ich würde gerne hier mal kollektiv Dinge sammeln, bezüglich der Frage, warum der Putsch durch die Weimarer Vereinigung gegen das Deutsche Kaiserreich, mit anschließender Verfassungsgabe ohne die dafür benötigten Verweserrechte zur Verfassungsgabe oder Verfassungs-Änderng ungültig war.
Einen Grund, habe ich ja in der Frage bereits genannt.
Interessant wären weitere Einfälle, sowie Belege, sowie alles rund herum um die Fragestellung.
Mit Putsch meinst Du vermutlich den Kapp-Putsch Kapp-Putsch – Wikipedia. Was die Weimarer Vereinigung sein soll, weiß ich nicht, aber vielleicht ist die Nationale Vereinigung gemeint Nationale Vereinigung – Wikipedia , die bei o. g. Ereignis eine Rolle spielte.
Von solchen Ungenauigkeiten abgesehen, ist die Frage skurril abwegig. Putschisten scheren sich nicht um irgendwelche Rechte, sondern greifen zur Macht, ganz einfach, weil sie es können oder glauben, es zu können.
die Ausrufung der Republik musste zwangsläufig ungültig sein, weil sowohl Scheidemann als auch Liebknecht noch sämtliche Gliedmaßen hatten und weder über verätzte Lungen, noch über zertrümmerte Unterkiefer, ausgelaufene Augen oder schrapnellgespickte Muskulatur oder Bindegewebe nebst der passenden Bleivergiftungen verfügten.
Dies hatten aber die Etappenhengste von der kaiserlichen OHL, die gar noch allesamt zu feige waren, das Waffenstillstandsabkommen von Compiègne zu unterzeichnen und dafür Nachhilfe von dem Zivilisten Matthias Erzberger brauchten, als Merkmal zur Unterscheidung von einem kaiserlichen Untertan, der sich Deutscher nennen durfte, von dem vaterlandslosen roten Gesocks, das selbstverständlich keinerlei Rechte weder in politischer noch in ziviler Hinsicht in Anspruch nehmen konnte, deutlich genug definiert.
Dass Du erwartet hättest, dass die Ausrufung der Republik in dreifacher Ausfertigung bei der Reichskanzlei (aber bitte nur zu den aushängenden Öffnungszeiten für Publikumsverkehr!) beantragt wird, ist für den deutschen Michel zwar nicht ganz untypisch, aber gottlob gibt es doch manchmal auch Sternstunden in seiner Vita, in denen er das manchmal auch vergisst.
Jo, und obwohl damit die Fehler von 1848/49 nicht gutgemacht wurden und die Schande der SPD (und aller anderen Duckmäuser) vom 2. August 1914 damit nicht getilgt wurde, kann der 9.11.1918 zu diesen Sternstunden gezählt werden.
Um so einen Dreck wie das Kaiserreich abzuschaffen, brauchte es keine Vollmacht von Wilhelm dem Vollhorst und keinen Verweser - Verwesung gab es da schon mehr als genug.
Ich denke, er meint die Ausrufung der Republik und die darauf folgende Verfassungsgebende Versammlung, in der die Weimarer Koalition die Mehrheit hatte.
Nunja, Reichskanzler Max von Baden war an der Ausrufung der Republik nicht ganz unschuldig, indem er erst den Kaiser eigenmächtigt abgedankt und anschließend seine Kanzlerschaft an Ebert übertragen hat. Parodoxerweise wollten von Baden und Ebert damit eigentlich eine Revolution verhindern, sondern einen halbwegs geordneten Übergang zu einer demokratischen nachkriegsmonarchie herbeiführen.
Was die beiden taten, hat allerdings nicht wirklich der Geschäftsordnung der Reichskanzlei entsprochen, noch war es verfassungsrechtlich gedeckt. Damit waren sie selbst höchst revolutionär.
Fazit: Die Schlingel haben sich tatsächlich bei ihrer Revolution nicht ans Gesetz gehalten.
Nach einigem Hereumgebreie, wurde nun erneut der Konsens der Fragestellung im Schlussatz von Max bestätigt.
Darüber, würde ich gerne sachlich, am besten mit Belegen, diskutieren.
Frage wäre z.B „Warum, war das Ausrufen der Weimarer Republik illegal nach gültigem Recht.“
Der Übersichtlichkeit halber, wäre vielleicht eine Punkteliste nicht verkehrt.
Ich beginne mal.
Der Deutsche Kaiser wurde unter Nötigung durch Schusswaffengewalt zur Unterzeichnung seiner Abdankungsukrunde gezwungen.
Dieser Akt ist nicht nur durch die erzwungene Handlung rechtswidrig, sondern auch dadurch, dass der Kaiser als Privatmann unterzeichnete, und nicht als Kaiser im Amt wie man auf dem Originaldokument nachsehen kann.
Es ist das Wesen einer Revolution, eine bestehende Ordnung zu verändern. Insofern ist es sinnlos, über die „Legalität“ einer Revolution nachzudenken oder ihr auf der Basis dieser Überlegungen eine „Gültigkeit“ oder „Nichtgültigkeit“ zu bescheinigen.
PS: Der deutsche Kaiser befand sich zum Zeitpunkt seiner Abdankung bereits im Exil. Die Unterschrift unter die Abdankungsurkunde war im Grunde nur noch eine Formsache, und zwar keine besonders entscheidende; der Lauf der Geschichte hat sich dadurch nicht mehr verändert.
Das er nicht freiwillig aus dem Amt geschieden ist, sondern dazu gedrängt wurde, ist ebenfalls ein Wesen von Revolution.
Ja, hab’ ich auch grad bemerkt. Dass sie es schafften, den unsäglichen Trottel Wilhelm II vom Hof zu jagen, aus D eine Republik zu machen und eine erstaunlich moderne demokratische Verfassung auf den Weg zu bringen, dürfen sich unsere Vorfahren als einen von wenigen lichten Momenten stolz ans Revers heften. Aber abgeschlossen hatten viele Leute mit den Themen Kaiserreich und Adel längst nicht. Noch in den 60ern und 70ern gab es etliche Kaisertreue und Vereinigungen, die von Demokratie nichts wissen wollten, schon gar nicht, wenn Sozialdemokaten dabei sind, statt als Vaterlandsverräter im Zuchthaus zu sitzen. Als unverzeihlich galt, dass Leute wie Willy Brandt Herbert Ernst Karl Frahm, die sich fortgemacht hatten, statt für Führer und Vaterland zu kämpfen, frei herumliefen.
Bis heute gibt es monarchistische Vereinigungen, die in D zur Erbmonarchie zurück wollen.
darf ich euer werthes augenmerk darauf lenken, daß der titel eines deutschen kaisers anno 1870 frei erfunden wurde, um einem (mit welchem rechte eigentlich?) neu zu gründenden deutschen nationalstaate mehr „reputation“ zu verleihen?
der römische (!) kaiser franz ii. hatte nämlich anno 1806 das handtuch geschmissen, nachdem er sich zwei jahre vorher den ebenso frei erfundenen titel eines „kaisers von österreich“ zugelegt hatte.
wobei alle diese „kaiser“ correct natürlich als avgvsti zu bezeichnen wären, da ein cæsar seit dem ersten jahrhunderte nichts anderes als ein vice-avgvstvs war.
aber excellenz, um legalität bemüht, wissen selbstverständlich auch, daß c. octavivs (der privaterbe des illegal zum dictator auf lebenszeit gewählten c. ivlij caesaris) sich nur „ehrenhalber“ avgvstvs nennen ließ und dieser titel somit kein wie auch immer geartetes amt begründet.
somit hatten die revolutionäre des jahres 1918 alles recht der welt, das in jeder hinsicht fiktive deutsche kaiserthum für verendet zu erklären.
Das hat seine Daseinsberechtigung, da es Inhalt hat.
Das der Kaiser eines Deutschen Nationalstaates frei erfunden ist, pflichte Ich Ihnen absolut bei. Das höre ich jetzt so zum Ersten mal, demnach würde ich Sie für etwaiges Zitat als Urheber, bzw. Erfinder angeben.
Einen Deutscher Nationalstaat mit Kaiser hat es niemals geben.
Der Kaiser war Kaiser des Deutschen Bundesstaates. Das nannte man Kaiserreich, und wurde aus vielen Nationalstaaten begründet. Diese hatten Fürsten und Könige.
Der Deutsche Nationalstaat wurde 1934 geboren, durch Adolf HItler, welcher diesen gleichgeschlateten Staat als Diktator regierte, unter gleichgeschalteter fiktiver Groß-Reichs-Angehörigkeit „deutsch“.
Um rauszufinden, dass dies illegal ist, - dazu müsste man nicht bis in die von Ihnen angeführten Zeitgefilde rückschreiten, sondern lediglich bis 1918, - nämlich zur illegalen Ausrufung der Weimarer Republik, - welche Hitler dann später als Diktator eines ab 1934 geborenen Deutschen Nationalstaat regierte.
Folgt man ihrer Vorstellung, kommt man zu dem Schluss, dass es auch nie einen Kaiser von Russland, einen Kaiser von Japan oder sonstige Kaiser gab. Da für alle Kaiser ab Cäsars Niedergang der Titel Kaiser von irgendwas, ad absurdum geführt wurde.
Das leuchtet, mir zumindest, nicht ein.
Ich hielt den Kaiser vom Japanischen Reich immer für Tenno und sage jedem Japaner BANZAI !
hier übrigens noch was zur Klärung eines Grundbegriffes, den Du ziemlich verwackelt verwendest:
Die Wohlbegründetheit dieser Aussage:
lässt sich offenbar unter anderem daran ersehen, dass nach dieser Lesart nicht nur Montbéliard und Sindelfingen eine hier wie dort gemeinsam verwendete Sprache hatten, sondern auch Burladingen, Werder an der Havel, Achberg und Küstrin. Falls es doch anders gewesen sein sollte, wäre weder das durch Napoleon Bonaparte illegal zum Königreich gemachte Herzogtum Württemberg noch das Fürstentum Hohenzollern, zusammengeflickt mit der Mark Brandenburg und Preuszen, zu den von Dir postulierten feudalen „Nationalstaaten“ zu rechnen.
An diesen drei Beispielen wird klar, niemand „weiß etwas mit Konsens.“ Man sagt ja auch nicht „ich weiß etwas mit übereinstimmender Meinung mit mir selbst“.
Viel mehr stimmen die Meinungen zwischen A. und B. überein, es besteht also Konsens. Eventuell hat A. auch B. überzeugt, dann wurde Konsens hergestellt.
Doch mit dieser Plauderei über Wörter mit Migrationshintergrund weichen wir von der eigentlichen Diskussion ab, über die noch kein Konsens besteht. Die diskutierenden Parteien sind schließlich nicht der selben Meinung. Das übrigens nennt man übrigens Dissens.
Der Kaiser ernannte den Reichskanzler und konnte ihn absetzen. Das Parlament hatte dabei nichts zu melden. Das Regierungshandeln war von der Bevölkerung nicht zu beeinflussen. Das galt auf Reichsebene und noch stärker ausgeprägt in den Fürstentümern und Königreichen des Dt. Reichs. Dort gab es weder Grundrechte noch eine unabhängige Justiz. Wer nicht zum Adel gehörte, hatte die - heute würde man sagen - Arschkarte. Das Dt. Reich war ein militaristischer, obrigkeitlicher Staat, von Demokratie und dem ihr zugrunde liegenden Gedankengut der Aufklärung weit entfernt.
Erbliche Regierungsmacht und Demokratie schließen sich gegenseitig aus.
Bei aller Vorsicht, heutige Maßstäbe an frühere Zeiten anzulegen, wirkt der Blick auf Details klärend, ob es sich um eine demokratische Ordnung handelte oder nicht. So hatten Frauen kein Wahlrecht, Männer erst nach dem 25. Lebensjahr und auch dann nur, wenn sie nicht von der Armenkasse lebten. Noch bunter ging es in den Fürstentümern und Königreichen des Dt. Reichs zu mit Wahlrecht nach Stand und Vermögen. Aber mit erblicher Macht, ohne Grundrechte und ohne Gewaltenteilung war das alles nur Kulissenschieberei.
Die Revolution von 1848 war gescheitert und die Idee von Grundrechten für alle Bürger wie in der Paulskirchenverfassung kam in der Reichsverfassung gar nicht vor. Kein Wunder, Erbmonarchie und Adelsvorrechte sind mit Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit und gleichen Rechten für alle Bürger nicht zu vereinbaren.
Abschaffung der alten Herrschaftsstrukturen und Inkrafttreten der Weimarer Verfassung sehe ich als Sternstunde in der deutschen Geschichte. Aber zu viele Leute hatten die Chance nicht begriffen und so wurde sie 1933 versemmelt.