Hallo Agnes,
Arbeitsvertrag lege ich einfach
nicht vor,das geht nicht, da die AA ja über die KK mitbekommt, wenn eine
sozvers.-pflichtige Besch. besteht.
Wusste ich nicht… Kann man behaupten, dass man keine hat?
Sparvermögen verschweige ich - solange mich nicht
jemand anschwärzt, kann mir keiner was, denn ohne darf das Amt
ja nicht meine Kontoauszüge sehen. Und ich bekomme noch
zusätzlich Geld.Wie der abhängig beschäftigte noch
nennenswert Steuern hinterziehen sollte (vielleicht bei der
gekürzten KM-Pauschale? Umwege angeben?), ist mir nicht so
ganz klar.Da fallen mir auch nur die Einnahmen aus selstständiger
Tätigkeit ein. Auch als AN kann man z.B. jemandem die Wohnung
streichen, dafür 800 € kassieren. Solange man dies in der
Steuererklärung angibt, ist alles paletti (evtl. gibt es noch
sozialvers.-rechtliche Konsequenzen, da bin ich mir nicht
sicher). Früher gab es hierfür einen Freibetrag. Somit wäre es
keine Schwarzarbeit, bzw. zumindest keine Steuerhinterziehung
mehr. Aber sowas könnte man, wie beim Leistungsempfänger auch,
sowieso nicht kontrollieren, da solche Beträge eher nicht über
die Konten laufen
Da sind wir uns einig
Der vielgeschmähte und auch von Dir pauschal kriminalisierte
Selbständige (kreative Buchführung…)Wo bitte habe ich dies behauptet? Da musst du etwas falsch
verstanden haben, denn wir haben selbst einen Gewerbebetrieb
Ups
Weiß jetzt nicht mehr genau wann bzw. wo, habe ich aber so in einer Antwort von Dir an Christian (gleich der erste Satz) so verstanden.
erst einmal dafür, dass abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ein
Einkommen haben können, um in die Sozialkassen einzuzahlen.
Die sind also DAS Rückgrat der Solidargemeinschaft!Absolut! Und als Kleinbetrieb mit nur bis zu 5 AN kann ich dir
ein Lied davon singen, was gutes Personal bedeutetUnter diesen Bedingungen habe ich
kein Bock mehr, ich mache dicht? Oder die „Global Player“ ihre
Standorte ins Ausland verlagern?Standortverlagerung geht für Klein- und Mittelstandsbetriebe
nicht so einfach. Und aussteigen aus der Selbstständigkeit
geht auch nicht einfach so mit links. Aber ich weiß, was du
damit sagen möchtest.
Jeder braucht eben jeden. Der AG den AN, und umgekehrt.
war auch nur auf die Konzerne bezogen, nicht auf die Klein- und Mittelstandsbetriebe.
Ich denke, man kann gerechterweise ungleiche Sachverhalte
nicht gleich behandeln.Nunja, für mich besteht der gleiche Sachverhalt eben darin,
dass die Geldverluste des Staates gering gehalten werden
sollen.
Und dass für dieses Ziel bei verschiedenen Personengruppen,
unterschiedliche Maßnahmen angesetzt werden. That’s all.Der übergeordnete Begriff mag vielleicht Schutz der
Solidargemeinschaft sein, aber es handelt sich immer noch
nicht um gleiche Sachverhalte. Dann kannst Du wieder davon
ausgehen und sagen (wie der Franke), die Gleichheit liegt im
Verhindern von Gesetzesverstößen und dann muss auch der
Falschparker, Sachbeschädiger, Schläger gleich mit dem
steuerzahlenden Arbeitnehmer und ALG II-Bezieher behandelt
werden. Warum nicht auch vollständige Prüfung der Kontoauszüge
bei Bauantragstellern?Also hier finde ich, verschmischt du Sachverhalte. Denn bei
deinen Beispielen handelt es sich um Owis, Zivilrecht und
Strafrecht, die den Staatshaushalt nicht im geringsten
tangieren. Steuereinnahmen und Transferleistungen jedoch
schon.
Ich hatte das ganz bewußt vermischt, weil eben gesagt wurde, dass die Gleichheit im Gesetzesverstoß an sich liegt und das finde ich einfach zu grob.
Aus meinen obigen Ausführungen kannst Du aber ersehen, dass
ich dann den Umkehrschluss (dann prüfe ich auch nicht die
Kontoauszüge der ALG II-Bezieher) nicht richtig finde.Leider nicht, s. o. Aber genau hier bekommt das Szenario
diesen Aspekt
Zitat von mir: „Es geht mir hier mehr um den 1. emotionalen
Impuls, wenn man sich eine solche Kontrolle durch den Staat
vorstellt.“Und genau dies fasst du hiermit schön zusammen:
Wahrscheinlich liegt aber die Einschätzung der Angemessenheit
von Maßnahmen immer im Auge des Betrachters. Ist jemand nicht
betroffen, wird „Hurra“ geschrien,„endlich kommt man den
Sozialbetrügern auf die Schliche“ und wenn jemand dann
betroffen ist, dann ist es „eine Zumutung“ oder unter
„Generalverdacht“ stellen.Und wenn man sich dann eben in die Situation eines Betroffenen
hineinversetzt, kann man mitunter gewisse Dinge mit anderen
Augen sehen und ein bisschen Verständnis aufbringen.
Da stimme ich Dir vorbehaltlos zu.
Wären die Steuerzahler plötzlich betroffen, würden sicher auch
einige wild aufschreienDarum ging es mir u. A. dass eine
Personengruppe in meinen Augen zunehmend in eine Ecke der
Betrüger, Faulenzer und Schmarotzer stigmatisiert wird, und
dies dem sozialen Frieden nicht sehr zuträglich ist. Betrüger
gibt es überall. Große und kleine, arme und reiche.Anderes Beispiel. Die Geringverdiener-Riege meint, die Reichen
sollen ruhig zahlen, die haben ja genug. Stellt man sich aber
vor, dass man bei einem Spitzensteuersatz sage und schreibe
45% (in den 70ern sogar 56%!!!) abgeben soll, dann ist das
schon wucher. Von 1 Mio. 450.000 Euronen abgeben ist heftig
und tut bestimmt selbst dann weh, wenn man viel hat.
Generell ist hier m. E. die Medienberichterstattung nicht ganz unschuldig. Wenn immer wieder Berichte über Leistungsmißbrauch (wir haben offiziell 2 Wohnungen) oder ignorante Leistungsbezieher (ich bin doch nicht blöd und gehe arbeiten…) zu sehen sind, fällt es irgendwann immer schwerer, zu differenzieren und die Meinungsmache dahinter zu erkennen. Ich denke, davor ist keiner gefeit. Du kannst dieses Vorgehen aber bei den unterschiedlichsten Gruppen ebenfalls feststellen: Geldgierige und unfähige Manager, faule Beamte (hier speziell Lehrer), kriminelle Ausländer, unerzogene Kinder und Jugendliche… (Achtung nicht ernst gemeint:smile: Der betrügerische Leistungsmißbraucher befindet sich damit in guter Gesellschaft.
Jetzt schließe ich das Ganze aber auch für mich ab.
Gruß
Trillian