Defekter laminat in der kompletten wohnung

im januar haben wir eine ca 80 qm wohnung bezogen.
was uns recht schnell bei der wohnungsübergabe aufgefallen ist,der verlegte laminat weist risse auf, an einigen stellen senkt er sich beim laufen ab.
Im eingangsbereich nach der eingangstür drückt sich immer wieder der estrich durch, sodas wir ständig einen verdreckten fußboden haben.
Nun hatte sicgh der vermieter die schaden angesehen, wir vereinbarten einen termin. er kam mit einem ( Fachmann)der meinte es müsdse der boden raus und der estrich mit einer ausgleichsmasse aufgefüllt werden.
es wurde ein termin vereinbart zu dem wir leider auf arbeit und im krankenhaus waren. der vermieter war in der wohnung um die arbeiten zu erledigen.
Als wir nach hause kamen,(die arbeiten wurden an einem Freitag vormittag erledigt.)traute ixch meinen augen nicht, der boden im eingangsbereich war lediglich verklebt, mit einer silikon masse, oder so was ähnliches. herausgenommen wurde er gar nicht, keine spuren zu sehen.den rest des boden wurde großzügig übersehen.
Nach einem telefongespräch teilte uns der vermieter mit , das die arbeiten erledigt seinen, und wir sollen uns nicht so anstellen, es hätte sich noch niemend beschwert. zudem weist der boden noch mehrere risse an den kanten der bodenplatten auf, in der ganzen wohnung. einige irgendwie verklebt.
Ok, der vermieter machte die zusage den schaden zu beheben, und nach seinem versuch versagt er nun jede weitere verbesserung. was können wir tun, mit mietkürzung, auch die fenster weisen schäden auf, ich kann meine chekkarte zwischebn glass und dichtgummie stecken und die hat dann noch spiel.
Wie und wie hoch können wir die miete kürzen…
bitte um schnelle antwort, wir sind erst mal fertig, platt und ratlos…

Ich würde mal beim Mieterschutzbund anfragen,selbstständige Kürzungen der Miete sind sehr mit Vorsicht zu behandeln,in diesem Fall …

Hallo,
Sie brauchen sicherlich etwas Geduld, sollten aber beharrlich sein, Ihre Interessen auch durchzusetzen, das nur vorab.
Wichtig, dass Sie alle(!!!) ihre Mängel schriftlich dem Vermieter anzeigen, eine Frist setzen zur Abstellung, evtl. 4 Wochen und gleichzeitig ankündigen, dass Sie die Mieter mindern. Die Höhe richtet sich nach der Einschränkung der Wohnqualität, und dem betroffenen Anteil an der Gesamtwohnung. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass auch eine etwas zu hohe Mietminderung in einem Rechtsstreit nie dem unerfahrenen Mieter zur Last gelegt wurde.
Bei Mängeln an Fußböden sollte neben der optischen Erscheinung und dem eingeschränkten Nutzungsgebrauch unterschieden werden. Bei einer hohen Miete muss auch der optische Eindruck hochwertig sein!
Sollte ein Gespräch mit dem Vermieter nach der Anzeige der Mängel, das immer angeboten werden sollte, um sich ggf. zu vereinbaren, kein vernünftiger Kompromiss in Ihrem Interesse gefunden werden, dann kann nur professionelle Hilfe bei einem Mieterverein oder einem RA helfen.
Viel Erfolg!
Gruß suver

Hallo Michael

du musst nicht fertig, platt und ratlos sein, du hast doch schon den richtigen Weg gewählt. Deshalb schreibe ich dir auch sofort. Erste Regel, alle Beanstandungen und Vereinbarungen mit dem Vermieter schriftlich festhalten. Wenn du also mit dem Vermieter telefoniert oder bei Besichtigung des Schadens persönlich gesprochen hast, mache ein Gesprächsprotokoll und sende ihm dies zu. Darin kannst du dann auch gleichzeitig erwähnen, dass die Reparatur nicht wie abgesprochen ausgeführt worden ist.

Als zweites brauchst du einen Beweis, evtl. Fotos (gilt auch für die Fenster) und eine Bewertung durch einen Handwerker. Wenn dieser dafür einen bestimmten Betrag haben will, kannst du den Vermieter auffordern, dir diesen zu überweisen. Wenn du gleich auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du evtl. bei der Handwerkskammer nachfragen. Weiter hast du die Möglichkeit, im Rathaus, Gemeindeverwaltung etc. nachzufragen und um eine Begutachtung durch einen Sachbearbeiter (Fachbereich Bauamt/Wohnungsamt) zu bitten. Sind die Reparaturen gravierend, wie z. B. die undichten Fenster, der nächste Winter kommt bestimmt, kann der Vermieter durch die Behörde gezwungen werden, die Reparaturen ordnungsgemäß auszuführen.

Wenn du diese Unterlagen hast, dann würde ich empfehlen, lass dich im Mieterverein oder durch einen Rechtsanwalt beraten, in welcher Höhe Mietkürzungen möglich sind. Das ist von Gemeinde, Kreis bzw. Stadt zu Stadt verschieden. Ich kann es von Hamburg aus nicht beurteilen. Bei der Reparatur des schlecht ausgeführten Fußbodens weiß ich nicht, wie hoch die Mietminderung sein darf, evtl. 5 %, für die undichten Fenster kannst du ca. 20 % die Miete kürzen.

Bei der Gelegenheit überprüfe noch einmal die gesamte Wohnung auf Mängel, z. B. Briefkasten, sind die im Mietvertrag aufgeführten Gemeinschaftsräume für dich benutzbar? Ist die Heizung in ordnungsgemäßen Zustand, gibt es Feuchtigkeitsschäden, wie ist es mit dem Schallschutz? Sind die Elektroleitungen in Ordnung oder springt die ‚Sicherung raus, wenn du mehr als ein Großgerät laufen lasst?

Zu diesen Fragen kann der Mieterverein dir ‚Antworten geben.

Ich drücke euch die Daumen und wünsch euch ein nervlich ruhiges Wochenende.

Beste Grüße und viel Kraft
wünscht euch Zwillingsjungfrau

Zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter), haben keine Narrenfreiheit und dürfen die die vertraglich vereinbarte Miete nicht willkürlich kürzen!
Treten Veränderungen an der Wohnqualität gegenüber dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung auf, sind diese sofort dem Eigentümer anzuzeigen, damit dieser den Schaden beheben kann. Es liegt im Interesse des Vermieters das sein Eigentum keinen Schaden nimmt und nur er (wie jeder andere Eigentümer auch), bestimmt was mit seinem Eigentum, wie passiert.
Der BGH hat entschieden, dass Mietminderungen immer eine abgelaufene und zuvor angemessene Fristsetzung als Grundvoraussetzung benötigen und das, wenn die vorenthaltene Miete die Summe von zwei Monatsmieten erreicht, der Vermieter fristlos kündigen kann.

leider kann ich da nicht weiterhelfen.

MfG

Hallo Michael J!

Wie und wie hoch können wir die miete kürzen…

Die Beantwortung dieser Frage ist ein Job für einen Rechtsanwalt.
Mit einer solchen Frage bist Du hier aber grundsätzlich falsch, denn eine richtig verbindliche Antwort darauf darf Dir niemand aufgrund der Nutzungsbedingungen geben.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin.

Hallo Michael,

mein Tipp, alle Schäden schriftlich bei eurem Vermieter bemängeln, ihm eine Frist einräumen und schon Mal die Mietminderung für den Fall androhen, das er die Mängel an der Mietsache nicht ordentlich beheben will.
Dann braucht ihr erst Mal Geduld,

Viel Glück und alles Gute
V.Weiser

Hallo! Ist ein mangel bekannt,solltet ihr die miete nur unter vorbehalt komplett zahlen.ihr solltet dem vermieter rechzeitig den umstand mitteilen,der zur mietminderung berechtigen könnte,und sich eine minderung ausdrücklich vorbehalten.ihr dürft allerdings eine mietminderung erst vornehmen, wenn der vermieter trotz aufforderung keine massnahmen ergreift (fenster) wusstet ihr allerdings schon bei unterzeichnung des mietvertrags von diesem mängel,ist die minderung hinfällig,weil ihr mit eurer unterschrift diesen akzeptiert habt. Eine feste prozentzahl zur minderung kann ich nicht sagen…

Hallo Michael,

es gibt keine festen Minderungssätze, entscheidend ist, in welchem Maße der normale Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

Laminat:
1.Gibt es Knarrgeräusche oder Fehlstellen? Wenn ja, in welchem Raum und wo (Mitte des Rauums oder in einer wenig genutzten Ecke)?
2. Gibt es optische Beeinträchtigungen (etwa eine (Silokon)Schicht auf dem Holz)?
Dies sind Parameter für eine Minderung. Eine Quote vermag ich nicht zu sagen.

  1. Fenster:
    Ist Zugluft spürbar? Immer oder nur bei eintsprechendem Wettter? Welches Fenster ist betroffen?

Auch hier kann ich keine Minderungsquote benennen.

Ich würde dem VM die Mängel und die Art der Beeinträchtigung schriftlich schildern und ihn unter Friststezung zur Mängelbeseitigung auffordern.
Zugleich darauf hinweisen, dass die Miete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung nur unter Vorbehalt geleistet wird.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian