Der Beklagten wird nachgelassen,

Moin, Andreas,

im Wörterbuch der Brüder Grimm findet man unter dem Stichwort „nachlassen“ die übertragene Bedeutung:

α) zulassen, erlauben, gestatten, zugestehen, einräumen, in bezug auf etwas nachgiebig sein : es ist nach dem gesatz nachgelassen und verwilligt, permissum est lege. MAALER 297d; cleider und clainet nach allen lust der frauen machen und nachlassen, … allen můtwillen günnen und gestatten. KEISERSBERG narrensch. 76a; als es der gemain frid … erduldet und nachlest. MELANCHTHON hauptartikel 28; mit dativ: es ist im nit nachgelassen weiter oder fürter zereden, nec plura effari concessum est. MAALER; dasz sie dem, der nicht mächtiger denn sie, so viel nachgelassen und eingeraumpt haben. KIRCHHOF wendunm. 34b;
http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbu…

Diese Bedeutung dürfte sehr veraltet sein, ich habe in modernen Wörterbüchern nicht einmal einen Hinweis dazu gefunden.
Aaaaber: ich habe ein Deutsch-Französisches Wörterbuch von 1885, da findet man diese Bedeutung noch:
nachlassen (fig) - accorder (=zugestehen).

Nun ist es so, dass sich Juristen oft einer altertümelnden Sprache befleißigen; sie erhalten das lexikalisch tote Wort in ihrem Fachjargon am leben (so eine Art künstliches Koma).

Zur Studentenzeit habe ich für einen Freund die juristische Examensarbeit in die Tastatur geklopft. Am Anfang fragte ich ihn mehrmals, ob er sich nicht im Ausdruck vergriffen hätte, weil ich Sätze absolut nicht verstand.
Seine Antwort war sinngemäß: „Schreib, Pit, und frag nicht. Das versteht außer Juristen niemand.“

Grüße
Pit