Der Beklagten wird nachgelassen,

Hallo,

ich hatte mich gerade im Rechtsbrett nach der Bedeutung folgender altmodisch anmutenden Formulierung erkundigt, die häufig in Urteilen auftaucht [/t/urteils-jargon-der-beklagten-wird-nachgelassen/55…

Der Beklagten wird nachgelassen , gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages die Vollstreckung abzuwenden ,

Dabei kam inhaltlich heraus, dass das soviel bedeuten soll wie

Der Beklagte kann/darf … die Vollstreckung abwenden.

Kann mir jemand von euch diese Bedeutung von „nachlassen“ erklären? Taucht die sonst noch irgendwo auf? Bisher kannte ich „nachlassen“ nur im Sinne von „einen Rabatt geben“, „(Schulden o.ä.) erlassen“, „schwinden/sich mildern“ und auch in diesem Wörterbuch bin ich nicht fündig geworden: http://www.dwds.de/?qu=nachlassen&woerterbuch=1

Viele Grüße

Andreas

Moin, Andreas,

im Wörterbuch der Brüder Grimm findet man unter dem Stichwort „nachlassen“ die übertragene Bedeutung:

α) zulassen, erlauben, gestatten, zugestehen, einräumen, in bezug auf etwas nachgiebig sein : es ist nach dem gesatz nachgelassen und verwilligt, permissum est lege. MAALER 297d; cleider und clainet nach allen lust der frauen machen und nachlassen, … allen můtwillen günnen und gestatten. KEISERSBERG narrensch. 76a; als es der gemain frid … erduldet und nachlest. MELANCHTHON hauptartikel 28; mit dativ: es ist im nit nachgelassen weiter oder fürter zereden, nec plura effari concessum est. MAALER; dasz sie dem, der nicht mächtiger denn sie, so viel nachgelassen und eingeraumpt haben. KIRCHHOF wendunm. 34b;
http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbu…

Diese Bedeutung dürfte sehr veraltet sein, ich habe in modernen Wörterbüchern nicht einmal einen Hinweis dazu gefunden.
Aaaaber: ich habe ein Deutsch-Französisches Wörterbuch von 1885, da findet man diese Bedeutung noch:
nachlassen (fig) - accorder (=zugestehen).

Nun ist es so, dass sich Juristen oft einer altertümelnden Sprache befleißigen; sie erhalten das lexikalisch tote Wort in ihrem Fachjargon am leben (so eine Art künstliches Koma).

Zur Studentenzeit habe ich für einen Freund die juristische Examensarbeit in die Tastatur geklopft. Am Anfang fragte ich ihn mehrmals, ob er sich nicht im Ausdruck vergriffen hätte, weil ich Sätze absolut nicht verstand.
Seine Antwort war sinngemäß: „Schreib, Pit, und frag nicht. Das versteht außer Juristen niemand.“

Grüße
Pit

Moin, Pit,

α) zulassen, erlauben, gestatten, zugestehen, einräumen,
in bezug auf etwas nachgiebig sein: es ist nach dem gesatz
nachgelassen und verwilligt, permissum est lege
.

danke; das passt perfekt auf den angeführten Gebrauch in den Urteilen.

Aaaaber: ich habe ein Deutsch-Französisches Wörterbuch von
1885, da findet man diese Bedeutung noch

Hui – äh, hust (bei all dem antiken Staub, den ich mir gerade vorstellen musste) …

Nun ist es so, dass sich Juristen oft einer altertümelnden
Sprache befleißigen; sie erhalten das lexikalisch tote Wort in
ihrem Fachjargon am leben (so eine Art künstliches Koma).

Schön formuliert; bleibt also nur zu hoffen, dass die Anzahl der jungen Juristen zunimmt, die sich trauen, auch mal die lebenserhaltenden Geräte abzuschalten.

Andreas

Nachtrag
im Deutschen Rechtswörterbuch http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/framese… findest Du unter „nachlassen“ als Unterpunkt IV eine Menge (ur)alter Quellen zur Bedeutung „etwas erlauben, keinen Einwand erheben“
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?d…

Hallo,

jede Berufsgruppe hat ihre Fachsprache, und in diesen Fachsprachen werden oft auch Begriffe der Alltagssprache anders verwendet, als man diese in der Alltagssprache verwendet. Das ist bei den Juristen nicht anders als in vielen anderen Berufsgruppen. Insoweit also nichts Besonderes.

Was das konkrete Beispiel angeht: Etwas kostet eigentlich € 15,-- und weil Du es bist, verkaufe ich es Dir für € 10,–. Ich gewähre Dir also einen Nachlass. Man könnte auch sagen: Ich lasse Dir € 5,-- nach. Die Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung muss an sich bar geleistet werden. Auf Antrag lässt das Gericht nach, die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu erbringen, was die unterlegene Partei gegenüber der an sich geforderten Barzahlung begünstigt. Sie erhält also einen Nachlass. Also eigentlich gar nicht so abseits der Alltagssprache.

Gruß vom Wiz