Nix Schmerzensgeld!
Hi!
Susi ist mit zwei ICE mit ausgefallener Klimaanlage gefahren, nun will die DB nur die in bar entschädigen, die beim Arzt waren,
Ja natürlich. Du scheinst Du was missverstanden zu haben:
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Lediglich in ihrem Komfort beeinträchtigten ICE-Fahrer (= Reisende in ICEs, die „nur“ schlimm geschwitzt, aber keinen wirklichen körperlichen Schaden (wie z. B. Hitzekollaps, behandlungsbedürftige Dehydration) erlitten haben) bekommen keinerlei Schmerzensgeld und noch nicht mal den vollen Reisepreis erstattet, sondern lediglich 50 % dessen (und das auch nur in Reisegutscheinen und nicht in bar)!
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Die 500 € sind freiwilliges(!) Schmerzensgeld der Bahn und wird – zusätzlich zu 150 % des Reisepreises (auch hier in Reisegutscheinen und nicht in bar!) – denjenigen gezahlt, die körperlich zu Schaden gekommen sind (siehe 1.).
Hierbei, so wurde heute angekündigt, wird auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes als Nachweis verzichtet.
das ist doch wohl nicht korrekt,
Warum nicht? Alle nicht körperlich Beschädigten können von Glück sagen, dass sie wenigstens die Hälfte ihres Fahrpreises vergütet bekommen, denn auch das müsste die Bahn rein rechtlich wohl nicht.
alle. die nachweislich in einem defekten ICE/Klimaanlage waren, müssen in bar entschädigt werden,
Nö.
da muss es doch eine Rechtslage geben,
Ja. Laut der muss die Bahn (nach jetzigem Stand der Dinge) ersmal gar nix.
eine Fahrgastreglung oder so;
Ja, die oben genannte Kulanzregelung.
könnt Ihr Susi helfen, soll sie sich einen Anwalt nehmen!? Oder gegen die Bahn klagen!?
Wenn sie zuviel Geld hat, ja. (Denn auch 'ne Rechtsschutzversicherung würde diesen aussichtslosen Fall, in dem niemand zu Schaden kam, sondern nur in seinem Komfort beeinträchtigt war, kaum übernehmen.)
Zum Abschluss noch ein Link: http://www.bahn.de/p/view/home/info/hitzewelle.shtml
Gruß
Jadzia