Hallo jessicahoppel!
Ich habe bislang noch nicht geantwortet? Oder ist das ein Fehler der Verlaufhistorie von wer-weiss-was? Wie auch immer, hier (nochmals) meine Antwort, falls die erste nicht übertragen wurde:
Ich bin kein Jurist und meine Antwort stellt nur meine persönliche Ansicht über den Vorfall dar. Auf jeden Fall ist ratsam, sich professionelle juristische Hilfe zu besorgen.
Eine sehr wichtige Information fehlt in Deiner Frage, die eigentlich alles entscheidet: Ist die Kücheneinrichtung vertraglich Mietgegenstand oder nicht?
Wenn der Vermieter die Kücheneinrichtung als Mietgegenstand im Mietvertrag aufgenommen hat und vermietet, hat er auch für die Dauer der Mietzeit für einen mängelfreien Zustand der Mietsache zu sorgen, es sei denn, dass der Schaden auf eine nicht normale Nutzung oder sonstige Schädigung zurückzuführen ist. Immerhin verlangt der Vermieter für die Dauer der Mietzeit eine Entlohnung für die Bereitstellung des Mietgegenstandes. Ist die Kücheneinrichtung ein Teil des Mietgegenstandes, kann es sicher nicht sein, dass man für das, was man mietet auch noch einen Kaufpreis entrichten muss. Wenn die Kücheneinrichtung Mietgegenstand ist, müsste der Mietpreis (theoretisch) erheblich sinken, wenn ein Teil des Mietgegenstandes nun durch Eigentum der Mieterin ersetzt werden soll. Zu vorgenanntem gilt aber, dass die Vertragserfüllung vor einer Vertragsänderung steht.
Die Kosten für die Fehlersuche zu berechnen, ist aber sicher ein ganz linkes Ding. Selbst wenn die Kücheneinrichtung nicht als Mietgegenstand im Mietvertrag steht, hätte er in Eigenschaft als Vermieter sagen müssen, dass ihn das Problem nichts angeht und er, falls er in Eigenschaft als Geschäftsmann der Elektobranche tätig wird, dies völlig getrennt vom Mietverhältnis behandelt.
Wie schon gesagt, ich bin kein Jurist und kenne auch den Inhalt des Mietvertrages nicht, doch ich wäre an Ihrer Stelle schon fast böswillig geneigt, die Fehlersuche zu bezahlen und bei einem Mitbewerber ein neues Gerät zu kaufen, um dem Vermieter dann sowohl die Kosten der Fehlersuche wie auch die Rechnungssumme seines Mitbewerbers von der Miete abzuziehen.
Na ja, bei solchen Aktionen ist es allerdings sehr ratsam, gute professionelle Beratung zu haben. Das was ich geschrieben habe, ist ganz gewiss nicht der Weg, mit dem man sich ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter erhält…
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin