Dazuverdienst bei ALG II

Hallo,

hier das Problem:

Studium beendet, kein festen Job. Nun habe ich aber einen Gewerbeschein als Nebenverdienst- es könnte also sein, dass ich ab und an unregelmäßig etwas verdiene (ist aber sehr unklar). Wenn ich nun Alg II beantrage und im Monat X mal 800 euro verdiene (auf Rechung), falle ich dann komplett aus der BG raus? Ich erhalte ja für den Monat dann kein Geld, wie verhält sich das dann mit der Krankenversicherung?? Den nächsten Monat bräuchte ich aber wieder Alg II was ist dann.

Es ist ein wenig umständlich, ich hoffe aber doch verständlich.

Vielleicht weiß einer Rat?

Danke!
VG Öko80

Hallo,
wenn Du Leistungen des AA beziehts, wirst Du automatisch versicherungspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, DAK,BARMER usw.) Du solltest jedoch mit dem AA die möglichen Konsequenzen aus Deiner Selbstständigkeit genauestens abklären, da ein Wegfall von AA-Leistungen auch Auswirkungen auf Deine Krankenversicherungen haben wird; ggfs. müsstest Du dich dann als Selbstständiger freiwillig krankenversichern.
Am besten alles in einem persönlichen Gespräch mit AA und Krankenkasse abklären und am besten gleich.

VG
ayro

Genau das waren ja meine Fragen. Wollte nur vorab wissen ob sich jemand damit auskennt. Wenn ich was verdiene ob dann die Leistung nur für den Monat wegfällt und ich weiterhin versichert bleibe (also in der BG bleibe) oder ob ich komplett rausfalle und für event. einen Monat somit auch nicht KV bin was ist dann in dem Monat? Ich weiß ja vorher nicht was ich verdiene und würde es erst im nachhinein einreichen (unregelmäßiges Einkommen. Dann fallen meine Leistungen im nachhinein für den Monat weg, aber ich kann mich ja nicht nur für einen Monat freiwillig versichern.

Hallo,

schau hier: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52098.hinz…

Für deine Fragen bezüglich ALG und Krankenversicherung:

http://www.banktip.de/rubrik2/16386/14/krankenversic…

oder hier:

http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_77_kr…

Hallo,
also es wäre so dass du immer wieder zwischen ALGII und selbstständiger versicherung wechseln müsstes. also mal zahlst du mal das arbeitsamt…

Hallo,
was meinst Du mit BG ? Ich kenne dies nur als Abkürzung für Berufsgenossenschaft und das hat mit der Krankenversicherung nichts zu tun ! Selbstverständlich kann man sich nur für einige Tage/Wochen usw. frewillig weiterversichern (passiert oft bei AG-Wechsel, wenn das nicht nahtlos übergeht). Gerade weil das bei Dir Situation relativ unsicher bzw. unklar mit dem Einkommen ist, gilt aus meiner Sicht nach wie vor, sich in einem persönlichem Gespräch beim AA/KK beraten lassen, also auszuloten, welche Möglichkeiten es für deine Situation gibt.
VG
ayro

Hallo Anna,

vielen Dank für deine Antwort. Das war natürlich der ungünstigste Fall:frowning:

Sorry, aber so wird es ausgehen denke ich

Hab einen Rückruf der ARGE erhalten. Wenn man nur einen Monat oder eben nicht jeden Monat was verdient, dann erhält man keine Leistungen aber man bleibt trotzdem in der BG und ist KV.

Danke trotzdem für die Antworten.

Hallo,

das hängt z.T. von der ARGE ab.

HartzIV wird ja i.d.R. für 6 Monate gewährt. Danach muss ich ja erst meine Belege und Formulare für die Abrechnung einreichen. Dabei habe ich schon zwei verschiedene Varianten erlebt:

  1. Für den betreffenden Monat mit z.B. 800 EUR Gewinn (nicht UMSATZ !!!) muss nach den Freibeträgen (100 EUR für den Monat + 20 % aus 700 EUR (Differenz von 800 EUR Gewinn zu 100 EUR Freibetrag) = 140 EUR; gesamt also 240 EUR) der verbleibende Überschuss (in dem Fall: 560 EUR) an die ARGE gezahlt werden.

  2. Einige ARGE´s mitteln über das halbe Jahr -> Freibetrag: 6 x 100 EUR = 600 EUR + 20 % aus 200 EUR (s.o) = 40 EUR -> gesamt also 640 EUR und Rückzahlung von 160 EUR an die ARGE.

viel Erfolg

Hallo,

m.E. bist Du selbständig und musst selbständig Beiträge abführen. Wer soll denn da sonst durchblicken ob Du genug verdient hast, oder nicht. Anhand der Rechnungsstellung? DIe kann man beliebig schieben. ANhand der Aufträge`? Wann wird gezahlt???
Frage bitte dazu Deine Berater bei der BA.

Hallo,

das Gesetz verstehe ich so, dass Sie sich bzgl. der Krankenkasse keine Gedanken machen müssen.

Bitte mailen Sie mir Ihre E-Mail Adresse UND Ihre Telefonnummer. Sie erhalten von mir per mail dann Unterlagen einer GKV, wer wann wie versicherungspflichtig eingestuft ist, und wer wann freiwillig gesetzlich eingestuft ist.

[email protected]
Grüße

Jürgen Tolzin

Hallo Öko80,

die Entscheidung ob Du Alg II bekommst, trifft das Job-Center. Leider kenne ich dies Bestimmungen überhaupt nicht.
Ich kann Dir nur sagen, dass das Job-Center entscheidet ob Du bei der Krankenkasse angemeldet wirst oder nicht.

Alles Gute

das ist echt kompliziert, dass mit der krankasse kann dir glaube nur die arge selber beantworten, erkundige dich da doch einfach mal

800 Euro Brutto=Netto?

bei 800 Euro Brutto = Netto kommen ca. 560 Euro zur Anrechnung! Kommt nun drauf an wieviel Anspruch überhaupt besteht!

Hallo,

als Alg II-Bezieher sind Sie nach § 5 Abs. 2 a SGB V in der Krankenversicherung pflichtversichert. Sollte das Alg II wegen Nebenverdienst eingestellt werden, können Sie sich freiwillig weiterversichern (§ 9 SGB V) und müssen den Beitrag selbst bezahlen. Lebt das Alg II wieder auf, sind Sie wieder pflichtversichert. Am Besten mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse besprechen und abklären.

Mit freundlichen Grüßen

medici

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Mir wurde wohl gesagt einen Monat ist man immer safe und weiterversichert über die Arge. Nächsten Monat dann freiwillig weiterversichern.

Das ist in der Tat umständlich. Grundsätzlich bist du aber verpflichtet, Änderungen deiner Einkommenssituation anzugeben. Je nach dem, wieviel das ist, wird der Nebenverdienst bis zu 100 € meines Wissen gar nicht angerechnet, alle weiteren Einkünfte aber als Einkommen gewerten. Dann kann dabei rauskommen, dass du nur teilweise Geld vom JobCenter bekommst oder (für den Monat) ganz rausfällst. Die einzige Möglichkeit, sich als ALGII-Empfänger Geld dazuzuverdienen (legal) ist der 1-Euro-Job, denn dieses Geld darfst du zu 100 % behalten bei vollen Bezügen…
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Hallo,

wie viele Personen gehören denn zur BG?
Grundsätzlich wird das Einkommen auf den Bedarf der BG angerechnet (außer das Einkommen von minderjährigen Kindern). Je nachdem wie groß die BG ist, dürften bei einem Einkommen in Höhe von ca. 800,00 Euro die Leistungen für eine BG mit mehr als einer Person noch nicht wegfallen, denke ich mal.

Wenn der Bedarf der BG doch voll abgedeckt sein sollte, aber die Krankenversicherung nichtgewährleistet sein (also auch nicht über eine Familienversicherung des Ehepartners zum Beispiel), dann meine ich dass ein Zuschuss zu den BEiträgen zur Krankenversicherung beantragt werden kann. Zumindest verstehe ich den § 26 SGB II so.

Am besten denke ich wäre es hier um einen Beratungstermin bei der Behörde zu bitten und dieses Problem anzusprechen, damit frühzeitig reagiert werden kann.

Gruß Nele

Hallo Öko80,

vorab ich bin kein AlgII-Experte.

Meine Vermutung ist, dass es entscheidend ist, in welchen Zeitabständen und für welchen Zeitraum die Arge entsprechende Einkommensnachweise sehen möchte.:
z.B. alle 3 Monate für letzten 3 Monate einzeln

Danach wird die Arge dann ihre Entscheidung treffen und die Leistung der Bedarfsgemeinschaft (mit oder ohne den Selbständigen)neu berechnen.

Wichtig ist hiebei noch, was die Arge als Einkommensnachweis anerkennt und welche Kosten abgezogen werden können.

Es tut mir leid, dass ich keine konkrete Auskunft geben kann. Sonst ggf. in einem Forum für Alg II probieren.

Gruß

RHW