Der Braune Edi-Eid für Ausländer

Man zeige mir einen BRD-Politiker, der das deutsche Volk in
seinem Fortbestand bewahren und in seiner Herrschaft über sein
Siedlungsgebiet bestärken will und das auch sagt.

Sicher gibt es solche Politiker. Was ist mit der NPD und den Republikanern? DU solltest es am besten wissen.

Camilla

damit meint er vermutlich „die Arier“.

nun mir ist es ziemlich blunzen (=egal) wie er das nennt. es geht mir um eine logische falle, in der er bereits zu sitzen scheint.

gruß
datafox

Bitte definiere Deutsches Volk.
(Für mich: Deutscher ist, wer die Deutsche Staatsbürgerschaft
besitzt)

ja. dennoch gibt es zwei arten diese zu erlangen. also muß es einen unterschied geben, den man durchaus mit „deutsche nationalität“ oder „volk“ bezeichnen kann. gut, bei deutschland bin ich nicht im bilde, aber bei österreich: es gibt zwei arten österreicher zu werden. entweder durch verleih der staatsbürgerschaft, welches ein privileg ist, das durch aufenthalt erworben wird. oder aber durch ein recht, das man durch die geburt erworben hat und das man nie verlieren kann. dieses recht hat man dann und nur dann, wenn man entweder eine österreichische mutter oder einen ehelichen österreichischen vater hat. dieses recht kann man durch definition nicht erwerben.

zwei beispiele: ein türkisches ehepaar, das ein kind in österreich hat, welches deutsch spricht und nie in der tprkei war, ist kein österreicher. ein kind eines österreichers, das in der türkei geboren wird, türkisch spricht und nie in österreich war, ist österreicher bzw. hat das recht dorthin zu gehen und einer zu sein.

also gibt es doch einen unterschied.

der punkt dabei ist aber, daß staatsangehörigkeit in diese definition einfließt, d.h. ein eingebürgerter österreicher kann einen österreicher von geburt zeugen/gebären, welcher jemandem gleichgestellt ist, dessen beide eltern österreicher von geburt waren. es ist sinnlos hier einen unterschied zu machen, weil dann die kette unendlich wird. jeder hat irgendwann einen vorfahren, der nicht als österreicher geboren wurde. alles andere wäre absurd.

gruß
datafox

Bitte definiere Deutsches Volk.
(Für mich: Deutscher ist, wer die Deutsche Staatsbürgerschaft
besitzt)

Nun, In Deutschland gibt es jetzt Drei Möglichkeiten:

  1. Deutscher Elternteil (Es reicht übrigens auch ein unehelicher Vater! Allerdings muss die Vaterschaft rechtsgültig anerkannt sein)
  2. Hier geboren. Kinder, die hier geboren werden, erhalten neben der entsprechenden Staatsbürgerschaft der Eltern auch die Deutsche. Mit 18 müssen sie sich dann entscheiden, welche sie behalten wollen. Die Eltern müssen allerding bereits längere Zeit in D wohnen (8 Jahre) bzw eine Daueraufenthaltserlaubnis haben.
  3. Einbürgerung (nach 8 Jahren für Erwachsene und nach 5 Jahren für Jugendliche) sofern die Leute Deutsch können (muss nicht perfekt sein), keine anderen Hindernisse im wege stehen und sie ein „Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordung“ ablegen (schriftlich) (by the way: so viel zum Thema "Schwören)

Und somit gehört jeder, der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zum deutschen Volk. Zwangsweise muss ja keiner dazugehören, der dies nicht will…

Grüssle
Mike

Nun, In Deutschland gibt es jetzt Drei Möglichkeiten:

interessant.

  1. Deutscher Elternteil …
  2. Mit 18 müssen sie sich dann entscheiden…
  3. „Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordung“

da sehe ich einen unterschied. nummer 1 ist als einzige möglichkeit bedingungslos, d.h. es ist ein recht und kein privileg. niemand mit deutschem elternteil muß irgendwas schwören oder bekennen und er muß sich auch nicht entscheiden, welche SB er behalten darf.

zum behalten gilt in österreich folgende interessante regel (vielleicht vergleichen wir das?): bei erwerb einer zweiten SB darf die ö. nur behalten werden (rechtsanspruch!), wenn die zweite aufgrund eines rechtsanspruches (wäre punkt 1 bei dir) angenommen wurde. in anderen fällen ist es im ermessen des staates (privileg). arnie hat seine daher wohl verloren.

es gibt also definitiv einen unterschied zwischen den arten und weisen, wie man ein staatsbürger ist. ich glaube, daß darauf das „deutsche volk“ [tm] bergers hinzielen soll. der unveräußerliche rechtsanspruch auf SB und deren beibehalt ist an eine funktion geknüpft, die ausschließlich durch geburt erlangt werden kann (d.h. sie kann nicht erworben werden.) also könnte man sagen, zum „deutschen volk“ [tm] gehört man durch geburt. hinzukommen kann man erst in der zweiten generation. das ergibt sich zumindest aus dem SB-gesetz ziemlich eindeutig.

es nutzt nichts das hier abzustreiten, um damit leuten wie w.b. entgegenzutreten. sie haben schon recht, daß es eine nationalität gibt, die nicht mit der SB identisch ist. aber ist es wirklich das, was w.b. meint?

gruß
datafox

Nun, In Deutschland gibt es jetzt Drei Möglichkeiten:

interessant.

  1. Deutscher Elternteil …
  2. Mit 18 müssen sie sich dann entscheiden…
  3. „Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordung“

da sehe ich einen unterschied. nummer 1 ist als einzige
möglichkeit bedingungslos, d.h. es ist ein recht und
kein privileg. niemand mit deutschem elternteil muß irgendwas
schwören oder bekennen und er muß sich auch nicht entscheiden,
welche SB er behalten darf.

Einklagbar sind alle 3 Möglichkeiten: Das heisst: sobald die Vorraussetzungen zur Einbürgrung vorliegen, MUSS(!) die Staatsbürgerschaft gewährt werden.

zum behalten gilt in österreich folgende interessante regel
(vielleicht vergleichen wir das?): bei erwerb einer zweiten SB
darf die ö. nur behalten werden (rechtsanspruch!), wenn die
zweite aufgrund eines rechtsanspruches (wäre punkt 1 bei dir)
angenommen wurde. in anderen fällen ist es im ermessen des
staates (privileg). arnie hat seine daher wohl verloren.

Stimmt in D auch, aber Doppelstaatsbürgerschaften sind auch dann möglich, wenn

  • Der andere Staat prinzipiell nicht aus seiner Staatsbürgerschaft entlässt
  • Es mit unzumutbareb Schikanen, enormen Aufwand und ähnlichem Verbunden ist

Für Deutschstämmige mit Ausländischer Staatsangehörigkeit gibt es ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren.
Das gegenwärtige Recht ist eine Mischung aus „Jus soli“, „Jus sanguinis“ und Verleihung…
(Für manche hier ist

es gibt also definitiv einen unterschied zwischen den arten
und weisen, wie man ein staatsbürger ist.

Wie man Staatsbürger wird , wenn ich korrigieren darf. Sobald man Staatsbürger ist, sind alle Nachkommen Deutsch (sofern sie nicht eine andere Staatsbürgerschaft haben, aber dann gilt wieder die erleichterte Einbürgerung)

ich glaube, daß
darauf das „deutsche volk“ [tm] bergers hinzielen soll. der
unveräußerliche rechtsanspruch auf SB und deren beibehalt ist
an eine funktion geknüpft, die ausschließlich durch geburt
erlangt werden kann (d.h. sie kann nicht erworben werden.)

DOCH… er kann tatsächlich erworben werden. (das ist ja gerade die Neuerung seit 2000)

also könnte man sagen, zum „deutschen volk“ [tm] gehört man
durch geburt. hinzukommen kann man erst in der zweiten
generation. das ergibt sich zumindest aus dem SB-gesetz
ziemlich eindeutig.

Wenn man rein nach „Jus sanguinis“ argumentiert, ist dies auf alle Fälle korrekt,
(Das die Ansicht, dass das „Deutschtum“ sowas ähnliches wie Genetisch Vererbbar ist, bestenfalls höherer Blödsinn ist, muss ich hier nicht weiter ausführen)

es nutzt nichts das hier abzustreiten, um damit leuten wie
w.b. entgegenzutreten. sie haben schon recht, daß es eine
nationalität gibt, die nicht mit der SB identisch ist. aber
ist es wirklich das, was w.b. meint?

Wollen wir jetzt wirklich eine „Nationalitäten-Staatsbürgerschaft Diskussion“ anzetteln… Das sind nämlich zwei paar Stiefel, wobei man mit dem Begriff „Nationalität“ immer in Schwulitäten kommt, weil dieser nicht eindeutig definiert ist.

hi :smile:

erfreulich sachlich hier - keine keulen? *umguck* keine völkischen beobachtungen? *glubsch*

Einklagbar sind alle 3 Möglichkeiten: Das heisst: sobald die
Vorraussetzungen zur Einbürgrung vorliegen, MUSS(!) die
Staatsbürgerschaft gewährt werden.

aha. das wußte ich nicht. das ist keinesfalls in allen staaten so.
die „bedingungslosigkeit“ bleibt trotzdem erhalten.

  • Der andere Staat prinzipiell nicht aus seiner
    Staatsbürgerschaft entlässt

ohgott sowas gibts? *hilfe*

  • Es mit unzumutbareb Schikanen, enormen Aufwand und ähnlichem
    Verbunden ist

also immer (man hat prinzipiell nachteile als ausländer im eigenen land.)

Für Deutschstämmige mit Ausländischer Staatsangehörigkeit…

das finde ich jetzt witzig. zuerst meinst du, es gäbe nur deutsche staatsbürger und nichtdeutsche staatsbürger und jetzt sprichst du von „deutschstämmigen“ nichtdeutschen staatsbürgern. das ist doch exakt das was ich gemeint habe! „deutschstämmig“ ist jemand mit mind. 1 deutschen elternteil.

Sobald man Staatsbürger ist, sind alle Nachkommen Deutsch
(sofern sie nicht eine andere Staatsbürgerschaft haben, aber
dann gilt wieder die erleichterte Einbürgerung)

ja, weil die nachkommen dann eben deutschstämmig sind!

DOCH… er kann tatsächlich erworben werden.

deutschstämmigkeit kann nicht erworben werden, da sie eine stämmigkeit ist (ürg). man könnte also anlehnend an berger sagen: „das deutsche volk ist eine stämmigkeit, die nicht in erster generation erworben werden kann.“

(Das die Ansicht, dass das „Deutschtum“ sowas ähnliches wie
Genetisch Vererbbar ist, bestenfalls höherer Blödsinn ist,
muss ich hier nicht weiter ausführen)

wieso blödsinn? du hast selbst von stämmigkeit geredet. diese ist vererbbar. die krux (jetzt dick für berger) ist aber: die weitervererbbarkeit kann erworben werden. es kann also schwarzhäutige moslemische deutschstämmige deutsche geben. und das scheint manchen ein dorn im auge zu sein :smile:

Wollen wir jetzt wirklich eine
„Nationalitäten-Staatsbürgerschaft Diskussion“ anzetteln…

na mir sin mitten drin.

Das sind nämlich zwei paar Stiefel, wobei man mit dem Begriff
„Nationalität“ immer in Schwulitäten kommt, weil dieser nicht
eindeutig definiert ist.

nun ich hab ihn grad dreimal definiert. oder wars zweimal: einmal für .de und einmal für .at

gruß
datafox