Der Gebrauch von Indikativ und Konjunktiv: Was sagt der Duden?

Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig jemand seine Überzeugung zu propagieren versucht, er allein fahre auf der richtigen Seite der Autobahn. Und das auch noch mit chaotischen Argumentationen, die an der hiesigen Fragestellung vorbeirudern (vor allem in deiner vorherigen Replik), und zusätzlich noch mit ad hominem Unterstellungen, die alle beweisen, daß du den grammatischen Sachverhalt immer noch nicht verstanden hast, obwohl ich recht zahlreiche Beispiele sowohl hier als auch in dem damaligen Artikel im März (→ „Konjunktivistik“) angeführt hab.

Ok, also nochmal: Lassen wir mal die Frage, ob nach „glauben“ Ind., Konj. I oder Konj. II stehen müsse. Wann jedenfalls Konj. I und wann im Gegensatz dazu Konj. II stehe muß, dazu siehe die Beispiele im o.g. Link.

Zur dritten Wiederholung:

Oder:
„Du glaubst/meinst/behauptest, es gebe keine schwarzen Schwäne.“ (Ich weiß es nicht, ich habe noch nie einen gesehen)

Du glaubst/meinst/behauptest, es gäbe keine schwarzen Schwäne." (Das ist ein irrtum, wir haben hier welche im Stadtpark)

Analog im hiesigen Beispiel:
„Du glaubst/meinst, es gebe keine Französisch sprechenden Deutschen.“ (Ich weiß es nicht, ich kenne keinen)
„Du glaubst/meinst, es gäbe keine Französisch sprechenden Deutschen.“ (Irrtum, denn ich spreche Französisch)

Ein ganz anderes Thema ist aber nun der Umgang mit Attributen, bzw, Attributsätzen, die sich auf ein Nomen innerhalb der Aussage beziehen. Dazu habe ich in meinem obigen Artikel Beispiele genannt, die wohl an Deutlichkeit nichts fehlen lassen. Man muß halt nur perzipieren, daß Linksattribute und Rechtsattribute austauschbar sind, das Rechtsattribut aber als Relativsatz präsentiert werden kann. Dann aber hat er ein Prädikat und daher stellt sich die Frage nach dessen Modus.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Beispielen (interessant, daß du kein Wort zu verlieren verstehst zu dem Beispiel „Autofahrer“ und „Angeklagter“) noch mal Beispiele extra für dich:

„Er glaubt, diese Erdbeeren, die rot sind (sie sind reif, ich sehe es selbst), schmecken (Konj. I, da uneindeutig → „schmeckten“, Konj. II, und da auch das uneindeutig → „würden schmecken“) sehr gut.“
Aber:
„Er glaubt, diese Erdbeeren, nur weil sie rot seien (so sein Argument), würden auch gut schmecken.“

(Soweit zu deinem Witz, ich wüßte nicht, wann Konj l durch Konj. II ersetzt werden muß. Selten so gelacht. Aber weiter zum Attributsatz, der die so ein unüberwindliches Problem ist:

„Er glaubt, die Frau, die ihn gerade angelächle (angeblich, ich kann sie nicht selbst sehen), wolle etwas von ihm (ich kann es aber nicht beurteilen),“
Aber:
„Er glaubt, die Frau, die ihn gerade anlächelt (tatsächlich, ich sehe es ja selbst auch), wolle etwas von ihm (ich kann es aber nicht beurteilen),“
Und natürlich noch:
„Er glaubt, die Frau, die ihn gerade anlächelt (tatsächlich, ich sehe es ja selbst auch), wollte (hier natürlich = würde wollen) etwas von ihm (Irrtum, denn ich kenne sie und weiß, daß das nicht der Fall ist).“

Wenn es dir auch jetzt noch nicht transparent sein sollte: u001

Viel Erfolg!
Metapher

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