Rechte:
Einmal das Recht auf freie Religionsausübung, zum anderen das
Recht auf Gleichbehandlung von Mann und Frau.

und wie es aussieht widersprechen sich die beiden Rechte.
Welches wiegt schwerer?
Als Christ sage ich: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“
Wie sieht das eine Muslima?

Ist es erklärtes Staatsziel, kein Kopftuch zu tragen?
Oder gar, religiöse Anweisungen zu mißachten?

Deutschland ist ein säkularisierter Staat, Religion ist
Privatsache - als Staatsdiener hat man also säkularisiert zu
handeln und nicht seine Religion in seiner Funktion als
Staatsdiener öffentlich zu machen - das gilt eigentlich auch
für Kreuze an Hälsen von Polizisten oder in Schulen (will
sagen: es liegt noch Arbeit vor uns, bis der letzte
hinterwäldlerische, bayrische, pseudo-christliche Politiker
das begreift).

Das halte ich für eine radikale, schon fast religionsfeindliche Einstellung.
Es sollte eigentlich erlaubt sein, mein Bekenntnis öffentlich zu machen.
Dass man als Staatsdiener seine Überzeugungen nicht mit seiner Arbeit vermischt, erwarte ich auch von nicht-religiösen Beamten.
Aber sollte deshalb auch eine Anstecknadel eines Fischerei-Vereines oder Kegelclubs verboten werden?

Beinhalten die religiösen Anweisungen einer Person z.B. ein
absolutes Tötungsverbot, dann kann die entsprechende Person
nicht Berufs-Offizier werden.

Das ist ja klar, aber als Lehrerin muss sie ja kein Gebot ihrer Religion verletzen. Ausser man verlangt von ihr, dass sie das Kopftuch ablegt.

Es steht jeder unfreiwilligen Kopftuchträgerin frei, im
Zwangsfalle die Hilfe der Polizei zu erbitten…

Ist das Dein Ernst?
Soll die deutsche Polizei einen Religionskrieg austragen?
Hast Du Dir die Folgen einer solchen Aktion überlegt?

Eine „Prüfung“ staatlicherseits wäre ein unzulässiger Eingriff
in die Privatsphäre, zumal dann ja auch „geprüft“ werden
müsste, ob nicht Kinder „zwangsweise“ Sonntags in die Kirche
geschleppt werden,

das wär doch mal eine Idee.
Können Kinder sich auch wegen eines „zwangsweisen Kirchgangs“ an die Polizei wenden?

ein „katholischer Sünder“ „zwangsweise“
Ave-Marias betet, ein Moslem „zwangsweise“ auf Schweinefleisch
verzichtet, Heten „zwangsweise“ nicht homo sind… das lässt
sich immer weiter bis ins endgültig Absurde fortsetzen.

Irgendwie ist die Angelegenheit schon absurd genug.

Gruss Harald

Hai, Harald,

und wie es aussieht widersprechen sich die beiden Rechte.
Welches wiegt schwerer?
Als Christ sage ich: „Man muss Gott mehr gehorchen als den
Menschen.“
Wie sieht das eine Muslima?

Ich denke mal, theoretisch dürfte das bei allen überzeugten Gläubigen das Gleiche sein - und genau das isser doch, der Punkt, um den’s geht!
Völlig unabhängig davon, ob man die Regeln und Vorschriften der beiden „Dienstherren“ gutheißt oder nicht - sie widersprechen sich; ihr Glaube (so, wie sie ihn offenbar sieht), schreibt ihr vor, Frauen und Männer unterschiedlich zu behandeln und zwar grundlegend. Der Staat schreibt ihr vor, Frauen und Männer gleich zu behandeln und zwar auch grundlegend.
Sie möchte ihrem ersten „Dienstherren“ gehorchen - steht ihr frei, darf sie tun - aber eben nicht, solange sie im Dienst des zweiten Dienstherren steht.
Konsequenterweise müsste sie den Dienst beim zweiten Dienstherren ablehnen - will sie aber nicht, sie will auswählen, welchen Regeln des Staates sie folgt, will, daß der Staat seine Regeln ihrer Religion anpasst…
(Wie will die eigentlich mal Vertretung in Sport machen?)

Das halte ich für eine radikale, schon fast
religionsfeindliche Einstellung.

Na, na, es ist ein Unterschied, ob man sagt, Religion ist Privat-Sache, oder ob man religionsfeindlich ist…

Es sollte eigentlich erlaubt sein, mein Bekenntnis öffentlich
zu machen.

Ist es ja…

Dass man als Staatsdiener seine Überzeugungen nicht mit seiner
Arbeit vermischt, erwarte ich auch von nicht-religiösen
Beamten.

z. B. müsste auch ein Anhänger der Frei-Körper-Kultur bekleidet unterrichten…

Aber sollte deshalb auch eine Anstecknadel eines
Fischerei-Vereines oder Kegelclubs verboten werden?

Inwiefern ein Kegelclub Ziele haben kann, die nicht mit den Zielen des Staates übereinstimmen, übersteigt im Augenblick meine Vorstellungskraft :wink: - aber, ja, auch eine Kegelclub-Anstecknadel hat an einem Staatsdiener, solange er im Dienst ist, nichts zu suchen.

Das ist ja klar, aber als Lehrerin muss sie ja kein Gebot
ihrer Religion verletzen. Ausser man verlangt von ihr, dass
sie das Kopftuch ablegt.

Verlangt man aber…

Ist das Dein Ernst?
Soll die deutsche Polizei einen Religionskrieg austragen?
Hast Du Dir die Folgen einer solchen Aktion überlegt?

Es ist mein Ernst - und Realität - und hat keinen Religionskrieg zur Folge. Wenn eine Person dazu gezwungen wird, etwas zu tun, was sie nicht tun will und es werden, um diesen Zwang auszuüben, Gesetze gebrochen, kann diese Person die Hilfe der Polizei einfordern - natürlich nicht, wenn der Zwang in „dann hab ich Dich nicht mehr lieb“ besteht.
Und hier in Berlin ist das sogar ein relativ regelmäßiges Vorkommnis: in den Jugend-Wohn-Gruppen sind durchschnittlich die Hälfte der Mädchen aus muslimischen Familien. Sie sind von Zuhause weg, gerade weil sie nicht bereit sind, sich der Religion ihrer Eltern zu unterwerfen.

das wär doch mal eine Idee.
Können Kinder sich auch wegen eines „zwangsweisen Kirchgangs“
an die Polizei wenden?

Wenn sie hingeprügelt werden - ja.

Irgendwie ist die Angelegenheit schon absurd genug.

Da haste nun wieder Recht…

Gruß
Sibylle