Hallo,
ich hatte mich gerade im Rechtsbrett nach der Bedeutung folgender altmodisch anmutenden Formulierung erkundigt, die häufig in Urteilen auftaucht [/t/urteils-jargon-der-beklagten-wird-nachgelassen/55…
Der Beklagten wird nachgelassen , gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages die Vollstreckung abzuwenden ,
Dabei kam inhaltlich heraus, dass das soviel bedeuten soll wie
Der Beklagte kann/darf … die Vollstreckung abwenden.
Kann mir jemand von euch diese Bedeutung von „nachlassen“ erklären? Taucht die sonst noch irgendwo auf? Bisher kannte ich „nachlassen“ nur im Sinne von „einen Rabatt geben“, „(Schulden o.ä.) erlassen“, „schwinden/sich mildern“ und auch in diesem Wörterbuch bin ich nicht fündig geworden: http://www.dwds.de/?qu=nachlassen&woerterbuch=1
Viele Grüße
Andreas