Hallo Harald,
Besteht ein Unterschied zwischen dem Zwang der Religion
(negativ?) und dem Zwang des Staates / der Gesellschaft
(positiv?)?
Die Kopftuchträgerin kann also zwischen zwei Zwängen wählen.
Von ihren Rechten kann ich nur wenig erkennen.
Mit deinen Bedenken hast du sicher recht, allerdings ist, wenn
ich das auch wieder weiterspinne dann jegliche staatliche
Regelung (Anschnallpflicht, um was Unverfaengliches zu nennen)
Zwang.
Ich persoenlich bin sehr unentschieden, was das Kopftuch betrifft.
An sich, ist es mir egal. Ich habe auch nichts dagegen, dass meine
Kinder etwas ueber andere Religionen lernen. Ob das nun die christliche
oder muslimische oder Hinduismus ist.
Aber ich lebe nun mal in einem Land
in dem die Folgen des Kopftuchs im Kopf taeglich zu begutachten
sind, unter anderem die, dass mich muslimische Maenner als
‚zu allem bereit‘ betrachten, weil ich ja eine Hure bin, weil ich mich
nicht zuechtig bekleide und mein Mann mir erlaubt mit
anderen Maennern zu reden (oder „Schlimmeres“). Das sie mich
nicht auch als Freiwild behandeln liegt nur an den staatlichen
Zwaengen in Saudi, die sehr schnell wegfallen, wenn ich in einem
internationalen Flug sitze (sofern meine Kinder bzw. mein Mann
nicht in der Naehe ist, und kein anderer Saudi guckt, der eventuell
petzen koennte) oder wenn ich in Bahrain eine Bar oder Disco besuche.
Gruesse, Elke
Hallo Elke,
Mit deinen Bedenken hast du sicher recht, allerdings ist, wenn
ich das auch wieder weiterspinne dann jegliche staatliche
Regelung (Anschnallpflicht, um was Unverfaengliches zu nennen)
Zwang.
das seh ich auch so, deshalb widersetze ich mich diesem Zwang konsequent.
Ich persoenlich bin sehr unentschieden, was das Kopftuch
betrifft.
An sich, ist es mir egal. Ich habe auch nichts dagegen, dass
meine
Kinder etwas ueber andere Religionen lernen. Ob das nun die
christliche
oder muslimische oder Hinduismus ist.
Finde ich gut. Nur wer informiert ist, kann auch verstehen.
Aber ich lebe nun mal in einem Land
in dem die Folgen des Kopftuchs im Kopf taeglich zu
begutachten sind,
Ich sehe das Problem. In Deinem Land gibt es eben keine Freiheit der Religionen. Daher gibt es auch keinen Vergleich.
Aber wir entfernen uns von der Ursprungsfrage. Ich glaube nicht, dass es in D oder A jemals so weit kommen könnte. Auch nicht, wenn eine Lehrerin ein Kopftuch trägt. Zumal sie ja gar nicht den Kindern den Islam predigen will.
Gruss Harald
Hallo Sibylle,
Völlig unabhängig davon, ob man die Regeln und Vorschriften
der beiden „Dienstherren“ gutheißt oder nicht - sie
widersprechen sich;
das müßte aber nicht sein.
Was ist denn an so einem Stück Stoff so schrecklich?
Konsequenterweise müsste sie den Dienst beim zweiten
Dienstherren ablehnen - will sie aber nicht, sie will
auswählen, welchen Regeln des Staates sie folgt, will, daß der
Staat seine Regeln ihrer Religion anpasst…
Ist das jetzt nicht eine arge Unterstellung?
Sie will doch nur jene Toleranz ihr gegenüber, die der Staat von ihr gegenüber anderen Religionen verlangt.
(Wie will die eigentlich mal Vertretung in Sport machen?)
Steht das zur Debatte?
Sie unterrichtet doch gar nicht Sport, oder hab ich was übersehen?
Erinnert mich jetzt an einen Fall bei uns.
Eine gehörlose Studentin wollte Lehrerin im Gehörlosen-Institut werden. Das wurde abgelehnt, weil sie keinen Unterricht in Singen halten könne.
Hmpf, seit wann singen Gehörlose?
Dass man als Staatsdiener seine Überzeugungen nicht mit seiner
Arbeit vermischt, erwarte ich auch von nicht-religiösen
Beamten.
z. B. müsste auch ein Anhänger der Frei-Körper-Kultur
bekleidet unterrichten…
*LOL* der war gut!
Das ist ja klar, aber als Lehrerin muss sie ja kein Gebot
ihrer Religion verletzen. Ausser man verlangt von ihr, dass
sie das Kopftuch ablegt.
Verlangt man aber…
Und warum? Ich halte es für Schikane.
Können Kinder sich auch wegen eines „zwangsweisen Kirchgangs“
an die Polizei wenden?
Wenn sie hingeprügelt werden - ja.
hm, also ich bin kein Freund der Praxis, dass Kinder ihre Eltern bei der Polizei anzeigen.
Gruss Harald