H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder gedroht hat.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der Polizist der Böse?
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
Hallo!
Rein rechtlich gesehen geht das Urteil (leider) in Ordnung. Moralisch gesehen gebe ich Dir aber zu 110% recht. Auch ich hätte (wohl) in vergleichbarer Situation so oder so ähnlich gehandelt. Allerdings darf man nicht vergessen, daß im Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Und dies gilt auch (und vor allem) für Polizisten.
Die einzige Möglichkeit betseht meiner Meinung darin, das Grundgestz zu ändern. In etwa so:
Menschenleben vor Menschenwürde. Wenn also ein Menschenleben in Gefahr ist, könnte es durch richterlichen Beschluß oder andere Institutionen erlaubt werden, gewisse, noch nicht erlaubte (Verhör-) Methoden anzuwenden.
Allerdings besteht dann auch zwangsläufig die Gefahr, daß wir wieder in ein System abrutschen, daß wir schon einmal hatten und nicht wieder haben wollen.
Gruß
Florian
Mahlzeit,
Ist das unsere Rechtsprechung?
Ja.
Sind unsere Polizisten nur die Deppen der Nation?
Nein.
Ist der Mörder mal wieder der arme und der Polizist der Böse?
Nein.
Hilft gern
Sancho
P.S. Hier ein Artikel von Gisela Friedrichsen, der vielleicht zum Nachdenken anregt: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,333797,00.html
Sehr interessant
Hallo Florian,
Frage an diejenigen, die Folter hier offensichtlich befürworten:
Was sind die bevorzugten Foltermethoden?
Elektroschocks?
Hodenquetschen?
Fingernägelziehen?
Kälte und Nässe?
Sexuelle Demütigung und Vergewaltigung?
Weißt Du, hier wird immer auf emotionale Art und Weise mit dem Leid des Kindes argumentiert, das offensichtlich jede Handlung rechtfertigt.
Was ich in keinem dieser Artikel gelesen habe, war die Auseinandersetzung mit dem, was Folter eigentlich tatsächlich bedeutet. Und eben auch mit dem Risiko, mal nicht den „richtigen“ zu foltern, sondern im Zweifelsfall blöderweise Dich selber, weil ein kleiner Irrtum passiert ist!
Und wer sich das überlegt, der weiß, dass kein Rechtsstaat dieser Welt auch nur in Ausnahmefällen foltern darf!
Ich halte weiterhin die entschuldigende Diskussion für eine Stammtisch-„Vergeltungs“-Diskussion. Und für mich ist der eigentliche Skandal bei dieser Diskussion, dass es offensichtlich selbst in Teilen der Judikative wieder Mode wird, für die Rechtmäßigkeit von Folter in einer geradezu ekelhaft-abstrakten Art und Weise zu argumentieren, dass ich tatsächlich angst bekomme…
Grüße
Jürgen
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Das wusste er damals nicht.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
Damals war noch nicht klar, dass es sich um einen Mordfall handelt. Wäre es bereits klar gewesen, dass das Kind tot ist, hätte Daschner sicherlich nicht gedroht.
Fakt ist:
- Die eigentlichen Verhörspezialisten waren mit ihren Möglichkeiten noch nicht am Ende.
- Dascher machte diesen Schritt gegen dem Willen, Ratschlag, und Einverständniss der Polizisten, die mit dem Fall direkt befasst waren.
Stell dir mal vor, du wirst aus was für Gründen auch immer massiv verdächtigt, ein Kind gefangen zu halten…
Wo ist die Grenze?
Ich halte das Verhalten von Daschner zwar für menschlich verständlich, aber er muss eben die Konsequenzen für seine Handlungen jetzt tragen.
Gruß
Mike
Hallo!
Wieso? Das Urteil ist eigentlich genau das, was zu erwarten war. Vom Ergebnis her stimme ich dem voll zu und das Urteil ist völlig richtig.
Gruß
Tom
Hallo!
Auch ich
hätte (wohl) in vergleichbarer Situation so oder so ähnlich
gehandelt.
…und genau aus diesem Grund ist die Strafe auch so niedrig.
Gruß
Tom
Geht nicht
Allerdings darf man nicht vergessen, daß im
Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Und dies gilt auch (und vor allem) für Polizisten.
Die einzige Möglichkeit betseht meiner Meinung darin, das
Grundgestz zu ändern. In etwa so:
Menschenleben vor Menschenwürde. Wenn also ein Menschenleben
in Gefahr ist, könnte es durch richterlichen Beschluß oder
andere Institutionen erlaubt werden, gewisse, noch nicht
erlaubte (Verhör-) Methoden anzuwenden.
Lies mal § 19/2 GG
Solche Spielchen werden darin ausdrücklich Untersagt
Kein Grundrecht darf inseinem Wesensinhalt angetatstet werden
Allerdings besteht dann auch zwangsläufig die Gefahr, daß wir
wieder in ein System abrutschen, daß wir schon einmal hatten
und nicht wieder haben wollen.
Die Gefahr besteht nicht… es wird so kommen!
Das ist eine zwangsläufige Folge
Gruß
Mike
Hallo!
Ich wollte die Folter nicht rechtfertigen, auch wenn es vielleicht so rüber kam. Ich wollte lediglich aufzeigen, daß es menschlich verständlich war und moralisch zu 110% nachvollziehbar. Allerdings, und das habe ich ja auch geschrieben, ist es eben in diesem unserem Rechttsaat nicht erlaubt und auch nicht vertretbar zu foltern und/oder diese anzudrohen.
Man muß aber sich aber auch mal in die Lage des Herrn Daschner versetzen können, um ansatzweise nachzuvollziehen, unter welchem unmenschlichem Druck er gesteckt haben mag.
Trotz allem, und ich möchte dieses hier noch einmal ganz stark bekräftigen, stimme ich Dir zu:
Nichts auf der Welt rechtfertigt Folter, wie immer sie auch aussehen mag.
Allen noch eine schöne und friedliche (Vor-) Weihnachtsszeit.
Gruß
Florian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja was willst du denn noch??
Hallo Ulrike!
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Er wurde verurteilt weil er einem - nach damaligen Kenntnisstand - möglichen Entführer mit Folter gedroht hat.
Da Folter im Amt oder deren Androhung aus guten Gründen nicht zulässig sind, ist das ein Tatbestand der Nötigung gewesen.
Ist das unsere Rechtsprechung?
Ja was willst du denn noch?
Das Urteil hätte kaum noch freundlicher ausfallen können:
- Ein Strafmaß, nach dem Daschner nicht als vorbestraft gilt
- Eine Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Ich glaube dass das Gericht die Umstände nicht besser hätte würdigen können.
Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation?
Sicherlich nicht.
Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
Auch nicht… immerhin wurde er verurteilt, obwohl ein Gerucht das so „erzwungene“ Geständnis auch anders hätte werten können.
Ich verstehe ja wieso bei einem solchen Thema die Emotionen hochkochen - aber man sollte es auch mal objektiv betrachten (zumindest versuchen).
Gruß Ivo
Überhaupt nicht
Hallo
ich finde die Strafe sogar noch zu milde. Man kann doch nicht ein Menschenleben über ein anderes stellen. Egal ob jetzt mutmaslicher Mörder, Enführungsopfer oder Entführer.
Wenn er es jetzt gar nicht gewesen wäre?
Es gibt für mich keinen Fall, der Folter, und sei sie nur angedroht rechtfertigt.
Wie ich schon einmal gesagt habe, in diesem Land gilt eine Unschuldsvermutung, bis ein Gericht ein Urteil fällt, solange wäre also auch der Entführer als Unschuldig anzusehen.
Wie gesagt, ich finde es gut, das er mindestens verwarnt wurde, und ich hätte mir fast doch deutlichere Worte und Strafen von Seiten des Gerichts gewünscht.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zum Glück
Julia
Hallo,
Da ja Artikel 1 anscheinend manchen zu kopflastig ist (Was ist schon die „Würde“), hier mal einen, der es deutlicher macht.
Art. 104,1 des Grundgesetzes:
„Die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder körperlich noch seelisch mißhandelt werden.“ (Hervorhebung durch mich).
Daraus folgt:
Ja, Daschner hat gegen das Gesetz vertoßen.
Ja, er ist zu bestrafen.
Zudem gilt natürlich:
Die Umstände des Falls sind vom Gericht zu würdigen, daher fällt die Strafe auch denkbar nioedrig aus.
Liebe Grüße,
Max
Hallo Ulrike,
ich will ja nicht so vermessen sein, und
auf’s Archiv verweisen, aber wie waer’s mit
den zahlreichen Postings, wenn du hier runter-
scrollst?
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Nein. Er hat einem (zum damaligen Zeitpunkt)
Verdaechtigen gedroht.
Ist das unsere Rechtsprechung?
Zum Glueck ja.
Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation?
Wer hat das behauptet?
Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
Wieso wieder ?
Gruesse
Elke
Jetzt bin ich aber ins Fettnäpfchen getreten. Wolle doch eigentlich nur schreiben dass hier Mörder mit Samthandschuhen angefasst werden.
Kenne einen Polizisten der einem Bankräuber auf der Flucht eine gelangt hat - ist verurteilt worden. Das meine ich mit meinem Artikel.
Hi!
Ich denke, die Welt ist genau richtig so. Einerseits wurde ein Urteil gesprochen, das besagt, daß es so nicht geht, daß es hier keine Folter geben darf. Das ist gut und richtig. Denn ich möchte die Grundgesetze unseres Landes nicht missen und nicht aufgeben!
Andererseits ist das Urteil sehr milde ausgefallen und trägt damit meinem subjektiven Rechtsempfinden Rechnung, das durchaus verstehen kann, daß Herr Daschner zu dem Zeitpunkt der Drohung (bei der es ja geblieben ist, sonst sähe das wieder anders aus) nur das Leben des Jungen retten wollte…
Von daher denke ich, die Richter sind beiden Seiten gerecht geworden.
Grüße
Kari
Hallo!
Kleine Korrektur:
Kenne einen Polizisten der einem Bankräuber
richtig: einem des Bankraubes Verdächtigen
auf der Flucht
eine gelangt hat - ist verurteilt worden.
Ja selbstverständlich, es ist nicht die Aufgabe des Polizisten sich selbst (und das auch noch im Dienst der Exekutive!) als Strafrichter und Vollstrecker aufzuspielen. Jemand der eine Bank ausraubt bekommt schon seine Strafe, aber immer noch vom Gericht und nicht irgendeinem Polizisten! Wenn du mal selbst in Strafverdacht kommst, wirst du diese rechtsstaatliche Regelung zu schätzen lernen!!
Gruß
Tom
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
Guten Tag!
Nein nein, natürlich geht dasso nicht. Scheiß-Rechtsstaat. Kann man nicht einfach das gesunde Volksempfinden entscheiden lassen?
Sorry für die Polemik, aber wie man in den Wald reinruft … ich finde, dass das Thema mehr als ausdiskutiert ist und das Urteil dem Konflikt zwischen rechtsstaatlichen Grundsätzen einerseits und Handeln zur Gefahrenabwehr andererseits durchaus gerecht wird.
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
Schön, daß es wieder mal so eine unqualifizierte Meinung hier zu lesen gibt.
Leider sind es genau diese Meinungen, die unsere Justiz zu derartigen Skandal-Urteilen bewegen.
Es sind diese Meinungen, die ihre Berechtigung in wüsten Theorien über Rechtfertigungen suchen, die in jeder Hinsicht indiskutabel sind, oder aber den angeblichen Gewissenskonflikt des D. anführen. Einen derartige mentale Situation hat D. nämlich selbst nie geschildert. Ganz im Gegenteil meint er, sein Vorgehen sei normaler unmittelbarer Zwang. Wo man da eine geringe Schuld feststellen will, soll ein Rätsel bleiben.
Daß ein „Gericht“ zu so einer Entscheidung kommt, ist ein purer Witz. Insbesondere im Vergleich zum normalen Bürger, der für vergleichbare Dinge eingefahren wäre.
Unterm Strich haben wir uns von dem Staat, in dem polizeistaatliche Aktionen, wie etwa die Hinrichtung des Grams, vertuscht werden, zu einem Staat bewegt, in dem so etwas an der Grenze zum legalen liegt. Was in Zukunft nur folgen kann, liegt schon in der Geschichte zurück.
Allerdings sollte das Urteil abgewartet werden, um eine fundiertere Diskussion zu führen. In diesem Zusammenhang ist ein Rechtsmittelverzicht des D. natürlich eine kluge Variante.
Allerdings falsche Welt.
H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?
So jemand wie Daschner gehört WIRKLICH bestraft, und nicht ein bischen getätschelt.
Und jedem, der Freispruch oder ähnliches für solche Leute fordert, gehört das Wahlrecht entzogen.
Herr, schick Hirn vom Himmel.
Malte.
aaalso in gewohnt bissig-polemischer weise finde ich das urteil einen gekonnten spagat. es tut dem rechtsstaat und seinen hehren prinzipien genüge und spricht doch eine deutliche sprache: wer einem mörder mit folter droht kommt billig davon.
mit gruß