Im Erdboden der ehemaligen „Rheinwiesenlager“ liegen noch heute nur
> notdürftig verscharrte Leichen deutscher Kriegsgefangener. Besonders
> viele von ihnen kamen in den Latrinengruben um, in die sie vor Hunger
> entkräftet und krank hineinfielen und dort starben. Hierfür gibt es
> zahlreiche Zeugen. Bis heute weiß niemand genau, wieviele Opfer es sind,
> und niemand kennt ihre Namen.
>
> Viele kennen das Buch Der geplante Tod von dem kanadischen Schriftsteller
> James Bacque, in dem er davon berichtet, wie auf Anordnung von Dwight
> Eisenhower rund eine Million (1.000.000) deutscher Kriegsgefangener in
> den berüchtigten Rheinwiesenlagern durch Entbehrungen, Hunger und
> Krankheiten zu Tode gebracht wurden. Um nicht später wegen Verstoßes
> gegen die Genfer Konvention zur Rechenschaft gezogen zu werden, wendete
> er den faulen Trick an, den deutschen Soldaten, die sich nach der
> Kapitulation der Deutschen Wehrmacht entwaffnet und hilflos in die Hand
> des Feindes gegeben hatten, den Status als Kriegsgefangene zu entziehen.
>
> Der Zustand der Lager spottete jeder Beschreibung. Sie glichen zumeist
> eher Viehkoppeln, ohne jede Einrichtung. Unter freiem Himmel, oftmals
> ihrer Mäntel und Zeltbahnen beraubt, vegetierten die Kriegsgefangenen,
> darunter auch Schwerverwundete und Amputierte, auf engstem Raum
> zusammengedrängt dahin. Ärztliche Versorgung gab es monatelang nicht. Die
> Essensrationen waren unter dem Lebensminimum und wurden unregelmäßig
> ausgegeben. Wegen der offenkundigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
> wurden die Zustände geheimgehalten. Etwas sickerte doch in die
> Öffentlichkeit der Schweiz. Vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes
> wurden daraufhin Hilfstransporte mit Lebensmitteln und Medikamenten in
> Gang gesetzt. Auf Befehl Eisenhowers wurden diese abgelehnt und
> zurückgeschickt mit dem Argument, es gäbe in den Lagern keine Not.
>
> Unterdessen starben die deutschen Kriegsgefangenen massenweise. Viele
> hatten die Ruhr und stürzten entkräftet in die Latrinengruben, wo sie
> erstickten. Wieviele Schichten übereinander (zwischen 0,5 bis 3 m Tiefe)
> heute noch dort liegen, weiß niemand genau.
>
> Symptomatisch für viele dieser Lager war das US-Kriegsgefangenenlager
> Bretzenheim, das auch unter dem Namen „Feld des Jammers“ einen traurigen
> Ruhm erlangte. Der Bauer Tullius, dem das Ackerland gehört, auf dem
> dieses Lager sich befand, förderte beim Pflügen immer wieder Knochen und
> Schädel zutage und beauftragte daraufhin den Grabungsexperten Schmitt,
> die sterblichen Überreste zu bergen, damit sie an würdiger Stätte
> beigesetzt und viele Vermißtenschicksale aufgeklärt werden könnten, was
> anhand der Erkennungsmarken auch heute noch möglich ist.
>
> Man sollte es nicht für möglich halten: Aber eine Seilschaft von einigen
> leitenden Mitarbeitern der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und des Kreis-
> Rechtsausschusses, sowie einiger Richter am Verwaltungsgericht in Koblenz
> war sich darin einig, jegliche Bergungsgrabung zu unterbinden. Allem
> Anschein nach war der Leiter der Archäologischen Denkmalpflege in Mainz
> hierbei federführend gewesen, denn die Akten lassen darauf schließen, daß
> er sowohl in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach wie auch vor dem
> Verwaltungsgericht Koblenz all seinen Einfluß in diesem Sinne geltend
> machte.
>
> Verlassen wir für einen Augenblick Bretzenheim und machen einen
> gedanklichen Ausflug nach St. Petersburg, Rußland.
>
> Der Fernsehsender ARD sendete unter Tagesthemen am 22.06.00 einen
> Bericht, in welchem das Thema Soldatenfriedhof im Raum Petersburg
> behandelt wurde, und in der die segensreiche Arbeit des Kriegsgräber-
> Volksbundes bei der Mitwirkung dieses Projektes rühmend herausgestellt
> wurde.
>
> Zu bemerken ist dabei, daß für die würdige Bestattung von Gebeinen
> gefallener deutscher Soldaten erstens die sterblichen Überreste zum
> großen Teil von den damaligen Schlachtfeldern zusammengesucht werden
> mußten, weil die Gefallenen während des Kampfgeschehens nicht beerdigt
> werden konnten, und zweitens, daß die Menschen des früheren Kriegsgegners
> Sowjet-Union, einfache Leute aus dem Volk, überwiegend sagten:
>
> »Es waren früher unsere Feinde. Aber es sind doch Menschen gewesen. Und
> die soll man anständig begraben.«
>
> Welcher Kontrast zur Handlungsweise des Personenkreises in Bad Kreuznach
> und Koblenz!
>
> Im Raum St. Petersburg wurde endlich (und offenbar erfolgreich) gesucht,
> geborgen, identifiziert und anständig bestattet. Unsere früheren
> Kriegsgegner haben das begrüßt und unterstützt.
>
> Und in Bretzenheim hatten der Landwirt Tullius und der Grabungsexperte
> Schmitt schon in den Jahren 1985/86 aus freien Stücken damit begonnen,
> Bergungsgrabungen durchzuführen, aus Pietät und um Vermißtenschicksale
> aufzuklären. Aber die Behörde in Bad Kreuznach und das Gericht in Koblenz
> haben das vereitelt. Nicht zu vergessen das Archäologische Denkmalsamt in
> Mainz!
>
> Wie ist es möglich, daß die Gebeine deutscher Soldaten, die nach dem
> Krieg als US-Kriegsgefangene elend verreckt sind (und deren
> Hinterbliebene), im eigenen Heimatland schlechter behandelt werden als
> jene in Rußland? Von deutschen Behörden!
>
> Uns liegt umfangreiches Aktenmaterial vor, das weiter unten noch zitiert
> wird. Mit allen in diese schändliche Affäre verwickelten Personen haben
> wir ausführlichen Schriftwechsel geführt, um herauszufinden, was ihre
> Motive dafür gewesen sein mögen, weshalb sie den umgekommenen deutschen
> Kriegsgefangenen den Anspruch auf würdige Bestattung verwehrt haben, den
> Hinterbliebenen das Recht auf Aufklärung über den Verbleib ihrer
> Angehörigen (die bei Kriegsende noch lebten!) verweigert haben, ob sie
> ihre Handlungsweise von damals heute bedauern, und ob sie etwas dazu
> beitragen wollen, die längst überfälligen Bergungsgrabungen doch noch in
> Gang zu bringen.
>
> Das Ergebnis unserer Bemühungen ist erschütternd: Nichts von alledem
> konnten wir erreichen. Offensichtlich war den Verantwortlichen der
> Anspruch der Toten auf Bestattung und das Recht der Hinterbliebenen auf
> Aufklärung, die Priorität hätten haben müssen, zweitrangig.
>
> Es stellt sich aber auch die Frage, ob diese Leute vielleicht unter
> politischem Druck gestanden haben könnten, die Verbrechen bestimmter US-
> Truppenteile unter den Teppich zu kehren und zu vertuschen, damit das
> Ansehen unserer US-Besatzungsfreunde nicht geschädigt wird.
>
> Kehren wir zurück zu Tullius und Schmitt. Die fingen also an zu graben.
> Es muß sie wie ein Blitz getroffen haben, als völlig überraschend die
> Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 363-II/18-0 mit
> Schreiben vom 28.1.1986 und 6.3.87 alle weiteren Grabungsversuche
> untersagte. Man schickte am 16.7.87 noch einen Verfügungsbescheid
> hinterher. Bei Zuwiderhandlung wurde eine Geldbuße bis zu DM 250.000,-
> angedroht. Ausgefertigt und unterschrieben wurden diese Aktenstücke von
> den Verwaltungsmitarbeitern Bergs und Paulus. Folgende Begründung wurde
> u.a. angegeben:
>
> »Nach §3 des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Kulturdenkmäler
> Gegenstände aus vergangener Zeit die
>
> a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens
> oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,
>
> b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
>
> c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind.
>
> Funde im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Gegenstände,
> von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§
> 3) sind (§ 16 Denkmalschutz- und -pflegegesetz).«
>
> Latrinen-„Bestattung“ als Kulturdenkmal? Für wessen Kultur? Welcher
> Zynismus! Haben nicht Aufklärung von Vermißtenschicksalen und eine
> angemessene Beisetzung Vorrang?
>
> Der Schriftwechsel geht weiter. Schmitt und Tullius ließen nicht locker,
> aber am 3.2.88 erhielt Schmitt vom Kreisrechtsausschuß der
> Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 11/057-W 145/87
> einen kostenpflichtigen und ablehnenden Widerspruchsbescheid. Anscheinend
> zweifelt man Schmitts Erkenntnisse an, denn man formuliert:
>
> »[.] entwickelte und verfestigte sich seine Ansicht, in den ehemaligen
> Lagerlatrinen sei eine unbestimmte Anzahl Kriegsgefangener aus Hunger,
> Krankheit oder Schwäche erstickt.«
>
> Auf sieben Seiten wird ihm - in schönstem Amtsdeutsch - dargelegt, daß
> sich die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die - nochmals präzisierten -
> Bedenken des Landesamtes für Denkmalspflege zu eigen machte und dem
> Widerspruchsführer die beantragte Genehmigung versagte. Denn:
>
> »All diese Spuren und Überreste liegen geschützt in dem Boden; durch
> Ausgrabungen würden diese Bodenurkunden zerstört.«
>
> Unterschrieben hat dieses Aktenstück der Vorsitzende Meiborg.
>
> Es geht noch weiter: Schmitt klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz,
> vertreten durch den Landrat des Kreises Bad Kreuznach wegen »Ablehnung
> einer denkmalschutzrechtlichen Ausgrabungsgenehmigung«, und die
> Kreisverwaltung Bad Kreuznach beantragte mit Schreiben vom 20.4.88 beim
> Verwaltungsgericht in Koblenz, die Klage abzuweisen. Unter gleichem
> Aktenzeichen wie vor unterschrieben wiederum von Meiborg.
>
> Das Verwaltungsgericht folgte diesem Antrag und verkündete am 22.6.89 auf
> zehn Seiten sein »URTEIL IM NAMEN DES VOLKES« unter dem Aktenzeichen 1 K
> 131/88, wonach die Klage abgewiesen wird und der Kläger die
> Verfahrenskosten zu tragen hat. U.a. heißt es darin:
>
> »Bei der Frage des öffentlichen Erhaltungsinteresses ist auf den Wissens-
> u. Erkenntnisstand sachverständiger Kreise abzustellen, da nur hierdurch
> ein wirksamer Denkmalschutz unabhängig von einem sich wandelnden
> Bewußtsein der Bevölkerung sichergestellt werden kann.«
>
> Gesprochen und unterschrieben haben dieses Urteil die Richter Packroff,
> Pluhm und Dr. Held.
>
> Alle bisher bekanntgewordenen Begründungen der Grabungsverbote lassen den
> Verdacht beinahe schon zur Gewißheit werden, daß hier alliierte
> Kriegsverbrechen und das unmenschliche Verhalten amerikanischer
> Truppenteile bemäntelt, beschönigt und verheimlicht werden sollen. Das
> könnte natürlich nur gelingen, wenn über die entsetzlichen Leiden der
> gequälten deutschen Kriegsgefangenen und über die Opferzahlen möglichst
> wenig bekannt wird. Darum also werden die Latrinengruben, gefüllt mit
> ungezählten toten deutschen Soldaten, heuchlerisch als Kulturdenkmäler
> betitelt, die nicht angetastet werden dürfen.
>
> Es hat den Anschein, daß sich diensteifrige und beflissen handelnde
> Behördenmitarbeiter damit noch nachträglich auf die Seite unserer Feinde
> im Zweiten Weltkrieg stellen und damit das deutsche Volk verraten.
> Außerdem beleidigen sie damit die Toten, die hilf- und wehrlos zu Tode
> gequält wurden. Standen bei den Bematen die „political correctness“ und
> eigene Karrierevorteile womöglich höher im Kurs als die Belange des
> eigenen Volkes?
>
> Nun wollen wir darangehen, diese niederträchtigen Handlungen auf
> geeignete Weise und durch kompetente Stellen in die Offentlichkeit.zu
> bringen. Das soll im Weltnetz und auf andere Weise geschehen. Die Namen
> incl. Dienstanschrift und Ruf-Nr. der Verantwortlichen haben wir, in
> einem Fall auch die Privatanschrift.
>
> Von dem vorerwähnten Aktenmaterial liegen uns Ablichtungen vor, so daß
> kein Zweifel an den geschilderten Vorgängen aufkommen kann. Der
> Schriftverkehr mit den verantwortlichen Personen füllt mittlerweile einen
> kleinen Ordner.
>
> Quid tacet, consentire videtur.
> Wer schweigt, scheint zuzustimmen.
>
> Papst Bonifaz VIII. (um 1235 - 1303)
Anmerkung: dass das nicht unmöglich ist, kann ich bestätigen. In München und Umgebung wurden des öfteren Verbrechen (Morde und Vergewaltigungen) von US-Soldaten begangen. Sie wurden nie bestraft. Das härteste war, dass der Täter nach USA versetzt wurde.
Grüße
Raimund