Diagnose Spondyloarthritis/Bechterew und Versicher

Hallo,

Grobe Daten 2006 und 2007 eine Iritis am rechten Auge + Test auf HLAB27 (Positiv, spielt erst später eine Rolle) 20.8.2011 beim Arzt gewesen wegen Kreuzschmerzen nach dem Training mit der Diagnose M54.5 G (Kreuzschmerz) 21.8.2011 eine KrankentagegeldVersicherung und eine BU abgeschlossen, diese Termine hatte ich schon vor meinem Termin beim Arzt angestrebt. 28.11.2011 Diagnose per MRT (Sakroillitis) 03/2012 in der Klinik die Diagnose (Spondyloarthritis)

Die KrankentagegeldVersicherung sagt jetzt, kein Versicherungsschutz, da die Rückenschmerzen am 20.8.2011 eine Lumboischialgie/Rückenschmerzen gewesen ist. Bei der KrankentagegeldVersicherung steht:Alles was innerhalb 2Jahren vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde, wird nicht gezahlt.

Habe Ich hier überhaupt eine Chance auf mein Geld? Habe ein Attest meines Hausarztes, welches besagt, dass man zum Zeitpunkt der Kreuzschmerzen am 20.8.2011 noch keine Verbindung zwischen ersten Diagnose und der Diagnose im März 2012 bestand.

Auch wurden jetzt natürlich alle Sachen im Vertrag ausgeschlossen, die etwas mit Wirbelsäulenerkrankungen zutun haben. Habe Ich hier überhaupt eine Chance auf das Geld?

Wenn die KrankentagegeldVersicherung schon nicht zahlen möchte, hat man wohl bei der BU garkeine Chance, oder?

Hallo,

da muss ich leider passen, denn versicherungstechnisch habe ich gar keine Ahnung, aber

  1. eine Möglichkeit wäre im Forum der DVMB http://www.dvmb-forum.de zu stöbern ob dort diese Fragen schon mal angesprochen wurden.

  2. sich anmelden und diese Fragen dort stellen. Ich weiss das dort sehr viel kompetentere als ich posten. Falls man Angst hat das der Feind mit liest kann man dann auch über PN gehen.

  3. der DVMB beitreten (50 € Jahresbeitrag) und dort die Hausjuristen um Rat fragen.

Tut mir Leid dass ich nicht mehr tun kann.

Hallo,
die wohl wichtigste Frage ist hier, haben sie die Untersuchungsdaten in Ihrem Antrag bei der BU und Krankentagegeldversicherung mit allen Fakten angegeben. Wenn nicht, dann hat der Versicherer das Recht auf Rücktritt. In diesem Fall würde eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegen. Haben sie jedoch alles ehrlich angegeben und der Versicherer zahlt dann nicht, können sie gegen den Versicherer vorgehen, aber nur dann wenn wirklich alles genau im Antrag angegeben wurde.

Hallo,

Das ist natürlich eine unschöne Sache.

Vermutlich konzentriert sich alles auf die Frage, ob Sie den Termin beim Arzt wegen Kreuzschmerzen angegeben haben. Sollten Sie diesen Besuch beim Arzt nicht angegeben haben, dürfte die Sache aussichtslos sein. In diesem Fall sind auch rechtliche Schritte sinnlos. Kein Richter wird Ihnen glauben, dass sie die Rückenschmerzen vom Tag zuvor bei Antragstellung vergessen haben. Zumal in den meisten Anträge explizit danach gefragt wird.

Ich hätte ihn gern eine positivere Auskunft gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Burgau

Wenn die KrankentagegeldVersicherung schon nicht zahlen
möchte, hat man wohl bei der BU garkeine Chance, oder?

Sehr wohl muss die BU zahlen (Voraussetzung die Bedingungen der BU sind erfüllt). Aber NICHT wenn die Kreuzschmerzen im Antrag verschwiegen wurden, denn damit hätte man die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.

Jetzt könnte man noch versuchen zu argumentieren, wie ja bereits schon beim KT vollzogen, dass die Kreuzschmerzen von damals in keinem kausalen Zusammenhang mit der neuen Diagnose stehen.

Ein Versicherer wird sich damit aber in 99% der Fälle nicht zufrieden geben.

Letztlich wird der Fall wohl vor einem Richter entschieden werden müssen.

Ich würde den Gang nur mit vorhandener Rechtsschutzversicherung versuchen, da Erfolgsaussichten nicht besonders rosig sind.

Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler aus Saarbrücken & Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen / Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo Tenga86

also alles hängt von den Bedingungen und den Angaben im Antrag ab. Da beides unbekannt ist kann niemand eine Aussage darüber machen.

Grundsätzliches: Es gibt mögicherweise in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung den passus, dass alle Diagnosen der letzten 2 Jahre nicht versichert sind. Bitte überprüfe das genau, das meist nur bei Beantragung mit vereinfachten Gesundheitsfragen so.

Wichtig!!!Welche genaue Diagnose steht im Arztbericht 20.8.2011? Akut, Subakut, Chronisch etc. und wurden diese Angaben auch im Antrag gemacht.

Wenn sich die Versicherung quer stellt gilt es anhant von Gutachten zu beweisen, dass hier noch keine Diagnose einer Subakuten bzw. Chronischen Erkrankung bestand.

In vielen Fällen ist ein rechtliches Vorgehen gegen eine Versicherung erfolgreich. Aber Achtung, da hier ein sehr großer Streitwert entsteht besteht ein erheblicher Interessenskonflikt bei den Anwälten, die oft eine Klage anstreben obwohl der Fall wenig erfolg verspricht. Ganz besonders muss man bei Klage darauf achten einen Spezialisten für Versicherungsrecht zu haben, da die Versicherungen hervorragend rechtlich vertreten werden. Ein nicht spezialiserter Anwalt kann hier keine gute Arbeit leisten.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt das gleiche. (Außer die 2 Jahresfrist) Also wurde im Antrag alles richtig beantwortet usw.

Man kann nicht sagen, ob man mehr oder weniger erfolgreich bei der Beantragung der Berufsunfhäigkeit ist als bei der Krankentagegeldversicherung. Meiner Erfahrung nach kommt man hier mit Logig nicht weiter.

Es gibt ein Unternehmen, dass sich auf die Leistungsfallbearbeitung und Durchsetzung gegenüber Versicherungen spezialisiert haben. Ich hatte letztens auf der Messe ein Gespräch mit diesen Anwälten. Bei Bedaruf kannst Du Dich gerne bei mir melden.

Gruß
Der Ruhestandsplaner- Essen

Hallo Tenga,

es fehlt noch die Information, wie die Verträge zustande kamen. Mit den genannten Informationen kann die Frage nicht beantwortet werden. Handelt es sich um Gruppenverträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung? Hast Du im Antrag die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet?

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

das sieht nicht gut aus. Wenn die Fragen in dem Antrag nicht sehr sorgfältig beantwortet worden sind, wird sich die Gesellschaft im Leistungsfall immer auf die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung zurückziehen.
Sicherlich auch abhängig von der Gesellschaft. Unbedingt die Sachverhalte mit Ihrem versicherungsmakler oder Agenten in verbindung mit der Gesellschaft schriftlich klären!!
MFG
Ulrich

Hallo,

ich denke Du hast keine Chance, es bezieht sich auf 2 Jahre vor Vertragsabschluss und die Iritis und der HLAB27 wurden ja sogar schon 2006 und 2007 festgestellt, also ist jedem klar, dass Du zu 80-90 % größere Rückenprobleme bekommen wirst. Und das mit der BU schätze ich noch schlechter ein. Du solltest Dich aber trotzdem mal mit einem Sozialverband wie VDK in Verbindung setzen. Die können Dir rechtssichere Auskunft geben, was hier keiner kann, es sei denn er ist Anwalt und ich glaube selbst dann darf er es hier nicht.

Liebe Grüße,

Hallo Andrea,
VDK hilft hier nicht da „private Versicherungen“

80-90% sind ja keine 100%
Es gibt ja swehrwohl MB patienten ohne HLAB27 oder einer Iritis und umgekehrt.

Gruss

Danke,

beide Verträge wurde damals mit Berater abgeschlossen, welcher auch wusste, dass ich derzeit eben Krankgeschrieben bin. Die Termine zwecks BU und KTS Vertrag standen schon vorher und hatte mit dem Arztbesuch damals nichts zutun. Bei meinem KTS Vertrag sehe ich nichts, außer ein Kreuz bei „Ich besätige diesen Versicherungsantrag, es wurden mir keine Mitteilungen über frühere Erkrankungen oder alte Leiden gemacht, habe keine Anzeichen einer Krankheit bemerkt“ Der Antragssteller hat mir Untersuchungspapier ausgehändigt -> Nein"

Der Berater wusste von meinen derzeitigen Rückenschmerzen. Eine Diagnose wie sie im März 2012 eben gestellt wurde, stand zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum.

Einen Durchschlag meiner BU habe ich nicht bekommen, nur Vertragsdetails.

LG

Danke,

beide Verträge wurde damals mit Berater abgeschlossen, welcher auch wusste, dass ich derzeit eben Krankgeschrieben bin. Die Termine zwecks BU und KTS Vertrag standen schon vorher und hatte mit dem Arztbesuch damals nichts zutun. Bei meinem KTS Vertrag sehe ich nichts, außer ein Kreuz bei „Ich besätige diesen Versicherungsantrag, es wurden mir keine Mitteilungen über frühere Erkrankungen oder alte Leiden gemacht, habe keine Anzeichen einer Krankheit bemerkt“ Der Antragssteller hat mir Untersuchungspapiere ausgehändigt -> Nein"

Der Berater wusste von meinen derzeitigen Rückenschmerzen. Eine Diagnose wie sie im März 2012 eben gestellt wurde, stand zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum.

Einen Durchschlag meiner BU habe ich nicht bekommen, nur Vertragsdetails.

Gruss

Danke,

beide Verträge wurde damals mit Berater abgeschlossen, welcher auch wusste, dass ich derzeit eben Krankgeschrieben bin. Die Termine zwecks BU und KTS Vertrag standen schon vorher und hatte mit dem Arztbesuch damals nichts zutun. Bei meinem KTS Vertrag sehe ich nichts, außer ein Kreuz bei „Ich besätige diesen Versicherungsantrag, es wurden mir keine Mitteilungen über frühere Erkrankungen oder alte Leiden gemacht, habe keine Anzeichen einer Krankheit bemerkt“ Der Antragssteller hat mir Untersuchungspapiere ausgehändigt -> Nein"

Der Berater wusste von meinen derzeitigen Rückenschmerzen. Eine Diagnose wie sie im März 2012 eben gestellt wurde, stand zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum.

Einen Durchschlag meiner BU habe ich nicht bekommen, nur Vertragsdetails.

Gruss.

Danke,

beide Verträge wurde damals mit Berater abgeschlossen, welcher auch wusste, dass ich derzeit eben Krankgeschrieben bin. Die Termine zwecks BU und KTS Vertrag standen schon vorher und hatte mit dem Arztbesuch damals nichts zutun. Bei meinem KTS Vertrag sehe ich nichts, außer ein Kreuz bei „Ich besätige diesen Versicherungsantrag, es wurden mir keine Mitteilungen über frühere Erkrankungen oder alte Leiden gemacht, habe keine Anzeichen einer Krankheit bemerkt“ Der Antragssteller hat mir Untersuchungspapieren ausgehändigt -> Nein"

Der Berater wusste von meinen derzeitigen Rückenschmerzen. Eine Diagnose wie sie im März 2012 eben gestellt wurde, stand zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum.

Einen Durchschlag meiner BU habe ich nicht bekommen, nur Vertragsdetails.

Gruss

Danke,

beide Verträge wurde damals mit Berater abgeschlossen, welcher auch wusste, dass ich derzeit eben Krankgeschrieben bin. Die Termine zwecks BU und KTS Vertrag standen schon vorher und hatte mit dem Arztbesuch damals nichts zutun. Bei meinem KTS Vertrag sehe ich nichts, außer ein Kreuz bei „Ich besätige diesen Versicherungsantrag, es wurden mir keine Mitteilungen über frühere Erkrankungen oder alte Leiden gemacht, habe keine Anzeichen einer Krankheit bemerkt“ Der Antragssteller hat mir Untersuchungspapiere ausgehändigt -> Nein"

Der Berater wusste von meinen derzeitigen Rückenschmerzen. Eine Diagnose wie sie im März 2012 eben gestellt wurde, stand zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum.

Einen Durchschlag meiner BU habe ich nicht bekommen, nur Vertragsdetails.

Gruss…

Hallo Tenga86,

was hat denn der Versicherer zum Attest gesagt?
Ggf. müssten Sie sich wohl einen Rechtsbeistand besorgen, der sich auch in diesem Bereich auskennt. Da hoffe ich, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt.

BU Versicherung ist unabhängig vom Krankenversicherer, dort bitte ebenfalls einen Antrag stellen und das Attest und die medizinischen Unterlagen gleich mitversenden. Viel Erfolg.

Beste Grüße
tripleZ

Mein Tip wäre in diesem Fall zu prüfen ob
der Vermittler in die Haftung genommen werden
kann.

Einen Durchschlag meiner BU habe ich nicht bekommen, nur Vertragsdetails.

Der Vermittler war verpflichtet, dir vollständigen Unterlagen zu überreichen, einschließlich Antragskopie, Beratungsdokumentation, Versicherungsbedingungen (Vertragsabschluss 2011). Im Antrag unterschreibst du auch eine Bestätigung, dass du sie erhalten hast. Gute Frage, an was für einen „Spezialisten“ du da geraten bist. Fordere die Unterlagen in Kopie von ihm an, ersatzweise vom Versicherer.

War es ein Versicherungsvertreter oder ein Versicherungsmakler? Im ersten Fall könntest Du (nachträglich) Glück haben, denn der Vertreter ist dem Versicherer zuzuordnen. Wenn er Kenntnis von Vorerkrankungen hatte und gesagt hat, das müßte nicht in den Antrag, dann stünde das einer Leistungspflicht des Versicherers nicht entgegen. Natürlich nur, wenn du einen Zeugen dafür hast. Man muss aber davor warnen, dass jemand eine „Gefälligkeitsaussage“ macht. Eine solche Sache würde sicher vor Gericht entschieden und da steht der Zeuge unter Wahrheitspflicht.

Viel Glück
oscar.

Ich denke Versicherungsmakler. Ein Unternehmen, welches Kunden wie mich an verschiedene Versicherungen weitergibt.

Man hatte mir sogar geraten im Juli, eine Nachversicherung der BU zu ziehen, zu diesem Zeitpunkt war ich krank seit März.

Diagnose Spondyloarthritis/Bechterew und Versicher
Hallo, jede Versicherung kann in ihren Geschäftsbedingungen Risiken ausschließen. Deshalb kann die Kranken-Tagegeldversicherung auch den Vertrag ablehnen und/oder bestimmte Risiken herausnehmen. Das gilt genauso auch für eine BU-Versicherung. Trotzdem gibt es sicher Versicherungen, die bereit sind, einen Vertrag abzuschließen, ggf. durch Erhebung eines Risikozuschlags. Am besten wenden Sie sich an freie Versicherungsmakler und holen dort Auskünfte ein. Von falschen Angaben bei Gesundheitsfragen rate ich Ihnen aber dringend ab.
Alles Gute
Dieter Klemm