Defekte Spülmaschine in Mietwohnung

Hi,
ich bin ratlos. Ich wohne seit 7 Jahren in einer Mietwohnung mit EBK inkl. Spülmaschine, Herd und
Abzugshaube.
Nun ist die Spülmaschine defekt. Mein Vermieter der
gleichzeitig ein Elektrogeschäft besitzt, hat das Gerät abgeholt und geprüft. Aufgrund des Alters von 10 Jahren sagte er mir das es unwirtschaftlich sei, die Maschine zu reparieren.
Er teilte mir mit das ich für Ersatz sorgen müßte und bot mir gleichzeitig ein Gerät für 599 EUR an, welches er mir innerhalb von 3 Tagen liefern und anschließen würde. Parallel bot er mir an, dass ich mich selbst nach einem gleichwertigen Gerät kümmern könne, er mir dann aber die Kosten der Überprüfung der alten Maschine in Rechnung stellen muß (69 EUR).

Ist das rechtens? Bei Reparaturen habe ich lt. Mievertrag bis 100 EUR die Kosten selbst zu tragen.
Aber wie ist das in diesem Fall?

Bitte um Eure Mithilfe.

VG

Hallo!

Zunächst vorweg: Ich bin kein Jurist.
Speziell zu der Kleinreparaturregel weiß ich aber aus eigener Erfahrung folgendes: Diese Klausel ist im Mietvertrag nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gültig! Ich hatte selbst so einen Mietvertrag (vom Haus- und Grundbesitzerverein auch noch) wo das ungültig formuliert war, bei mir sollte die Wartung der Heiztherme drunter fallen, was ich dann auch nicht mehr gemacht habe. Das am besten mal vom Mieterverein, einem Anwalt oder hier im Forum prüfen lassen.

Zur Spülmaschine: Entscheidend dürfte hier sein, was der Mietvertrag regelt. Ist die Einbauküche dort erwähnt?
Generell gehen Elektrogeräte nun mal trotz bestimmungsgemäßem Gebrauch irgendwann kaputt. Nach meinem Rechtsempfinden ist es nicht richtig, dass Du eine neue Maschine kaufen musst, denn Du hast sie nicht kaputt gemacht. Wenn Du dagegen getreten hättest, wäre das sicherlich anders.
Eine Heiztherme ist ja dasselbe. Die nutzt Du ja als Mieter auch und irgendwann geht sie unweigerlich kaputt. Deshalb musst Du als Mieter ja keine neue Therme kaufen.

Also nach meiner Meinung ist die kaputte Maschine nicht Deine Sache. Die 69,-- auch nur, wenn die Kleinreparaturklausel gültig formuliert ist.
Ob allerdings ein Recht auf eine neue Maschine besteht, dürfte nach meinem Empfinden davon abhängen, ob dir eine solche Maschine mietvertraglich zugesichert wurde. Wenn das im Vertrag steht, muss der Vermieter eine neue hinstellen, sonst Mietabzug 2 %.

So ungefähr steht das auch alles nochmal hier: http://www.crawlersoft.de/hausthemen/mietminderung-b…
Falls das nicht auch Dein Fall ist :smile:

Hallo,

für eine mitgemietete EBK trägt der Mieter nur die Kosten für Bagatellschäden (wie im Mietvertrag mit 100 EUR veranschlagt), der Vermieter trägt jedoch alleine die Anschaffungen für die gemietete EBK.

Erneuerung der EBK sowie größere Reparaturen /Austausch sind keine Modernisierungen und die Kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Im Mietrecht werden Küchen wie andere Einbauten behandelt, daher uneingeschränkt Bestandteil der gemieteten Wohnung und die Instandhaltung ist Sache des Vermieters. Er muss dafür sorgen, dass die gemietete EBK im gebrauchsfähigen Zustand ist.

Somit, nein, das ist nicht korrekt, was der Vermieter da vorschlägt.

Vielleicht kann man den Vermieter da mal dezent drauf aufmerksam machen.

Hallo,

die Einbauküche ist Bestandteil der Mitwohnung. Wenn die
Reparatur der Spülmaschine unwirtschaftlich ist, wie der Vermieter festgestellt hat, dann ist er für die Neuanschaffung
des defekten Gerätes verantwortlich. Die 100€ hast Du zu zahlen, wie es im Mietvertrag steht. Welchen Weg Du gehst, ob
sich selbst kümmern oder dem Vermieter die Lösung überlassen ist egal. Ich würde dem Vermieter die Spülmaschine einbauen lassen, und Du zahlst die 100€ dazu, somit übernimmt er auch die Gewährleistung.
Viel Erfolg!

Hallo aus Bernburg,

was ist mit der Spülmaschine passiert? Ist ein Verschulden des Mieters nachweisbar, sind die Äußerungen des Vermieters nicht zu beanstanden.

Handelt es sich um normalen Verschleiß (mein Miele Geschirrspüler, ist auch schon 8 Jahre und funktioniert wie am 1. Tag), ist ein Bestehen auf den Mietvertrag zu empfehlen.

LG aus Bernburg

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen, sorry.

VlG schoerschi

hi jessica,

sry, habe leider noch nicht möbliert gemietet.
wenn jedoch im mietvertrag ein eigenanteil von 100,-festgelegt wurde und kein grobes verschulden vorliegt, sondern wie es aussieht einfach altersgemässe abnutzung, würde ich weder eine neue maschine kaufen, noch die rechnung für die überprüfung seines eigenen gerätes zahlen. die küche wurde ja nicht von dir gekauft, sondern gemietet.
zur sicherheit solltest du mal bei einer verbraucherzentrale nachfragen. dort gibts spezialisten für solche fälle oder falls du mitglied in der gewerkschaft bist, ist dort oft auch eine mitgliedschaft im mieterschutzbund eingeschlossen.

viel glück
petra

Hallo,

tut mir leid, kann ich leider nicht helfen. Viel Glück.

Maria

Hallo Jessica,

es kommt auf den Wortlaut in deinem Mietvertrag an. Ist die Küche mitvermietet, oder ist sie Eigentum des VM? Oder war sie „lediglich“ in der Wohnung vorhanden und ist zur Benutzung „freigegeben“.

Die 100 € Kleinreparaturklausel hat im übrigen damit nichts zu tun. Das bezieht sich allgemein auf Gegenstände in einer Wohnung die dem allgemeinen täglichen Gebrauch des Mieters unterliegen, wie etwa Wasserhähne, Türgriffe, Schlösser etc.

Eine ganze Spülmaschine fällt da jedenfalls nicht darunter. Im übrigen ist es so, dass bei einem Schaden über 100€ der Mieter nicht diese 100 € als Anteil dazugeben muss, dann muss der VM alles bezahlen. Ab 101 € also.

Aber wir schweifen ab, über die Kleinreparaturklausel wolltest du ja nichts wissen.

Abgesehen davon, was der Mietvertrag sagt: Wenn du die Spülmaschine bezahlst, dann ist es hinterher auch deine und kann von dir bei einem evtl. Auszug mitgenommen werden, oder muss vom VM zum Zeitwert bezahlt werden.

Ein solches Arrangement würde dafür sprechen, dass dir die Küche zur Nutzung überlassen wurde, so dass du bei evtl. Schäden an den Geräten selbst tätig werden musst.

Aber da kann man nur raten. Sieh dir das erst noch mal genauer an, was geschrieben steht und besprich dich noch einmal mit deinem VM.

Gruss Nita

Hallo jessicahoppel!

Ich habe bislang noch nicht geantwortet? Oder ist das ein Fehler der Verlaufhistorie von wer-weiss-was? Wie auch immer, hier (nochmals) meine Antwort, falls die erste nicht übertragen wurde:

Ich bin kein Jurist und meine Antwort stellt nur meine persönliche Ansicht über den Vorfall dar. Auf jeden Fall ist ratsam, sich professionelle juristische Hilfe zu besorgen.

Eine sehr wichtige Information fehlt in Deiner Frage, die eigentlich alles entscheidet: Ist die Kücheneinrichtung vertraglich Mietgegenstand oder nicht?
Wenn der Vermieter die Kücheneinrichtung als Mietgegenstand im Mietvertrag aufgenommen hat und vermietet, hat er auch für die Dauer der Mietzeit für einen mängelfreien Zustand der Mietsache zu sorgen, es sei denn, dass der Schaden auf eine nicht normale Nutzung oder sonstige Schädigung zurückzuführen ist. Immerhin verlangt der Vermieter für die Dauer der Mietzeit eine Entlohnung für die Bereitstellung des Mietgegenstandes. Ist die Kücheneinrichtung ein Teil des Mietgegenstandes, kann es sicher nicht sein, dass man für das, was man mietet auch noch einen Kaufpreis entrichten muss. Wenn die Kücheneinrichtung Mietgegenstand ist, müsste der Mietpreis (theoretisch) erheblich sinken, wenn ein Teil des Mietgegenstandes nun durch Eigentum der Mieterin ersetzt werden soll. Zu vorgenanntem gilt aber, dass die Vertragserfüllung vor einer Vertragsänderung steht.

Die Kosten für die Fehlersuche zu berechnen, ist aber sicher ein ganz linkes Ding. Selbst wenn die Kücheneinrichtung nicht als Mietgegenstand im Mietvertrag steht, hätte er in Eigenschaft als Vermieter sagen müssen, dass ihn das Problem nichts angeht und er, falls er in Eigenschaft als Geschäftsmann der Elektobranche tätig wird, dies völlig getrennt vom Mietverhältnis behandelt.

Wie schon gesagt, ich bin kein Jurist und kenne auch den Inhalt des Mietvertrages nicht, doch ich wäre an Ihrer Stelle schon fast böswillig geneigt, die Fehlersuche zu bezahlen und bei einem Mitbewerber ein neues Gerät zu kaufen, um dem Vermieter dann sowohl die Kosten der Fehlersuche wie auch die Rechnungssumme seines Mitbewerbers von der Miete abzuziehen.
Na ja, bei solchen Aktionen ist es allerdings sehr ratsam, gute professionelle Beratung zu haben. Das was ich geschrieben habe, ist ganz gewiss nicht der Weg, mit dem man sich ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter erhält…

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Hi zurück,
hab ich das richtig verstanden, das die Küche inkl. Spülmaschine zur Wohnung gehört?
Soweit ich weiß, muss dann der VM für einen Ersatz sorgen, genau aus obigem Grund. Er hat dir ja schon eine recht alte und abgenutzte Spülmaschine mit vermietet! Sehe ich das richtig?
Anwalt einschalten oder zum Mieterbund gehen. Solch eine Reparatur bzw Neubeschaffung hat nichts mit den kleineren Reparaturen zu tun, die im Mietvertrag festgelegt sind.

LG

Hallo,
da die Spülmaschine bei Deinem Einzug ja Bestandteil der Grundausstattung war, muß Dein Vermieter eine neue Spülmaschine auf eigene Kosten bereit stellen. Laß Dich auf keinen Fall auf eine Zahlung ein, das ist nicht rechtens.

Grüsse