hi marco
Ich fasse nur mal kurz zusammen:
es geht um Leibstrafen, also Verstümmelungen als Strafe für
Delikte.
(Diebstahl: Hand ab; Raub, Arm ab usw.)
Marco ist dafür, da die die Kriminalitätsrate seiner Ansicht
nach senken würde.
Ich bin dagegen, da es meiner Meinung nach nichts bringt und
die Gefahr eines Fehlurteils immer gegeben ist.
Ausserdem sollten derartig Verstümmelte keinerlei staatlichen
Leistungen empfangen dürfen. was imho gar nicht möglich ist,
da man die leute ja schlecht verhungern lassen kann. (Wäre
dann eine „verzögerte Todesstrafe“)
Alles korrekt wiedergegeben…
Was denn, kein Appelationsverfahren, kein Gnadengesuch…
Nein… sollte es meineserachtens nach nicht geben… kommt sonst eh noch soweit, dass dann wieder jeder Straftäter sich durch irgendein Gutachten rausreden kann…
Hast du schon mal eine Zelle von innen gesehen?
Glücklicherweise nicht.
Ich kenn das
nur von Photos…
Ich auch… und da war nicht nur ein Bett drin… da waren Bücherregale, Fernseher, TV… alles war da drin… und das für umme…
wenn ich da drin leben müsste, dann würde
ich vom Vermieter noch Geld verlangen.
Wieso? Hat er es denn besser verdient?
Warum nicht?
Weil sie es sich hätten vorher überlegen sollen. Wenn wir wegen jedem bisschen nachgeben, dann hat das Strafsystem keine Wirkung.
die Brauchen doch ein paar mark, wenn Sie wieder
rauskommen…
Das streite ich nicht ab. Dafür sollten die ABM - Stellen mitgenutzt werden. Resozialsierung fängt für mich erst nach dem Gefängnisaufenthalt an. Und bei ABM - Stellen gibt es Geld… oder Müllfahrer, Stadtputzer… alles Stellen, die diese Menschen annehmen müssten. Dafür würden sie gerecht bezahlt werden. Und somit hätten sie Geld. Und bräuchten vorher nichts sparen.
Ausserdem sehen sie dann, das sich Leistung
tatsächlich lohnt.
Das sehen sie doch im Gefängnis. Wer viel arbeitet und produziert, der kann sich Zeitung und TV leisten. Ganz einfaches Spiel.
mal ganz ehrlich: Willst du Straftäter QUÄLEN? Also vom
Grundsatz der Besserung weg hin zur Rache beim Strafvollzug?
Das ist für mich keine Rache… Rache wäre etwas, wenn ich als Privatperson den Menschen sanktioniere. Aber hier urteilt der Staat. Die Judikative. Die Exekutive hingegen vollstreckt dieses Urteil. Die Richtlinien sind vorher bekannt. Somit kann es keine Rache sein. Eine Rache setzt ein unbekanntes Strafmaß voraus. Auf eine unbekannte Handlung. Beides ist gegeben. Es kann somit keine Rache sein.
Wieviele Ladendiebe wurden erwischt, dann bestraft, und taten
es NIE wieder? (200 Stunden Pisspott schwenken soll ja sehr
abschreckend wirken)
Das können sie auch mit der anderen Hand. Ich hätte also gegen eine Erweiterung des Strafmaßes nichts einzuwenden.
Rache ist ein sog. „niedriges Motiv“! Darf ein Staat aus
„niedrigen Motiven“ handeln?
Er gibt die Richtlinien ja vor… siehe oben.
Und wie stehts so schön im Grundgesetz: „Die Würde des
Menschen ist unantastbar“. Auch Verbrecher sind Menschen!
Sie sind Menschen. Keine Frage. Aber im Grundgesetz steht auch weiter, „… Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Da ein Dieb und ein Räuber vorher eine andere Würde verletzt hat, ist es sogar die Aufgabe des Staates diesen Straftäter zu bestrafen. Und wenn es die Strafe ist, dass er durch verhungern stirbt. Wie gesagt… das Schicksal war ihm vorher bekannt. Und er hatte die Wahl.
Weiterhin findest im GG:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nichts anderes macht der Staat. Er bestraft den Täter. Dies darf er sogar durch das GG machen. Oder interpretiere ich das GG nur falsch?
Per Grundgesetz darf der Staat den Täter sogar zwingen, einer Beschäftigung im Gefängnis nachzugehen.
Artikel 12
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Weiterhin regelt das GG in
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Ein Dieb hat wohl eindeutig das Eigentum anderer ignoriert und somit auch seine Grundrechte verwirkt.
Beginnen wir, ihnen die Menschlichkeit abzusprechen, dann sind
wir wieder auf dem Weg in das Verderben.
Wir würden uns also voll Grundgesetz- konform bewegen.
Es muss das Prinzip Gelten: Ein Mensch ist ein Mensch.
Einer der seine Rechte verwirkt hat, hat aber kein Anspruch mehr, sich auf das GG zu berufen.
Gruß
Marco