Die BGH-Dresche geht weiter

Nein, denn auch innerhalb eines Landes verändern sich
Bevölkerung und andere Umstände (soziale, witschaftliche,
kulturelle) parallel zum Rechtswesen. Somit ist keine
eindeutige statistische Aussage mehr möglich (wie gesagt,
fragen Sie gerne einen Statistiker Ihres Verstrauens
diesbezüglich).

Nun gut, das sehen die Kriminologie und die Sozialforschung anders…

Aber wie ich schon anderswo sagte, habe ich auch nirgends
behauptet, dass härtere Strafen einen abschreckenden Effekt
hätte - schauen Sie nach, so eine Aussage würde ich nie
treffen (siehe erster Absatz, es ist halt unmöglich eine
genaue Aussage zu treffen, daher mache ich das nicht).

Dann ist ja gut. Der Einwand von ESSJOTT kam ja auch nur (m.E. nachvollziehbar), weil die vorherigen Beiträge etwas danach klangen. Aber jetzt ists ja geklärt.

Man kann auch aus anderen Gründen als der Abschreckung für ein
härteres Strafmaß sein.

Zum Beispiel?

Gruß
Dea

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Nun gut, das sehen die Kriminologie und die Sozialforschung
anders…

Ja, und SterndeuterTV kann mittels Astralkommunikation mir meine persönlichen Lottogewinnzahlen rausfinden, sagen die jedenfalls…

Dann ist ja gut. Der Einwand von ESSJOTT kam ja auch nur (m.E.
nachvollziehbar), weil die vorherigen Beiträge etwas danach
klangen. Aber jetzt ists ja geklärt.

Anscheinend. Wie ein Satz „nach etwas klingen kann“, was er nicht beinhaltet, können sie mir dann sicher auch erklären, wenn es schon so nachvollziehbar ist. Hier würde es helfen, wenn alle Beteiligten einfach mal ihre Stereotypenbrille absetzten, die dauernd etwas zwischen den Zeilen ergänzt…

Man kann auch aus anderen Gründen als der Abschreckung für ein
härteres Strafmaß sein.

Zum Beispiel?

Welche Gründe gibt es denn überhaupt für Strafen, nur die Abschreckung? Ich denke nicht.

Ja, und SterndeuterTV kann mittels Astralkommunikation mir
meine persönlichen Lottogewinnzahlen rausfinden, sagen die
jedenfalls…

Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie sich mit den entsprechenden kriminologischen und sozialwissenschaftlichen Forschungen zu der Wirkung von Strafe auf die Verbrechensraten auseinander gesetzt haben, hat es keinen Sinn, das weiter zu verfolgen.

Anscheinend. Wie ein Satz „nach etwas klingen kann“, was er
nicht beinhaltet, können sie mir dann sicher auch erklären,
wenn es schon so nachvollziehbar ist.

Ich glaube nicht, dass ich Ihnen den Begriff der Semantik und der Textinterpretation erläutern muss. Aber wenn Sie meinen, dass sich der gesamte Sinn und Inhalt der schriftlichen und sprachlichen Aussage einer Person ausschließlich aus dem jeweiligen Wortsinn ergibt, dann bitte.

Hier würde es helfen,
wenn alle Beteiligten einfach mal ihre Stereotypenbrille
absetzten, die dauernd etwas zwischen den Zeilen ergänzt…

Gutes Beispiel, das mit den „zwischen den Zeilen“ ist so eine Interpretationsform.

Welche Gründe gibt es denn überhaupt für Strafen, nur die
Abschreckung? Ich denke nicht.

Ja, dann sagen Sie doch mal, was Sie meinen. Sie sind doch derjenige, der erklärt hat:

Man kann auch aus anderen Gründen als der Abschreckung für ein
härteres Strafmaß sein.

Jetzt würden mich jedenfalls Ihre anderen Gründe (die ja nicht mit den Strafzwecktheorien des BVerfG übereinstimmen müssen) dann auch mal interessieren.

Gruß
Dea

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Hallo,

Welche Gründe gibt es denn überhaupt für Strafen, nur die
Abschreckung? Ich denke nicht.

Frage mal bei Kant, Hegel und Feuerbach nach, die haben sich des Themas erschöpfend angenommen und unterschiedliche Auffassungen der Strafwecke dargestellt. Es gibt - auch nach unserer heutigen Vorstellung - durchaus mehrere Zwecke, die mit einer Strafe oder einer Strafandrohung verfolgt werden. Wenn du versuchst, der Sache auf den Grund zu gehen, die Tante Gugel hat sicher einige Hinweise dazu.

Gruss

Iru

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Hallo,

Da hast du nicht ganz unrecht. Allerdings erreicht man bei dieser Art von Delikten mit Strafe grundsätzlich relativ wenig, auch wenn es eine Strafe als letztes Mittel geben muss.

Ich bezeichne solche Leute, die dies wiederholt tun, jetzt mal pauschal als etwas krank im Kopf. Wenn man mit dem Wegschließen erreicht, dass nicht weitere Menschen vergewaltigt und/oder umgebracht werden, würde ich allerdings sehr wohl behaupten, dass damit nicht relativ wenig sondern sehr viel erreicht werden kann.
Und das ist wohl der springende Punkt, der die Leute zu Recht aufregt. Zumal ja solche kranken Köpfe nicht aufgrund ihrer wirtschaftlichen/sozialen Lage (was ich ich für die wesentliche Ursache der qualitativen und quantitativen Unterschiede bei der Kriminalität im Allgemeinen sehe) solche Straftaten begehen.

Grüße

Hallo

Ich bezeichne solche Leute, die dies wiederholt tun, jetzt mal
pauschal als etwas krank im Kopf. Wenn man mit dem
Wegschließen erreicht, dass nicht weitere Menschen
vergewaltigt und/oder umgebracht werden, würde ich allerdings
sehr wohl behaupten, dass damit nicht relativ wenig sondern
sehr viel erreicht werden kann.

Sehr schön, das ist ein einfach anzuwendendes Schema:
Wer zweimal ein Verbrechen (muss es zweimal das gleiche sein, oder gilt auch eine Kombination von verschiedenen Verbrechen?) begangen hat, wird nach Verbüssung seiner Strafe lebenslänglich weggeschlossen - denn man kann ja nie wissen…

Gruß, DW.

Naja, grundsätzlich ist da ja schon was dran. Und genau dafür gibt es ja auch die Sicherungsverwahrung.

Die ist natürlich etwas schwierig zu handhaben, da sie eben keine Strafe ist. Daher muss der Gesetzgeber jetzt auch auch dringend nachbessern.

Möglich ist sie aber inzwischen, und zwar gerade in den Fällen, wenn eine „krankhafte“ Gefährlichkeit für die Bevölkerung besteht. Ob das so ist, ist dann natürlich eine Frage des Einzelfalles.

Was das BGH-Urteil der Ausgangsfrage angeht, ist der Artikel wie immer viel zu kurz gehalten und gibt mit Sicherheit nicht ansatzweise wieder, was der BGH wirklich entschieden (bzw. für die Entscheidung als Begründung herangezogen) hat. Da müsste man mal den Volltext lesen.

Gruß
Dea

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Hallo,

Sehr schön, das ist ein einfach anzuwendendes Schema: Wer zweimal ein Verbrechen (muss es zweimal das gleiche sein, oder gilt auch eine Kombination von verschiedenen Verbrechen?) begangen hat, wird nach Verbüssung seiner Strafe lebenslänglich weggeschlossen - denn man kann ja nie wissen…

Ich glaube, ich hatte die Art der Straftaten, von denen ich redete, relativ klar umrissen. Lesen und verstehen. Dann kommt man sich auch selbst dahinter, dass das Vergewaltigen order Morden nicht die gleiche Art von Straftaten sind, wie das Klauen von Autos oder Steuerhinterziehung.

Grüße