Dativ/Akkusativ in Aufzählungen

Entgegen dem üblichen Text auf den Verkehrsschildern heißt es bekanntlich:
„Bei rotem und gelben Licht hier halten!“

Entsprechend also auch: „Der Wagen fuhr mit aufheulendem und scheppernden Motor und los.“ Erstes Attribut im Dativ, die folgenden im Akkusativ.

Aber - wie sieht es eigentlich mit folgendem Satz aus:

„Der Wagen fuhr mit aufheulendem Motor und schepperndem Auspuff los.“

Richtig? Oder muß es heißen:

„Der Wagen fuhr mit aufheulendem Motor und scheppernden Auspuff los.“

Weil auch in dem Fall die entsprechenden Regeln für die Aufzählung gelten…

Erstere Variante scheint mir die grammtisch korrekte zu sein - klingt aber irgendwie komisch. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die zweite Variante wirklich besser klingt.

Vielleicht mag ja mal ein fitter Deutschlehrer o.ä. sagen, was nach Duden korrekt ist.

„Mit“ verlangt den Dativ, da das folgende Objekt ein indirektes ist (mit wem?). Die Verwendung des Akkusativ klingt in meinen Ohren voellig falsch. Meiner Meinung nach muesste man also auch in einer Aufzaehlung in beiden Objekten den Dativ verwenden. Es kann aber natuerlich sein, dass es in einigen Dialekten unterschiedlich gehandhabt wird, bezueglich dessen bin ich ueberfragt.

Hallo Tom,

„Bei rotem und gelben Licht hier halten!“

Ich kenne keine Regel der deutschen Grammatik, in der der obige Satz richtig wäre. Es heißt mit ziemlicher Sicherheit „bei rotem und gelbem Licht“.

Entsprechend also auch: „Der Wagen fuhr mit aufheulendem und
scheppernden Motor und los.“ Erstes Attribut im Dativ, die
folgenden im Akkusativ.

Auch hier müssen beide Adjektive im Dativ stehen.

Aber - wie sieht es eigentlich mit folgendem Satz aus:

„Der Wagen fuhr mit aufheulendem Motor und schepperndem
Auspuff los.“

Der Satz ist demnach korrekt.

Richtig? Oder muß es heißen:

„Der Wagen fuhr mit aufheulendem Motor und scheppernden
Auspuff los.“

Weil auch in dem Fall die entsprechenden Regeln für die
Aufzählung gelten…

Diese Regel ist mir wie gesagt nicht bekannt und ich zweifle auch stark an ihrer Existenz.

Vielleicht mag ja mal ein fitter Deutschlehrer o.ä. sagen, was
nach Duden korrekt ist.

Ich kann’s leider weder mit Duden noch mit einer Grammatik begründen. Aber „grünem und gelben“ widerstrebt mir und klingt für mich ungrammatisch.

Grüße,

  • André

Entgegen dem üblichen Text auf den Verkehrsschildern heißt es
bekanntlich:
„Bei rotem und gelben Licht hier halten!“

Entsprechend also auch: „Der Wagen fuhr mit aufheulendem und
scheppernden Motor und los.“

Erstes Attribut im Dativ, die
folgenden im Akkusativ.

Vielleicht verwechselst Du da etwas: Eine solche Regel galt einmal für ein zusätzliches Adjektiv bei einem Gesamtbegriff aus Adjektiv + Substantiv, vgl. Duden:

Stehen bei einem Substantiv zwei oder mehrere Adjektive oder Partizipien, dann werden diese in gleicher Weise (parallel) gebeugt: ein breiter, tiefer Graben.
Das gilt auch für den von einer Präposition abhängenden Dativ Singular: auf bestem, holzfreiem Papier; nach langem, schwerem Leiden.
Auch wenn das unmittelbar vor dem Substantiv stehende Adjektiv mit dem Substantiv einen Gesamtbegriff (eine so genannte Einschließung) bildet und deshalb kein Komma zwischen dieser Fügung und dem zusätzlichen Adjektiv steht, wird parallel gebeugt: bei dunklem bayrischem Bier …
Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ Singular das zweite Adjektiv schwach gebeugt werden müsse (bei dunklem bayrischen Bier) gilt nicht mehr…

Hervorhebungen von mir

Oder meintest Du die „schwankende Flexion“ nach bestimmten Wörtern (andere, einige …) http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adj… ?

In Deinen Beispielen ist jedenfalls parallel zu flektieren.

Gruß
Kreszenz

Adjektive werden parallel flektiert - sagt wer?
Hallo Kreszentia!

Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ Singular
das zweite Adjektiv schwach gebeugt werden müsse (bei dunklem
bayrischen Bier) gilt nicht mehr…

Das war auch früher keine Muss-Regel, sondern nur eine Kann-Regel.

Wer sagt denn, dass diese Regel nicht mehr gilt?

Wenn sich so eine Grammatik-„Regel” in ein Regelwerk zur „Neuen Deutschen Rechtschreibung” verirrt, braucht man das ja wohl nicht ernst zu nehmen:

Rechtschreibung bleibt Recht schreib ung und Grammatik, die ja neben der geschriebenen auch die gesprochene Sprache betrifft, bleibt Grammatik.

Dafür ist die NDR nicht zuständig!

http://www.das-schreibbuch.de/tipp200802.php

Gruß Gernot

1 Like

Hallo, Gernot,

Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ Singular
das zweite Adjektiv schwach gebeugt werden müsse (bei dunklem
bayrischen Bier) gilt nicht mehr…

Das war auch früher keine Muss-Regel, sondern nur eine
Kann-Regel.

… die wer aufgestellt hatte?

Wer sagt denn, dass diese Regel nicht mehr gilt?

Und das bedeutet nun für den Fragesteller (der übrigens ausdrücklich wissen wollte, „was nach Duden korrekt ist“)?

Wenn sich so eine Grammatik-„Regel” in ein Regelwerk zur
„Neuen Deutschen Rechtschreibung” verirrt, braucht man das ja
wohl nicht ernst zu nehmen:

Der zitierte Text stammt im Übrigen nicht aus einem „Regelwerk zur ‚Neuen Deutschen Rechtschreibung‘”, sondern aus dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle - Antwort auf grammatische und stilistische Fragen, Formulierungshilfen und Erläuterungen zum Sprachgebrauch. Ich gehe aber davon aus, dass das für Dich keinen Unterschied macht.

Dafür ist die NDR nicht zuständig!

Das hat auch keiner behauptet.

Gruß
Kreszenz

1 Like

Oder meintest Du die „schwankende Flexion“ nach bestimmten
Wörtern (andere, einige …)
http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adj…
?

Das meinte ich. Was übrigens m.E. auch „bei rotem und gelben Licht“ bedingt.

Hallo Tom!

Das meinte ich. Was übrigens m.E. auch „bei rotem und gelben
Licht“ bedingt.

Bedingt - nein. Erlaubt - ja. Ich habe jetzt mal in die 9er-Duden von 1972, 1985 und 2007 geschaut. Alle drei beschreiben übereinstimmend: Korrekt ist die parllele Beugung („bei rotem und gelbem Licht“), die andere Beugung ist veraltet, werde aber noch häufig verwendet.

Max

Hallo!

Wer sagt denn, dass diese Regel nicht mehr gilt?

Wenn sich so eine Grammatik-„Regel” in ein Regelwerk zur
„Neuen Deutschen Rechtschreibung” verirrt, braucht man das ja
wohl nicht ernst zu nehmen:

Ok. Der Duden von 1972 sagt das gleiche. Hat also nichts mit NDR zu tun.

lg,
Max

Hallo Kreszenz!

Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ Singular
das zweite Adjektiv schwach gebeugt werden müsse (bei dunklem
bayrischen Bier) gilt nicht mehr…

Das war auch früher keine Muss-Regel, sondern nur eine
Kann-Regel.

… die wer aufgestellt hatte?

Diese Regel hat die gängige Sprachpraxis aufgestellt, an der sich auch der Rechtschreib-DUDEN bis zu seiner 20. Auflage als rein deskriptives Werk orientiert hat.

http://www.schriftdeutsch.de/orth-dud.htm

Gleichwohl genoss der DUDEN in Sachen Rechtschreibung bis zum Inkrafttreten der Rechtschreibreform von 1996 quasi den Status eines Hoflieferanten, dessen Regeln vom Gesetzgeber in Westdeutschland für „verbindlich” erklärt wurden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rechtschreibun…

Die übrigen DUDEN-Bände hatten einen solchen Status nie.

Der Grammatik-DUDEN liegt mir leider nicht in seiner neuesten Fassung vor, sondern nur in vierter Auflage von 1984. Dort steht unter Regel 500 auch der von dir schon zitierte Satz:

Stehen bei einem Substantiv zwei oder mehrere
Adjektive oder Partizipien, dann werden diese in
gleicher Weise (parallel) gebeugt: ein breiter,
tiefer Graben.
Das gilt auch für den von einer Präposition
abhängenden Dativ Singular: auf bestem, holzfreiem
Papier; nach langem, schwerem Leiden.
Auch wenn das unmittelbar vor dem Substantiv stehende Adjektiv
mit dem Substantiv einen Gesamtbegriff (eine so genannte
Einschließung) bildet und deshalb kein Komma zwischen dieser
Fügung und dem zusätzlichen Adjektiv steht, wird parallel
gebeugt: bei dunklem bayrischem Bier …

Sollte der folgende Absatz, der in meinem Grammatik-DUDEN der vierten Auflage noch steht…

Im Dativ Sing. Mask. und Neutr. wird allerdings das zweite Adjektiv auch noch nach Typ II gebeugt:
(auf schwarzem hölzernen Sockel etc.)

… in der neuesten Auflage fehlen, so hieße das, dass tatsächlicher, nicht zu beanstandender Sprachgebrauch verschwiegen wird.

Und das bedeutet nun für den Fragesteller (der
übrigens ausdrücklich wissen wollte, „was nach Duden
korrekt ist“
)
?

Das wäre dann als Fehler des DUDEN zu anzusehen.

Wenn sich so eine Grammatik-„Regel” in ein Regelwerk zur
„Neuen Deutschen Rechtschreibung” verirrt, braucht man das ja
wohl nicht ernst zu nehmen:

Der zitierte Text stammt im Übrigen nicht aus einem „Regelwerk
zur ‚Neuen Deutschen Rechtschreibung‘”, sondern aus dem
Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle - Antwort
auf grammatische und stilistische Fragen, Formulierungshilfen
und Erläuterungen zum
Sprachgebrauch
. Ich gehe aber davon aus,
dass das für Dich keinen Unterschied macht.

Das macht für mich sehr wohl einen Unterschied:

Wenn der DUDEN-Band zur Rechtschreibung sich nach Aberkennung seiner „Maßgeblichkeit in Zweifelsfällen” nun seinerseits an der jetzt maßgeblichen Amtlichen Regelung zur Deutschen Rechtschreibung orientiert, so habe ich dafür nicht nur Verständnis, sondern finde es sogar richtig.

Kein Verständnis hätte ich jedoch dafür, wenn der DUDEN sich ohne Not in seinen übrigen Bänden von der guten deskriptiven Tradition verabschieden würde.

Wohlgemerkt: Ich bin ein Verfechter der sogenannten „Neuen” (in Wirklichkeit ja mittlerweile 13 Jahre alten) Rechtschreibung: Sie hat vieles einfacher gemacht. Aber sie sollte sich auf Rechtschreibung beschränken.

Möglicherweise stimmt ja aber die hier
http://www.das-schreibbuch.de/tipp200802.php
aufgestellte Behauptung auch nicht, dass diese Regel, im Zuge der Rechtschreibreform geändert wurde.

Ich habe das im folgenden Regelwerk bei einer systematischen Suche nach dem Stichwort „Adjektiv” jedenfalls nicht verifizieren können:
http://www.neue-rechtschreibung.de/regelwerk.pdf

  • Man macht keinen Fehler, wenn man nach der Adjektiv- oder Artikelendung -em beim folgenden Adjektiv die Endung -en benutzt.
    Diese Regel ist sehr einfach zu lernen. Kippte man sie, so sähe ich darin alles andere als eine Vereinfachung, angesichts der vielen speziellen Ausnahmen von der Parallelbeugung bei Zahladjektiven:

http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adj…

Gruß Gernot

Erbsenzählerei
Hallo Max!

Bedingt - nein. Erlaubt - ja. Ich habe jetzt mal in die
9er-Duden von 1972, 1985 und 2007 geschaut. Alle drei
beschreiben übereinstimmend: Korrekt ist die parllele Beugung
(„bei rotem und gelbem Licht“), die andere Beugung ist
veraltet, werde aber noch häufig verwendet.

Das halte ich beides für ein Gerücht:

Sobald mehrere Adjektiven, die sich als Aufzählung auf dasselbe Nomen beziehen, durch Kommas und/oder und getrennt sind, würde ich sie immer parallel beugen. Meines Wissens ist in diesem Falle etwas anderes auch gar nicht gebräuchlich.

Nur dort, wo dies nicht der Fall ist, kann man sie auch unterschiedlich beugen.

Nehmen wir zur Verdeutlichung doch mal ein Beispiel aus den Anfängen der Genetik:

Gregor Mendel hat gelbe runde Erbsen mit grünen eckigen Erbsen gekreutzt. Dabei haben sich in der F1-Generation die dominanten Merkmale durchgesetzt und er erntete ausschließlich grüne runde Erbsen.

Dann hat Mendel die F1-Hybride wieder ausgesät.

Durch gegenseitigen Bestäubung der Hybride entstanden danach Erbsen mit allen erdenklichen Kombinationen von Merkmalen: grüne runde, gelbe eckige, grüne eckige und gelbe runde Erbsen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mendelsche_Regeln#Regel…

Ich könnte auch sagen:

Es entstanden Erbsen mit
grün em rund en ,
gelb em eckig en ,
grün em eckig en und
gelb em rund en Phänotyp.

oder:

  • Es entstanden Erbsen mit
    grün em rund em ,
    gelb em eckig em ,
    grün em eckig em und
    gelb em rund em Phänotyp.

Was soll denn an der ersten Variante veraltet sein?

Der erste Satz ist viel besser gegliedert und damit verständlicher als der zweite, zumal wenn man die gliedernden Kommas nicht sieht und beide Sätze nur hört.

Ich kann in meinem Grammatik-DUDEN (4. Auflage 1984) auch keine Stelle finden, in der behauptet würde, das sei veraltet.

Kannst du bitte mal die Regel zitieren, aus der du entnimmst, nicht-parallele Beugung im Dativ Maskulinum und Neutrum bei zwei aufeinander folgenden Adjektiven sei veraltet?

Dieser Fall nicht paralleler Beugung wird im Gegenteil in meinem Grammatik-Duden immer explizit als „noch gebräuchlich” erwähnt.

Gruß Gernot.

(bei dunklem bayrischen Bier) gilt nicht mehr…

Hallo, aber in diesem grünen Wald, und in diesem unseren Land. eck

Hallo,

aber in diesem grünen Wald, und in diesem unseren Land.

in diesem Fall gilt eine andere Regel:

_Ein attributiv verwendetes Adjektiv wird dann schwach flektiert, wenn Genus, Kasus und Numerus schon durch ein Artikelwort angegeben werden. Das ist der Fall:

nach dem bestimmten Artikel
nach derselbe, derjenige, dieser , jeder, jedweder, jeglicher, jener
nach alle, welcher_

http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adj…

Gruß
Kreszenz

Hallo Gernot!

Zunächst einmal eine Begriffsdefnition: Was Du mit dem Beispiel von Mendels Erbsen beschreibst, nennt der Duden „Einschließung“. Der Begriff kommt später in den Zitaten vor, deshalb wollte ich ihn hier einführen.

Einschließung bedeutet: Das erste Adjektiv bestimmt die gesamte Fügung aus Adjektiv II und Sibstantiv näher, wie im folgenden Beispiel 3)

Zum Beispiel:

  1. mit dunklem, bayrischem bier = mit Bier, das dunkel und bayrisch ist
  2. mit dunklem und bayroschem Bier = mit Bier, das dunkel und bayrisch ist
  3. mit dunklem bayrschem Bier = mit bayrischem Bier, das dunkel ist

Kannst du bitte mal die Regel zitieren, aus der du entnimmst,
nicht-parallele Beugung im Dativ Maskulinum und Neutrum bei
zwei aufeinander folgenden Adjektiven sei veraltet?

Wörtlich steht das nirgends, aber ich kann dir die Regeln zeigen, die bei mir den Eindruck „veralteltet“ hervorgerufen haben.

Rchtschreibduden, 12. Auflage, 1941, Seite 42:
„Mehrere vor einem Hauptwort stehende Eigenschafts- oder Mittelwörter sind zu behandeln wie ein einzelneß, z.B. auf bestem holfreiem (nicht: holzfreien) Papier …“

In einer Fußnote heißt es dann:
„Ganz willkürlich ist die Regel, daß von mehreren Eigenschafts- oder Mittelwörtern, die vor einem Hauptwort folgen, das letzte schwach gebeugt werden müsse, wenn es mit dem Hauptwort einen einheitlichen Begriff bilde; denn einmal kann diese Regel überhaupt nur bei geschlechts- und fürwortlosen Eigenschaftswörtern wirksam werden, zum anderen wird sie weder beim weiblichen Gschlecht noch in der Mehrzahl angewendet.“

Der Grammatikduden von 1959 schreibt (Seite 214, Regel 353)
„Selbst wenn das zweite Adjektiv im Verhältnis der Einschließung steht und deshalb kein Komma gesetzt wird, werden beide übereinstimmend gebeugt. Die frühere Regel, daß in diesem Falle beim Dativ Singular und Genitiv Plural das zweite Adjeltiv schwach gebeugt werden müsse, gilt also nicht mehr grundsätzlich. […] Im Dativ Sing. Mask. und Neutr. wird allerdings das zweite Adjektiv aus lautlichen Gründen noch ziemlich häufig schwach gebeugt.“

Der Duden Bd 9 (2. Auflage, 1972, Seite 22) schreibt annäherend das gleiche: „Auch wenn das unmittelbar vor dem Substantiv stehende Adjektiv mit dem Substantiv einen Gesamtbegriff (eine sogenannte Einschließung) bildet und deshalb kein Komma zwischen dieser Fügung und dem zusätzlichem Adjektiv steht, wird parallel gebaugt (…) Die frühere Regel, daß in diesen Fällen beim Dativ Singular und Genitiv Plural das zweite Adjeltiv schwach gebeugt werden müsse, gilt also nicht mehr. […] Im Dativ Singular Maskulinum und Neutrum wird allerdings das zweite Adjektiv aus lautlichen Gründen noch öfter schwach gebeugt.“

Gleichlautend 3. Auflage (1985, Seite 24)

In der 4. Auflage (1997, Seite 27) ist aus dem „noch öfter“ ein gelegentlich geworden; darüberhinaus fehlt der Hinweis „aus lautlichen Gründen“

Die 6. Auflage des Grammtikdudens (1998, Seite 292) verwendet an dieser Stelle ein „auch noch“.

Die 7. Auflage des Grammatikdudens von 2005 schreibt, daß hier schwach gebeugt werden „kann“, fügt aber hinzu: „Parallelflexion wird in der Standardsparache vorgezogen.“

Grundsätzlich ist hier meiner Meinung nach eine Tendenz festzustellen: Die schwache Beugung war früher Regel, dann nicht mehr und wird im Sprachgebrauch immer seltener. Eben „noch gebräuchlich“, aber nicht mehr Regel. Das habe ich mit mit eigenen Worten als „veraltet“ bezeichnet - man kann natürlich darüber streiten, ob das der richtige Ausdruck dafür ist.

lg,
Max

Hallo Max!

vielen Dank, dass du als „Antiquarische-Duden-Sammler” das alles herausgesucht hast.

Zum Beispiel:

  1. mit dunklem, bayrischem bier = mit Bier, das dunkel und
    bayrisch ist
  2. mit dunklem und bayroschem Bier = mit Bier, das dunkel und
    bayrisch ist
  3. mit dunklem bayrschem Bier = mit bayrischem Bier, das
    dunkel ist

Allerdings schriebst du im Posting davor auch:

Korrekt ist die parllele Beugung
(„bei rotem und gelbem Licht“), die andere Beugung ist
veraltet, werde aber noch häufig verwendet.

Es lässt sich aber dann dafür doch wohl kein Beleg finden, dass hier die gemischte Flexion auch möglich sei, wenn die Adjektive durch ein „und” getrennt sind:

  • Wenn wir von rotem und gelbem Licht sprechen, dann sprechen wir über zweierlei Licht.

  • Sprechen wir hingegen von schummrigem(,) rote m Licht oder von schummrigem(,) rote n Licht, dann sprechen wir von ein und demselben Licht, das beide Eigenschaften hat; Licht das gleichzeitig rot und schummrig ist.

Da könnte man ggf. auch ein Komma zwischensetzen, zumal, wenn ein und dasselbe Licht noch mehr als diese zwei Eigenschaften zugleich hätte.

Sobald ich aber am Ende der aufgezählten Eigenschaften ein „und” höre, verstehe ich, dass es sich um eine Aufzählung entsprechend vieler Lichtarten und nicht um eine Aufzählung der einzelnen Eigenschaften ein und desselben Lichtes (also eine Einschließung) handelt.

Nur bei der Einschließung klingt die gemischte Flexion für mich richtig:

Damit kann ich auch eine Aufzählung unterschiedlicher Licht-, Erbsen- oder von sonstwas für Arten zum Ausdruck bringen, die sich durch unterschiedliche Kombination von Eigenschaften auszeichnen.

Warum diese elegante Möglichkeit auf den Dativ und Genitiv Singular im Maskulinum und Neutrum beschränkt bleibt, wäre zu untersuchen. Möglicherweise hat es mit Sprachökonomie zu tun, weil man beim M den Mund erst wieder öffnen muss, bevor man weiterreden kann und der Dativmarkierung mit einem M ja schon genüge getan ist.

Richtig ist jedenfalls, dass auch allgemein der Trend eher hin zur Endung -n geht und nicht von ihr weg:

Das merken wir im Genitiv auch an der Wendung diese n Jahres statt diese s Jahres.

Bei ersterer Variante, die sich erst in letzter Zeit in unsere Sprache eingeschlichen hat, packt mich immer noch das kalte Grausen, auch wenn sie der Grammatik-Duden mittlerweile akzeptiert.

Wie falsch sie jedoch nach wie vor ist, kann man selbst leicht feststellen, wenn man sich mal eine entsprechende Wendung mit einem anderen Nomen im Neutrum Genitiv auf der Zunge zergehen lässt:

Die erste Seite diesen / dies es Telefonbuches ist herausgerissen.

Gruß Gernot

Hallo Gernot!

Das merken wir im Genitiv auch an der Wendung
diese n Jahres statt
diese s Jahres.

Bei ersterer Variante, die sich erst in letzter Zeit in unsere
Sprache eingeschlichen hat, packt mich immer noch das kalte
Grausen, auch wenn sie der Grammatik-Duden mittlerweile
akzeptiert.

Wie falsch sie jedoch nach wie vor ist (…)

Wahrscheinlich genau so falsch wie „des Nachts“. Wenn man das mal mit einem anderen Femininum ausprobiert: „des Woches“ … !

Liebe Grüße
Immo

Hallo Gernot!

vielen Dank, dass du als „Antiquarische-Duden-Sammler” das
alles herausgesucht hast.

Bitte. War schön, mal den Duden von 1941 auch hernehmen zu können. :smile:))

Allerdings schriebst du im Posting davor auch:

Korrekt ist die parllele Beugung
(„bei rotem und gelbem Licht“), die andere Beugung ist
veraltet, werde aber noch häufig verwendet.

Es lässt sich aber dann dafür doch wohl kein Beleg finden,
dass hier die gemischte Flexion auch möglich sei, wenn die
Adjektive durch ein „und” getrennt sind:

Ja, stimmt, da habe ich nicht aufgepasst. In dem Beispiel ist es ja keine Einschließung, also geht nur Parallelflexion. Da war ich etwas schlampig beim Lesen.

Nur bei der Einschließung klingt die gemischte Flexion für
mich richtig:

Mir geht es da anders: Für mich klingt sie IMMER falsch. Ich würde sie auch selbst nicht verwenden, wobei ich mich da im Einklang mit dem Standarddeutsch befinde.

Richtig ist jedenfalls, dass auch allgemein der Trend eher
hin zur Endung -n geht
und nicht von ihr weg:

Was die schwache Beugung bei der Einschließung betrifft, hatte ich bei den Duden-Einträgen eher das Gefühl, es wird immer weniger - in den 50ern hieß es noch, es wird „sehr häufig“ gemacht, in den 90ern war’s dann nur noch „gelegentlich“. (Ich unterstelle jetzt mal daß der Duden hier tatsächlich deskriptiv die Sprachentwicklung beschreibt.) Selber untersucht habe ich das nicht.

diese n Jahres statt
diese s Jahres.

Bei ersterer Variante, die sich erst in letzter Zeit in unsere
Sprache eingeschlichen hat

„Letzter Zeit“ ist hier ein dehnbarer Begriff. Schon in meinen 40 Jahre alten Duden wird die Form „diesen Jahres“ explizit als falsch hervorgehoben, also muß es schon damals Leute gegeben haben, die das so geschrieben haben. Allerdings scheint die Form zuzunehmen, wenn man dem Duden glaubt.

auch wenn sie der Grammatik-Duden mittlerweile
akzeptiert.

Der Grammatikduden (7. Auflage) sagt klar: Standardsprachlich ist nur die s-Form korrekt, die anderen Formen sind „nicht anerkannt“. Akzeptanz lese ich da nicht heraus.

lg,
Max

Hallo Kreszentia, Du bist richtig gut, sodaß ich` hinschreiben muss. Gruß, eck.