Details einer 3 Monatssperre

Guten Tag

ich wollte mal wissen wie das mit dieser regellung ist …

wenn man kündigt oder gekündigt wird bekommt man 3 monate weniger geld …
wieviel bekommt dann weniger? gibts da eine feste regellung oder prozentuale zahl?
wenn dieser fall innerhalb der lehre auftritt wird immer gesagt das es dem lehrling zur last gelegt wird aber mal angenommen der lehrling wohnt noch zu hause mit einem elternteil und dieses elternteil bekommt hartz4 wie verhält es dich da? wird dann dem elternteill das hartz 4 gsestrichen oder geekürzt? da kommt mir mit die frage auf wie leuten den es so geht 3 monate überleben können…

wäre schön wenn mir das jemand beantworten könnte und danke im vorraus =)

Sperrzeit bei Alg I od. Kürzung der RL bei Alg II?
Hi!

wenn man kündigt oder gekündigt wird, bekommt man 3 Monate weniger Geld

Wenn man selber kündigt, einen Aufhebungsvertrag abschließt oder an einer AG-Kündigung dergestalt mitwirkt, dass der AG ohne das eigene Zutun nicht hätte kündigen können (z. B. bei einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung oder bei einer rechtswidrigen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung), bekommt man – sofern ein Alg-I-Anspruch besteht – eine 12-wöchige Sperrzeit von der AA.

Sollte noch kein Alg-I-Anspruch erworben worden sein (nicht mind. 12 Monate Sozialversicherungspflicht in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Alokeit) und man ist bedürftig bzw. besteht ein Alg-I-Anspruch, der aber aufgrund einer Sperrzeit ruht und man ist bedürftig, kann man bei der ARGE/dem Jobcenter/der optierenden Kommune Alg II beantragen.
Jedoch wird die Alg-II-Regelleistung (ggf. zusätzlich zur Sperrzeit) gekürzt.

Wie viel bekommt dann weniger? Gibt’s da eine feste Regelung oder prozentuale Zahl?

Ja.
Bei Alg I ruht der Anspruch komplett, sprich: Während der Sperrzeit wird GAR KEIN Alg I gezahlt.
Bei Alg II wird die Regelleistung (RL) in den ersten 12 Wochen um 30 % gekürzt.

Wenn dieser Fall innerhalb der Lehre auftritt, wird immer gesagt, dass es dem Lehrling zur Last gelegt wird.

So pauschal stimmt das nicht. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz hier nicht zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen.

Jedoch ist es in der Praxis oft so, dass Ausbildungsverhältnisse nun mal deswegen vorzeitig beendet werden, weil sich der Azubi was hat zuschulden kommen lassen und nicht aufgrund betrieblicher Erfordernisse.
Und in solchen Fällen wird dann eben eine Sperrzeit verhängt bzw. wird die RL gekürzt.

Aber mal angenommen, der Lehrling wohnt noch zu Hause mit einem Elternteil, und dieses Elternteil bekommt Hartz IV.
Wie verhält es dich da? Wird dann dem Elternteil das Hartz IV gestrichen oder gekürzt?

Nein, Sanktionen beträfen hier nur den Azubi.

wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte

Und es wäre schön gewesen, wenn Du konkretere Angaben gemacht hättest, z. B. wie lange die Lehre bis jetzt absolviert wurde, um einschätzen zu können, ob denn nun überhaupt schon ein Alg-I-Anspruch entstanden ist. Auch die genauen Beendigungsgründe wären schön gewesen.
Naja, jetzt bin ich halt auf alles eingegangen, was aber die Antwort leider verkompliziert hat.

Gruß
Jadzia