Der Kalif ist wieder da

ach viele würden sich das wünschen glaub mir.

Du als ausgewiesene Deutschlandkennerin musst es ja wissen.

mfG Dirk

ohne auch
nur ansatzweise Ausländerfeind, Moslemhasser oder Araberfreund
zu sein.

natürlich. dieses differenzierte denken traue ich vielen hier zu. aber einigen wenigen eben nicht *fg*

gruß
datafox

ich kann auf fernsehbildern aus dem nahen osten nie
sagen, ob da jetzt ein jude oder ein araber vor der kamera
steht.

*gröhl* das ist ja eine ehrliche aussage. super! wer jetzt da noch meint, es handle sich um eine imperialistische weiße apartheidspolitik der hat wirklich nix kapiert! :smile:

trotzdem gibt es in israel verschiedene rassen, besser ethnien, rassen klingt irgendwie nach zuchthündchen. manche sind teifschwarz, manche blaßbleich, manche dazwischen. und diese gruppen mögen sich gegenseitig natürlich ganz und nicht, obwohl sie alle jüdisch sind, also war wohl nix mit der weltverschwörung, wenn man sich schon gegenseitig nicht ausstehen kann! dieser konflikt ist aber eher weniger wegen der hautfarbe, sondern wegen der verschiedenen kultur, aus der man stammt. wer meint, israel wäre dann superfriedlich sobald alle araber raus sind, der irrt. es würde in einen bürgerkrieg ausarten, sobald der feind wech ist *g* aber das hier auszubreiten führt zu weit. dazu muß man eine zeitlang hier sein um sich in diesem gewirr aus gruppen, kulturen, strömungen und konflikten auszukennen. habe ich ja auch lang gebraucht…

deskriptiv finde ich ein unterscheidungsmerkmal wie „schwarz“
oder „asiatisch“ auch in ordnung; aber meistens wird ja dann
auch gleich noch eine wertende kompenente eingebaut.

die wertende komponente nennt man rassismus. dieser folgt niemals zwingend aus einer rein äußerlichen beschreibung der unterschiede. ich habe diese nicht gemacht. und du auch nicht. also ende der beschuldigungen :smile:

gruß
datafox

Hallo!

und gehört damit offiziell in die deutsche brüderschaft…

Das ist schlichtweg falsch. Kaplan wurde lediglich eine Duldung ausgesprochen, deutscher Staatsbürger ist er nicht.

auch wenn man ihm die deutsche
staatsbürgerschaft aberkennt, gilt er als STAATENLOS und nicht
als TÜRKE…

Gesetzt dem Fall, er hätte die deutsche Staatsbürgerschaft inne, so dürfte sie ihm nicht entzogen werden, wenn er danach staatenlos wäre. Damit wäre die gesamte Abschiebungs-Diskussion von vornherein sinnfrei.

mfG Dirk

ach viele würden sich das wünschen glaub mir.

Hier in Deutschland?

na, ich bin mir sicher, daß es auch dort radikale und spinner gibt! die sind relativ normalverteilt in einer demokratie.

Einige meckern darüber, daß der Kollege
nicht einfach ausgewiesen wird, einige mokieren sich über das
(vermeintliche) Versagen der Sicherheitsbehörden und einige
regen sich darüber auf, daß er den Rechtsweg ausschöpft.

wie es sich gehört. wenigstens gibt es unterschiedliche radikale einstellungen - schonmal gut!

daß die Deutschen keine
mordlüsternden, ausländer- und judenfeindlichen
Weltherrschaftsanwärter sind. Auch wenns schwerfällt: Das
kannste ruhig glauben.

man darf doch wohl rhetorisch übertreiben? passiert doch bei allen themen hier.

datafox

Du als ausgewiesene Deutschlandkennerin musst es ja wissen.

siehe antwort weiter unten.
leider kenne ich das land noch nicht so gut.
wir ist eigentlich berlin? da wollen wir für 7 tage hin.

datafox

Hallo!

Diese
Folter wäre nicht im Irak möglich, gäbe es nicht schon längst
Guantanomo als rechtsfreien Raum, als Raum in einer Demokratie
und einem Rechtsgebilde, das gegen eigene Gesetze, gegen
eigenes Recht verstösst.

Der Fall ist doch schon etwas anders gelagert und hat mit den Vorgängen in D primär nichts zu tun. Soweit wird es in Deutschland auch nie kommen.

Wre nicht den Übergriff auf die eigenen Bürger will, muss
dann, wenn ein Übergriff gegen Recht und Gesetz geplant ist,
diesem Vorgehen widersprechen. Stoiber wäre für mich z.B. als
Kanzlerkandidat mit dieser Haltung nicht mehr wählbar. Ein
GünterW wählt seine Henker nicht selbst, er füttert auch nicht
die Schlange, die ihn in die Hand beisst.

In den wichtigsten Punkten stimme ich deiner Meinung zu, aber machst du nicht zu sehr den Hund in der Pfanne verrückt? Auch wenn durch den Fall Kaplan einige abstruse Vorschläge zu tage gefördert wurden, so sehe ich weder die Rechtsstaatlichkeit noch verfassungsrechtliche Prinzipien und Rechte gefährdet. Auch sehe ich keinen Anflug von „innerem Terror“, staatlicher Rechtswillkür oder reaktionärem Justizverständnis. Das ist imho eine Woge von blindem Aktionismus, auf die ‚gemäßigte‘ Politiker hoffentlich nicht aufspringen.

mfG Dirk

ach viele würden sich das wünschen glaub mir.

Hier in Deutschland?

na, ich bin mir sicher, daß es auch dort radikale und spinner
gibt! die sind relativ normalverteilt in einer demokratie.

Das Wort „viele“ impliziert für mich einen Bevölkerungsanteil von Spinnern und Radikalen, der so hoch wäre, daß ich das merken würde.

Einige meckern darüber, daß der Kollege
nicht einfach ausgewiesen wird, einige mokieren sich über das
(vermeintliche) Versagen der Sicherheitsbehörden und einige
regen sich darüber auf, daß er den Rechtsweg ausschöpft.

wie es sich gehört. wenigstens gibt es unterschiedliche
radikale einstellungen - schonmal gut!

Das sollen radikale Einstellungen sein? Ich glaube, da haben wir unterschiedliche Definitionen. Die erste Frage kann angesichts des rücksichtslosen Ausweisens von Wirtschaftsflüchtlingen durchaus stellen. Die zweite Frage ist nicht unberechtigt, wenn man nicht alle Aspekte der Angelegenheit kennt und die dritte Frage ist insofern nicht unberechtigt, als sich daraus ergibt, was man in Deutschland als Ausländer eigentlich anstellen muß, um ausgewiesen zu werden. Hunderte von Straftaten zu begehen bzw. zu Straftaten aufzurufen scheint da offensichtlich nicht zu reichen. Daß der Rechtsweg ausgeschöpft wird/werden kann, ist sicherlich richtig, die Frage ist dann aber, ob die Rechtslage richtig ist.

Nenn mich ausländerfeidlich, aber jeder ausländische Straftäter ab einer gewissen Qualität sollte m.E. direkt ausgewiesen werden.

daß die Deutschen keine
mordlüsternden, ausländer- und judenfeindlichen
Weltherrschaftsanwärter sind. Auch wenns schwerfällt: Das
kannste ruhig glauben.

man darf doch wohl rhetorisch übertreiben? passiert doch bei
allen themen hier.

Die Anzahl der Personen, die das so betreibt, ist sehr begrenzt.

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

jeder ausländische
Straftäter ab einer gewissen Qualität sollte m.E. direkt
ausgewiesen werden.

Ohne Richter? Einfach nur per Sachbearbeiterbeschluß? Aus dem Bauch heraus kann ich solche Wünsche nachvollziehen, wir würden damit aber genau die Willkürmöglichkeiten schaffen, die niemand ernsthaft wollen kann. Also sind wir wieder beim Rechtsweg mit seinen Instanzen. Wir müssen uns zwischen Rechtsstaatlichkeit oder Öffnung zur Willkür entscheiden.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

jeder ausländische
Straftäter ab einer gewissen Qualität sollte m.E. direkt
ausgewiesen werden.

Ohne Richter? Einfach nur per Sachbearbeiterbeschluß?

Christians Aussage

…die Frage ist dann aber, ob die Rechtslage richtig ist.

lässt mich vermuten, daß genau das nicht gemeint ist, sondern das Schaffen einer Rechtslage, die ein beschleunigteres Ausweisungsverfahren ermöglichkit, aber eben keine Willkür begünstigt.

Gruß,

Malte.

Hallo Wolfgang,

jeder ausländische
Straftäter ab einer gewissen Qualität sollte m.E. direkt
ausgewiesen werden.

Ohne Richter? Einfach nur per Sachbearbeiterbeschluß? Aus dem
Bauch heraus kann ich solche Wünsche nachvollziehen, wir
würden damit aber genau die Willkürmöglichkeiten schaffen, die
niemand ernsthaft wollen kann. Also sind wir wieder beim
Rechtsweg mit seinen Instanzen.

in der Tat. Den Rechtsweg sollte man aber nur für die eigentliche Straftat zulassen und nicht für das anschließende Ausweisungsverfahren. Über die Modalitäten und die „notwendigen“ Straftaten kann man diskutieren. Aber ein Ausländer, der bei uns wesentliche Straftaten begeht, hat m.E. dadurch sein Aufenthaltsrecht in diesem Lande verwirkt. Ob das schon bei Körperverletzung oder erst bei Mord anfangen muß, ist nicht der entscheidende Punkt.

Es kann schlichtweg nicht sein, daß jemand den Aufenthalt in diesem Land mit all seinen Vorzügen genießen und Straftaten begehen kann, ihm aber dann anschließend das deutsche Rechtssystem mit Verweis auf mögliche Folterungen und unmenschliche Urteile im Heimatland den Aufenthalt hier auf nahezu unbegrenzte Zeit garantiert.

Hier sind wir wieder bei der Eigenverantwortlichkeit: Eine Straftat begeht man in den seltensten Fällen aus Versehen. Sobald Vorsatz dahinter steckt, muß dem Täter klar sein, daß ihm die Ausweisung droht.

Wir müssen uns zwischen
Rechtsstaatlichkeit oder Öffnung zur Willkür entscheiden.

Die Rechtsstaatlichkeit stelle ich nicht infrage und es sollte Dir bekannt sein, daß das nicht zu meiner Einstellung paßt, aber daß hier jeder Verbrechen praktisch jeder Art begehen kann, aber nicht abgeschoben wird, weil ihm in seinem Heimatland garstige Bestrafung droht, halte ich für falsch.

Ich verlange nicht, daß ein Ausländer hier den Musterbürger spielt, alten Damen über die Straße hilft und sonntags die öffentlichen Parks reinigt. Ich verlange aber, daß ein Ausländer die hiesigen Gesetze achtet und bei bewußten Verstößen vor die Tür gesetzt wird.

Ich habe vielleicht einen direkteren Bezug zu der Problematik, weil zwei meiner besten Freunde Polizisten sind und inzwischen vor Frustration vergehen, weil jeder Ausländer nach einer Straftat mit Hinweis auf seinen festen Wohnsitz wieder auf freien Fuß gesetzt wird und am nächsten Tag wegen des gleichen oder eines anderen Vergehens wieder festgenommen und wieder auf freien Fuß gesetzt wird usw.

Unser Ausländerrecht hat uns inzwischen zu einem Paradies von notorischen Verbrechern gemacht, die ganz genau wissen, daß ihnen hier im schlimmsten Fall ein paar Jahre Knast, niemals aber eine Abschiebung droht. Kenia, Türkei, China. Alles Länder, in die wir praktisch nicht abschieben, weil den armen Verbrechern dort eine furchtbare Bestrafung droht. Stattdessen halten wir es für richtig, daß sie menschenwürdig in Deutschland bleiben können, um dort die nächsten Straftaten durchzuführen.

Das kann es - bei aller Liebe zu den Menschenrechten - nicht sein.

Gruß,
Christian

Guten morgen Wolfgang,

Ohne Richter? Einfach nur per Sachbearbeiterbeschluß? Aus dem
Bauch heraus kann ich solche Wünsche nachvollziehen, wir
würden damit aber genau die Willkürmöglichkeiten schaffen, die
niemand ernsthaft wollen kann. Also sind wir wieder beim
Rechtsweg mit seinen Instanzen.

noch ein Nachtrag: Nach dem Rechtsweg durch alle Instanzen wird ein „gewöhnlicher“ Straftäter auch endgültig verknackt und im Extremfall für den Rest seines Lebens sicherungsverwahrt. Warum soll nicht die Ausweisung als Strafnorm für ganz „normale“ ausländische Straftäter ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden?

Gruß,
Christian

ich könnte wetten das ihm die türkisch aberkannt
worden ist…

Guten Morgen, Christian!

Warum soll nicht die Ausweisung als
Strafnorm für ganz „normale“ ausländische Straftäter ins
Strafgesetzbuch aufgenommen werden?

Weil so Kleinigkeiten wie Menschenrechte dagegen stehen. Ein Straftäter handelt eher selten „aus Versehen“. Weil er vorher die Wahl hatte, seine Taten zu begehen oder auch nicht, muß er die Konsequenzen seines Tuns eben spüren. Aber Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und auf das Leben sind unveräußerlich. Sie gelten für jedermann unabhängig davon, was jemand angestellt hat. Deshalb dürfen wir die Täter nicht foltern oder umbringen. Natürlich dürfen wir die Täter auch nicht an jemanden übergeben, der diesen Job erledigt.

Solange wir den Menschenrechten irgendeinen Wert beimessen, ist die Auslieferung in Folterstaaten oder Staaten, in denen dem Täter die Todesstrafe droht, keine Frage nationaler Gesetze.

Es stimmt übrigens nicht, daß bei Straftaten erwischte Ausländer nach ihrer Ergreifung durch die Polizei alsbald wieder auf freiem Fuß sind. Das gilt vielmehr für jeden Bürger, egal ob In- oder Ausländer, unter bestimmten Voraussetzungen. Liegt jedoch ein Haftgrund vor, wird der Mensch aus dem Verkehr gezogen. Wäre es anders, wären wir nicht weit davon entfernt, aus diesem Land einen rechtsfreien Raum zu machen, in dem jeder Schupo einen Bürger nach Belieben aus dem Verkehr ziehen könnte.

Gruß
Wolfgang

Hallo nochmal,

Warum soll nicht die Ausweisung als
Strafnorm für ganz „normale“ ausländische Straftäter ins
Strafgesetzbuch aufgenommen werden?

Weil so Kleinigkeiten wie Menschenrechte dagegen stehen.

naja, zugestanden, aber die Menschenrechte besagen nicht „Ihr müßt jeden Fanatiker in Eurem Land machen lassen was er will“ sondern die Menschenrechte verbieten grausame bzw. menschenunwürdige Strafen. Daraus leitet man wiederum ab, daß man auch nicht in ein Land ausliefern darf, in dem dem Ausgelieferten derartige Strafen drohen.

Stattdessen läßt man den verurteilten Täter nach Beendigung der Haftstrafe wieder frei, überwacht ihn sporadisch und im Rahmen der Möglichkeiten, mit dem Resultat, daß er irgendwann untertaucht und da weitermacht, woher vorher aufgehört hat (wenn er dafür überhaupt untertaucht), was dann auch gerne mal Taten beinhaltet, die irgendwie auch ein klitzekleines bißchen gegen die Menschenrechte verstoßen.

Die Frage ist also, ob der Staat im Einzelfall die Verletzung der Menschenrechte eines verurteilten Straftäters in Kauf nimmt, um die Menschenrechte von Dritten zu schützen. In diesem Zusammenhang auch dieses: http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/Grundgeset…

Es stimmt übrigens nicht, daß bei Straftaten erwischte
Ausländer nach ihrer Ergreifung durch die Polizei alsbald
wieder auf freiem Fuß sind. Das gilt vielmehr für jeden
Bürger, egal ob In- oder Ausländer, unter bestimmten
Voraussetzungen.

Das ist natürlich richtig. Nur liegt der Anteil der von der Schutzpolizei (also nicht Kripo) vorübergehend festgenommenen und später zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilten Ausländer deutlich über ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung und zwar in etwa so deutlich, wie Zsa Zsa Gabor über 30 Jahre alt ist. Hinzu kommt, daß die Sache mit dem Haftgrund relativ ist. Es genügt vielfach schon ein gemeldeter Wohnsitz, unabhängig davon, ob sich der Betreffende hat sich jemals dort blicken lassen.

Gruß,
Christian

ein fetter mensch sieht auch anders aus als ein dünner. oder:
ich sehe anders aus als du. ich finde nur, zum teil wird eine
ziemlich künstliche linie zum unterscheiden von menschen
gezogen. ich kann auf fernsehbildern aus dem nahen osten nie
sagen, ob da jetzt ein jude oder ein araber vor der kamera
steht.

es gibt verschiedene methoden, die menschen zu gruppieren. einmal nach der ethnischen herkunft (asiatisch, caucasisch, afrikanisch, etc. mit den ganzen verschiedenen untergruppen), nach verhalten (phlegmatisch, cholerisch, sanguistisch und melancholisch), nach intelligenz (iq etc.) usw. Das ist aber alles nicht abschließend und auch nicht wertend. natürlich kannst du nicht (ich auch nicht) den einen araber von dem „arabischen juden“ und wahrscheinlich noch nicht mal von dem sueditaliener unterscheiden (der auf diesem gebiet gelehrte medizin oder anthropolge vielleicht schon), aber darum geht es ja auch garnicht. klassifizierungen gibt es ueberall (muss es ja auch geben) warum dann nicht auch bei den menschen? wenn du den dönermann an der ecke beschreiben muesstest würdest du ja auch als eines der ersten kritieren arabisch oder suedlaendisch nennen. das alles ist doch auch garnicht so schlimm.

deskriptiv finde ich ein unterscheidungsmerkmal wie „schwarz“
oder „asiatisch“ auch in ordnung; aber meistens wird ja dann
auch gleich noch eine wertende kompenente eingebaut.

das hingegen ist schlimm, will die klasifizierung aber garnicht erreichen. die wertende komponente wird dann meist von idioten oder gar gefährlichen idioten reingebracht.

gruesse
Raoul

Hallo Christian,

Stattdessen läßt man den verurteilten Täter nach Beendigung
der Haftstrafe wieder frei, überwacht ihn sporadisch und im
Rahmen der Möglichkeiten, mit dem Resultat, daß er irgendwann
untertaucht und da weitermacht, woher vorher aufgehört hat
(wenn er dafür überhaupt untertaucht), was dann auch gerne mal
Taten beinhaltet, die irgendwie auch ein klitzekleines bißchen
gegen die Menschenrechte verstoßen.

So ist es ja nicht. Wenn er eine weitere Straftat begangen hätte, hätte er schon den nächsten Prozess am Hals. Wir lassen solche Leute also nicht einfach „immer so weiter machen“.

Die Frage ist also, ob der Staat im Einzelfall die Verletzung
der Menschenrechte eines verurteilten Straftäters in Kauf
nimmt, um die Menschenrechte von Dritten zu schützen.

Moment. Er hat seine Strafe, die IMO viel zu kurz war, abgesessen. Das kannst Du ihm also nicht mehr vorhalten. Wenn er andere Straftatten begangen hat, warum wird er dann nicht dafür angeklagt?

Das ist natürlich richtig. Nur liegt der Anteil der von der
Schutzpolizei (also nicht Kripo) vorübergehend festgenommenen
und später zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilten
Ausländer deutlich über ihrem Anteil an der
Gesamtbevölkerung und zwar in etwa so deutlich, wie Zsa Zsa
Gabor über 30 Jahre alt ist.

Eigene Blödheit. Erst holen wir uns den Abschaum anderer Länder zu Billigstlöhnen hierher, dann lassen wir die Sache 2,5 Generationen lang schleifen, ohne Integrationsunterstützung oder sonstwas (aber immer mit ausgreifenden Freiheiten, selbst wenn sie gegen unsere eigenen Gesetze verstoßen) und dann wundern wir uns was dabei rauskommt. Ist doch albern.

Hinzu kommt, daß die Sache mit
dem Haftgrund relativ ist. Es genügt vielfach schon ein
gemeldeter Wohnsitz, unabhängig davon, ob sich der Betreffende
hat sich jemals dort blicken lassen.

Das ist bei einem Deutschen auch nicht anders.

Grüße,

Anwar

Hallo Christian!

http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/Grundgeset…

Auch wahr. Aber das Recht auf Leben und körp. Unversehrtheit steht unbedingt darüber.

Ich verstehe die ganze Aufregung überhaupt nicht. Wenn jemand etwas gesetzwidriges anstellt, soll ein Staatsanwalt gefälligst eine wasserdichte Klagschrift zu Papier bringen. Wenn ich mich nicht irre, werden diese Damen und Herren genau zu diesem Zwecke beschäftigt. Natürlich darf sich dabei keiner so saublöd anstellen und eine Klage mit einer von Figuren des Verfassungsschutzes inszenierten Show begründen. Solche Dinge sind immerhin vorgekommen. Wenn es keiner will oder fertig bringt, Straftatbestände zu Papier zu bringen und die Sachverhalte gerichtsfest zu beweisen, kann es mit der Gefährlichkeit nicht weit her sein. Einfach nur Abneigungen oder ungute Gefühle reichen zum Glück nicht.

Wir sollten etwas mehr Selbstbewußtsein an den Tag legen und an unsere eigenen Werte glauben. Dann kommt man nicht mehr auf die Idee, wegen einiger mißliebiger Personen die eigenen Werte über den Haufen werfen zu wollen.

Es sollte zu unseren Grundwerten gehören, Verfolgten Asyl zu gewähren und sie zumindest vor Mißhandlungen oder Todesstrafe zu bewahren. Außerdem täten wir gut daran, die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten praktikabel zu regeln. Etliche Staaten machen vor, wie so etwas zu handhaben ist. Bewährt hat sich ein Punktesystem, das u. a. Sprachkenntnisse, Qualifikation und Lebensalter bewertet. Wer eine bestimmte Punktzahl erreicht, darf kommen. Der Rest muß draußen bleiben. Damit schützen wir unsere Sozialsysteme und nehmen die Willkür aus der Zuwanderung. Statt solche simple Regelung zu treffen, die man nicht einmal erfinden, sondern nur abschreiben müßte, kaspern wir Jahrzehnte herum und wundern uns über Mißstände.

Gruß
Wolfgang

neues Terroristenparadies
Hallo Wolfgang,

http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/Grundgeset…

Auch wahr. Aber das Recht auf Leben und körp. Unversehrtheit
steht unbedingt darüber.

richtig. Die Frage ist - und das nicht seit gestern -, ob das unbedingte Hochhalten der Menschenrechte in jedem Fall und mit allen Folgen die ultima ratio ist. Der Fall Kaplan ist für mich nur Anlaß nicht Grund, um diese Frage aufzuwerfen. Anhand dieses Falles wird nur thematisiert, was schon lange eine offene Frage ist. Ich darf an den Fall „Mehmet“ erinnern, der zunächst ausgewiesen und dann nach x Monaten wieder zurückgeholt wurde, weil ein oberstes Bundesgericht Probleme mit der Abwicklung des Falles hatte.

Wollen wir wirklich, daß Verwaltungsnormen und Prozeßordnungen dafür sorgen, daß in Deutschland Hardcore-Kriminelle und Staatsfeinde weiterhin ihr Unwesen treiben dürfen, also Eigentum, Gesundheit und Leben von anderen Menschen bedorhen? Kann es sein, daß sich der Rechtsstaat soviel Rechtsstaatlichkeit auferlegt hat, daß er nicht mehr handlungsfähig ist?

Du weiß, daß ich nicht zu den Stammtischrednern und Obrigkeitsstaatsanhängern gehöre. Auch meine Beiträge zum Irak- und Kosovokrieg sind Dir vielleicht noch in Erinnerung. Dennoch bin ich in diesem speziellen Punkt der Ansicht, daß ein bißchen mehr das Ergebnis im Vordergrund stehen sollte, als der Weg dorthin.

In amerikanischen Filmen haben wir alle schon gesehen, was dort tatsächliche Praxis ist: Wurde ein Beweis auf unrechtmäßigem Wege erlangt, darf er vor Gericht nicht verwendet werden. Wurde jemand bereits eines Kapitalverbrechens angeklagt und bspw. freigesprochen, darf er wegen des gleichen Verbrechens nicht wieder angeklagt werden, egal was man noch an Beweisen findet (fünfter Verfassungszusatz).

Klingt das vernünftig? Wollen wir wirklich, daß anerkannte und verurteilte Verbrecher mehr Schutz durch das Gesetz und Verfahrensvorschriften genießen, als die nächsten potentiellen Opfer? Ich will ja nun auch nicht, daß jeder Einbrecher lebenslang eingekerkert wird, aber mir kann auch niemand erzählen, daß Kaplan seit seiner Verurteilung wegen Aufrufes zum Mord friedlich im Schaukelstuhl sitzend auf seinen Lebensabend gewartet hat.

Wir sollten etwas mehr Selbstbewußtsein an den Tag legen und
an unsere eigenen Werte glauben. Dann kommt man nicht mehr auf
die Idee, wegen einiger mißliebiger Personen die eigenen Werte
über den Haufen werfen zu wollen.

Meine Werte sagen mir aber auch, daß im Fall Kaplan ein paar Sachen nicht ganz so gelaufen sind, wie das hätte sein sollen, und das gilt für eine unbekannte Zahl von anderen Fällen auch. Die Frage bleibt, ob ein ausländischer Straftäter, der seine Straftat eines bestimmten Kalibers bewußt begangen hat (und es gibt in der Tat auch unbewußt begangene Straftaten), wirklich noch die volle Bandbreite des Schutzes durch den deutschen Rechtsstaat verdient hat.

Es sollte zu unseren Grundwerten gehören, Verfolgten Asyl zu
gewähren und sie zumindest vor Mißhandlungen oder Todesstrafe
zu bewahren.

Naja, dann ist Osama bin Laden nur anzuraten, sich in Deutschland aufzuhalten. Sollte er doch einmal erwischt werden, ist er hier in guten Händen. Und ähnlich werden das auch noch ein paar andere Leute sehen, die wir vermutlich beide hier nicht unbedingt zu Gast haben wollen. Genauer: So sehen das bereits einige Leute seit geraumer Zeit. Bereits in den 80ern hat man hier (bzw. auf der anderen Rheinseite in Neuss) schon die Vorläufer der Hamburger Terrorzelle mit den Plänen für einen Anschlag mit mehreren Flugzeugen aufgegriffen, die Sache wurde aber seitens des BKA wegen vermeintlicher Undurchführbarkeit des Anschlags nicht weiterverfolgt.

Gruß,
Christian

Hallo Peter,

ich glaube nicht, dass irgend jemand Metin Kaplan in Schutz
nimmt. Aber in diesem Forum sind zwei Parteien. Eine, die will
mit allen Mitteln, auch illegalen ein Vorgehen gegen Kaplan.
Die Andere will und erwartet, dass in DE Recht und Gesetz
angewandt werden und keine - da liegt für viele von uns, die
Rechtmässigkeit und Gesetzestreue verlangen die Sorge, dass
aus einem Einzelfall - Willkür Mittel unseres Staates ist.

Sollte es hier tatsächlich nur diese beiden Schubladen geben, was ich nicht hoffe, dann stecke ich sicher nicht in der erstgenannten.
Recht muss Recht bleiben. Es geht hier aber auch darum, dass Menschen wie Kaplan scheinbar ihre Rechte besser ausschöpfen, als es der Staat bzw. die Sicherheitsbehörden tun. Das ist Kaplan sicherlich nicht vorzuwerfen, aber es muß erlaubt sein, im gesetzlichen Rahmen Möglichkeiten für effektiveres Handeln vonseiten der Behörden zu suchen. Hier wird zu schnell von Populismus gesprochen.

Außerdem müssen Gesetzeslücken im Rechtsssytem geschlossen werden, natürlich auch hier unter Beachtung geltenden Rechtes! Darüber muss diskutiert werden dürfen.

Ein

Staat, der mit denselben Mittel wie der Terrorist oder sein
Feind reagiert und handelt ist nicht besser wie der
Kriminelle, den er verfolgt.

Dem stimme ich voll und ganz zu!

Ein Staat, der sich auf die Stufe der Kriminalität als ein
Ziel der Rechtswahrung begibt hat auch aus meiner Sicht den
Kampf gegen den Terror verloren. Die USA zeigen recht
drastisch und dramatisch, dass die Araber beruhigt sein
können, weil diese zivilisierte Welt, die ihnen die Freiheit
bringen wollte nicht viel besser ist als Saddams Regime. Diese
Folter wäre nicht im Irak möglich, gäbe es nicht schon längst
Guantanomo als rechtsfreien Raum, als Raum in einer Demokratie
und einem Rechtsgebilde, das gegen eigene Gesetze, gegen
eigenes Recht verstösst.

Ich will nicht, dass BILD, Beckstein, Schily, Wiefelspütz,
Stoiber und andere nur wegen eienr Person Recht und Gesetz
brechen und gegen die Verfassung blind in ihren Vorurteilen
verhaftet unserem Land den inneren Terror bringt.

Den Vergleich mit den USA finde ich etwas übertrieben. Ein System zum Ungang mit Gefangenen wie dort lehne auch ich strikt ab. Unser GG wird dies hier verhindern. Dennoch sollte man darüber nachdenken, ob unsere Verfassung nicht auch Raum für bisher nicht genutzte Einschränkungen mancher Grundrechte Einzelner zum Schutze des Volkes lässt.

Der Kalif ist wieder da, und wird ziemlich in Schutz genommen.
Der Arme, so viele schimpfen über ihn! Da ist er bestimmt bald
wieder weg…

Menschenskinder, ich glaube niemand will dem Mann seinen Weg
durch die Instanzen verwähren oder seine Rechte beschneiden.
Aber der Mann hat zum Mord aufgerufen, wurde deshalb
verurteilt,

inhaftiert und nach der Haftentlassung ist er ein freier Mann.

und predigt weiter gegen diesen demokratischen

Staat.

Er predigt, lasse mich aber gerne belehren, hauptsächklich
gegen die Türkei und will dort einem islamistischen Staat
aufbauen.

Den Staat, dessen Rechte er aber gerne in Anspruch

nimmt. Verhängt dieser Staat bzw. eine seiner Institutionen
plötzlich einen Haftbefehl,

halt, zu dem Haftbefehl wäre es ohne die krim… Energie
einer Beamtin der Stadt Köln wohl nie gekommen. Sie hat dem
Gericht den Wortlauf des OVG Urteils aus Münster verschwiegen,
um rechtswidrig einen Haftbefehl zu erhalten. Man muss sich
hier fragen, wer eigentlich der Rechtsbrecher ist.

Hier fehlt mir leider das Hintergrundwissen. Sollte dies stimmen, ist das natürlich genauso zu verurteilen. Von Unparteilichkeit wäre hier keine Rede mehr.

ist er plötzlich weg und alle

Auflagen sind Luft für ihn.

Er ist da und gegen Auflagen, was sofort zu seiner Festnahme
führen würde, wenn er diese nicht erfüllt, wird ihn sicher
niemand hinreissen können. Und bislang hat er, der nächste
Termin ist nach Presseberichten morgen Montag seine Auflagen
bislang erfüllt. Und wenn er sich morgen aus der Wohnung
meldet und dort angetroffen wird, oder in Köln angetroffen
wird, hat er gegen nichts verstossen. Und in diesem Land gilt
immer noch, wer keine Tat begeht und wer keine Auflage
unterlässt, kann nicht inhaftiert werden in solchen Fällen.

Da kann ich den Mann nicht bedauern, für ihn gelten dieselben
Regeln und Gesetze wie für uns alle.

ja, eben, daher hat er auf freiem Fuss zu bleiben, auch wenn
Schily und Beckstein anderer Meinung sind. Auch dann, wenn
BILD sich für Verfassungsbruch und Rechtsbruch einsetzt.

Naja, Bild eben…

Was würden den die Menschen sagen, wenn ein bereits
verurteilter ausländischer Kinderschänder, der seine Strafe
bereits abgesessen hat, weiterhin mit Kinderschändungen droht?

Was die Bevölkerung sagen würde ist mir klar. Was die Justiz
tun darf aber auch. Wenn ein deutscher Kinderschänder damit
droht, mal nachgedacht ob der inhaftiert werden kann, nur weil
er droht. Mal nachgedacht, wenn Du schon auf dieses Glatteis
gehst, ob Du nicht zu jemand gesagt ahst, Dich bring ich um
oder zu jemand anderen, dass du diese Person umbringen
könntest. Also hinter Gitter ?

Würde man hier nicht gerne sehen, wie dieser bei bestehender
Möglichkeit abgeschoben wird? Oder wäre es auch nicht schlimm,
wenn er plötzlich untertaucht?

Nichts gegen Ausländer, aber wer das Recht in Anspruch nehmen
will, hier zu leben, muß sich den hiesigen Gesetzen beugen.

Erwarte doch nicht, dass sich ein Ausländer an Deutsche
Gesetze hält, wenn gerade in dieser Diskussion Kaplan sich
offenbar viele nicht ans Gesetz halten wollen.

Eine Diskussion darüber ist ein kleineres Kaliber, als tatsächlich Recht zu brechen oder zu beugen.

Erkennt der Staat bei laufendem Asylverfahren, dass dieser
Mensch kein Interesse hat sich anzupassen oder geltendes Recht
zu achten, muß er berechtigt sein, diesem Menschen das Leben
hier zu untersagen. Das machen andere Länder auch, man hat
sich überall anzupassen.

Zur Information. Der Mann ist geduldet. Asyl hat er nach
seiner Straftat nicht mehr. Und es geht jetzt darum, ob im
Rahmen der bei uns geltenden Gesetze und der Rechtslage der
Mann weiterhin geduldet werden muss oder abgeschoben werden
kann. Dies aber haben nicht die Populisten der CDU/CSU udn SPD
zu entscheiden.

Ist auch besser so. Das sollen mal lieber die Menschen überlassen, die sich mit der Materie auskennen. Leider wird man dem Amt jedoch bei Entscheidung zu Ungunsten von Kaplan wohl oder über trotzdem Populismus oder Beeinflussbarkeit vorwerfen. So ist das hierzulande nun mal.

Leider ist das System zur Abschiebung solch krimineller Fälle
(keine friedlichen Ausländer) hierzulande zu träge und wirft
sich selbst Stöcke zwischen die Beine. Dadurch macht man sich
lächerlich und unglaubwürdig, während Menschen, die dem
Kanzler eine Ohrfeige geben (einfache Körperverletzung ringt
den Amtsgerichten meist ein Gähnen ab), am liebsten im
Beschleunigten Verfahren zu wuchtigen Strafen verdonnert
werden.

kein Kommentar zu diesem Vergleich

Schade eigentlich.

Jeder Vorschlag, wie gegen Straftäter (egal welcher Art)
besser und schneller vorgegangen werden kann, sollte geprüft
werden. Das Argument „Stammtischgerede“ oder ähnliche sind
Ausflüchte, um sensible Themen umgehen zu können.

Nein, sicher sind es keine Ausflüchte.

Nein? Wie unten geschrieben, es ist viel unqualifizierter Mist dabei. Aber bestimmte Interessengruppen schieben unbequeme Vorschläge oder Diskussionen sehr schnell und gerne auf diese Schiene. Mit Erfolg…
Du gibst mir sicher Recht, dass bestimmte Themen in Deutschland verdammt schwierig politisch korrekt zu diskutieren sind, oder?

Sicherlich

sind manche Überschriften oder Artikel in Zeitungen etc.
unqualifiziert, aber es gibt mir doch zu denken, dass sich
manche Leute im Gegensatz zu mir katalogisiertem Deutschen so
einfach verstecken können, ihr Name in Pass, Führerschein und
Fahrzeugschein jeweils anders geschrieben wird, während sie
einmal am 01.01. und einmal am 01.12. geboren sind, einmal in
Tiflis und einmal i Tbillis. Das ist eigentlich das selbe,
aber nicht für in Ämtern gespeicherte Daten. Das System muß
eben doch besser werden, es geht nicht um das Benachteiligen
von Kriegsflüchtlingen!

Demokratie birgt nicht nur Rechte. Wenn Kaplan weiter geduldet
werden möchte, hat er das einzusehen. Anders funktioniert es
nicht.

Richtig, kein Widerspruch.

Jedoch sollten wir verdammt darauf achten, dass nicht der
Populismus Recht und Gesetz bestimmt. Wer garantiert Dir, wenn
Du für beschleunigte Verfahren bist, wenn Du für Blitzaktionen
( ich nenne sie mal so ) bist, dass nicht morgen Dir jemand
was anhängen will und Du wirst im Blitzverfahren nach den
Massstäben, die Du für Kaplan proklamierst ohne weitere Rechte
einfach festgenommen und inhaftiert ?

Bist Du Dir bewusst, dass das, was bei Kaplan praktiziert
werden soll, so hartnäckig von einigen von uns nur unter
rechtlichen Voraussetzungen akzeptiert wird, auch wenn diese
Exempel funktioniert für deutsche Staatsbürger ist ? Bist Du
Dir bewusst, dass Du jederzeit, wenn Dir jemand - und Zeugen
findet man immer bei gewissen Behörden - eine Gefahr für unser
Land unterstellt - inhaftiert werdne kannst und wenn es "gute
Zeugen " gibt Du hinter Gittern verschwindest wenn es dem
Staat beliebt ?

Wre nicht den Übergriff auf die eigenen Bürger will, muss
dann, wenn ein Übergriff gegen Recht und Gesetz geplant ist,
diesem Vorgehen widersprechen. Stoiber wäre für mich z.B. als
Kanzlerkandidat mit dieser Haltung nicht mehr wählbar. Ein
GünterW wählt seine Henker nicht selbst, er füttert auch nicht
die Schlange, die ihn in die Hand beisst.

Ich habe als gesetzestreuer Bürger kein Problem damit, wenn gegen tatsächliche Straftäter härter vorgegangen wird. Wer schreit denn bei Diskussionen z.B. um den Lauschangriff? Ich nicht, warum sollte jemand bei mir lauschen? Das sind entweder die Verschwörungstheoretiker oder aber Menschen, die vielleicht ja selbst etwas zu verbergen haben.
Ich gebe dir jedoch Recht, dass wir ein Auge auf die zukünftige Auslegung des Grundgesetzes haben müssen. Es gibt immer ein paar schwarze Schafe, die den Bogen überspannen wollen.

Eine gläserne Republik lehne ich ab, genauso aber auch die Erschwerung oder Verhinderung der Strafverfolgung unter dem Deckmantel des Datenschutzes. Hier muss ein verträglicher Mittelweg gefunden werden, in dem man es sicher nicht jedem selbsternannten Verfassungsschützer recht machen kann. Ich jedenfalls möchte auch in Zukunft in Sicherheit U N D Privatshäre leben können!

Gruss Günter