Dauer Reha Antrag

Hallo,

ich habe - 5 Wochen vor Auslaufen des Krankengeldes- eine Aufforderung der krankenkasse erhalten, einen Antrag auf med. Reha zu stellen. Dies habe ich fristgemäß getan. Seitdem sind 3 Monate vergangen und ich habe noch keine Nachricht der Rentenversicherung über Ablehnung oder Zusage.
Ich teilte im Reha-Antrag mit, dass ich alleinerziehend mit 2 Kindern im Schulalter bin und nur in den Ferien diese mitnehmen müßte. Nun sind die Ferien bald um.

Wie lange dauert eine Antragsbearbeitung? Gibt es da Fristen? Ich könnte dann erst inm nächsten Jahr in den Sommerferien fahren…was passiert, wenn ich vorher eine Aufforderung für die Reha erhalte? Eine Haushaltshilfe von der KK wurde abgelehnt und die bleiben ja auch nicht über Nacht in meiner Wohnung.Eine Reha mit Kindern in der Schulzeit kommt auch nicht in Frage.

Wer weiss was?

Hallo,

woher sollen wir das denn wissen, man kann doch mit der Reha telefonieren und nachfragen, wie der Sachstand ist.

Schönes Wochenende,

lG

Hallo,

Hallo,

ich habe - 5 Wochen vor Auslaufen des Krankengeldes- eine
Aufforderung der krankenkasse erhalten, einen Antrag auf med.
Reha zu stellen. Dies habe ich fristgemäß getan. Seitdem sind
3 Monate vergangen und ich habe noch keine Nachricht der
Rentenversicherung über Ablehnung oder Zusage.

Das ist ungewöhnlich, wenn es sich um eine medizinische Reha handelt.

Ich teilte im Reha-Antrag mit, dass ich alleinerziehend mit 2
Kindern im Schulalter bin und nur in den Ferien diese
mitnehmen müßte.

Das ist ein Irrtum. Viele Reha-Kliniken sind auf schulpflichtige Kinder eingestellt und bieten auch Organisation von Unterricht und Betreuung an.
Wende dich an deine nächstgelegene Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
Die können dich im laufenden Verfahren beraten und auch helfen, eine Klinik zu finden, die Dir und Deinen Kindern gerecht wird.
Schließlich hast Du ein wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX)

Und ignoriere einfach den Vorschreiber, der ist schon öfter mit seiner Mischung aus rüden Umgangfsformen und Ahnungslosigkeit aufgefallen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
ich kann mich da dem Beitrag von Wolfgang nur anschließen - diese lange Bearbeitungszeit ist doch ungewöhnlich - wende dich doch mal an deine Kasse, die haben mit Sicherheit die Durchwahl für die „Reha-Abt.“ beim RV-Träger. Ich kenne es auch, dass es Reha-Einrichtungen gibt, die auch Kinder mit aufnehmen. Was die Ablehnung der Haushaltshilfe angeht,
warum genau hat die Kasse das abgelehnt - das wäre nur dann schlüssig, wenn die Kinder älter als 12 Jahre alt wären und wenn es eine ähnlich Leistung gäbe, die der RV-Träger erbringen muesste.
Ach, ja hatte dich die Kasse aufgefordert oder har due den Reha-Antrag von dir aus gestellt ??
Gruss
Czauderna

Hallo,

die KK hat mich dazu aufgefordert- meine Kinder sind 7 und 10 Jahre alt.
Beim Anrufen bei der DRV hieß es bisher, mein Antrag sei in Bearbeitung…

Hallo,
das mit der Haushaltshilfe wäre geklärt -

Gemeinsames Rundschreiben
der Rentenversicherungsträger
zur Haushaltshilfe

  • Stand: 21./22. Juni 2010 -

Da konnte die KAsse nichts anderes als ablehnen, weil nicht zuständig.,
Gruss
Czauderna

Wieso, ich habe 2 Kinder unter 12 Jahren, erhlate nun aber schon lange kein Krankengedl mehr.

Wieso, ich habe 2 Kinder unter 12 Jahren, erhlate nun aber
schon lange kein Krankengedl mehr.

Hallo,
Krankengeld hat nichts mit Haushaltshilfe zu tun. Ich bin davon ausgegangen, dass es um Haushaltsahilfe geht, die während der beantragten Reha geleistet werden soll, und dafür wäre dann der RV-Träger zuständig.
Wenn dieser Sachverhalt nichtz zutrifft, dann bitte Problem mit der Haushaltshilfe noch einmal ausführlich beschreiben.
Gruss
Czauderna

[MOD Jadzia]@koko:smiley:ann aber neues UP gm. FAQ1129!!
Hallo koko10!

Wieso? Ich habe 2 Kinder unter 12 Jahren, erhalte nun aber schon lange kein Krankengeld mehr.

Krankengeld hat nichts mit Haushaltshilfe zu tun. Ich bin davon ausgegangen, dass es um Haushaltshilfe geht, die während der beantragten Reha geleistet werden soll, und dafür wäre dann der RV-Träger zuständig.
Wenn dieser Sachverhalt nichtz zutrifft, dann bitte Problem mit der Haushaltshilfe noch einmal ausführlich beschreiben.

Für alle in diesem Zusammenhang (Haushaltshilfe, Krankengeld etc. pp.) eventuell noch auftretende oder bereits bestehende Fragen ist Folgendes von Dir unbedingt zu beachten:

1. Neues Ursprungsposting verfassen bzw. neuen Thread eröffnen, nicht diesen hier fortführen!

2. Bei der Formulierung diesmal FAQ:1129 bzw. die Vorschaltseite beachten! (Denn das neue Thema scheint mir deutlich mehr „rechtliches Potential“ zu haben als dieser Thread bzw. Dein UP hier!)

3. Diesmal gleich im dafür passenden Brett „Versicherungen posten!

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax
(MOD „Ämter & Behörden allgemein“)