Nun, In Deutschland gibt es jetzt Drei Möglichkeiten:
interessant.
- Deutscher Elternteil …
- Mit 18 müssen sie sich dann entscheiden…
- „Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordung“
da sehe ich einen unterschied. nummer 1 ist als einzige
möglichkeit bedingungslos, d.h. es ist ein recht und
kein privileg. niemand mit deutschem elternteil muß irgendwas
schwören oder bekennen und er muß sich auch nicht entscheiden,
welche SB er behalten darf.
Einklagbar sind alle 3 Möglichkeiten: Das heisst: sobald die Vorraussetzungen zur Einbürgrung vorliegen, MUSS(!) die Staatsbürgerschaft gewährt werden.
zum behalten gilt in österreich folgende interessante regel
(vielleicht vergleichen wir das?): bei erwerb einer zweiten SB
darf die ö. nur behalten werden (rechtsanspruch!), wenn die
zweite aufgrund eines rechtsanspruches (wäre punkt 1 bei dir)
angenommen wurde. in anderen fällen ist es im ermessen des
staates (privileg). arnie hat seine daher wohl verloren.
Stimmt in D auch, aber Doppelstaatsbürgerschaften sind auch dann möglich, wenn
- Der andere Staat prinzipiell nicht aus seiner Staatsbürgerschaft entlässt
- Es mit unzumutbareb Schikanen, enormen Aufwand und ähnlichem Verbunden ist
Für Deutschstämmige mit Ausländischer Staatsangehörigkeit gibt es ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren.
Das gegenwärtige Recht ist eine Mischung aus „Jus soli“, „Jus sanguinis“ und Verleihung…
(Für manche hier ist
es gibt also definitiv einen unterschied zwischen den arten
und weisen, wie man ein staatsbürger ist.
Wie man Staatsbürger wird , wenn ich korrigieren darf. Sobald man Staatsbürger ist, sind alle Nachkommen Deutsch (sofern sie nicht eine andere Staatsbürgerschaft haben, aber dann gilt wieder die erleichterte Einbürgerung)
ich glaube, daß
darauf das „deutsche volk“ [tm] bergers hinzielen soll. der
unveräußerliche rechtsanspruch auf SB und deren beibehalt ist
an eine funktion geknüpft, die ausschließlich durch geburt
erlangt werden kann (d.h. sie kann nicht erworben werden.)
DOCH… er kann tatsächlich erworben werden. (das ist ja gerade die Neuerung seit 2000)
also könnte man sagen, zum „deutschen volk“ [tm] gehört man
durch geburt. hinzukommen kann man erst in der zweiten
generation. das ergibt sich zumindest aus dem SB-gesetz
ziemlich eindeutig.
Wenn man rein nach „Jus sanguinis“ argumentiert, ist dies auf alle Fälle korrekt,
(Das die Ansicht, dass das „Deutschtum“ sowas ähnliches wie Genetisch Vererbbar ist, bestenfalls höherer Blödsinn ist, muss ich hier nicht weiter ausführen)
es nutzt nichts das hier abzustreiten, um damit leuten wie
w.b. entgegenzutreten. sie haben schon recht, daß es eine
nationalität gibt, die nicht mit der SB identisch ist. aber
ist es wirklich das, was w.b. meint?
Wollen wir jetzt wirklich eine „Nationalitäten-Staatsbürgerschaft Diskussion“ anzetteln… Das sind nämlich zwei paar Stiefel, wobei man mit dem Begriff „Nationalität“ immer in Schwulitäten kommt, weil dieser nicht eindeutig definiert ist.