Hallo Experten,
mich würde interessieren, wie das Arbeitsamt - pardon, die Arbeitsagentur - den Begriff „unverzüglich“ definiert, wenn es darum geht, daß sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung bei der AA melden muß. Gibt es da einen festgelegten Zeitrahmen, d.h. muß er sofort alles stehen und liegen lassen und losrennen oder sich z.B. innerhalb von 2 oder 3 (Werk-)Tagen melden?
Angenommen, jemand hätte vergangenen Donnerstag die Kündigung erhalten, wäre aber am Freitag z.B. wegen starker Kopfschmerzen nicht wirklich in der Lage gewesen, groß etwas zu erledigen, und dann eben heute erst (wegen Pfingstmontag) zur AA gegangen. Ist jetzt nur hypothetisch, aber wie würde das von der AA ausgelegt? Könnte derjenige deshalb Probleme bekommen? Nachweisen könnte er die Kopfschmerzen ja nicht - ist ja nichts, weshalb man gleich zum Arzt rennt…
Wäre nett, wenn mir das jemand sagen könnte. Danke schön für eventuelle Antworten!
Gruß
Murmeltier
mich würde interessieren, wie das Arbeitsamt - pardon, die
Arbeitsagentur - den Begriff „unverzüglich“ definiert, wenn es
darum geht, daß sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der
Kündigung bei der AA melden muß.
Hallo Murmeltier, die gehen im allgemeinen von einem Zeitraum von 7 (Kalender-)Tagen aus. Man muss nicht alles stehen und liegen lassen.
MfG
Hallo Experten,
Hallo Laie,
also, unverzüglich heisst im Verwaltungdeutsch „ohne schuldhaftes Zögern“, was natürlich alles ganz klar regelt 
Hier hat sich der Gesetzgeber eine schöne Formulierung einfallen lassen, mit der der Bürger getriezt werden kann, ohne grosse Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Während z. B. die Zustellungsfristen bei einem Brief ganz klar geregelt sind, ist hier ein Ermessensspielraum.
In der heutigen Zeit würde ich sagen: lass Dir eine gute Ausrede wegen des einen Tages einfallen, Kopfschmerzen sind da nicht so der Hit, denn auch mit normalem Schädelbrummen kann man einen Antrag ausfüllen und abgeben. Zudem: es gibt Schmerzmittel.
Ich weiss ja nicht, ob der Sachbearbeiter Dir einen Tag Arbeitslosengeld streichen kann, auf jeden Fall kann er Dich ärgern, aber wir Angestellten im öffentlichen Dienst sind ja nicht so. Einfach nett erklären, warum und wieso, dann klappt das wohl, denn wie man in den Wald hineinruft…
Viel Erfolg und Kopf hoch,
Andreas
Hallo Experten,
Hallo!
mich würde interessieren, wie das Arbeitsamt - pardon, die
Arbeitsagentur - den Begriff „unverzüglich“ definiert
Sämtliche „Unverzüglichs“ dieser Welt haben ihre Definition in § 121 Abs.1 BGB: „Ohne schuldhaftes Zögern“. Im Beispielfall ist’s also eingehalten.
Hallo Murmeltier,
lies dir mal das Merklatt unter Punkt 1.7 durch…
Vor allem den letzten Satz:
*snip*
Bitte beachten Sie,dass eine verspätete Meldung in der Regel zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes führen kann.
*snip*
Im Zeichen der leeren Staatskassen,was glaubst du wohl wird die Agentur machen,wenn du dich 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung bei Ihr meldest??
(Währe ja rechtens nach BGB § 121 ,da du ja durchaus ersteinmal rechtsrat einholen must/kannst…)
Ich kann dir nur den guten Rat geben,melde dich sofort nach Erhalt des
Kündigungsschreibens bei der Agentur.
1.Macht es sich viel besser,wenn du im Online-Portal der Agentur
als „Arbeits-Suchender“,also jemand der noch in einer Beschäftigung
ist,geführt wirst,für potentielle neue Arbeigeber…
2.Wenn Du auf die Wahrnehmnung der (dir ja zustehenden) Rechte
schon gleich am Anfang beharrst,hast du „Behörden-Intern“ schnell
den „Stempel“ „Querulant“ weg…und du weisst ja nie,ob nicht
die Situation kommt,das du mal das „Wohlwollen“ der Agentur
benötigst…denn es ist durchaus vieles machbar,worauf du
keinen Anspruch hast aber es als Kann-Leistung durchaus gewährt
werden kann.
mfg
Frank
‚unverzüglich‘
„unverzüglich“ bedeutewt grundsätzlich :
erledigen sobald es möglich ist.
Nach Erhalt der Kündigung also ggf. nen halben Tag frei
nehmen und zur Argentur.
Passiert Dir auf dem Weg zur Argentur ein Verkehrsunfall und
mußt Du stationär behandelt werden, dann dort hin, so bald
„gehfähig“.
Hallo.
Ich gebe jetzt einfach mal preis, dass es intern eine schriftliche (!) Weisung gibt, dass man sich nach Erhalt der Kündigung (wenn diese nicht persönlich ausgehändigt wurde, wird von einer sog. Postzugangsfiktion von drei Arbeits tagen ausgegangen (Bsp.: Datum der Kündigung 02.05.05 (Mo); spätest anzunehmender Erhalt des Kündigungsschreibens am 05.05.05 (Do)) spätestens am 7. Kalender tag bei der Agentur melden muss (hier: spätestens am 12.05.05 (Do), sonst gibt es 'ne Minderung (gestaffelt nach Höhe des Alg und Umfang der Verspätung).
Bist du z.Zt. der Ausstellung der Kündigung im Urlaub oder krankgeschrieben (für beides sind Nachweise erforderlich!), beginnt die 7-Tage-Frist erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub bzw. dem Ende der Krankheit.
Der Arbeitgeber ist sowohl verpflichtet (!), den Gekündigten auf diese Regelung hinzuweisen als auch diesen von der Arbeit freizustellen, um der Meldepflicht nachkommen zu können.
Übrigens: Überschreitet man die 7-Tage-Frist auch nur um einen Tag (Meldung erst am 8. Kalendertag nach Erhalt der Kündigung) wird der Minderungssumme nicht nur 1 Überschreitungtag zugrunde gelegt, sondern 8 (7+1)!
Das ergibt sich daher, dass die offizielle Regelung eine unverzügliche (= ohne schuldhaftes Verzögern -> sofort) Meldung verlangt. Die 7-Tage-Regelung ist nur eine interne Kulanzregelung, die nicht im Gesetz steht und auf die man sich somit auch nicht berufen kann.
Gruß
Liza
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Hi,
die Definition von unverzüglich ist rein juristisch als: „Ohne schuldhaftes Zögern“ anzusehen.
Gruß
Zick3
Vielen Dank an alle!
Hallo an alle, die so nett waren, mir zu antworten!
Vielen Dank für die z.T. ausführlichen Erklärungen; jetzt sehe ich etwas klarer. Diese „eindeutigen“ Formulierungen sind doch immer wieder schön! ;o)
@ Liza: Sternchen ist schon vergeben, da Dein Artikel mir am besten weitergeholfen hat (ich werd’ auch nichts von dieser internen Weisung weitersagen… pssssst… ;o) )
@ Frank Mueller: Das Merkblatt der AA kenne ich, vielen Dank. Soweit war ich auch schon… ;o) Außerdem habe ich nicht von drei Wochen Verspätung gesprochen, sondern von einem Tag. Daß man sich nicht mal einfach so aus Jux und Dollerei 3 Wochen Zeit lassen kann, war mir schon klar. Aber einen Tag wegen starker Kopfschmerzen, das ist dann ja offensichtlich nicht schlimm (zumal unsere AA am Freitag nur bis Mittag geöffnet hat und man da ja eh nur von einem halben Tag reden kann).
Jedenfalls nochmal danke für alle hilfreichen Antworten!
Viele Grüße und ein schönes WOchenende,
Murmeltier