Dealer / Notwehr / Rechtshilfe

Hallo

Ich glaube, einmal etwas von einer Organisation gehört oder gelesen zu haben, die sich solchen, wie untenstehenden Fällen annimmt. Schon allein die Vorstellung, dass an meinem Neffen etwas hängen bleiben kann, treibt mich zur Weissglut:

Da hat mein 18-jähriger Neffe vor 4 Tagen zwei schwarze Dealer, die ihn massiv anmachten und zudem anfassten, nach einer Warnung etwas unsanft auf den Gehsteig geschickt. Zu ihrem Pech führte er seinen schwarzen Gürtel nicht spazieren…
Nun marschiert er von Einvernahme zur Einvernahme, weil diese Saukerle gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung eingereicht haben und der Staatsanwalt sich mit dem Begriff Notwehr sehr schwer zu tun scheint. Jedenfalls weniger als mit dem ebenfalls eingeklagten Schmerzensgeld.
Vermutlich erhalten sie noch Schmerzensgeld und Erwerbsausfalls-Entschädigung. Schliesslich sind ihnen 8 Kügelchen aus dem Mund gefallen und waren wohl nicht mehr verkäuflich. Dazu die übliche (verlogene) schriftliche Versicherung des Bürgermeisters, dass wir alles Antirassisten seien und die Schwarzen heiss lieben würden… Zur Zeit ist am Wohnort (BW) meines Neffen allerdings die Farbe schwarz nicht von Vorteil.

Ich kenne schon wieder ein paar Leute mehr, die die Schwarzen zurück auf die Bäume und zum Teufel wünschen. Ich weiss,
verpönte, rassistische Pauschalaussage, dafür aus vollem Herzen.

Tim

Hallo,

Nun marschiert er von Einvernahme zur Einvernahme, weil diese
Saukerle gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung
eingereicht haben und der Staatsanwalt sich mit dem Begriff
Notwehr sehr schwer zu tun scheint. Jedenfalls weniger als mit
dem ebenfalls eingeklagten Schmerzensgeld.

Naja, da steht es Aussage gegen Aussage und die sind zu zweit. Sollten Sie allerdings eine entsprechde Vorgeschichte haben (dealen etc.), sollte das kein Problem sein. Mein Tipp: Ruhig bleiben und solche Aussagen:

Ich kenne schon wieder ein paar Leute mehr, die die Schwarzen
zurück auf die Bäume und zum Teufel wünschen. Ich weiss,
verpönte, rassistische Pauschalaussage, dafür aus vollem
Herzen.

Vermeiden! Nicht nur das sie undifferenzierter Blödsinn sind und dem Anliegen ausländische Straftäter ASAP in ihr Heimatland zurückzuschicken daher auch noch Schaden, nein, in diesem Fall kann das auch persönlich ungünstig sein.

Vermutlich erhalten sie noch Schmerzensgeld und
Erwerbsausfalls-Entschädigung. Schliesslich sind ihnen 8
Kügelchen aus dem Mund gefallen und waren wohl nicht mehr
verkäuflich.

Ne, dafür gibts keinen Verdienstausfall. Drogen zu vernichten ist übrigens nicht mal Sachbeschädigung (im Normalfall).

Grüße,

Anwar

Hi,

Da hat mein 18-jähriger Neffe vor 4 Tagen zwei schwarze
Dealer, die ihn massiv anmachten und zudem anfassten, nach
einer Warnung etwas unsanft auf den Gehsteig geschickt. Zu
ihrem Pech führte er seinen schwarzen Gürtel nicht
spazieren…

Natürlich war ich nicht dabei, aber wenn Dein lieber Neffe ungefähr auf Deiner Wellenlänge liegt, ist für mich nicht ausgeschlossen, daß er die Grenzen der Notwehr weit überschritten hat.
Und bestrafen darf nun mal ausschließlich der Staat…

Nun marschiert er von Einvernahme zur Einvernahme, weil diese
Saukerle gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung
eingereicht haben und der Staatsanwalt sich mit dem Begriff
Notwehr sehr schwer zu tun scheint. Jedenfalls weniger als mit
dem ebenfalls eingeklagten Schmerzensgeld.

Das eingeklagte Schmerzensgeld interessiert den Staatsanwalt nicht die Bohne, das geht ihn schlicht nichts an… (Privatrecht contra öffentliches Recht, insbesondere Strafrecht)
Und wie gesagt, ob die Handlungen Deines Neffen wirklich notwendig waren, um den gegenwärtigen Angriff der Störer abzuwehren, daran hege ich nach Deiner Schilderung (schwarzer Gürtel, unsanft auf den Gehweg geschikt) auch gewisse Zweifel… Aufklärung seitens des Staates scheint also angezeigt.

Gruß Stefan

Weltfremd?
Hallo,

Und wie gesagt, ob die Handlungen Deines Neffen wirklich
notwendig waren, um den gegenwärtigen Angriff der Störer
abzuwehren, daran hege ich nach Deiner Schilderung (schwarzer
Gürtel, unsanft auf den Gehweg geschikt) auch gewisse
Zweifel… Aufklärung seitens des Staates scheint also
angezeigt.

Deine Einschätzung erscheint mir äußerst weltfremd: Wenn mich zwei Täter bedrohen, ist die einzige sinnvolle Handlungsweise beide soweit auszuschalten, dass sie mir nicht mehr gefährlich werden können. Würde man z.B. den einen nur „umwerfen“ (oder was auch immer), würde er mit ziemlicher Sicherheit erneut angreifen, sobald man sich um den zweiten kümmert. Als jemand der sich (zur Übung und auch schon mal IRL) gegen zwei Personen wehren musste, kann ich Dir nur sagen, dass die Notwehrgrenze dort EXTREM hoch angesetzt werden muss.

Gruesse,

Anwar

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Hi,

Deine Einschätzung erscheint mir äußerst weltfremd: Wenn mich
zwei Täter bedrohen, ist die einzige sinnvolle Handlungsweise
beide soweit auszuschalten, dass sie mir nicht mehr gefährlich
werden können. Würde man z.B. den einen nur „umwerfen“ (oder
was auch immer), würde er mit ziemlicher Sicherheit erneut
angreifen, sobald man sich um den zweiten kümmert. Als jemand
der sich (zur Übung und auch schon mal IRL) gegen zwei
Personen wehren musste, kann ich Dir nur sagen, dass die
Notwehrgrenze dort EXTREM hoch angesetzt werden muss.

die meisten Richter sehen es ein wenig anders. Ob das nun weltfremd ist, darüber kann man diskutieren (im Internet jedoch nicht mit mir).
Fakt ist: je besser jemand kampfmäßig ausgebildet ist (schwarzer Gürtel), desto weniger Verletzungen werden im Rahmen der Notwehr toleriert.
Ob es allerdings hier zu Anklage und/oder Verurteilung kommt, kann nur ein Wahrsager beurteilen…

Gruß Stefan

Hallo,

die meisten Richter sehen es ein wenig anders. Ob das nun
weltfremd ist, darüber kann man diskutieren (im Internet
jedoch nicht mit mir).
Fakt ist: je besser jemand kampfmäßig ausgebildet ist
(schwarzer Gürtel), desto weniger Verletzungen werden im
Rahmen der Notwehr toleriert.

Da liegt der Hase im Pfeffer und genau das meine ich mit „weltfremd“: Ein „schwarzer Gürtel“ sagt überhaupt nichts aus. Hier gibt es viele verschiedene Kampfstile, zum Teil stark ritualisierte, die einem nur wenig nützen und dann wieder andere, wo der Nutzen wesentlich höher ist. Das Problem ist eben, dass der durchschnittliche Jurist ziemlich wenig darüber weiss und aufgrund von irgendwelchem obskuren „Allgemeinwissen“ entscheidet/entscheiden muss.

Ob es allerdings hier zu Anklage und/oder Verurteilung kommt,
kann nur ein Wahrsager beurteilen…

Natürlich.

Grüße,

Anwar

Hi,

Hier gibt es viele verschiedene Kampfstile, zum Teil stark
ritualisierte, die einem nur wenig nützen

Nach der Beschreibung im Ausgangsposting kann man aber kaum davon ausgehen, daß der schwarze Gürtel von Tims Neffe in diese Kathegorie gehört. Er wurde als Verdeutlichung dafür angeführt, was den „Angreifern“ passiert ist… (und nicht als Vorwurf des Staatsanwalts).

Aber laß gut sein…Staatsanwalt und evtl. Richter werden schon die richtigen Schlüsse ziehen.

Gruß Stefan

Hallo Tim!

Deine Geschichte ist nicht schlüssig. Private Schadenersatzansprüche sind nicht Sache eines Staatsanwalts. Die Bemerkung von „der üblichen verlogenen Versicherung des Bürgermeisters“ paßt zum Tenor der übrigen Aussagen, die ein ziemlich unappetitliches, dumpfbackiges Bild abgeben.

Willst Du das Verhalten eines Schlägers rechtfertigen? Oder willst Du nur mal Dampf ablassen, weil Du es empörend findest, daß es Menschen mit anderer Hautfarbe und/oder Nationalität gibt, mit denen irgendwas nicht stimmen kann, sonst wären sie weiß und deutsch wie Du?

Gruß
Wolfgang

Deine Einschätzung erscheint mir äußerst weltfremd: Wenn mich
zwei Täter bedrohen, ist die einzige sinnvolle Handlungsweise
beide soweit auszuschalten, dass sie mir nicht mehr gefährlich
werden können. Würde man z.B. den einen nur „umwerfen“ (oder
was auch immer), würde er mit ziemlicher Sicherheit erneut
angreifen, sobald man sich um den zweiten kümmert. Als jemand
der sich (zur Übung und auch schon mal IRL) gegen zwei
Personen wehren musste, kann ich Dir nur sagen, dass die
Notwehrgrenze dort EXTREM hoch angesetzt werden muss.

Das ist doch wirklich total weltfremde Theorie. Was hier immer über Notwehr geschrieben wird, bringt mich stetig zum Lachen.
Es gibt doch kaum Richter, die wissen (wollen), was Notwehr überhaupt ist. Für die ist nur entscheidend, daß da jemand blutend auf dem Boden liegt. Warum wird nicht gefragt. Das paßt nämlich einfach nicht in das Weltbild solcher Leute.
Eine Lektüre der BGH-Rechtsprechung zur Notwehr ist übrigens sehr mitreißend. Kaum zu glauben, was für Urteile da teilweise in Vorinstanzen gefällt wurden. Da würde sich selbst ein Erstsemester schämen.

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Hallo!

paßt zum Tenor der übrigen Aussagen, die ein
ziemlich unappetitliches, dumpfbackiges Bild abgeben.

…nicht nur das, ein rechtsextremes Bild…wenn es überflüssige Leute gibt, dann sind das Rechtsextremisten. Wenn jemand etwas illegales tut, dann ist es ja wohl ganz egal welche Hautfarbe er hat. Leider gibt es aber immer noch so Leute, deren Gehirn nicht so weit denken kann.

Gruß
Tom

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rechtsextreme Propaganda
Hallo!

Ich weiss,
verpönte, rassistische Pauschalaussage, dafür aus vollem
Herzen.

Rassist aus vollem Herzen - so wer ist wohl schlimmer als jeder Drogendealer. Im Übrigen sind deine rassistischen Ausfälle hier offensichtlich - es ist nämlich völlig egal, ob ein Drogendealer schwarz weiß grün oder blau ist - die Illegalität des Drogendealens liegt nicht an der Hautfarbe. Da du so betonst, dass es sich um einen „Schwarzen“ handelt, legst du die rassistischen Motive offen. In wirklichkeit geht es wahrscheinlich nur darum, dass du Schwarze bekämpfen möchtest und als Scheinbegründung schiebst du vor, dass du gegen Drogendealer bist - das ist die ganz klassische Vorgangsweise und Denkideologie eines scheinheiligen Rechtsextremisten.

Wenn das nicht so ist, dann könntest du das ganze nochmals schreiben, ohne derartig penetrant auf die Hautfarbe zu pochen. Solang du das jedoch tust, wird eine sachliche Antwort nicht sinnvoll sein (und wahrscheinlich von dir auch nicht erwartet werden). Vielmehr schaut das nach rechtsextremer Propaganda, versteckt in einer Frage aus.

Gruß
Tom

[MOD]: Nahe an der Löschung
Hallo Tim,

ich hoffe das Dampf ablassen hat dir irgendwas gebracht.

Das ist einzige Grund warum ich dieses grenzwertige Posting habe stehen lassen.

Darüber dass es es darin gewisse Ausdrucksweisen gibt, die mir diese Entscheidung sehr schwer gemacht haben, müssen wir uns nicht unterhalten, oder?

Ich habe es mal zu deinen Gunsten eher als emotionale Reaktion als als wirklichen Rassismus ausgelegt. Aber ich habe ein Auge auf dich.

Gruß Ivo

Hallo,

Ausfälle hier offensichtlich - es ist nämlich völlig egal, ob
ein Drogendealer schwarz weiß grün oder blau ist - die
Illegalität des Drogendealens liegt nicht an der Hautfarbe.

Richtig, die Illegalität des Drogendealens selbst hängt nicht an der Hautfarbe - das wurde aber auch nicht behauptet!
Der Fakt, das die Person von den Dealern belästigt wurde schon und genau das wurde hier gesagt. Das hat nichts mit Rassismus zu tun (obwohl der latent im Posting vorkommt), sondern mit den Vertriebsstrukturen. Afrikanische Dealer gehören meist der untersten Stufe der Drogenhierarchie an und sind Straßendealer. Deutsche Dealer haben meist ein festes Publikum und dealen eher von zu hause aus.
Dies liegt natürlich nicht daran, dass die Afrikaner einen besonderen Spaß daran haben oder gar „rassisch“ dazu vordisponiert wären, sondern daran, dass sie meist in Asylbewerberheimen u.ä. wohnen, in denen sich ein „stationäres“ Dealen nicht so leicht bewerkstelligen lässt.
Insofern ist die hier aufgetretene Problematik durchaus mit der Herkunft der Täter verknüpft. Zu behaupten diese Aussage sei rassistisch wäre ungefähr so, als wolle man sagen die Aussage „Alle Asylanten sind Ausländer“ sei rassistisch.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen aus diesen sehr grobem Schema, aber die Aussage trifft bestimt auf 80%+ aller Dealer zu und kann somit schon mal in einer Diskussion als „Allgemeinplatz“ benutzt werden.

Ich will noch kurz schreiben, warum ich mich hier so darüber aufrege:
Wie manche wissen und andere sich denken können, bin ich selbst Ausländer (jedenfalls vom Phänotyp). Ein zu lockerer Umgang mit der Beschuldigung „Rassist“ führt diese Leute erst Recht in die extreme Ecke. Das beste Rezept dagegen ist IMHO auf diese Leute zuzugehen und verständnissvoll über ihr Problem zu reden. Ein „Ausländer“ oder „Linker“, der jegliche Problematik leugnet erscheint völlig unglaubwürdig. Gesteht man jedoch die, IMHO existierende, Problematik ein, dann kann man mit den meisten Leuten auch sinnvoll über die tatsächlichen Ursachen reden und hat somit einen Schritt in Richtung Integration gemacht.
Zu guter letzt sollten wir nicht vergessen, dass die meisten Ausländer bei uns zu Gast sind und daher durchaus eine moralische Verpflichtung haben sich eher besser zu benehmen, als die Deutschen. Das wurde in meiner Familie auch stets so gesehen und galt nie als rassistisch.

Grüße,

Anwar

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Hallo!

Das hat nichts mit Rassismus
zu tun (obwohl der latent im Posting vorkommt),

…das ist aber genau der Punkt und nur zu dem habe ich mich geäußert.

Gruß
Tom

Hi!

Ob schwarz (politisch korrekt: alternativ pigmentiert) oder anderesfarbig ist nicht von belang.

Der Punkt ist, dass in Deutschlands Justizlandschaft oft asoziale Straftäter verhätschelt und Bürger, die sich zur Wehr gegen solche Leute setzen, bestraft werden. In meinem Freundeskreis gab es einen sehr ähnlich gelagerten Fall und ich kann nur empfehlen, die Argumentation nicht an der Herkunft des Betreffenden, sondern rein an seinen Handlungen festzumachen. Auch das muss freilich noch lange nicht zum Erfolg führen.

Multi-Kulti ist unter Rot-Grün in Deutschland zum Dogma geworden. Das darf man niemals vergessen. Gewisse Leute háben hier Narrenfreiheit, denn es geht um grüne Wählerstimmen.

Daher gilt einmal mer: sachlich bleiben, seine Sache vortragen, Gegenanzeigen erstatten und die Leute, falls möglich, selbst weiter beobachten. findet man weitere Belege dafür, dass die Jungs dealen, kann man seine eigene Argumentation besser stützen. Die Polizei wird Dir jedenfalls kaum behilflich sein.

Grüße und viel Glück,

Mathias

Hallo!

Wenn mich
zwei Täter bedrohen, ist die einzige sinnvolle Handlungsweise
beide soweit auszuschalten, dass sie mir nicht mehr gefährlich
werden können.

Zur Klarstellung: So weit ist die Notwehr auch zulässig (wenn man davon ausgeht, dass die Angreifer den Angriff nicht freiwillig bereits beendet haben). Das Problem gibt es ja erst dann, wenn man hinterher, nachdem der Angriff erfolgreich abgewehrt ist und kein Angriff mehr von den Angreifern erfolgt noch hinterherprügelt, sozusagen als private Strafmaßnahme.

Gruß
Tom

Hallo,

Ob schwarz (politisch korrekt: alternativ pigmentiert) oder
anderesfarbig ist nicht von belang.

Wie ich schon ausführte ist es in diesem Fall durchaus von Belang. Wer etwas anderes behauptet will dies aus politischen Gründen nicht eingestehen und erweist allen Ausländern einen Bärendienst (ahbe ich auch bereits geschrieben).

Multi-Kulti ist unter Rot-Grün in Deutschland zum Dogma
geworden. Das darf man niemals vergessen. Gewisse Leute háben
hier Narrenfreiheit, denn es geht um grüne Wählerstimmen.

Das hat allerdings wenig mit unserer Bundesregierung zu tun, die dafür entscheidenden Anordnungen u.ä. kommen von den Landesregierungen.

Grüße,

Anwar

Auch Hallo,

Zur Klarstellung: So weit ist die Notwehr auch zulässig (wenn
man davon ausgeht, dass die Angreifer den Angriff nicht
freiwillig bereits beendet haben).

Selbst das wurde ja hier schon bestritten.

Das Problem gibt es ja erst
dann, wenn man hinterher, nachdem der Angriff erfolgreich
abgewehrt ist und kein Angriff mehr von den Angreifern erfolgt
noch hinterherprügelt, sozusagen als private Strafmaßnahme.

Also jetzt erfindest aber Du was dazu… :smile:
Im Posting stand etwas von „unsanft auf den Boden befördern“. Da kann ich keine Andeutung von „und hinterher noch ordentlich reingetreten“ oder ähnliches entdecken.

Grüße,

Anwar

Hallo!

Also jetzt erfindest aber Du was dazu… :smile:
Im Posting stand etwas von „unsanft auf den Boden befördern“.
Da kann ich keine Andeutung von „und hinterher noch ordentlich
reingetreten“ oder ähnliches entdecken.

An Hand des Ausgangspostings kann man sich zur rechtlichen Beurteilen überhaupt nicht äußern, da einfach zuwenig Sachverhalt angegeben wurde. Ich habe das auch nicht gemacht und auch die anderen hier nicht - selbst diese haben, wenn du genau gelesen hast, nur vermutet, dass es eine Überschreitung sein könnte, weil das Ausgangsposting so aggressiv formuliert war.

Gruß
Tom

Hi!

Ob schwarz (politisch korrekt: alternativ pigmentiert) oder
anderesfarbig ist nicht von belang.

Wie ich schon ausführte ist es in diesem Fall durchaus von
Belang. Wer etwas anderes behauptet will dies aus politischen
Gründen nicht eingestehen

Keineswegs. Ich bin mir der Probleme durchaus bewusst, die speziell Einwanderer aus gewissen, kulturell nicht so sehr kompatiblen Gegenden, verursachen.
Hier allerdings geht es um Dealen, Notwehr und die rage, ob gewisse andlungen gegen Kriminelle gerechtfertigt sein könnten.

und erweist allen Ausländern einen
Bärendienst (ahbe ich auch bereits geschrieben).

Das steht auf einem anderen Blatt.
Probleme klar ansprechen ist eines. Aufgrund eines Zufalls eine Gruppe vollständig zu verurteilen etwas anderes.

Multi-Kulti ist unter Rot-Grün in Deutschland zum Dogma
geworden. Das darf man niemals vergessen. Gewisse Leute háben
hier Narrenfreiheit, denn es geht um grüne Wählerstimmen.

Das hat allerdings wenig mit unserer Bundesregierung zu tun,
die dafür entscheidenden Anordnungen u.ä. kommen von den
Landesregierungen.

…welche bis vor ein paar Jahren auch mehrheitlich rot waren.
In "schwarzen (aber nicht alternativ pigmentierten) BLs gibt es ja auch oftmals sehr viel weniger Probleme mit den dort lebenden Ausländern.
Fakt bleibt jedoch, dass die Einwanderungspolitik (s. Visa-Affäre) vom ´Bund bestimmt wird. Und hier sitzt nun mal der erst und längste Hebel, um das Problem zu lösen.

Grüße,

Mathias