Hallo Gernot,
da in meinem Freundeskreis ein Jurist sich ausgiebig mit Rückgabe jüdischen Eigentums in der DDR beschäftigt hat, habe ich ihm Punkt 1 Deines Postings geschickt.
Hier nun sein Kommentar:
In Thüringen "gab es in der Tat während der
Zeit der amerikanischen Besetzung (also bis zur Postdamer Konferenz in etwa)
den Erlass des US-Rückerstattungsgesetzes (wie in Bayern z.B.). Nachdem
ein Auswechseln der Besatzungsmacht stattfand, wurde dieses Recht
zunächst einfach nicht mehr angewandt, dann „vergessen“, schliesslich
ignoriert.
Die praktitsche Bedeutung der Thüringer Rückerstattungen sind völlig
unbedeutend, allein wegen der sehr kurzen praktischen Anwendungszeit.
Wenn in diesen Monaten 2-3 Rückerstattungen abgewickelt worden sind, so
ist das schon viel.
Wie hat die DDR nun rechtlich und moralisch argumentiert, um das Raubgut
der Nazis behalten zu können?
Anders als im Westen ging man nicht von einem Weiterbestehen *des*
deutschen Staates als Völkerrechtssubjekt aus, sondern von dessen Untergang im Mai 1945. Der völkerrechtliche Begriff hierfür ist „Debellatio“.
Die SU habe nun das gesamte Vermögen der Nazis und Kriegsgewinnler (also auch arisiertes Vermögen) unter Beschlagnahme und unter einen Sequester
gestellt. Kraft DDR-Recht und völkerrechtlicher Verträge mit der SU ist dieses Vermögen 1949 Volkseingentum geworden.
Der Trick ist offensichtlich, die Zäsur nur eine scheinbare und der Umweg über die SU ein müdes Alibi.
Rückerstattungen oder Entschädigungen *konnten* aus Billigkeitsgründen „gewährt“ werden, wenn der Berechtigte selbst in der DDR lebte. Die praktische Bedeutung war auch hier gering.
Interessant ist die Behandlung der hängenden Fälle durch die DDR. Ein Beispiel: Durch die 11. VO zum Reichsbürgergesetz wurden deutsche Juden, die zum Stichtag (Nov. 1941) im Ausland waren oder später den Aufenthalt nach dorthon „verlegten“ (Deportation und Vernichtung!!) staaten- und vermögenslos. Das Vermögen verfiehl dem Reich.
Das war die Nazi-Theorie. In der Praxis jedoch gelang oftmals die formelle Umschreibung des Grundbuches von dem deportierten Juden auf das Reich nicht. Dieser war dann auch im Mai 1945 noch im Grundbuch drin.
Die SU und die spätere DDR konnten aus Gründen der Reputation bei diesen Vermögenswerten ja nicht den von den Nazis begonnenen Weg einfach weiterbeschreiten und das Grundbuch unter Berufung auf die 11. VO in
Volkseigentum berichtigen.
Für diese Fälle gab es vertrauliche und interne Arbeitsanweisungen. Man enteignete einfach aus Gründen des „Gemeinwohls“, meistens im Wege des sog. „Aufbaugesetzes“ nochmal. Das Procedere war ein wenig gestrafft gegenüber „echten“ Fällen. Eben eine kleine Scharade.
Später dann, so ab der 1. Hälfte der 80er Jahre, als Honny auf internationaler Anerkennung schielte, begann die DDR den Bereich der offenen Vermögensfragen über Staatsverträge zu regeln. Einzig eine gewisse Bedeutung hat erlangt der Staatsvertrag Österreich DDR.
Nazi-Raubgut verblieb im „Volkseigentum“, die DDR zahlte an Österreich eine bestimmte Summe, welche zur Entschädigung zur Auszahlung kam.
Soviel erstmal.
Das von Dir mitgeteilte Posting ist aus rechter Propagandasicht ja gar nicht so ungeschickt aufgebaut. Aber immerhin wird ein Überraschungserfolg mit
Thüringen erzielt, wenn man die lediglich marginale praktische Bedeutung der US-Rückerstattung verschweigt."
Ich finde das sehr erhellend - wie Du hier herumtrickst.
Auf Deine Verschwörungstheorie weiter unten, von wegen die Juden seien mit schuld, dass sich kein Mittelstand aufbauen konnte, weil sie auf alles und jedes einen Rückübertragungsanspruch gestellt haben, gehe ich verständlicherweise nicht mehr ein.
Iris