HI Ich habe vor mit meinem 50er Roller nach Österreich zu ziehen. Mein Roller ist noch bis März 09 in D versichert. Wahrscheinlich werde ich meinen hauptwohnsitz in D behalten… Weiß jemand von euch, ob ich damit legal unterwegs bin? Oder muss ich mir ein Österreichisches Kennzeichen besorgen??
Ich weiß, dass man mit Wohnsitz in Ö nach 4 Wochen ein österreichisches Kennzeichen haben muss. Aber als Deutscher mit Deutschem Erstwohnsitz? Außerdem habe ich bei den Versicherungen in Ö keine entsprechende Rollerversicherung gefunden, welche in etwa meiner deutschen HUK Versicherung entspricht. Hat jemand Tipps? Danke für eure Hilfe!
Dein Roller ist gar nicht zugelassen. Er ist lediglich versichert. Dafür hast Du einen Versicherungsnachweis (das Schild das Du jedes Jahr kaufen mußt). Wo Du wohnst ist in diesem Falle egal. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen (Krafträder über 50 ccm) sieht es anders aus, es muß es an einem Wohnsitz angemeldet sein. Ob am ersten, am zweiten oder am 15. Wohnsitz ist egal, und da wir ja nun eh alle in der EU sind ists eh wurscht.
Du hast nicht so sehr ein Zweirad- sodern mehr ein Rechtsproblem.
Deshalb würde ich dir vorschlagen, deine Frage eher in einem der rechtsbretter zu posten, da gibt es Spezialisten wie z.B. Tom der dir vielleicht mehr dazu sagen kann.
Grundsätzlich sind 50er Roller in Österreich anzumelden, die Versicherung dafür ist verhältnismässig teuer, teurer als z.B. für einen 125er Roller.
Ob du deinen deutschen Hauptwohnsitz behalten kannst, wenn du den Großteil der Zeit in Österreich verbringst wage ich zu bezweifeln, genaueres könnten aber, wie gesagt, die Rechtsexperten wissen.