DB, Entschädigung ICE wegen Ausfall Klimaanlage

Susi ist mit zwei ICE mit ausgefallener Klimaanlage gefahren, nun will die DB nur die in bar entschädigen, die beim Arzt waren, das ist doch wohl nicht korrekt, alle die nachweislich in einem defekten ICE / Klimaanlage waren müssen in bar entschädigt werden, da muss es doch eine Rechtslage geben, eine Fahrgastreglung oder so; könnt Ihr Susi helfen, soll sie sich einen Anwalt nehmen!? Oder gegen die Bahn klagen!?

Danke sagt Susi schon im Voraus!!!

wieso sollte susi überhaupt einen anspruch haben? war die klimaanlage eine zugesicherte eigenschaft beim buchen des ICE?

Moin,

ja weil es sich um einen Standart handelt. Wenn keine Vereinbarung über die Qualität gemacht wird, zählt die Qualtät des Durchschnitts, da alle ICEs Klima haben müsste dieser auch eine haben.

cu

Hallo,

Susi sollte klagen und zwar am besten bis zum EU-Gerichtshof,damit endlich einmal eine SINNVOLLE EU-Vorschrift kommt…

Denn während ja die „bösen“ Raucher mit zig-Verordnungen in einer modernen Hexenjagd verfolgt werden…drücken sich die Herren in Brüssel
sehr gut um die Angabe einer konkreten Temperatur für Arbeitsräume herum.

Denn wie heisst es dort so schön:

gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur

Moin,

Susi erkundigt sich einfach nochmal richtig, denn nicht nur die, die beim Arzt waren werden entschädigt. Ich hab das nur mit einem Ohr im Radio gehört, aber da gab es IIRC drei Entschädigungsstufen, dabei von Bargeld bis Reisegutschein im Wert von 150% des Fahrpreises war mehreres dabei.

Liebe Grüße,
-Efchen

Guten Morgen!

Und der Standard ist eine zugesicherte Eigenschaft?

Guten Morgen!

Susi will aber 500 Euro in bar haben und keinen Cent weniger.

Nur ist dann fraglich, wofür und woraus. Warum sollte jemand, der keine gesundheitlichen Probleme hatte, ein Schmerzensgeld in gleicher Höhe erhalten wie jemand, der in ärztliche Behandlung musste?

Nachtrag: Eben hieß es, der Fahrgastverband Pro Bahn empfiehlt den Geschädigten, das Angebot der Bahn nicht anzunehmen.

Hallo,

Susi ist mit zwei ICE mit ausgefallener Klimaanlage gefahren,
nun will die DB nur die in bar entschädigen, die beim Arzt
waren,

Es geht wohl um die angebotenen 500Euro Schmerzensgeld.
Ob die Gesundheit nach §823 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html verletzt ist, wenn jemand nicht in ärztliche Behandlung mußte, ist eine interessante Frage. Als Laie wage ich da keine Aussage.

Cu Rene

bekommen die 500.-€, ob mit oder ohne ärztliches Attest.
MfG ramses90

Nix Schmerzensgeld!
Hi!

Susi ist mit zwei ICE mit ausgefallener Klimaanlage gefahren, nun will die DB nur die in bar entschädigen, die beim Arzt waren,

Ja natürlich. Du scheinst Du was missverstanden zu haben:

  1. Lediglich in ihrem Komfort beeinträchtigten ICE-Fahrer (= Reisende in ICEs, die „nur“ schlimm geschwitzt, aber keinen wirklichen körperlichen Schaden (wie z. B. Hitzekollaps, behandlungsbedürftige Dehydration) erlitten haben) bekommen keinerlei Schmerzensgeld und noch nicht mal den vollen Reisepreis erstattet, sondern lediglich 50 % dessen (und das auch nur in Reisegutscheinen und nicht in bar)!

  2. Die 500 € sind freiwilliges(!) Schmerzensgeld der Bahn und wird – zusätzlich zu 150 % des Reisepreises (auch hier in Reisegutscheinen und nicht in bar!) – denjenigen gezahlt, die körperlich zu Schaden gekommen sind (siehe 1.).

Hierbei, so wurde heute angekündigt, wird auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes als Nachweis verzichtet.

das ist doch wohl nicht korrekt,

Warum nicht? Alle nicht körperlich Beschädigten können von Glück sagen, dass sie wenigstens die Hälfte ihres Fahrpreises vergütet bekommen, denn auch das müsste die Bahn rein rechtlich wohl nicht.

alle. die nachweislich in einem defekten ICE/Klimaanlage waren, müssen in bar entschädigt werden,

Nö.

da muss es doch eine Rechtslage geben,

Ja. Laut der muss die Bahn (nach jetzigem Stand der Dinge) ersmal gar nix.

eine Fahrgastreglung oder so;

Ja, die oben genannte Kulanzregelung.

könnt Ihr Susi helfen, soll sie sich einen Anwalt nehmen!? Oder gegen die Bahn klagen!?

Wenn sie zuviel Geld hat, ja. (Denn auch 'ne Rechtsschutzversicherung würde diesen aussichtslosen Fall, in dem niemand zu Schaden kam, sondern nur in seinem Komfort beeinträchtigt war, kaum übernehmen.)

Zum Abschluss noch ein Link: http://www.bahn.de/p/view/home/info/hitzewelle.shtml

Gruß
Jadzia

Nix alle!

bekommen die 500.-€, ob mit oder ohne ärztliches Attest.

…sofern sie ärztlich behandelt werden mussten. Nicht alle, bei denen die Klimaanlage ausgefallen war.
Vielleicht beim nächsten Mal richtig lesen?
Gruß
loderunner (ianal)

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