Deutsche heiratet US-Amerikaner in Las Vegas

Eine Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft hat über die Greencardlotterie eine US-Greencard gewonnen und besitzt diese bereits. Diese Frau möchte in Las Vegas einen US-Soldaten heiraten, welcher in Deutschland 150 km vom Wohnsitz der Frau stationiert ist. Sie möchte nicht gleich Wohnort und Job wechseln und an den Stationsort des Soldaten ziehen.
Nur durch eine Heirat, ist die Frau mit dem US-Soldaten rechtlich verbunden; es ist keine Lebensgemeinschaft möglich.

Muss die Hochzeit hier in Deutschland sofort angeben werden? (Da sie ja in den USA heiratet, ist sie nach deutschem Recht unverheiratet.)
Kennt sich da jemand aus, der zu diesem Denkbespiel Vorschläge oder Tipps hat?

Hallo,

Eine Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft hat über die Greencardlotterie eine US-Greencard gewonnen und besitzt diese bereits.

OT: das Kleingedruckte ist sicher bekannt? Früher mußte man sie jedenfalls auch zeitnah nutzen, sonst wurde sie wieder entzogen.

Nur mal weitergedacht …

(Da sie ja in den USA heiratet, ist sie nach deutschem Recht unverheiratet.)

… wenn man in jedem Land einmal heiraten könnte, ohne in einem anderen als verheiratet zu gelten, hätten Bigamisten nichts zu befürchten. Das geht natürlich nicht!
Ausnahme sind nur „Ehen“ die nicht staatlich anerkannt sind – etwa weil sie vor einem Priester geschlossen wurden, der nicht gleichzeitig qua Gesetz auch das Recht hat, als „Standesbeamter“ (bzw. den je nach geltendem Recht des Heiratslandes passenden Begriff einsetzen) tätig zu sein. In den USA gibt es gerade bei Hochzeiten durch Priester beide Versionen.

Cu Rene

Hallo,

Muss die Hochzeit hier in Deutschland sofort angeben werden?
(Da sie ja in den USA heiratet, ist sie nach deutschem Recht
unverheiratet.)

Frau sollte Urkunde der Eheschliessung beim Bürgeramt vorlegen und den Familienstand auf verheiratet ändern lassen. Dafür ist aber evtl. eine Apostille notwendig (siehe: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_…
Punkt D ist da wichtig.
manche Behörden in D wollen auch Übersetzung dazu…

Da Mann in Kaserne in D stationiert ist, wird ins Melderegister eingetragen, dass sich der Ehemann in USA aufhält (US-Kaserne ist US-Gebiet); eine Änderung der Steuerklasse kommt nicht in Betracht, da sich Mann ja „im Ausland“ aufhält.

Gruß von Sid

OT US-Gebiet?
Hallo,

US-Kaserne ist US-Gebiet

Nein.

Gruss

Iru

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Hi

Ist mir zu wenig aussagekräftig, bitte näher erklären - vielleicht mit gesetzlicher Grundlage.

oder hast du schon mal deutsche Polizei tatkräftig auf dem Grundstück einer US-Armee gesehen?

Gruß von Sid

Hallo

Ist mir zu wenig aussagekräftig, bitte näher erklären -
vielleicht mit gesetzlicher Grundlage.

Eigentlich ist das andersrum, wer eine Behauptung aufstellt muss beweisen.

Die US-Einrichtung liegt innerhalb der Grenzen Deutschlands - ist also erstmal deutscher Boden. Wenn die Militärbasis nun US-Territorium sein sollte, müsste es dafür eine Regelung, ein Gesetz, eine Verzichtserklärung finden. Das gibt es aber nicht, nur die verschiedenen Wiener Übereinkommen(?), einzelstaatliche Verträge und Vertragsbündnisse wie zB die Nato.

Wie zum Beispiel auch bei Botschaften verzichtet Deutschland auf die Ausübung seiner hoheitlichen Rechte zugunsten eines anderen Staates, trotzdem befindet sich auf und beinhaltet eine solche fremde Militärbasis deutsches Territorium.

oder hast du schon mal deutsche Polizei tatkräftig auf dem
Grundstück einer US-Armee gesehen?

Verfolgungsverzicht nach Nato-Truppenstatut, dieser Verzicht kann im Einzelfall widerrufen werden.

Gruss, DW.

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Hallo,

Ist mir zu wenig aussagekräftig, bitte näher erklären -
vielleicht mit gesetzlicher Grundlage.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Um das deutsche Recht auf deutschem Grund und Boden auszuschließen, dafür braucht’s eine Rechtsgrundlage, nicht umgekehrt.
Es gibt dennoch Regelungen, die sich mit dem Verhältnis des gast- und Entsendestaates untereinander befassen:

http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

oder hast du schon mal deutsche Polizei tatkräftig auf dem
Grundstück einer US-Armee gesehen?

Ja, bei der Verfolgung einer Straftat.

Gruss

Iru

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ot: Nicht Hoheits-, aber Exterritoriales Gebiet
Hi!

US-Kaserne ist US-Gebiet

Nein.

Jein. Kommt drauf an, was genau man mit „Gebiet“ meint! :wink:
Also, Hoheitsgebiet sind US-Stützpunkte in D nicht, aber – genauso wie Botschaften – sog. Exterritoriales Gebiet (welches bzgl. der Befugnisse allerdings vieles mit dem Hoheitsgebiet gemein hat*).

Während man die allgemeinen Befugnisse auf exterritorialem Gebiet im o. g. Link nachlesen kann, sind die (ggf. darüber hinausgehenden) Befugnisse der USA auf ihren exterritorialen Gebieten in D meines Wissens im NATO-Vertrag geregelt.**

LG
Jadzia

*) So muss ich da z. B. auch immer mit US-Dollar zahlen. ;(
**) Da ich mich mit diesem bislang nie en detail befasst habe, kann ich so spontan leider nix über die speziellen US-Befugnisse in D sagen.

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Auch kein exterritoriales Gebiet
Hallo Jadzia,

leider muss ich dir widersprechen. Auch Kasernen sind kein exterritoriales Gebiet; deren Rechtsstellung wird durch das Nato-Truppenstatut geregelt.

Botschaftsgelände richtet sich nach dem Wiener-Übereinkommen (Ab Artikel 20). Aber auch das ist nicht exterritorial, sondern lediglich unverletzlich.

Die verlinkten Wiki-Artikel bezeichnen weder Liegenschaften von Streitkräften oder Botschaftsgelände als exterritorial.

Stelle dir einmal vor, dass in der Kaserne/der Botschaft ein deutscher Staatsangehöriger Opfer einer Straftat wird. Dann müsste die Tat - deiner Argumentation folgend - im Ausland geschehen sein. Oder auf eine Kaserne oder Botschaft wird eine Terroranschlag verübt, dann dürfte die deutsche Polizei noch nicht einmal eingreifen (in Stockholm hat die schwedische Polizei 1975 jedenfalls eingegriffen).

Nein, es gibt in Deutschland kein exterritoriales Gebiet.

Vielleicht schreibt „der-weiss-vielleicht-was“ auch etwas zur Rechtsstellung der Natotruppen bzw. deren Liegenschaften in Deutschland, er ist Fachmann auf dem Gebiet.

Gruss

Iru

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Hi, okay okay

mein Hinweis, dass US-Kaserne US-Gebiet darstellt, bezieht sich auf die Haltung der Meldebehörden bezüglich des Aufenthaltes des Ehemannes in D.

Da der Ehemann evtl. Nato-Truppen-Statut - Status hat, ist er vermutlich in Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet (da nicht meldepflichtig), ergo ist der Aufenthalt des Mannes für die Meldebehörden im Ausland
(US-Kaserne darf nicht eingetragen werden im Melderegister).

Gruß von Sid

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Hallo,
und auch steuerlich (darum ging es am Anfang ja mal, von wegen Steuerklasse) ist es ganz normales Inland, sonst müßten die deutschen Zivilangestellten dort ja in den USA Steuern zahlen.
Die Steuerpflicht der US-Soldaten in den USA ergibt sich ja aus dem US-Steuerrecht und dem DBA. Das eine oder andere dazu könnte (im Allgemeinen) aber auch im Truppenstatut geregelt sein.

Cu Rene

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Mist, Ihr zwei. Ich war mir da extrem sicher gewesen (weil mir das mal jemand erklärt hatte, dessen Aussagen ich normalerweise trauen kann).

Ich nehme nun also alles zurück – außer den Stern, den mir leider jemand für diese falsche Antwort gegeben hat* :frowning: – und behaupte fortan das Gegenteil! Sorry für die Falschauskunft.

(Nicht nur mir?) Bleibt dann aber trotzdem weiterhin die Frage:
– Was ist so eine US-Kaserne dann? „Inland mit besonderen Befugnissen“ oder so etwas?
  Wenn ja: Welche Befugnisse wären das im Einzelnen?
(Zur Klarheit (zumindest zu meiner…) beitragen tut hier auch nicht unbedingt die lt. sids (zweiter) Auskunft nochmal etwas anders gelagerte melderechtliche Situation. *grml*)

Und:
– Wenn auch kein exterritoriales Gebiet: Was ist dann der Grund, dass ich in der Kaserne immer mit US-Dollar bezahle(n muss)?

(Wäre vermutlich wirklich das Beste, wenn sich der.weiß.vielleicht.was noch zu Wort melden würde.)

LG
Jadzia

*) dafür bekommt Ihr beide (und auch sid) jeder einen Stern von mir als kleinen Ausgleich :smile:

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Hallo,

– Wenn auch kein exterritoriales Gebiet: Was ist dann der
Grund, dass ich in der Kaserne immer mit US-Dollar bezahle(n
muss)?

Eine Truppe, ein ziviles Gefolge und ihre Mitglieder sowie deren Angehörige unterstehen weiterhin den Devisenvorschriften des Entsendestaates und außerdem den Vorschriften des Aufnahmestaates (NATO-Truppenstatut, Artikel XIV). Ich denke, dass es einfacher für die Soldaten ist, wenn sie in Dollar zahlen können.

Wenn du über die Rechtsstellung in den Kasernen Genaues wissen willst, solltest du mal auf diese Seite gehen und ab Artikel VII lesen (ich finde es hochinteressant, insbesondere die Regelungen über die Strafverfolgung):

http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

Gruss

Iru, der diese OT-Diskussion sehr gut findet.

PS.: dafür bekommst du einen Stern von mir als kleinen Ausgleich :smile:

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Hi!

Vielen Dank für Deine Antwort!

– Wenn auch kein exterritoriales Gebiet: Was ist dann der Grund, dass ich in der Kaserne immer mit US-Dollar bezahle(n muss)?

Eine Truppe, ein ziviles Gefolge und ihre Mitglieder sowie deren Angehörige unterstehen weiterhin den Devisenvorschriften des Entsendestaates und außerdem den Vorschriften des Aufnahmestaates (NATO-Truppenstatut, Artikel XIV).

*seufz* Das scheint ja noch viel komplizierter zu sein, als ich bislang (zu wissen) glaubte…!

Wenn du über die Rechtsstellung in den Kasernen Genaues wissen willst,

Jetzt schon. :smile:

solltest du mal auf diese Seite gehen und ab Artikel VII lesen (ich finde es hochinteressant, insbesondere die Regelungen über die Strafverfolgung)

Das werde ich tun!

Iru, der diese OT-Diskussion sehr gut findet.

Jadzia, die das auch findet, weswegen die MODöse in ihr auch (noch) nicht ans Abschließen denkt 8)

PS: Dafür bekommst du einen Stern von mir als kleinen Ausgleich. :smile:

Aber als Ausgleich wofür denn? Ich hab’ doch schon einen zuviel…

Hallo!

Der Begriff exterritorial wurde früher von Teilen der Lehre im Zusammenhang mit Botschaften etc. verwendet, als es noch keine Wiener Diplomaten- und keine Wiener Konsularrechtskonvention gab. Da war das Gesandschaftsrecht reiner Völkergewohnheitsrecht und der Status des Gebiets einer Gesandtschaft umstritten.

Seit das kodifiziert ist, ist klar, dass Botschafts- und Konsulatsterritorien nicht exterritorial sind, sondern Immunitätsrechte genießen (Irubis nannte schon das Wort „unverletzlich“). Stützpunkte haben auch einen (aber einen anderen) Immunitätsstatus.

Ähnlich wie Botschaften ist die UNO-City in Wien, auch diese hat Immunitätsrechte, die den Botschaften nachgebildet sind. Merkt man sofort, wenn man reingeht, dass da UNO-Polizei und keine österreichische Polizei steht. Trotzdem ist das österreichisches Territorium.

Gruß
Tom

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