Hallo!
Einkommensteuer wird vom Arbeitgeber abgeführt,
Oder vom Unternehmer als EkST-Vorauszahlung selbst, an Hand der von ihm eingereichten Bilanz oder GUV
Einkünfte aus
Kapitalvermögen werden an der Quelle versteuert und die
Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus privaten
Veräußerungsgeschäften wird ab nächstes Jahr auch automatisch
von den depotführenden Kreditinstituten abgeführt. Welchen
Erkenntnisgewinn sollte das Studium von Kontoauszügen dann
noch bringen?
Schenkungen, die über den Steuerfreibeträgen liegen, Schmiergelder die überwiesen werden, da man mangels Kontrolle ja nichts zu befürchten hat, Gelder die unter dem Rahmen der Kontrolle innerhalb des Geldwäschegesetzes liegen, aber dennoch einer solchen dienen.
Was weiß ich, aber nicht versteuertes Geld fließt genug. Bestimmt auch über Konten, wenn, bzw. weil klar ist, dass man ja nichts zu befürchten hat, da diese ja nicht kontrolliert werden.
Wird es doch und das, was nicht schon versteuert wird, läuft
auch nicht über Konten.
Richtig, aber wieso sollte das bei Leistungsempfängern anders sein?
Was rechtfertigt dort dann solche Maßnahmen?
Im Normalfall erschöpft sich die Bearbeitung einer
Einkommensteuererklärung auf das Übertragen der Daten vom
Papier in die EDV sowie auf das kurze Durchstöbern auf
offensichtliche Kinken und erhebliche Veränderungen gegenüber
dem Vorjahr. Diese Vorgehensweise ergab sich vor einigen
Jahren aus der Erkenntnis, daß eine tiefgreifende Kontrolle
von Belegen und Angaben bei normalen Einkommen mehr kostet als
es an Mehreinnahmen durch das Entdecken von kleineren
Ungereimtheiten bringt.
Was macht dich so sicher, dass dies im Falle des Leistungsmissbrauches nicht auch so ist? Ich habe leider keine Zahlen gefunden, aber vielleicht findest du ja Quellen, die deine Vermutung untermauern. Ich bin wohl zu blöd zum Suchen
Die andere Frage, die sich mir stellt: Warum solle und wurde dann der Personalbestand der Steuerprüfer aufgestockt? Ich meine gelesen zu haben, dass sich das extrem rechnet und geplant ist, mehr Steuerprüfer einzusetzen, weil dadurch erhebliche Summen entdeckt werden.
Die verständige Sichtung von zig Seiten Kontoauszügen pro Jahr
je Steuerpflichtigem wäre in dieser Hinsicht so
kontraproduktiv wie schwachsinnig.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Aufwand evtl. im Missverhältnis zum Erfolg steht. Aber warum dann beim Prüfen der Leistungsempfänger nicht? Da bräuchte man halt Daten und Fakten.
Auch wäre denkbar, dass es eine abschreckende Wirkung hätte, wenn Steuerzahlern nun die gleiche lückenlose Kontrolle droht, wie Leistungsempfängern.
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung müsste für Leistungsempfänger doch genauso gelten, wie für Steuerzahler. Dem Finanzamt muss man glaubhaft machen, und es kontroölliert nur bei Verdacht. Aber bei Leistungsempfängern wird inzw. grundsätzlich lückenlos kontrolliert.
Aber das hat ja alles nichts mit Generalverdacht zu tun.
So ganz gehen mir die Gründe dafür nicht in den Kopf, zumal ja eben Aufwand - Erfolg, bzw. Schaden aus Leistungsmissbrauch vs. Steuerhinterziehung/Wirtschaftskriminalität vermutlich zu Gunsten von ersterem ausfallen dürfte.
Leider gelang es mir nicht, hier Zahlen zu finden, außer den Quellen, die ich bei meiner Antwort an dragonkid gefunden habe.
Agnes