Der gekündigte mieter zieht nicht aus

Hallo,
ich habe ein App. und der Mieterin fristgerecht zum 31.10.11 gekündigt.Sie hat der Kündigung nicht widersprochen. (Kündigungn wegen Rückstand Miete und Nachzahlung Nebenkosten.
4 Tage vorher war ich mit dem Nachmieter zur Besichtigung dort und sie hat gehört, dass ich ihm gesagt habe, er könne am 16.10.l11 einziehen. Es kam kein Einwand. 1 Tag später haben wir nioch mit ihr telefoniert wegen Ablesung Heizung, wieder keine Nachricht und dann haben wir den neuen Mietvertrag geschlossen.
Am 14.10.11 habven wir nachgefragt wann wir am 15.10. die Wohnungsübergabe machen können und dann hat sie uns um 22.00 Uhr gesagt, dass sie noch bis Monatsende bleibe, weil Ihre neue Wohnung nicht fertig sei. Prüfen können wir das nicht, weil sie die Angabe des neuen Vermieters verweigert. Der Nachmieter muss aber rein. Schliesslich hätte sie früher etweas sagen können, dann hätte man das anders geregelt, Aber so ist es wohl für sie besser, denn diese beuiden Wochen zahklt sie ja auch wieder nicht. Jetzt kommt sie damit, dass die qm-Angabe im Mietvertrag nicht stimmen würde. Ich habe gsagt, sie soll das gerichtlich klärebn lassen wenn sie nmöchte, aber erst nach dem Auszug.
Bitte rasche Antworten auf die Frage WAS KANN MAN JETZT TUN???. Es eilt sehr.
Vielen Dank im voraus.

Gruss Waltraud

Hallo,

ohne Anwalt geht wahrscheinlich gar nix.

Wenn ein Mieter nicht gehen will hat man als Vermieter kaum eine Chance. Sicher kann man die Räumung einklagen und evtl. Schadensersatz fordern, weil der zukünftige Mieter bis zu seinem Einzug in einer Wohnung oder Hotel bleiben muss, aber das alles kostet viel Zeit und viel Nerven.

Die deutsche Rechtssprechung bevorteilt den Mieter sehr.

Eigentlich müsste man den Mieter „rausprügeln“ um schnell an sein Ziel zu kommen, aber das kann ich Ihnen von rechtlicher Seite natürlich nicht raten.

Gruß

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie haben auf volles eigenes Risiko gehandelt!

Die Mieterin hat einen rechtsanspruch auf Erfüllung des Mietvertrages, und dieser geht halt bis zum 31.10.2011.

Weil jemand nichts sagt, heisst es nicht das dieser zustimmt. Es ist also auch nichts mündlich vereinbart worden. Sie haben das zwar so aufgefasst als ob das eine Zustimmung sei, das hat für den Vertrag aber leider keine relevanz.

Natürlich bestünden die Klagemöglichkeiten:

Räumungsklage und Schadenersatz

Aber dieses würde nicht innerhalb von 14 Tagen abgewickelt sindern dauert Monate , wenn nicht sogar Jahre.

Gern hätte ich Ihnen positiveres berichtet.

MfG

Hallo,
es tut mir leid, aber da kann ich nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Hallo,

mir ist nun nicht ersichtlich, warum die Mieterin früher ausziehen sollte, da das Mietverhältnis noch bis zum 31.10 besteht.
Ob sie gehört hat, das dem Nachmieter ein früherer Zeitpunkt zugesagt wurde, ist unerheblich, da das keine Absprache war, die mit ihr getroffen wurde. rechtlich wurde ihr zum 31.10.2011 gekündigt und somit ist das der Tag der Übergabe.

Hellsehen kann keiner, man muss seinem Mieter schon exakt mitteilen was Sache ist.
Früher ausziehen muss sie nicht, wenn sie dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das sollte man schriftlich oder mit Zeugen belegen können.

Wenn davon ausgegangen wurde, das das Schweigen der Mieterin gleich einer Zustimmung kommt, dürfte das vor keinem deutschen Gericht Bestand haben.

Anders sähe es aus, wenn sie gar nicht auszieht.
bei Unrechtmäßiger Weiternutzung der Wohnung muss dem Mieter unverzüglich eine Erklärung zugestellt werden, das man einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zustimmt.

Geschieht dies nicht und man wartet gutgläubig die ab, kann das als Duldung und Weiterführung des Mietverhältnis ausgelegt werden.

Die Verzögerung der Übernahme durch des Nachmieters ist wenn nicht anders vereinbar(also ausdrückliche Zustimmung der Mieterin in Wort oder Schrift =Schweigen ist keine Zustimmung), nicht durch die Mieterin verschuldet und sie muss dafür finanziell nicht gerade stehen.

Bis zum 31.10 kann man gar nichts tun. Ab dem 1.11
kann man eine kurzfristige Räumungsfrist setzen und dann direkt Klage erheben.

Wenn man schon eine Kündigungsfrist fest setzt, sollte man die auch selber einhalten.

LG
tina

Eine Antwort wäre eine Rechtsberatung. Dies ist mir als Nichtjurist nicht erlaubt.

vnA

Hallo, guten Tag
Da bleibt Ihnen nichts anderes übrig als eine "R eumungsklage"Beim zuständigen Amtgericht zu bantragen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Waltraud,
ich fürchte Du kannst hier nur warten bis die Mieterin ausgezogen ist. Leider muss der Nachmieter dann auch warten. Eine rechtliche Verpflichtung hast Du gegenüber dem Nachmieter nicht, da Dich kein Verschulden wegen Wohnungsräumung trifft. Eine Klage gegen die Mieterin bringt Dir nur unnötige Kosten, die Du nicht wiederbekommst.

Sorry und viel Erfolg trotzdem
Udo

Guten Tag,
soweit mir bekannt - hier kann die Polizei Abhilfe schaffen. Bitte dort erfragen.
Viel Glück.

ich habe ein App. und der Mieterin fristgerecht zum 31.10.11
gekündigt.

Warum verlangen sie dann die Wohnungsübergabe am 15.10.11? Der Mietvertrag läuft bis zum 31.10 - vorher gibts keinen Anspruch auf Übergabe der Wohnung …

Hallo, guten Tag,

vielen Dank für die rasche Antwort. Das nmit dem Prügeln habe ich mir auch im ersten Moment überlegt, ist natürlich Blödsinn und hätte wahrscheinklich keinen Erfold.
Vielleicht muss erst mal ein Richter so was erleben, dass ändert sich vielleicht was an der Rechtsprechung, wenn man in einem solchen Fall überhaupt von RECHTSPRECHUNG reden kann.
Vielen Dank nochmals

Gruss Waltraud

Hallo,
es tut mir leid, aber da kann ich nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort.

Gruss Waltraud

Hallo, guten Tag,

tut mir leid, ich habe mich beim Schreiben der Anfrage in der Aufregung vertan. Gekündigt wurde Ihr natürlich schriftlich, per Einschfeiben mit Rückschein zum 15.10.2011.
Sie hat auch gewußt, dass neu vermietet wird, weil ich ja Termine mit den Mietinteressenten hatte.

Gruss Waltraud
Gruss Waltraud

Eine Antwort wäre eine Rechtsberatung. Dies ist mir als
Nichtjurist nicht erlaubt.

vnA

Hallo, guten Tag,

trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort. Der Gang zum Anwealt wird wohl am Montag sofort erfolgen müssen.

Gruss Waltraud

Hallo, guten Tag,

vielen Dank für die rasche Antwort. Habe mich verschrieben bei der Anfrage, Ihr wurde natürlich zum 15.10.2011 gekündigt.

Aber wahrscheinlich wird es so laufen, dass ich am Montag gleich zum Anwalt muss.

Gruss Waltraud

Guten Tag,
soweit mir bekannt - hier kann die Polizei Abhilfe schaffen.
Bitte dort erfragen.
Viel Glück.

Hallo, guten Tag,

vielen Dank für die rasche Antwort. Das mit der Polizei istr mir neu, werde das aber natürlich sofort in Erfahrung bringen.

Viele Grüsse Waltraud

Hallo, Guten Tag,

habe mich bei der Anfrage in der Aufregung verschrieben. Der Mieterin wurde natürlich zum 15.10.2011 gekündigt.

Kann ich was tun??

Viele Grüsse Waltraud

Du kannst auch deine Frage anonymisieren:
Vermieter V hat … Mieter M hat … usw. Dann diese Fragestellung ins Forum gestellt. Da erhältst du mit Sicherheit umfangreiche Antworten (auch von mir)

vnA

ich nehme mal an Du hast fristlos gekündigt. Was ja hier berechtigt war, dennoch muss Zeit zum Auszug bleiben. Hat sie aber den bekannten Daten nicht wiedrsprochen ist sie nun haftbar.
Erkläre ihr, das sie ab nun an verantwortlich ist für neue entstandene Kosten, die im zusammanhang stehen mit ihrem NICHT-auszug. Sprich Hotelkosten der Neumietrin, Einlagerung in ein Zwischendepot der Möbel ect.
Am besten schriftlich machen , und persönlich übergeben an der Tür. Dann siehste ja ob sie auszieht oder nicht.
Leider bleibt hier dann letztendlich nur die Räumungsklage, falls sie gar nicht auszieht. Die neue Mietrin geniesst wohl in der Zeit Hotel , und alles auf Kosten der Nicht-zahlenden Altmietrin. Klingt leider wieder alles gruselig, aber so sind die Gesetze hier in Deutschland.

habe mich bei der Anfrage in der Aufregung verschrieben. Der
Mieterin wurde natürlich zum 15.10.2011 gekündigt.

Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit, den Mieter auf Räumung der Wohnung zu verklagen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage ist, dass bestimmte Voraussetzungen bei der Kündigung beachtet wurden. Die Wirksamkeit der Kündigung sollten Sie sich deshalb von einem Anwalt bestätigen lassen. Denn falls die Kündigung unwirksam ist, müssen Sie die Kosten für das Verfahren der Räumungsklage übernehmen.

Räumungstitel einholen!

Eine Zwangsräumung kann erst dann erfolgen, wenn Sie vor Gericht einen sogenannten Räumungstitel erstritten hat. Das Gericht ist berechtigt, dem Mieter eine Räumungsfrist zuzugestehen. Dadurch verzögert sich der Auszug des Mieters noch einmal. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung der Wohnung beauftragen.

Insgesamt sollten Sie damit rechnen, dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung mehrere Monate vergehen, ehe der Mieter wirklich gezwungen wird, aus der Wohnung auszuziehen. Die Kosten für Anwalt, Verfahren und Gerichtsvollzieher muss der Mieter übernehmen, wenn Sie erfolgreich geklagt haben. Unter Umständen können Sie auch noch Nutzungsausfall geltend machen und vom Mieter eine entsprechende Entschädigung fordern.