Definition 'einmal jährlich'

Dumme Frage: wie ist „einmal jährlich“ zu definieren? Konkreter Fall: Vertraglich ist die Wartung eines Gerätes seitens des Benutzers einmal jährlich vorgesehen. Benutzung begann im Februar 2006, im Januar 2006 wurde eine Wartung vorgenommen. Im Jahr 2007 wurde noch keine Wartung vorgenommen und der Benutzer verweist darauf, dass das Jahr 2007 noch nicht zu Ende sei.
Meines Erachtens wäre der Begriff „einmal jährlich“ so zu verstehen, dass seit der letzten Wartung im Januar 2006 zwölf Monate vergangen sind und eine Wartung fällig wäre.
Sehe ich das falsch?

Bedanke mich für regen Gedankenaustausch diesbezüglich.

Hallo Claudia,

ich würde einmal jährlich genau wie Du auslegen … also alle zwölf Monate. Bei www gab’s diesbezüglich schonmal Fragen wegen einer Gastherme:

/t/naechste-frage-wartung-der-gasheizung/506741

Gruß Jan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich würde einmal jährlich genau wie Du auslegen … also alle
zwölf Monate.

Nein. „Einmal im Jahr“ heißt einmal innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Das wird in der Regel das Kalenderjahr sein, kann aber auch das Vertragsjahr sein, wenn der Vertrag nicht gerade am 1.Januar begonnen haben sollte. Darüber, wo dieses eine Mal innerhalb dieser Zeitraums zu liegen hat, sagt die Formulierung gar nichts. Im Extremfall - wenn die Wartung im ersten Jahr am 2. Januar und die im Folgejahr am 30. Dezember stattfinden sollte - können also knapp zwei Jahre zwischen den Wartungsterminen liegen. „Einmal im Jahr“ war die Wartung dann immer noch.

Wenn man will, dass maximal 12 Monate zwischen den Wartungsterminen vergehen sollen, dann hat die deutsche Sprache etliche Möglichkeiten, dies unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen. Eine davon wäre „(mindestens) alle zwölf Monate“. „Einmal im Jahr“ gehört aber nicht dazu.

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Wenn man will, dass maximal 12 Monate zwischen den
Wartungsterminen vergehen sollen, dann hat die deutsche
Sprache etliche Möglichkeiten, dies unmißverständlich zum
Ausdruck zu bringen. Eine davon wäre „(mindestens) alle zwölf
Monate“. „Einmal im Jahr“ gehört aber nicht dazu.

Danke für die superschnellen Beiträge. Mit der genaueren Definition hast Du zweifelsohne Recht, beim nächsten Mietvertrag wird dies sicher präziser formuliert werden.