Hallo Barbara,
möglicherweise gelingt es mir nicht eindeutig rüberzubringen, was ich mit meinen Aussagen beabsichtige.
- deine Einseitikeit, was zu bestrafen ist
Was bitte schön ist daran einseitig?
- daraus abgeleitet, dass du das Menschenrecht auf Eigentum
absolut setzt
Stimmt nicht. Ein Menschenrecht ist ein Recht, welches jedem zusteht. Auch wenn ich es nicht permanent erwähne, es steht einem zu. Zu diesen Rechten gehört auch das Recht auf Eigentum. Und wer dieses Recht verletzt, der tritt andere Rechte mit den Füßen. Daraus ableiten lässt sich eine Strafe. Der Umfang dieser Strafe ist geregelt. Aber nicht durch irgendwelche Konventionen. Sondern durch Gesetze.
- die Unbarmherzigkeit und Unangemessenheit deiner Bestrafung
Es hat nichts mit Unbarmherzigkeit zu tun. Sicherlich, ich würde mich fragen, warum eine arme alte Mutter für ihren Enkel klauen musste. Es macht aber keinen Unterschied, dass sie das Recht eines anderen verletzt hat. Und da sie es verletzt hat, gehört sie gestraft. Wenn in dem Gesetz, dies ist ja nunmal nicht der Fall, stehen würde: Auf Diebstahl von Nikoläusen stehen 30 Peitschenhiebe, dann müsstest du die Strafe akzeptieren. Die alte Frau und ich auch. Es steht nicht drin, also muss sie diese Strafe nicht akzeptieren. Es steht aber drin, gemeinnützige Arbeit etc. ABER … wenn sie jetzt ihre „Mitleidstour“ abzieht… wieso soll sie dann von der Strafe verschont bleiben? Hat sie denn kein Recht verletzt? Ich denke, Gnade hin und her. Wenn jeder es mit der Mitleidtour schaffen kann, sein Strafmaß zu mildern, warum haben wir dann überhaupt ein Strafmaß?
- Das Menschenbild, dass sich daraus ableitet.
Oh ja… menschenverachtend wie ich bin… ich mag keinen Menschen, außer mich selbst…
Oder was habe ich für ein Menschenbild in deinen Augen?
Da verstehst du Brecht falsch.
Und was gibt dir diese Sicherheit? 
Immerhin hat Brecht bestimmt auch dazu keine Position bezogen. Wie bei fast allen seinen Aussagen… er hat das Ende offengelassen…
Es gibt nunmal Leute, die haben ihre zwar legalen, aber
moralisch bedenklichen Schlupflöcher, aber das ist ja ok bei
dir.
Wieso ist es ein moralisches Schlupfloch, wenn ich 10-15 km zu schnell fahre? Fährst du nicht zu schnell? Wieso ist es moralisch bedenklich, wenn ich meine Ausgaben versuche bei der Steuer anzugeben? Wieso ist es moralisch bedenklich, dass ich nicht mit dem deutschen Strafmaß in jedem Bezug konform gehe?
aber normalerweise durch gesunden Menschenverstand und ein
Gewissen.
Nun versuch mir nicht klar zumachen, dass dein Gewissen dich daran hindert, deine Ausgaben bei der Steuer anzugeben. Dass dein Gewissen dich daran hindert, dass du außerorts schneller mit dem Auto unterwegs bist ( 10-15 km/h). Oder hindert dich daran dein Menschenverstand?
Das muss in deinem Staat niemand mehr haben, da nur
noch die Angst regiert.
Wer sich im Rahmen des legalen bewegt, braucht heute keine Angst vor Strafe zu haben und wird es auch künftig nicht müssen. Auch nicht dann, wenn Peitschenstrafe oder Hand abhacken eingeführt würde. Ich kann heutzutage genauso jemanden denunzieren, wie künftig. Es ist also kein Unterschied. Was ich auch nicht verstehe, dass ihr immer gleich das Extreme an die Wand malen müsst. Aber egal. Es sei euch gegönnt.
Doch, weil Recht und Gerechtigkeit nicht immer konform gehen.
Bei dir ersetzt Strafrecht jede Gerechtigkeit.
Nein. Ersetzt es definitiv nicht.
Nur ist es gerecht, wenn jemand eine Straftat verübt? Egal aus welchen Beweggründen. Gerechtigkeit hat nichts damit zu tun, ob eine Täter zum Täter wird oder nicht.
Warum sollte ein Dieb einem Nichtdieb gleichgestellt werden. Nur weil der Dieb arm ist und der Nichtdieb vielleicht 2 DM mehr hat und sich den Nikolaus leisten kann? Ist mir nicht nachvollziehbar.
Eben nicht. Du sprichst sie ihm ab.
Er hat sich Rechte verwirkt. Ich spreche keinem die Rechte ab, zumal ich dazu auch gar nicht befugt bin.
Der von euch so vielfach zitierte Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Der Staat würde also bei einer Straftat, die immer ein Eingriff in die Würde des anderen Menschen ist und ein Angriff auf die persönlichen Rechte des anderen darstellt, eingreifen und den Verursacher (Täter) strafen.
Soweit gehen wir konform, oder?
Und das was euch mich menschenverachtend erscheint, ist doch die Höhe des Strafmaßes. Richtig?
Und nur weil ich ein härteres Strafmaß für gut empfinde, spreche ich anderen die Menschenwürde ab? Dieses Strafmaß betrifft doch nur die Menschen, die das Recht anderer vorher verletzt haben.
Ist es ehrenhaft, jemand wegen einer geklauten Schokolade zu
verstümmeln? Und wer soll das bitte tun? Überleg dir das mal.
Es mag vielleicht nicht ehrenhaft erscheinen. Aber jemand, der eine Straftat begangen hat, hat mit dem Strafmaß zu leben. Und
Kurze Frage dazu… hat die Kirche nicht einmal mit solchen Strafmaßen angefangen gehabt? Es ist halt auch nicht alles Gold was glänzt… 
Wenn ich mir angucke, dass es in Amerika die Todestrafe gibt
und Verbrechen und Gewalt dort vielmehr zum Alltag gehören als
bei uns…
Nur für den Fall, dass du die etwa 10 Aussagen von mir dazu überlesen hast… von einer Todesstrafe: Urteil, Kopf ab… daon halte ich absolut nichts.
ich glaube ganz fest, dass dein brutaler und
gewaltätiger Staat eine Atmosphäre der Gewalt und Verachtung
der Menschen erzeugen würde,
Wieso? ES würde sich doch lediglich das Strafmaß ändern. An der Art, was eine Strafe ist, würde sich nichts ändern. Außer, dass es keinem mehr möglich sein sollte, aufgrund von Gutachten strafunfähig zu werden. Oder aufgrund seines vermurksten Lebens Strafmilderung genießen zu dürfen. Verachtung würde dann nur dem entgegenkommen, der ein Täter war. Und das nach dem gleichen Recht, wie es heute schon geurteilt wird. Es wäre wie schon gesagt, nur ein Strafmaßunterschied.
Es zeigt sich auch, dass
im Krieg und in der Zeit nach einem Krieg Vergewaltigungen
u.ä. exponentiell ansteigen.
Das liegt dann aber auch daran, dass eben diese Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Warum sollten es sich diese Menschen erlauben dürfen? Nur weil sie den Krieg führen? Sie dürfen sich dennoch nicht über Rechte hinwegsetzen. Denn sie verletzen andere Rechte und gehören somit bestraft. Am besten durch Kastration und einer weiteren Strafe… das mag jetzt vielleicht auch wieder sich hart anhören. Aber jemand, der die Würde eines anderen durch Vergewaltigung beschmutzt, dessen Strafe sollte es sein, dass er soetwas nie wieder machen kann. Hat er doch die Rechte anderer getreten. Und jemand der soetwas macht, ist kein Mensch… er ist ein Tier… er befriedigt seine niederen Bedürfnisse… und ein Mensch unterscheidet eigentlich sich vom Tier dadurch, dass er keine niederen Bedürfnisse befriedigen muss. Und wenn er kein Mensch ist, wieso sollten ihm dann Menschenrechte zugesprochen werden? Bevor hier wieder was falsch interpretiert wird… das bezog sich auf den Vergewaltiger.
Wird Gewalt in disem Ausmaß
geduldet und abgesegnet, schwinden Hemmungen, Konflikte jeder
Art gewaltfrei zu lösen.
In keinster Weise… ich sagte nie etwas von Standrechtlichkeit.
Und ein anderes Strafmaß würde keine Strafordnung außer Kraft setzen…
Die wenigstens Verbrechen lassen sich so beweisen. Was machst
du mit Indizienprozessen? Mord?
Wieso läßt sich ein Mord nicht beweisen? Eine Verurteilung kann so lange nichts rechtskräftig werden, wie es nicht eindeutig bewiesen ist. Es gilt ja immer noch der Grundsatz… im Zweifel für den Angeklagten… und dem stimme ich zu. Und wenn ein Mord nachgewiesen wird, dann wird er heute bestraft. In Zukunft auch. Wenn dann dafür das Strafmaß: Tod durch verhungern … dann wäre das Strafmaß anders, aber nicht die Verurteilung.
Das liegt daran, weil ich mich allen ernstes frage, was du für
ein erbarmungsloser Mensch sein musst.
Wieso erbarmungslos? Ich würde nur das Strafmaß ändern und sicherlich auch die Punkte, dass man sich aufgrund des Alters, der Armut oder der Psyche eine Strafmilderung erschleichen kann.
Wenn du deine Freundin
beim Klauen erwischst, dann zeigst du sie auch an und lässt
ihr den Arm abschlagen?
Ich würde sie anzeigen. Und wenn das Strafmaß wäre: Arm ab,… dann wüsste sie es vorher… das hat absolut nichts mit Freundschaft zu tun, wenn ich einen Täter decke…
Oder würdest du deinen Freund decken, wenn er jemanden vergewaltigt hat… es aber dein Freund wäre und auf Vergewaltiger die Todesstrafe stünde?
Ich denke, du würdest ihn auch anzeigen. Selbst unter diesen Umständen. Machst du es nicht… machst du dich sogar selber strafbar. Denn auch heute gilt vor Gericht immer noch die Devise: Mitgegangen mitgehangen…
Eben doch. Aber wie schon Raiko sagte. Es gibt eine gewisse
Basis, eine Grundeinstellung zum Thema Menschsein.
Ein Mensch ist ein Mensch, weil er sich vom Tier unterscheidet. Ein Tier raubt dem anderen etwas und befriedigt somit seine niederen Bedürfnisse… Macht ein Mensch dies, ist er nichts anderes als ein Tier.
Wenn das
sowenig gegeben ist, kommen wir hier eh nicht weiter.
Ich habe Achtung vor dem Menschen, aber keine Achtung vor Tätern.
Du sprichts diesen Menschen ihre Würde und ihr Menschsein ab.
Ja… denn es besteht kein Unterschied mehr zwischen diesen Menschen und einem Tier… und hat ein Tier anrecht auf Menschenrechte?
Damit bist du für mich jemand, der gefährlich nahe an an
Menschen, die meinen, andere Menschen töten und quälen zu
dürfen, weil sie weniger wert sind.
Nicht weil sie weniger wert sind. Ein Mensch kann nie weniger wert sein. Ein Mensch ist ein Mensch und bleibt immer gleich wertvoll. Aber ein Mensch ist ein Mensch un kein Tier.
Ein Tier kann in meinen Augen nicht an den Wert eines Menschen heranreichen.
Wenn du so grundsätzlich die allgemein akzeptierten
Menschenrechte hinterfragst,
Ich stelle sie weder in Frage noch akzeptiere ich sie nicht.
warum hinterfragst du dann nicht
das Recht auf Eigentum? Wieso sollte das mehr gelten als die
anderen Menschenrechte?
Es gilt nicht mehr. Es gilt genausoviel.
Nur ihr versucht mich hier mit einer jeweiligen Aussage festzunageln.
Gruß
Marco